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Anm. Bolibut wird ums Jahr 993 bei Thietmar erwähnt. (S. 1. IV. c. 15.) Die abbacia in Magdeburg bleibt sehr zweifelhaft. Vielleicht war es ein mit dem Kloster Berge verbundener Jungfrauenconvent und ist der Gemahl der Mathilde der Prebislaus des Necrolog. Luneb., von dem es heißt: III. Kal. Jan. Prebeszlaus frater noster. Als Schwiegersohn des Thiederich, Markgrafen der Nordmark, ist er als Verwandter der Billunger zu betrachten. (Wedekind in M. G. a. a. D.)

417) (c. 993-1000.)

In (dem Fragment) einer päpstlichen Bestätigungsurkunde des Erzbisthums Magdeburg heißt es, daß Kaiser Otto (bone memorie) in der Stadt Maydeburg an der Elbe in der Diöcese Halberstadt zu Gunsten der Kirche jenseits der Alpen (propter totius ultramontane ecclesie utilitatem) von Grund aus eine dem h. Peter, Morik, Innocenz und Genossen geweihte Kirche gegründet habe. Bei der mit dem Wachsthum der Stadt sich vollziehenden Ausbreitung des Christenthums habe Otto beschlossen, an den Orten, die vorher Hauptsite des Heidenthums waren, jenseits der Elbe, Saale und Oder in Zeiß, Meißen, Merseburg, Brandenburg, Havelberg und Posen Bisthümer zu errichten. Da nun aber diese Bischöfe noch eines Metropoliten ermangelten, so habe Otto mit Zustimmung aller Großen des Reiches (cum omnium suorum optimatium consensu) beschlossen, in Magdeburg, welches in friedlicherer (paratioribus) Gegend gelegen, besonders reiche geistliche und weltliche Schutzmittel darbot, wenn es nur irgendwie vom Bischof Hilliward von Halberstadt und von dessen Metropolitan Hatto von Mainz zu erreichen. wäre, ein Erzbisthum zu stiften. Als daher nach einiger Zeit im Palast der Kirche von Ravenna vor Kaiser Otto über das Heil der gesammten Christenheit berathen wurde und Erzbischof Hatto und Bischof Hilliward mit allen Ihrigen zugegen waren, und unter dem damals regierenden (in his temporibus) Papst Johannes mit Unterschrift der Bischöfe Italiens, Galliens und Germaniens die Zustimmung zur Begründung des Erzbisthums Magdeburg leicht erreicht war, unter der Bedingung, daß Bischof Hilliward und Erzbischof Hatto ihre Zustimmung ertheilten, so trat Hilliward mit Genehmigung Hattos seinen ganzen Zehntbann zwischen Ohre (Aram), Elbe, Saale und Bode und die östlichen Theile der Burgwardien von Unseburg (vndesburg), Wanzleben und Haldensleben zu Händen des Kaisers und der Bischöfe zur Errichtung eines Erzbisthums in Magdeburg ab. Darnach begab sich der Kaiser in aller Eile nach Rom und wendete sich an den einst zu den Rugiern (rugorum) entsandten und nicht durch eigene Schuld, sondern durch die Bosheit der Rugier vertriebenen Bischof Athelbert, einen unvergeßlichen Mann, und ließ diesen vom Papste zum Erzbischof weihen. Demgemäß weihte Adalbert mit der

Berechtigung, nur dem päpstlichen Stuhle unterworfen zu sein (mundiburdio S. Petri subiectus) und die Bischöfe der obigen Orte zu weihen, die als seine Suffragane an seinen Nachfolgern die Weihe vollziehen sollten, den Jordanes zum Bischof der Kirche von Posen (poznaniensis), den Hugo zum Bischof von Zeiß, den Burchard zum Bischof von Meißen, den Boso zum Bischof von Merseburg, den Dodilas (R. hat Dodilonem) zum Bischof von Brandenburg, den Dodo (Tudonem) zum Bischof von Havelberg. Dazu ertheilte ihm der Papst das Privilegium, daß er nur vom päpstlichen Nuntius inthrouifirt werden dürfe, daß er und seine Nachfolger in seiner Kirche und nach Erforderniß auf Reisen anderswo an bestimmten Tagen das Pallium tragen, das Kreuz vor sich her tragen lasse, 12 Cardinalpriester in seine Kirche einseße, welche am Hauptaltar fungirend an den gewöhnlichen Tagen Dalmatiken, an Festtagen Sandalen anziehen sollten. Ferner sollten sie 7 Cardinaldiaconen haben, welche an den gewöhnlichen Tagen, außer in den Fasten die Dalmatiken, an Festtagen aber Sandalen trügen. Ferner solle der Erzbischof von Magdeburg unter die Cardinalbischöfe der römischen Kirche aufgenommen werden und in allen Stücken den Erzbischöfen von Trier, Köln und Mainz gleichgestellt sein.. Darnach entsandte der Kaiser voll Verlangen den Adalbert mit solchem Privilegium und mit seinem eigenen Privilegium ausgerüstet in sein Erzbisthum, um seine Besizungen anzutreten. Mit diesen und allen seinen Besißungen und Privilegien, den gegenwärtigen und zukünftigen, nimmt nun der Papst den Erzbischof von Magdeburg in seinen Schuh.

