Wohlfahrt.^ Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bunocsgewalt übertragen sind. Einleitung in das deutsche Staatsrecht - Page 207de Hermann Johann Friedrich von Schulze - 1865 - 368 pagesAffichage du livre entier - À propos de ce livre
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt.^ Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät...üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bunocsgewalt übertragen sind. Art. 4. Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz... | |
| Hermann Alexander von Berlepsch - 1866 - 648 pages
...der Freiheit und Bechte dçr Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. — (Art. 3.) Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät...nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist. — (Art. 4.) Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanen,... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schultze-Gävernitz, Hermann Johann Friedrich Schulze - 1867 - 526 pages
...Delegirtenversammlung der '•inzelnen Landtage vertragen würde. Das griechische Alterthum hat in dem achäischeii Bunde einen Bundesstaat herzustellen versucht3. Den...souverän , soweit ihre Souveränetät nicht durch 'liij Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinfamen Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind fouverän, foweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung...üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Vundesgewalt übertragen sind. Art. 4. Alle Schweizer sind vor dem gleich. Es gibt in der Schweiz Unterthanenverhältni... | |
| 1876 - 278 pages
...Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souverimetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist,...üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewlllt übertragen sind. Art. 4. Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der... | |
| Karl Gareis, Gareis, Zorn - 1877 - 696 pages
...stellt in Art. 3 das allgemeine Princip auf: ,Die Kantone sind souverän , soweit ihre Souveränetiit nicht 'durch die Bundesverfassung beschränkt ist,...üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der liundesgewalt übertragen sind." Im Einzelnen ist die Abgrenzung der Kantonalsouveränetät und der... | |
| Georg Jellinek - 1882 - 342 pages
...Unionsverfassuug , welche ans diesem Amepderaent gezogen worden sin'd. 66) „Die Kantone sind souverän, so weit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung...beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte ans, welche nicht der Bnndesgewalt übertragen sind." 66*) Die juristische Consequenz der citirten... | |
| Hans Schäffer - 1908 - 104 pages
...people. Bundesverf. d. schweizerischen Eidgen.: Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht dor Bundesgewalt übertragen sind (Art. 3). ') Brie, Theorie S. 104. 2) Brie, Theorie S. 109; A n schütz,... | |
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