Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste: in alphabetischer Folge von genannten Schriftstellern, Volume 32

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J. f. Gleditsch, 1839
 

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Page 271 - Er besitzt, Ich mag wohl sagen, alles, was mir fehlt. Doch, haben alle Götter sich versammelt, Geschenke seiner Wiege darzubringen: Die Grazien sind leider ausgeblieben, Und wem die Gaben dieser Holden fehlen, Der kann zwar viel besitzen, vieles geben, Doch läßt sich nie an seinem Busen ruhn.
Page 191 - Untertanen werden, außer der Beziehung auf das Gut, zu welchem sie geschlagen sind, in ihren Geschäften und Verhandlungen als freie Bürger des Staats angesehen.
Page 163 - Genf, vereinigen sich durch den gegenwärtigen Bund zur Behauptung ihrer Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit gegen alle Angriffe fremder Mächte und zur Handhabung der Ruhe und Ordnung im Innern. Sie gewährleisten sich gegenseitig ihre Verfassungen, sowie dieselben von den obersten Behörden jedes Kantons, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Bundesvertrags, werden angenommen worden sein. Sie gewährleisten sich gegenseitig ihr Gebiet.
Page 163 - Die Eidgenossenschaft huldigt dem Grundsatz, daß so wie es, nach Anerkennung der 22 Kantone, keine Untertanenlande mehr in der Schweiz gibt, so könne auch der Genuß der politischen Rechte nie das ausschließliche Privilegium einer Klasse der Kantonsbürger sein.
Page 363 - Andacht zusammenfließen; jeder trägt, das sieht man, wenigstens Eines Iahres Schuld auf dem Herzen; und dann der Ort, die schöne Wüste, das prächtige, religiöse Gebäude, der Reichthum, die Feier und Pracht des Innern, die Demuth und gänzliche Hingebung der Zusammenkommenden, ihr...
Page 171 - Die Tagsatzung huldigt einmüthig dem Grundsatz, „daß es jedem eidgenössischen Stande, kraft seiner Souveränität, frey steht, die von ihm nothwendig und zweckmäßig erachteten Abänderungen in der Kantonsverfassung „vorzunehmen, sobald dieselben dem Bundesvertrag nicht „zuwider sind. Es wird sich demnach die Tagsatzung auf „keine Weise in solche, bereits vollbrachte oder noch vorzunehmende konstitutionnelle Reformen einmischen.
Page 163 - Die Tagsatzung besorgt, nach den Vorschriften des Bundesvertrags, die ihr von den souveränen Ständen übertragenen Angelegenheiten des Bundes. Sie besteht aus den Gesandten der 22 Kantone, welche nach ihren Instruktionen stimmen. Jeder Kanton hat eine Stimme, welche von einem Gesandten eröffnet wird.
Page 361 - Egidius Tschudi's von Glarus Leben und Schriften nach dessen eigenen Handschriften diplomatisch verfaßt und mit Urkunden belegt (St.
Page 157 - Rechtsgleichheit und slieberlafsungsfreiheit. giebt in der Schweiz weder Unterthanenlande noch Vorrechte der Orte, der Geburt, der Personen oder Familien"; daß es übrigens der Vermittler damit nicht so genau nahm, zeigte die Bevorzugung der Städte in den aristokratischen Kantonen.
Page 321 - Kirchentüren oder sonsten bey allen Ehrenliebenden zu höhnen, schmehen und verunglimpfen, wie solche die ihr Siegel und Zusage nicht in Acht...

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