| Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 pages
...Bundesgesetzgebung zu bestimmende Bedeutung hat und wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger sind; 3) zwischen den Kantonen unter sich; 4) zwischen den...Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten andererseits, wenn der Streitgegenstand von einer durch die Bundesgesehgebung zu bestimmenden Bedeutung... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...Bundesgesezgebung zu bestimmende Bedeutung hat und wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger sind; 3) zwischen den Kantonen unter sich; 4) zwischen den...Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten andererseits, wenn der Streitgegenstand von einer durch die Bundesgesezgebung zu bestimmenden Bedeutung... | |
| 1876 - 278 pages
...Bundesgesetzgebung zu bestimmende Bedeutung hat und wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger sind ; 3) zwischen den Kantonen unter sich; 4) zwischen den...Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten andererseits, wenn der Streitgegenstand von einer durch die Bundesgesetzgebung zu bestimmenden Bedeutung... | |
| Heinrich Hafner - 1888 - 172 pages
...zwischen dem Bunde und einem oder mehreren Kantonen; 2) zwischen Korporationen oder Privaten als Kläger und dem Bunde als Beklagten, sofern der Streitgegenstand...Hauptwerth von wenigstens Fr. 3000 hat; 3) zwischen Kantonen unter sich; 4) zwischen Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten anderseits, wenn... | |
| Switzerland. Bundesrat - 1892 - 202 pages
...zwischen dem Bunde und einem oder mehreren Kantonen ; 2) zwischen Korporaüoneu oder Privaten als Kläger und dem Bunde als Beklagten, sofern der Streitgegenstand...Hauptwerth von wenigstens Fr. 3000 hat; 3) zwischen Kantonen unter sich ; f 4) zwischen Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten anderseits,... | |
| Bern (Switzerland : Canton) - 1892 - 888 pages
...Bundesgesetzgebung zu bestimmende Bedeutung hat, und wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger sind; 3. zwischen den Kantonen unter sich ; 4. zwischen...Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten andererseits, wenn der Streitgegenstand von einer durch die Bundesgesetzgebung zu bestimmenden Bedeutung... | |
| Karl Hilty - 1894 - 678 pages
...Bundesgesetzgebung zu bestimmende Bedeutung hat und wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger sind; 3. zwischen den Kantonen unter sich ; 4. zwischen...Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten andererseits , wenn der Streitgegenstand von einer durch die Bundesgesetzgebung zu bestimmenden Bedeutung... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1898 - 462 pages
...Bundesgesezgebung zu bestimmende Bedeutung hat und wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger sind; 3. zwischen den Kantonen unter sich; 4. zwischen den...Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten andererseits, wenn der Streitgegenstand von einer durch die Bundesgesczgcbmig zu bestimmenden Bedeutung... | |
| R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...Bundesgesetzgebung zu bestimmende Bedeutunghat und wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger sind; 3. zwischen den Kantonen unter sich; 4. zwischen den...Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten andererseits, wenn der Streitgegenstand von einer durch die Bundesgesetzgebung zu bestimmenden Bedeutung... | |
| Walther Burckhardt - 1905 - 932 pages
...Bundesgesetzgebung zu bestimmende Bedeutung hat und wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger sind; 3. zwischen den Kantonen unter sich; 4. zwischen den...Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten andererseits, wenn der Streitgegenstand von einer durch die Bundesgesetzgebung zu bestimmenden Bedeutung... | |
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