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fa 12 Gr. kostete. Der Szepterstempel war zu Suppliken, Quittungen, Wechseln, Freipässen u. s. w. nöthig; der Adlerstempel zu allen *** Reskripten und gerichtlichen Verhandlungen, Lehnbriefen, Testamenten u.s. w.; der Churhutstempel aber zu allen Bestallungen, Begnadigungen, Privilegien. Der große Kurfürst führte das Stem. pelwesen „zur Erleichterung der Contribuzionslast“ ein. Die Spielkarten wurden zuerst den 6. Dezember 1701 ) gestem velt und zahlten damals 1 Gr. Die Stempelsteuer 2) brachte (feit 1766) 600,000 Thlr. ein;' nach dem neuen Stempelreglement vom 17. Sept. 1802 aber 1,500,000 Thlr.

1768 wurde die Oberrechenkammer") mit einer neuen -Dienstanweisung versehen. Der Minister vom Hagen führte die verbesserte Einrichtung ins Leben und stellte, am 13. Jun, den ersten Präsidenten jener Behörde, den vom Könige sehr geschäßten Geheimenfinanzrath Johann Rembert Roden *) vor. Die Oberrechenkammer war 1717 den 16. Januar von Friedrich Wilhelm I. errichtet und einem Statsminister als Generalkontrollör der FinanEzen unterordnet worden. Friedrich hob nun das Verhältniss jener Behörde zum Generaldirektorium auf und übertrug ihr die Aufsicht über alle unter öffentlicher Verwaltung stehende Kassen- und Rech. >nungssachen. Die Oberrechenkammer ist 1798 und 1816 neu eingerichtet und 1820 von Berlin nach Potsdam verlegt worden.

1) a. a. D. S. 241.

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2) Zur Geschichte des Stempelpapiers merke: Friderici Jacobi Bartholdi (respond. Kolhardt) De charta signata vulgo Stempelpapier. Francofurti ad Viadrum 1690. Bockshorn beweist in seinen Commentarr. de statu Belgii foederati Hagae C. 1649. 12., daß das Stempelpapier in Holland in dem Freiheitskampfe gegen Spanien entstanden und damals die,,Impost van de bezegelde Brieven" geheißen.

3) Friedr. v. Raumer Geschichte der Hohenstaufen Bd. 3. S. 511 findet die erste Oberrechenkammer (magna curia rationum; - magistri rationales) in der Verwaltungsgesetzgebung Kaiser Friedrich's IL für Neapel, bearbeitet vom Kanzler Peter v. Vineis und im August 1231 vollzogen und bekannt gemacht.

4) Geb. 1724 d. 12. Jul zu Soeßt in der Grafschaft Mark; farb den 13. Mai 1781 in Berlin.

Die Anweisung, Potsdam den 27. Febr. 1769, wie das Ka sen- und Rechnungswesen besser eingerichtet werden solle, war zweckmäßig, daß dieselbe, dem Wesen nach, noch jezt der Grund de preußischen Kassen- und Rechnungswesens ist 1).

Den 30. Mai 1769 erschien das neue Geseß über das g richtliche Kosten und Rechnungswesen 2) und den 20. April 178 ein neues Sportelkassenreglement.

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Bei anderweitiger Verpachtung der Glashütte zu Chorin, i Jahre 1764, erließ der König einige eigenhändige Kabinetsordre aus welchen erhellet, daß Friedrich zwar die landesherrlichen Ein künfte erhöhete, aber auf keine die Unterthanen bedrückende Weis noch durch übertheurung der nothwendigen Wirthschaftsmittel. Dies Kabinetsordres ) beweisen auch, wie genau der König mit alle Wirthschaftsangelegenheiten vertraut gewesen.

Unablässig sorgt der König für den Statshaushalt und für di vermehrte und beffer verwaltete Einnahme. Wir haben schon ge dacht, wie groß die Unzufriedenheit über manche dahin einschlagend Maßregeln gewesen und wie die Sittlichkeit nicht immer in An schlag gekommen. So viel indess gemurrt werden mochte: der Kö nig war so beliebt, daß er in den Augen des Volkes wenig von de alten Gunst verlor; man staunte seine Größe und seine Thaten an und ließ die Fremdlinge alle Schuld und allen Vorwurf tragen

