Der Gerichtssaal: Zeitschrift für zivil- und militär-Strafrecht und Strafprozess-Recht sowie die ergänzenden Disziplinen, Volume 31851 |
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Expressions et termes fréquents
Absolutio ab instantia Advocaten Angeklagten Angeschuldigten Anklage Anklageacte Anklagekammer Ansicht Antrag Anwalt Artikel Befugniß begangen Berathung besonders Bestimmungen Beurtheilung Beweis Beweislast Beweistheorie Bezirkscollegialgerichte bloß Caſſationshof chen Code crim d'instr daher deſſen deßhalb deutschen dieſe dieß discretionäre Gewalt Einfluß einzelnen Einzelrichter England Entscheidung Erkenntniß Erklärung ersten Fall fich find Frage Frankreich französischen Freisprechung Friedensrichter Gerichte Gerichtshof Gerichtssaal Geschwornen Geschwornengericht geseßlichen Gesetzgebung Gesez gewiß großen Grund guilty Handlung indem Instanz Jahre jezt Jury Justiz Kenntniß Klage konnte laſſen läßt Leumund lezten lich ließ Meineids Mündlichkeit muß müſſen Nachtheil neue Nichtigkeit Nichtigkeitsbeschwerde nöthig nothwendig öffentlichen Parteien Personen Präsident Preßvergehen Proceß Puncte Recht Rechtsmittel Richter Sache Schluß Schuld schuldig schwornen Schwurgerichte Schwurgerichtshof ſei ſein Sheriff Sizung soll Staats Staatsanwalt strafbaren Strafe Strafgesetzbuches Strafverfahren Thatsachen Theil Ueberzeugung Umstände unsere Untersuchung Untersuchungsrichter Urtheil Verbrechen Verdict Verfahren Vergehen Verhandlung Verjährung Vernehmung Verordnung Vertheidiger verurtheilt viel Voruntersuchung Wahrspruch Weise weiß wieder wohl Zeugen Zeugniß
Fréquemment cités
Page 238 - Stelle entsetzt, entlassen, oder auf eine geringere versetzt werden. §. 47. Ein Gleiches hat bei den übrigen Staatsdienern statt, wenn die Entfernung aus der bisherigen Stelle wegen Verbrechen oder gemeiner Vergehen geschehen soll. Es kann aber gegen dieselben wegen Unbrauchbarkeit und...
Page 263 - ... schriftlich an die Behörden, an die Volksvertretungen und an den Reichstag zu wenden. Dieses Recht kann sowohl von Einzelnen als von...
Page 238 - Justiz-Ministerium dem Könige zum Behuf einer etwaigen Begnadigung vorzulegen ; sondern es kann auch nach Eröffnung des Erkenntnisses der Verurtheilte sich an die Gnade des Königs wenden. Auf gleiche Weise kann auch, wenn nach dem Gutachten des Königl.
Page 238 - Weise (§ 52) sind auch die übrigen Staatsdiener und Behörden in ihrem Geschäftskreise verantwortlich; sie haben bei eigener Verantwortlichkeit nur die ihnen von den geeigneten Stellen in der ordnungsmässigen Form zukommenden Anweisungen zu beobachten.
Page 263 - Verwaltungs- und Gerichtsbehörden in den Einzelstaaten entscheidet ein durch das Gesetz zu bestimmender Gerichtshof. § 182 Die Verwaltungsrechtspflege hört auf; über alle Rechtsverletzungen entscheiden die Gerichte. Der Polizei steht keine Strafgerichtsbarkeit zu.
Page 343 - Bundesrates statt. Die in der Zwischenzeit ledig gewordenen Stellen werden bei der nächstfolgenden Sitzung der Bundesversammlung für den Rest der Amtsdauer wieder besetzt. Art.
Page 288 - Criminalr. §.393.; wo es heifst: „der Richter hat hinreichende Gewifsheit, wenn für die Wahrheit eines Umstandes vollkommen überzeugende Gründe vorhanden sind, und nach' dem gewöhnlichen Laufe der > Dinge ein bedeutender Grund für das Gegentheil nicht wohl denkbar ist,
Page 80 - Beisatz enthalten, daß der Vorgeladene als Beschuldigter vernommen werden solle und im Falle seines Ausbleibens persönlich werde vor Gericht geführt werden.
Page 70 - Gericht« erforderlich ist. derjenige, welcher die Fälschung oder den Meineid begangen haben soll, noch belangt werden; so muß das angeblich von ihm verübte Verbrechen durch eine gegen ihn zu veranlassende gerichtliche Untersuchung erst rechtskräftig festgestellt werden, bevor dem Restitution«» gesucht stattgegeben werden kann.
Page 238 - Versetzungen der Staatsdiener ohne Verlust an Gehalt und Rang können nur aus erheblichen Gründen und nach vorgängigem Gutachten des Departements-Chefs verfügt werden. Staatsdiener, welche ohne ihr Ansuchen versetzt werden, erhalten für die Umzugskosten die gesetzliche Entschädigung.