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" Bis zur definitiven Begründung einer Regierungsgewalt für Deutschland soll eine provisorische Zentralgewalt für alle gemeinsamen Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt werden. 2. Dieselbe hat a) die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten,... "
Einleitung in das deutsche Staatsrecht - Page 320
de Hermann Johann Friedrich von Schulze - 1865 - 368 pages
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Grossherzoglich-Badisches Regierungs-Blatt

Baden (Germany) - 1847 - 984 pages
...Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt werden. 2) Dieselbe hat ») die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine...und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen ; li) die Oberleitung der gesammten luwaffneten Macht zu übernehmen, und namentlich die Oberbefehlshaber...
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Zeitschrift für deutsches recht und deutsche rechtswissenschaft. In ...

August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - 1847 - 1342 pages
...alle gemeinsamen Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt; sie hat die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaals betreffen. Insbesondere ist ihr übertragen die Oberleitung der gesammten bewaffneten...
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Stenographischer bericht über die verhandlungen ..., Volume 2,Numéros 34 à 61

Franz Wigard - 1848 - 808 pages
...denselben ernannt weiden. 3) Das Bundesdirectorium hat provisorisch ») die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaats betreffen; b) die Oberleitung des gesammten Heerwesens zu übernehmen und namentlich den...
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Verhandlungen der deutschen verfassunggebenden Reichsversammlung ..., Volume 3

1849 - 284 pages
...Genossen: »1) In Erwägung, baß es die Aufgabe der Centralgewalt ist, die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine...und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen ; 2) in Erwägung, daß die Nationalversammlung durch ihre Beschlüsse vom 28. April und 4. Mai d....
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Das erste deutsche Parlament, Volume 2

Heinrich Laube - 1849 - 330 pages
...Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt werden. 2) Dieselbe hat ») die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine...und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen ; b) die Oberleitung der gesammten bewaffneten Macht zu übernehmen, und namentlich die Oberbefehlshaber...
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Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der Deutschen ..., Volume 9

Franz Wigard - 1849 - 560 pages
...Der Art. 2 lit. » verfügt nun: „Die provisorische Centra'gewalt bat die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaate« betreffen." Faßt man diese sämmtlichen Bestimmungen aufrichtig und ehrlich in ihrem...
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Das erste deutsche Parlament, Volume 3

Heinrich Laube - 1849 - 490 pages
...Deutschland sage im zweiten Artikel wörtlich : die neue Centralbehörde habe die Vollziehungsgewalt zu üben „in allen Angelegenheiten , welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaats betreffen." Im Gegensatz dazu sage der 13. Artikel „Mit dem Eintritte der Wirksamkeit...
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Quellen und Aktenstücke zur deutschen Verfassungsgeschichte von der Gründung ...

Carl Weil - 1850 - 274 pages
...die gesetzliche Berechtigung der provisorischen Centralgewalt, sowohl — „als vollziehende Gewalt in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit...und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen, als zur Oberleitung der gesammten bewaffneten Macht" — die Anwendung jedes innerhalb dieser Gränzen...
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An die constituirende nationalversammlung in Frankfurt

Friedrich Hecker - 1850 - 566 pages
...denselben ernannt werden. 3) Das Bunbesdirektorium hat provisorisch ». die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des Deutschen Bundesstaats betreffen; b. die Oberleitung des gesammten Heerwesens zu übernehmen und namentlich den...
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Nouveau recueil général de traités: conventions et autres ..., Volume 13

Georg Friedrich Martens - 1855 - 718 pages
...von denselben ernannt werden. 3) Das Bundesdirectorium hat provisorisch a) die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaats betreffen; b) die Oberleitung des gesammten Heerwesens zu übernehmen und namentlich den...
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