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11. April 1908.

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Es soll nun unter Benutzung der aus den Versuchen gewonnenen Werte für die Isolierung I und die Leitungsdurchmesser von 70 und 150 mm der Wirkungsgrad der Umhüllung berechnet werden.

Für die 70 mm-Leitung mit 76 mm äußerem Durchmesser und 100° Temperaturgefälle ist ermittelt worden:

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t läßt sich aus der Dampftemperatur berechnen, da nach den in Zahlentafel 6 S. 540 enthaltenen Messungsergebnissen die Rohrwandungstemperatur für das ganze Temperaturgebiet von 100 bis 200° C nur um rd. 1° C unter der Dampftemperatur liegt; tu, die Temperatur an der Außenfläche der Umhüllung, wurde bei den Versuchen gemessen; es ist deshalb nur noch Q für die Einheit der Umhüllungsoberfläche zu berechnen, um 2 ermitteln zu können. Die Berechnung von Q erfolgt an Hand eines Zahlenbeispieles für die 70 mmRohrleitung, Isolierung I und 100° Temperaturgefälle zwischen Dampf und Luft. Der Wärmeverlust für 1 qm Leitungsoberfläche beträgt nach Zahlentafel 14 Spalte 3 (S. 546): 300 WE bei nackten Flanschen

und 212 » » umhüllten

Die Wärmeersparnis für 1 qm Leitungsoberfläche durch die Flanschumhüllung berechnet sich somit zu 300-212 88 WE (Zahlentafel 20 Spalte 3). Der Gesamtwärmeverlust durch die Flansche ist bei einem Wirkungsgrad der Umhül88 lung von 82,5 vH: 107 WE (Zahlentafel 20 Spalte 4). 0,825 Der Wärmeverlust durch die Leitungsumhüllung ist demnach, auf 1 qm Leitungsoberfläche bezogen,

=

300107193 WE (Zahlentafel 20 Spalte 5).

Der Gesamtverlust der glatten umhüllten Rohrleitung ohne Flansche ist also, da die Gesamtoberfläche der Rohrleitung 6,3:5 qm beträgt, gleich 6,375 × 193 WE.

was der Behörde Bedenken macht. Auf solche Möglichkeit kann sich aber niemand einlassen.

Gestützt auf die anliegenden Ernstschen Berichte und die umfangreichen Hamburger Erfahrungen geben wir unsrer Ueberzeugung Ausdruck, daß ohne ausreichenden Grund dem öffentlichen Verkehr ein ausgezeichnetes Hülfsmittel versagt wird, wenn nach wie vor die Paternosteraufzüge als nur ausnahmsweise zuzulassende Einrichtungen behandelt werden. Dem Vernehmen nach soll ihnen diese Stellung auch wieder in der neuen Polizeiverordnung betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen (Fahrstühlen), welche das Königlich Preußische Ministerium für Handel und Gewerbe demnächst in Kraft setzen will, zugewiesen werden. Wir bitten ehrerbietigst, dahin zu wirken, daß dieses Vorhaben nicht zur Ausführung gelangt, sondern daß den Paternosteraufzügen innerhalb der Polizeiverordnung eine gleichbe

An

die Herren Vorsitzenden der Bezirksvereine.

deutscher Ingenieure.

rechtigte und selbständige Stellung neben den Einkabinenaufzügen gewährt wird.

In der Hoffnung, daß Euer Durchlaucht geneigt sein werden, unsrem Wunsche zu entsprechen, haben wir für die Paternosteraufzüge Polizeivorschriften verfaßt, die wir hier beilegen. Sie fußen zwar im wesentlichen auf den im Königlich Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe entworfenen neuen Vorschriften; jedoch haben wir uns erlaubt, diejenigen Aenderungen anzubringen, die wir nach genauer Prüfung der Hamburger Anlagen durch sachverständige Mitglieder als notwendig erkannt haben. Ehrerbietigst

Verein deutscher Ingenieure.

A. Slaby, Vorsitzender

Patentgesetz.

