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Bischof von Havelberg, einen Kreuzzug gegen die nordwärts wohnenden Heiden, von denen sie viele bekehrten und tauften.

S. Riedel Cod. Dipl. Brand. D. p. 277.

1221) S. D. (1147.)

Bernhard, Abt zu Clairvaux, erläßt ein Sendschreiben wegen des Kreuzzuges ins Wendenland (ultra Albim) und bestimmt, daß diejenigen, welche sich mit dem Zeichen des heil. Kreuzes bezeichnen und waffnen wollten, alle am Tage Petri und Pauli zu Magdeburg sich versammeln sollten. Gedruckt in

Boczek Cod. dipl. Morav. I. p. 253.

Mecklenb. Urkundenbuch I. p. 35, 36.

Anm. Die in dieser Urkunde berührte Versammlung zu Frankfurt fand im Februar 1147 statt. S. Meckl. Jahrbücher XXVIII. S. 52 ff.

1222) Um 1147.

Nachdem Heinrich, Probst von Gottesgnade entfernt war, wurde ein gewisser Sobold, welcher an der Domkirche von Mainz Canonicus gewesen und dort in den Mönchsorden eingetreten war, zum Probste erwählt, doch hatte er dieses Amt kaum einen Monat versehen, als er dasselbe in dem Glauben niederlegte, es sei dies mehr eine Last als eine Ehre, und nach Dänemark ging, von wo er nach einigen Jahren zurückkehrte. Zu derselben Zeit wurde Konrad, Probst von Pölde, zum Probste in Gottesgnade erwählt, nachdem er aber alles Einzelne verrichtet hatte, was die Feierlichkeit der Wahl der Sitte gemäß erforderte, ging er nach Pölde, um das frühere Probstamt niederzulegen und kehrte nicht wieder zu der Probstei Gottesgnade zurück.

Chron. mon. Grat. Dei p. 21-22 im Kgl. Staatsarchiv zu Magdeburg.
Gedruckt in Mon. Germ. XX. p. 690.

1223) Um 1147.

Da der zum Probste von Gottesgnade gewählte Probst Konrad von Pölde nicht von dort zurückkehrte, wurde zu einer zweiten Wahl geschritten, wobei sich die Stimmen der Wähler theilten. Weil dieser Zwiespalt andauerte, unterwarf man sich dem Schiedsspruche des Bischofs Anselm (von Havelberg) und anderer geistlicher Oberer (patres), welche zugegen waren und kam dahin überein, bei dem Spruche bleiben zu wollen. Man wählte nunmehr den Lambert vom Marienkloster (zu Magdeburg) zum Probste von Gottesgnade nicht ohne anfänglichen Widerspruch Anselms und der Anderen, weil er zu geringe Kenntnisse in der heil. Schrift habe. Als Probst machte er aber seine Un

wissenheit mit vielfältigen Tugenden gut, denn er war ein einfacher, grader und gottesfürchtiger Mann. Unter seinen Vorfahren war die brüderliche Einigfeit oft durch Zwietracht gestört, zu seiner Zeit ruhte sie und die Kirche selbst lebte und blühte im Glanze des Friedens.

Chron. mon. Grat. Dei p. 22-23 im Kgl. Staatsarchiv zu Magdeburg.
Gedruckt in M. G. XX. p. 690.

1224) 1147-1153.

Wigger, der zwölfte Bischof von Brandenburg, gründete das gegenwärtige ausgezeichnet schöne Kloster zu Ehren der Jungfrau Maria auf dem Berge bei Leikau neben dem Walde, der dicht an diesen Berg stößt (juxta siluam contiguam eiusdem montis und führte den Bau durch die Unterstüßung des Markgrafen Albrecht zu Ende. Dieser Markgraf ist der Gründer des Klosters, wie aus der von ihm ausgestellten Urkunde hervorgeht..

Riedel Cod. Dipl. Brand. D. p. 284 ff.

1225) 1147-1160.

Wegen der Güter in Rehsen (bei Coswig? oder im Churkreise?), welche Heinrich, Probst von Gottesgnade von Botho von Trieben (Tribule) für das Kloster gekauft hatte, schmiedeten die Söhne deffelben Ränke, doch wickelte der Probst Lambrecht von Gottesgnade dieses Geschäft vor dem Magdeburger Erzbischofe und dem Markgrafen Albrecht ab, indem er denselben 9 Mark gab, und ließ dieses durch eine Urkunde bestätigen. Dieser Markgraf schenkte auf Antrieb Lambrechts dem Kloster auch Güter in Pretsch (Precone) und einen Theil seiner Besizungen in Größ (Groz) und einen Theil von Rehsen (Rysen). In Rehsen (Risen) wurden nämlich 3 und in Größ (Groz) 71⁄2 Hufen von den Edlen von Trieben (Tribule) gekauft, den Rest besaß das Kloster aus den Gütern des Markgrafen.