1) Der 1805 verstorbene Kammersekretär Paul Gottlieb Wehner hat i seinem Handbuche über das Preußische Kassen- und Rechnungswe sen. Berlin 1797 eine nüßliche Übersicht dieses Gegenstandes; auc die Dienstanweisung von 1769. Über das damalige Militar kassenwesen f. Cavan's Krieges- oder Militärrecht. Thl. 1. 2) Das gerichtliche Kosten- u. Rechnungswesen in den Preuß Staten oder Zusammenstellung des Salarienkassenreglements und såmmi licher gerichtlicher Gebührentagen mit den dieselben ergänzenden Ver ordnungen, von F. W. A. Kosmann, Kammergerichtsreferendarius Magdeburg 1829. 2 Bånde. 2 Thl. 12 gr. Bd. 1. das Gesetz vom 30. Mai 1769.

das Sportelkassenreglement v. 20. April 1782

dann die Rescripte, Verordnungen, Kabinetsordres, Cit culare v. J. 1783 — 1828.

Bd. 2. Rescript v. 31. März 1752 c.

3) Zu finden in (Fischbach's) Historischen Beiträgen Bd. 1. S. 100 f

: Merkwürdig aber ist doch eine Volksäußerung über Friedrichs Streben nach vermehrten Einkünften in dem, weit von dem preußischen de Statskörper entlegenen Ländchen Neufchatel geworden. Wir wollen dieselbe, als eine Zwischenhandlung, hier mittheilen.

Die Neufchateller, welche in Folge erbschaftlicher Rechte und der darauf gegründeten Entscheidung der Troits Etats vom 3. November 1707 unter das Szepter der Könige von Preußen gekom men, waren von jeher auf ihre Rechte sehr eifersüchtig und trugen es schon ungern, daß der König im Jahre 1748 den Zehnten, wel chen er vom Lande in Natura zog, und der sonst nur an Eingesessene war verpachtet worden, dem Meistbietenden zuschlug. Als diese Verpachtungsart 1766 erneuert werden sollte, ohne Rücksicht, ob ein Fremder, oder ein Einheimischer, das höchste Gebot thäte; so sezten die Neufchateller sich dagegen, wie gegen eine Verleßung ihrer Rechte ). Sie brachten ihre Klage vor die eigene Obrigkeit, dann vor den hohen Rath des Kantons Bern, ihres bundesmäßigen Richters. Der König erhielt Recht. Ein dortiges Landeskind, der Ge neraladvokat Gaudot, hatte Friedrichs Sache mit eifriger Kunst geführt. Auch den Regirungsrath Freiherrn von Derschau und den Generalmajor von Lentulus hatte der König nach Bern gesaudt, die Sache auf das Nachdrücklichste zu betreiben. So erfolgte der Spruch des souverainen Rathes zu Bern im Januar 1768. Aber, Neufchatel fügte sich nicht und der Stand Bern hielt 8000 Mann Fußvolk, 50 Geschüße, ein Regiment Dragoner und einige Kompagnien Scharfschüßen bereit, die Hartnäckigen zu beugen. v. Len tulus, ein geborner Schweizer, im August 1767 bei der Magdebur ger Revue zum preußischen Generallieutenant befördert, war schon im Frühjahr 1767, bei dem Besuche in' seinem Vaterlande, zum Generallieutenant über alle Kriegesvölker des Kantons Bern ernannt worden und sollte jetzt die Unternehmung gegen Neufchatel anfüh ren. Zu mehrerer Vorsorge hatte man wirklich den Paff und die

1) Friedrich lässt in dem Dialogue des Morts entre le Duc de Choiseul, le Comte de Struensée, et Socrate (Oeuvres posth. T. 6. p. 120) den Herzog von Choiseul sagen: D'un autre côté j'excitois les Neufchâtellois à se révolter contre le Roi de Prusse, pour donner à cet esprit inquiet de l'occupation chez lui."

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Brücke über den Zihlfluff, der das Neufchateller Gebiet von dem Berner scheidet, mit 100 Berner Grenadieren beseßen lassen. Da fand das Fürstenthum es rathsam, dem Rechtsspruche von Bern sich zu unterwerfen. Aber, ein neuer Vorfall stört den Frieden ärger, denn zuvor. Das Volk der Hauptstadt Neufchatel greift den 25. April 1768 Gaudot's Haus an; Obrigkeit und Waffen nüßen nichts. Der bedrängte Sachwalter und seine Neffen schießen aus den Fenstern auf das Volk: ein Zimmermann fällt. Da stürmt der Pöbel das Haus und Gaudot wird durch drei Flintenschüsse getödtet. Nun Jubel des Volks. Man klatscht, nicht bloß die Hefe, besonders die Weiber, in die Hände und ruft: Vive le Roi, l'oiseau est

à bas!"