Berlin den 25. Februar 1908. Nachdem das Patentgesetz vom 25. Mai 1877 auf den Vorarbeiten des Vereines deutscher Ingenieure zustande gekommen und auch zu dem an dessen Stelle getretenen Patentgesetz vom 7. April 1891 die Anregung in erster Linie von demselben Verein ausgegangen war, hat der Deutsche Verein für den Schutz des gewerblichen Eigentums die Weiterentwicklung der industriellen und technischen Urhebergesetze zu seiner besondern Aufgabe gemacht. Auf Grund von umfangreichen und sorgfältigen Vorarbeiten durch Ausschüsse hat er auf mehreren Kongressen eine Reihe von Fragen und Vorschlägen auf diesem Gebiet eingehend beDie Beschlüsse des letzten dieser Kongresse vom 3. bis 8. September 1907 in Düsseldorf1) sind uns vom Vorstand des genannten Vereines zugegangen, mit dem Ersuchen:

raten.

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O. Taaks, Kurator Th. Peters, Direktor.

Reichsanzeiger erfolgten Bekanntmachung über die beschlossene Erteilung des Patentes angegeben werde.

IV. Haftung des Fiskus wegen Verletzung der
Amtspflicht der Beamten des Patentamtes.

Die allgemeine Bestrebung, die Haftung des Reiches für die durch Reichsbeamte in Ausübung der ihnen anvertrauten öffentlichen Gewalt herbeigeführten Schädigung einzuführen, findet auch hinsichtlich der Beamten des Patentamtes Billigung.

V. Nichtigkeitsklage wegen Entnahme.

Es ist wünschenswert, daß das Recht desjenigen, dem eine Erfindung entwendet worden ist, neben der Nichtigkeitsklage auch die Klage auf Abtretung des Patentes vor dem ordentlichen Gericht zu erheben, im Patentgesetz zur ausdrücklichen Anerkennung gelangt.

VI. Zurücknahme des Patentes (Zwangslizenz).

Der Kongreß spricht seine lebhafte Zustimmung zu den Bestrebungen der Internationalen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz auf Abschaffung des Ausübungszwanges aus und gibt dem Wunsche Ausdruck, daß der Ausübungszwang international in folgender Weise geregelt werde:

Erscheint nach Ablauf von drei Jahren von dem Tage der über die Erteilung des Patentamtes erfolgten Bekanntmachung an im öffentlichen Interesse die Benutzung der Erfindung durch einen andern geboten, so hat der andre gegen den Patentinhaber den Anspruch auf Gewährung einer Lizenz gegen angemessene Entschädigung und genügende Sicherstellung.

VII. Patentgebühren.

Steigende Jahresgebühren sind notwendig, um eine Beseitigung der nicht ausgenutzten Patente zu erzielen.

Die Gebühr für die ersten fünf Jahre ist gleichbleibend auf je 50 M (einschließlich der Anmeldegebühr) festzusetzen; vom sechsten Jahre ab sind die Gebühren um je 50 M jähr lich zu steigern.

VIII. Ansprüche auf Herausgabe der Bereicherung

und auf Schadenersatz.

Es wird vorgeschlagen, § 35 Absatz 1 des Patentgesetzes durch folgende Bestimmung zu ersetzen:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig der Bestimmung des $4 zuwider eine Erfindung in Benutzung nimmt, ist dem Verletzten zur Entschädigung verpflichtet, desgleichen derjenige, der nach Zustellung einer Klage wegen Patentverletzung die Erfindung benutzt.

In jedem Fall ist derjenige, der eine Erfindung den Bestimmungen des § 4 zuwider in Benutzung nimmt, ver pflichtet, die dadurch erzielte Bereicherung herauszugeben.

Wer zur Zahlung der Entschädigung oder der Bereicherung verpflichtet ist, hat dem Verletzten gemäß § 259 B. G. B. Rechenschaft abzulegen.

Kommissionsverlag und Expedition: Julius Springer in Berlin N.

Buchdruckerei A. W. Schade, Berliu N.