Copie im Staats-Archiv zu Magdeburg in Cop. I. A. fol. 2 bis 3. Von einer späteren Handschrift ist in der Einleitung hinzugesezt: Johannes ep. seruus seruorum dei. Dies ist indeß unzuverlässig. (Es müßte Johannes XIV. sein.)

Gedruckt bei

Riedel Cod. dipl. Brand. A. VIII. S. 96-98.

418) 993-1002.

Gisilhar (Islarius), Erzbischof von Magdeburg, war zu Hildesheim anwesend bei einer Synode, auf welcher Bischof Bernward von Hildesheim in Gegenwart Kaiser Ottos III. den Vorsit führte.

Thangm. vita Bernw. ep. c. 13 in M. G. VI. p. 764.

419) 993-1002.

Auf einer Synode zu Hildesheim, welche zur Zeit Bischofs Bernwards von Hildesheim König Otto und Erzbischof Willigis hält, war u. A. Erzbischof Gisilhar von Magdeburg (Hislhero Megetheburgensi) zugegen.

Wolfheri vita Godeh. ep. (vita prior) in M. G. XI. p. 181.

420) 994.

Bei einer großen Kälte und darauf folgenden Dürre, Theuerung und Pestilenz fallen alle Wenden von den Sachsen ab, mit Ausnahme der Sorben.

Ann. Quedl. contin. in M. G. III. p. 72.

421) 994.

Als Graf Sigifrid (von Stade) die Mutter Thietmars bat, sie möge ihm einen ihrer Söhne zusenden, der an die normannischen Seeräuber als Geißel gegeben werden könne, so schickte diese schnell an den Abt Riedag (im Kloster St. Johannis bei Magdeburg) einen Boten, der Thiet mars Bruder Sigifrid, der damals dort als Mönch lebte, mit dessen Genehmigung abholen sollte. Dieser aber lehute dies ab und wies darauf hin, daß sein Amt ihm dies nicht erlaube. Da eilte, der Weisung nach, der Bote zu Ekkihard, der damals Custos und Vorsteher der Schule zu St. Moris (in Magdeburg) war und bat dringend, er möge wegen der dringenden Angelegenheit ihren Sohn Thietmar zurückschicken. An einem Donnerstag ging er in weltlicher Kleidung, unter welcher er eine geistliche trug, zu den Seeräubern. Er kehrte indeffen wohlbehalten ins Kloster zurück.

Thietm. chron. 1. IV. c. 16 in M. G. III. p. 775.

422) 16. August 995.

Zu Magdeburg vollzieht König Otto mit dem Hochstift Freisingen einen Tausch über Güter bei Crems.

Signum domni Ottonis gloriosissimi regis. Hildibaldus episcopus et cancellarius uice Uuilligisi archiepiscopi recognoui. Data XVII. Kalendas Septembris anno dominice Incarnationis DCCCCXCV. indictione VIII. anno Ottonis regnantis XII. Actum Magdaburg feliciter Amen. Gedruckt in

Lünig Deutsches Reichs-Archiv XVII. A. p. 220.

Mon. Boica XXXI. A. p. 258.
Leibniz Annall. imp. III. p. 611.

423) 18. August 995.

König Otto schenkt zu Leizkau auf Bitten des Hildibald, Bischofs von Worms, dem in der Vorstadt Magdeburg (in suburbio magadaburgensi) gelegenen Kloster Johannis des Täufers das in dem Gau Morozini in der Grafschaft des Grafen Sigibert gelegene Dorf Senotina mit allem Zubehör.