Bei ruhiger Besinnung schicken die Neufchateller alsbald Gesandte nach Bern, sich zu entschuldigen. Diese werden vom Pöbel beschimpft, übrigens mit schlechtem Troste entlassen. von Derschau ersucht die Kantone Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn um Zuzug; jeder bestimmt 1500 Mann, Neufchatel, bis zur Beilegung aller Streitigkeiten zu beseßen; Lentulus mit einem größeren Haufen der Berner deckte den Einmarsch, welcher den 20. Mai ohne Widerstand erfolgte. Nun traten die Gesandten der vier Kantone in Murten zusammen; v. Lentulus, in des Königs Namen, wohnte ihren Be schlüssen bei, verweilte dann in Bern und hielt den 27. August, als Statthalter von Neufchatel seinen feierlichen Einzug in die Hauptstadt, mit vielem Gepränge eingeholt, wie den 22. Oktober 1831 der königliche Kommissar Generalmajor von Pfuel nach ähnlichen Zü. gellosigkeiten '). Der König handelte, als die Kantone den Schul digen die gebührende Strafe gesprochen, großmüthig: er gab den Neuenburgern die Waffen wieder, welche sie abgeben müssen, verzichtete darauf, seine Einkünfte zu verpachten oder nach Willkür zu verwalten und Beamte ohne Urtel und Recht abzuseßen ; ja, er gab sämmtlichen Gemeinden das Recht zu einer unabhängigen allgemeinen Rathsversammlung, ohne deren Beistimmung der Fürst im Statshaushalte nichts ändern solle. Die alten Geseße wurden zu des Volkes Gunsten verbessert, welches ihm fortan mit ganzer Seele

1) Tumult in Neufchatel und Demolirung des Polizeigebäudes den 31. Jul 1831.

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en zugethan war '). Friedrich aber schrieb, den 20. Sept. 1771 an VolD: taire, welcher für den Benner Osterwald um eine Statsrathsstelle in 12 Neufchatel gebeten hatte: „Ein Mann, der durch seine Werke die Erde lange unterrichtet hat, kann als Lehrer des menschlichen Geschlechts angesehen werden und folglich Rath bei allen Königen in der Welt sein, diejenigen ausgenommen, die keine Macht haben. In lezte. rem Falle befinde ich mich zu Neufchatel, wo ich eben so viel Autorität habe, als der König von Schweden bei seinen Reichstagen, oder soviel Gewalt, als Stanislaus über seine sarmatische Anarchie. Wollte ich in Neufchatel ohne Approbazion des Synodus jemand zum Statsrath machen; so seßte ich mich ohne Nußen in Gefahr, einen Streit zu bekommen. Jean Jacques sollte in diesem Lande Schuß von mir haben; man verjagte ihn. Ich verlangte, man solle einen gewissen Petit-Pierre nicht verfolgen; aber ich konnte nichts ausrichten, und bin also gezwungen, ihnen das erniedrigende Geständniss zu thun, daß ich ohnmächtig bin. Ich habe in diesem Lande das Mittel nicht ergreifen wollen, deffen der französische Hof sich bedient, um die Parlamente im Königreiche gehorsam gegen sei: nen Willen zu machen. Die Konvenzionen, auf welche das dortige =Volk seine Freiheit und seine Privilegien gründet, find mir ehrwürdig, und ich schließe meine Macht in die Gränzen ein, die es selbst :bestimmt hat, als es sich meinem Hause unterwarf“ 2).

Haben wir bisher den König darauf sinnen sehen, wie er dem | wohlhabenden Zehrstande eine erhöhete Steuer auflegen könne; so wird es auch anziehend sein zu sehen, wie er eben so sinnreich, nach seinem Systeme, möglichst wenig Geld in die Fremde gehen zu - lassen und möglichst viel herein zu ziehen, unausgeseßt trachtet. Zu dem Ende unterstüßt er mit großem Aufwande, die Vermehrung der Fabriken und Manufakturen.

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1) Artikel v. 14. Nov. 1768, im Geh. Archive; Heinrich Zschokke Des Schweizerlandes Geschichte für das Schweizervolk. Aarau 1824. 2te verb. Originalauflage S. 271 Wie Friedrich der Gr., als Fürst von Neuenburg, gegen die Unterthanen edelmüthig ist." Fr. L. Haller Leben des Herrn Robert Scipio v. Lentulus, weiland Gen. Lieut. in Königl. Preuß. Diensten und Bernerischer Völker. Bern 1787. S. 89-94.

2) Oeuvres posthumes. T. 9. p. 148.

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