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Einen herben Verlust hat der Aachener Bezirksverein deutscher Ingenieure erlitten: eines seiner verdientesten und geschätztesten Mitglieder, Fritz Kintzlé, Generaldirektor der Gelsenkirchener BergwerksAktien Gesellschaft, Abteilung Aachener Hütten-Verein, ist nach kurzem schwerem Leiden für immer von uns genommen worden. In Berlin, wo er zur Teilnahme an wichtigen Beratungen weilte, erkrankte er an Influenza, weshalb er sich beeilte, nach Hause zurückzukehren, in der Hoffnung, dort Genesung zu finden. Die Krankheit nahm aber bald eine schlimme Wendung, und schon nach wenigen Tagen schweren Leidens entschlief er am 19. März 1908 im rüstigen Mannesalter von 56 Jahren.

Fritz Kintzlé war geboren zu Harlingen

Fritz Kintzlé +

in Luxemburg am 19. Januar 1852. Nach Besuch der Elementarschule zu Harlingen und des Athenäums in Luxemburg bereitete er sich in den wissenschaftlichen Oberkursen dieser Lehranstalt noch ein weiteres Jahr lang auf das akademische Studium vor. 1873 bezog er die Technische

das

Hochschule in Aachen und bestand dort 1876 die Diplomprüfung als Hütteningenieur. In die Praxis übergegangen, war er bis 1879 als Ingenieur in der Fabrique de fer in Ougrée, Belgien, tätig. Am 1. Mai 1879 trat er als Betriebsingenieur der Walzwerke beim Aachener Hütten-Aktienverein in Rothe Erde bei Aachen ein. Hier bot sich ihm rechte Feld zur Verwertung seiner hervorragenden Kenntnisse und Fähigkeiten und zur Entfaltung seiner eiscrnen Willenskraft und unermüdlichen Ar beitsfreudigkeit. Die bedeutenden Verdienste des Verstorbenen fanden ihre Anerkennung dadurch, daß er bald Oberingenieur sämtlicher Betriebe des Werkes und 1899 Betriebsdirektor wurde. Dieses Amt führte er unter zuweilen schr schwierigen Verhältnissen mit außerordentlicher Umsicht. An der glänzenden Entwicklung des Werkes, der Ausgestaltung der umfangreichen Umbauten und Neuanlagen hatte er hervorragenden Anteil. Im Mai 1900 trat er als Direktor in den Vorstand des Aachener Hütten-Aktienvereines und wurde

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deutscher Ingenieure.

1907 nach Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Gelsenkirchener Bergwerks-Aktien-Gesellschaft Direktor der Abteilung

Aachener Hütten-Verein.

Stets war Kintzlé bestrebt, den ihm unterstellten Betrieb des ausgedehnten Werkes zu vervollkommnen. Aufmerksam verfolgte er nicht nur alle Neuerungen auf dem Gebiete des Eisenhüttenwesens, sondern auch die Fortschritte des Maschinenbaues und der Elektrizität und strebte sie nutzbar zu machen. Aber auch im Interesse der gesamten Eisenindustrie trat er glänzend hervor. Doch es würde zu weit führen, hier das Wirken Kintzlės im einzelnen verfolgen zu wollen. Mit der Einführung und weiteren technischen Ausbildung des Thomasverfahrens in Deutschland1) ist sein Name aufs engste verknüpft. Vor allem sei hier sein mannhaftes und zielbewußtes Eintreten in den Kampf zwischen Flußeisen, besonders Thomas-Flußeisen, und Schweißeisen Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre erwähnt. Es gelang ihm denn auch im Verein mit andern hervor ragenden Männern der Eisenindustrie, durch den Beweis nicht nur der Gleichwertigkeit, sondern der Ueberlegenheit des Thomas-Flußeisens über das den Markt beherrschende Schweißeisen die namentlich gegen die Verwendung des ThomasFlußeisens im Hochbau bis dahin bestehenden Vorurteile zu beseitigen, und zwar mit dem Erfolge, daß zunächst beim Bau der Eisenbahnbrücke Fordon-Culmsee, einer der größten Eisenbahnbrücken Deutschlands, 6500 t Konstruktionsmaterial aus Thomas-Flußeisen, hervorgegangen aus den Werken des Aachener Hütten-Aktienvereines, zur Verwendung kamen. Dieser Erfolg war für die inländische Eisenindustrie von der weitesttragenden Bedeutung, ja geradezu bahnbrechend. Mit der Entwicklung der Eisenindustrie, besonders der des Aachener Bezirkes, bleibt Kintzlés Name für immer ehrend verbunden.