Chron. mon. Grat. Dei p. 24 im Kgl. Staatsarchiv zu Magdeburg.
Gedruckt in M. G. XX. p. 691.

1226) Januar 1148.

Friedrich, Erzbischof (von Magdeburg) und einige andere Fürsten schließen zu Epiphaniä ein Freundschaftsbündniß mit den polnischen Herzögen Bolislav und Mesico.

Chron. mont. Sereni herausg. von Eckstein p. 20.

1227) Januar 1148.

Wegen des rauhen und schneeigen Winters verdarb der Roggen unter dem Schnee. Friedrich, Erzbischof von Magdeburg, und einige andere

sächsische Fürsten kamen zu Epiphanien den Herzogen Bolislaus und Miesco (Miseconi) von Polen zu Kruschwitz (Crusawice) entgegen und schlossen Freundschaft mit ihnen. Dort nahm auch Markgraf Otto, der Sohn des Markgrafen Adalbert, eine Schwester der Polenherzöge zur Ehe.

Ann. Magdeb. in M. G. XVI. p. 190.

1228) 28. Mai 1148.

Graf Otto (v. Grieben) schenkt zur Beförderung des von seinen Eltern und ihm nebst seinem Bruder gestifteten Mannskloster in Ammensleben Benedictiner Ordens zu seinem, seiner Eltern und Brüder Seelenheil und unter günstiger Bestätigung des Markgrafen Adalbert, sowie dessen Sohnes Otto die ihm im Dorfe Ammensleben erb- und eigenthümlich gehörigen 134 Hufen nebst 5 Hofstellen daselbst und in Vahldorf (Valethorp) 1 Hufe mit allem Rechte und Zubehör zu Händen Bertholds, des ersten Abtes des Klosters. Zur Bekräftigung dieser Schenkung habe er die Genehmigung, Verbriefung und Besiegelung derselben durch den Erzbischof Friedrich von Magdeburg, in dessen Diöcese das Kloster und die obigen Güter belegen find, in Gegenwart des ganzen Clerus und Volkes nachgesucht und erhalten.

Testes ac cooperatores: dominus Wicherus Brandeburgensis Episcopus, Arnoldus Magdeburgensis, Irminhardus Hildislayiensis Abbates, Gerhardus maioris ecclesie prepositus, Tidericus Canonicus, frater meus, cum Bia, sorore nostra, et Filio eius Burchardo de Valkenstein, Evermodus prepositus sancte Marie, Folradus vicedominus, Adelbertus Marchio et Filii ipsius Otto et Hermannus, Heinricus de Wichmannsthorp, Hugoldus et Fridericus de Amfrideslove, Praeterea complurimi fideles et Nobiles, presente tota Magdeburgensi ecclesia in Ascensione Dominica.

Behufs noch früherer Bestätigung dieser Schenkung geistlicher und weltlicher Seits seien sie am vierten Tage darauf ad generale Collegium" zu einem allgemeinen Landtage in Germersleben (Germesloue) mit allen Bischöfen und Fürsten des Sachsenlandes und einer unzähligen Menge von Vornehmen (Procerum) und Volk zusammengekommen, wobei er seine Schenkung wiederholt und sie mit dem Banne zu bekräftigen beantragt habe.

Data V. Kalendas Junii Anno dominice Incarnationis M° C XLVIII° indictione X. Actum Magdeburg in Dei nomine feliciter Amen.

Nach einer Copie des 17. Jahrhunderts im Cop. XLIII. f. 56–57 im Königl. Staatsarchiv zu Magdeburg.

1229) 1. Juli 1148.

Friedrich, Erzbischof zu Mag de burg, bestätigt dem Kloster Ammens leben die ihm von Otto, Grafen v. Grieben gemachte Schenkung mit 131⁄2 Hufen und 5 Hufen in Ammensleben und 11⁄2 Hufen in Vahldorf. D. anno incarnationis Dominice M° Co XLVIII° Kalendas Julii. Citat in

Sindram Gesch. d. Kl. Ammensleben §. 28 (Ms. im Archiv des
Klosters U. 2. Frauen zu Magdeburg).

1230) 1148.