Weitere große Verdienste neben Intze und Heinzerling erwarb sich der Verstorbene, der nach dem Tode Heinzerlings Vorsitzender der Kommission wurde, um die Vervollkommnung und Erweiterung des Deutschen Normalprofilbuches, für dessen Beratungen und Herstellung er unermüdlich seine Kräfte und Erfahrungen zur Verfügung stellte.

Bei der Gründung des Stahlwerks-Verbandes war Kintzlé Vorsitzender der technischen Kommission und nahm an dem Zustandekommen des Verbandes in bedeutsamer Weise Anteil.

Aber nicht nur im Rahmen seines Faches und seiner Berufstellung war Kintzlé eifrig tätig, auch sein Interesse für die Allgemeinheit brachte er vielfach zum Ausdruck; so z. B., um nur einiges zu nennen, für die Aachener Hochschule, besonders für deren hüttenmännische Abteilung, ferner für das sonstige technische und gewerbliche Schulwesen. Dem Kuratorium der Kgl. Höheren Maschinenbauschule zu Aachen gehörte er als Mitglied an.

Staatlicherseits wurden seine Verdienste durch Verleihung des Roten Adlerordens IV. Klasse und des luxemburgischen Ordens der Eichenkrone gewürdigt.

Mit be

Kintzlé war weiter Mitglied vieler Vereine, sowohl technischer als solcher für Kunst, Wissenschaften und für soziale Bestrebungen. Allen widmete er sich mit ungewöhnlicher Tatkraft und persönlicher Hingebung, die vor keiner Mühe zurückschreckte. Uns liegt es nahe, an dieser Stelle ganz besonders seine großen Verdienste um unsern Bezirksverein, dem er seit 1880 angehörte, hervorzuheben. So lange ihm seine Beruftätigkeit die Zeit dazu ließ, fehlte er bei keiner Sitzung des Vereines. Den wichtigste Ausschüssen hat er als eifriges Mitglied angehört. Sein reiches technisches Wissen, seine Erfahrung und sein scharfer Verstand machten ihn zu einem geschätzten Berater und gaben seinem Worte großen Einfluß. sonderm Eifer beteiligte er sich an den vielfachen Beratungen des Flußeisen-Ausschusses und denen über die Organisation der Maschinenbau- und Werkmeisterschulen. Auf seine Veranlassung hin legte die Stadtverwaltung dem Bezirksverein den Entwurf einer neuen Bauordnung vor, an deren Beratung er den regsten Anteil nahm. Seinem Wunsche, daß in geeigneten Fällen auch weiter die Stadtverwaltung die Mitarbeit des Bezirksvereines in Anspruch nehmen möchte, ist es zu danken, daß dieser in solchen Fällen gehört wurde. Hervorzuheben ist die Bereitwilligkeit, mit der er den Bezirksverein stets über wichtige Erscheinungen und Neuerungen aus dem Bereiche seines Faches in Vorträgen berichtete, die meist in der Vereinszeitschrift zum Abdruck gelangt sind). Auch im Verein deutscher Eisenhüttenleute, dessen Vorstand Kintzle angehörte, hielt er häufiger Vorträge, die in der Zeitschrift »Stahl und Eisen« veröffentlicht worden sind. 1891 und 1892 war Kintzlé Kassierer, 1896 Vorstandsmitglied, 1897 Vorsitzender und 1898 stellvertretender Vorsitzender des Bezirksvereines, endlich 1901 und 1902 Abgeordneter zum Vorstandsrat bezw. Stellvertreter.

So ernst und umsichtig Kintzlé bei der Arbeit war, so fröhlich konnte er im geselligen Kreise sein. Wie oft hat er uns bei unsern Vereinsfesten, bei Ausflügen und beim Zusammensein nach den Sitzungen durch seinen Frohsinn und seinen Humor erfreut!