Friedrich, Erzbischof von M a gdeburg, bekundet, daß Erzbischof Hartwig (von Bremen) die auf seinem Gute im Dorfe Jericho belegene Kirche behufs der durch Anselm, Bischof von Havelberg nach erfolgter Gründung eines Stifts regulirter Chorherren daselbst der heil. Jungfrau Maria in Havelberg übergeben, nach einigen Jahren aber das Schloß Jericho dem heil. Morig in Magdeburg geschenkt habe. Da jedoch die Stiftsherren in Folge des lebhaften Straßen- und Geschäftsverkehrs in ihrem Gottesdienst behindert würden, so habe er zum Neubau eines Klosters auf Bitten des genannten Bischofs Anselm und des Probstes Dietrich tauschweise ihnen für das Hochstift Havelberg vom nördlichen Theil des Dorfes Jericho den zwischen den beiden dortigen Gewässern und einigen Grenzhügeln liegenden Theil abgetreten und dafür 11 Hufen im Dorfe Nicekendorp erhalten, alles unbeschadet seines Besißrechts am Schlosse Jericho.

Actum anno domini M° C XL° VIII.

Gedruckt bei

Riedel C. D. Brand. A. XXIV. p. 322, nach alter Copie.

1231) 15. Januar 1149.

Friedrich, Erzbischof zu Magdeburg, bekundet, daß Arnold, Abt des zum Magdeburgischen Sprengel (parrochia) gehörigen Klosters Nienburg, mit großem Kostenaufwande für sein Kloster den Burgward Cluci (Kleutsch) an der Milde (secus Mildam fluvium), mit allem seinem Zubehör an Dörfern und sonst, erkauft, die alten ungläubigen Wenden als Ackerbauer entfernt und an ihre Stelle christliche eingeseßt und nun den Erzbischof wegen des Zehnten, der dem Erzstift gebührte, angegangen habe. Jest bestimme er nach Rath des Domcapitels und der Ritterschaft (ex consilio fratrum ac fidelium nostrorum) und im Hinblick auf die Förderung der Ausbreitung des Christenthums, auch um seines, seiner Vorgänger und Nachfolger Seelenheils willen, daß der Zehnte von dem ganzen Burgward Cluzi nebst allen Dörfern

und Dertern unterhalb der Milde und der Nitlawe, ferner unterhalb der Flüsse Lubena und Zprutawe dem Abt zu Nienburg und seinem Convent ewiglich eigen sein solle, doch so, daß dies niemals einem Laien zu Lehen gereicht werden dürfe. Dagegen verpflichtet sich der Abt, dem Erzbischof jährlich zu Palmarum in seinem Kloster einen Tag lang zu Dienste zu sein, wenn derselbe nämlich dort weile und das Fest begehe. Dabei habe sich auch der anfänglich Einspruch thuende Domprobst (senior domnus prepositus) Gerhard und das Domcapitel, weil der Schenkung des Kaisers Otto I. zufolge den Domcapitularen der Honigzehnt aus der obigen Gegend gebühre, beruhigt und seine Zustimmung zum obigen Vertrage gegeben und endlich habe der Abt, um allen gegenwärtigen und zukünftigen Zwiespalt zu beseitigen, dem Domcapitel für den Honigzehnt 2 Hufen, eine in Wörpzig (Wrbizke) und eine in Wölniß (Wolnizi) abgetreten. Alles dies bestätige er, der Erzbischof, unter Androhung geistlicher und weltlicher Strafen.

Zeugen: Anselmus Havelbergensis episcopus, Wicherus Brandeburgensis episcopus, Arnoldus Magdeburgensis ac Nuenburgensis abbas, Gerhardus prepositus, Azzeko decanus, Otto vicedominus, Everhardus prepositus, Lambertus prepositus, Adelbertus ma chio, predicti Nuemburgensis cenobii advocatus, et filii ipsius Hermannus et Otto, Wernherus comes de Veltheim, Otto comes de Hildeslove, Lothowicus de Wipera, Burchardus comes urbanus.

Data XVIII Kalendas Februarii anno dominice incarnationis Mo Co XLVIIII indictione Xa anno autem pontificatus domini Fritherici Magdeburgensis archiepiscopi VII. Actum Magdeburg in dei nomine feliciter Amen.

Gedruckt bei

v. Heinemann C. D. Anhalt. I. p. 260, 261 (nach d. Orig.).

1232) 1149.

Ein Brief über den Kirchenacker zu Radenforde (Rothenförde).

Aus dem Inventar der Urkk. des Klosters U. L. Frauen in Magdeburg von 1561, im Königl. Staatsarchiv zu Magdeburg.

1233) 1149.

Im Jahre 1149 kamen die Fürsten wieder nach Magdeburg zurück von Jerusalem.

S. Magdeb. Schöppenchronik herausg. von Janice S. 116.

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