Kintzle war mit den reichsten Gaben des Herzens ausgestattet. Lauter und vornehm war seine Gesinnung, offen sein Wesen. Hoher Gerechtigkeitssinn zeichnete ihn aus. An dem Wohlergehen seiner Untergebenen nahm er warmen Anteil, den Wohlfahrteinrichtungen des Werkes widmete er ganz besondere Fürsorge; kein Wunder, daß die ihm unterstellten Beamten und Arbeiter ihm hohe Verehrung entgegenbrachten und viele in ihm einen wahrhaft väterlichen Freund sahen. Seiner Fürsorge gab er Ausdruck beim Jubiläum seiner 25jährigen Amtstätigkeit, das unter lebhafter Beteiligung des Aufsichtsrates, des Vorstandes, der Beamten und der Arbeiterschaft des Werkes wie weiter Kreise gefeiert wurde. Bei dieser Gelegenheit stiftete er den Betrag von 25000 M mit der Bestimmung, daß damit talentvollen Söhnen von Beamten und Arbeitern eine Beihülfe zur Ausbildung gewährt werde. Die Trauer bei seinem Hinscheiden war groß.

Der Verstorbene war seit dem 7. August 1683 mit Maria Fischer verheiratet. Das silberne Jubelfest dieser glücklichen

Ehe sollte er nicht mehr erleben.

Der Bezirksverein verliert in dem Verstorbenen einen seinerzeit tatkräftigen, zielbewußten Leiter, ein langjähriges eifriges Mitglied; viele von uns einen lieben, treuen Freund. Aber er ist nur räumlich von uns geschieden, geistig bleibt er uns nahe durch die ehrende Erinnerung, die wir ihm dauernd bewahren werden.

Der Aachener Bezirksverein deutscher Ingenieure.

1) Im Mai 1879 war das neue Thomasverfahren von zwei deutschen Werken angekauft und bald angewandt worden; darauf erwarb der Aachener Hütten-Aktienverein das Patent und ging, nachdem schon am 13. März 1880 der erste Einsatz nach dem neuen Verfahren erblasen war (bis dahin arbeitete man nach dem Bessemerverfahren), energisch an dessen weitere Ausbildung, woran Kintzle in hohem Maße beteiligt war. 2) Vergl. Z. 1892 S. 873, 916; 1891 S. 947, 988, 1012.

11. April 1908.

Die vierzylindrige

3%-gekuppelte Verbund-Schnellzuglokomotive der Badischen Staatsbahnen.')

Von Baurat Courtin, Karlsruhe.

(hierzu Tafel 5)

Von der Generaldirektion der Badischen Staatsbahnen ist vor kurzem eine neue Personen- und Schnellzuglokomotive in Dienst gestellt worden, die dazu bestimmt ist, teils schwere Schnell- und Eilzüge, besonders solche mit häufigen Zwischenhalten, auf der im allgemeinen nur geringe Steigungen aufweisenden badischen Rheintalstrecke Mannheim und Heidelberg-Basel zu befördern, teils auch auf der starke Steigungen (bis 20 vT) auf längeren Strecken enthaltenden Schwarzwaldbahn (Offenburg-Triberg Konstanz) den Schnellzugdienst zu übernehmen.

Die Lokomotive, Tafel 5 und Textfigur 1, nach einem von der Auftraggeberin gestellten Programm von der Lokomotivfabrik von J. A. Maffei in München ausgeführt, ist 36gekuppelt nach der sogenannten Pacific-Bauart angeordnet und weist die nachstehenden Hauptverhältnisse auf: Durchmesser der Hochdruckzylinder.

» Niederdruckzylinder

Hub der Hochdruckzylinder

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425 mm

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Die vier Zylinder liegen nebeneinander über dem Drehgestell, und zwar die Hochdruckzylinder innen, die Niederdruckzylinder außen. Sie arbeiten sämtlich auf die mittlere Triebachse, wodurch sich günstige Verhältnisse der Lastverteilung und wegen der großen damit möglichen Länge der Pleuelstangen (Stangenverhältnis beim Hochdruckzylinder 1: 9,2, beim Niederdruckzylinder 1: 9,6) auch kleine senkrechte Druckkräfte trotz der infolge dieser Anordnung erforderlichen Schräglage der Innenzylinder ergeben. Auch die Steuerung weist wegen der groBen Länge der Schieberschubstangen sehr gute Verhältnisse auf, obwohl nur die Niederdruckschieber von der eigentlichen Steuerung getrieben werden; die Hochdruckschieber werden durch einen einfachen Umkehrhebel betätigt.

Ansicht der Lokomotive.

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