Signum domni Ottonis (L. M.) gloriosissimi regis. Hildibaldus episcopus et cancellarius uice Uuilligisi archiepiscopi recognoui. (L. S.) Data XV. Kalendas Septembris. Anno dominice Incarnationis DCCCCXCV. Indictione VIII. Anno autem tertii ottonis regnantis XII. Actum Liezeca feliciter amen.

Original ohne Recognitionszeichen mit schadhaftem Siegel im Königl. Geh. Staats-Archiv in Berlin.

Ab extra steht von einer Handschrift des 11. Jahrhunderts: villa senotina dicta.

Gedruckt in

Höfer, Erhard und v. Medem Zeitschrift für Archivkunde 2c. I.

p. 535, 536.

Jaffé dipl. quadrag. p. 22.

424) 10. September 995.

König Otto schenkt seinem Kämmerer Tiezo das Dorf (villam) Poztrigami im Burgward Bitrizi und in der Grafschaft des Grafen Sigibert gelegen mit allem Zubehör, so daß besagter Tiezo volle Macht habe, dasselbe zu vergeben, vertauschen oder zu verkaufen.

Signum Domni Ottonis glorisissimi Regis. Hildebaldus Episcopus et Cancellarius uice Uuilligisi Archiepiscopi recognoui. Data IV. Idus Septembris. Anno dominicae incarnationis DCCCCXCV. Indictione VIII. Anno autem tertii Ottonis Regnantis nono. Actum Michelenburg.

Copie im Staats-Archiv zu Magdeburg im Cop. LVII. p. 31v.

Gedruckt bei

v. Erath Cod. diplom. Quedlinburg. p. 26.

Jahrbücher des Vereins für Meckt. Gesch. XX. p. 246.
Lisch Mecklenb. Urkundenbuch I. p. 23.

425) 3. October 995.

König Otto schenkt auf Bitten des Markgrafen Gero seinem Getreuen Daio das ihm gehörige Schloß (castellum) Wulfen (Wulua) mit dem Dorfe Bodendorf in der Grafschaft des obigen Markgrafen gelegen mit allem Zugehör und Rechten zu freiem Eigenthum.

Signum domni Ottonis gloriosissimi regis. Hildibaldus episcopus et cancellarius uice UUilligisi archiepiscopi recognoui. Data V. Nonas Octobris anno dominice Incarnationis DCCCCXCV. Indictione VIII. Anno autem tertii Ottonis regnantis XII. Actum in pago Tholensani feliciter amen.

Copie im Königl. Staats-Archiv zu Magdeburg im Cop. LVII. f. 31v.

Gedruckt bei

Eccard hist. geneal. Principp. Saxon. sup. p. 150.
Leibnit Annall. Imp. III. p. 613.

v. Heinemann C. D. Anhalt. I. p. 67 (n. d. Orig.).

426) 26. October 995.

König Otto schenkt auf Bitten seiner Getreuen, des Erzbischofs Builligis von Mainz, des Erzbischofs Gifalhar (von Magdeburg) und des Herzogs Bernhard, dem Grafen Sigibert die ihm gehörige Burgwardie (burguuardium) Bitrizi im Gau Morazani und in Sigiberts eigener Grafschaft gelegen mit allem Zubehör an Land, Gebäuden, Hörigen u. s. w. mit Ausnahme der Dörfer, welche er zu seinem Seelenheil dem Kloster Mimileue (Memleben) übereignete, eines Dorses, welches er seinem Dienstmann Diezon schenkte und dreier Hufen, welche er vorher seinem Marschalk (marascalco) Liuttago geschenkt hatte.

Signum domni Ottonis (L. M.) gloriosissimi regis.

Hildibaldus episcopus et cancellarius uice Uuilligisi archiepiscopi recognoui.

Data VII. Kalendas nouembris. anno dominicae Incarnationis DCCCCXCV. Indictione VIII. Anno autem tertii ottonis regnantis XII. actum scenigge feliciter amen.

Original, dessen Siegel nicht mehr vorhanden ist, im Königl. Geh. StaatsArchiv in Berlin.

Ab extra steht von einer Handschrift des 11. Jahrh.: De burguuardo bitrizi.

Gedruckt bei

v. Ludewig Rell. Msptt. XI. p. 533, 534.

Schamelius Memleben p. 112, 113.

Leuber stap. Saxon. §. 1619.

Wilhelm Kl. Memleben p. 70.

Mader Antiqq. Brunsvicc. p. 203-205.

Entwurf einer Historie der Pfalzgrafen von Sachsen. Erfurt 1740.

4. S. 47, 48.

427) c. 995.

Nach des Königs Zug wider die Obotriten 995 hatte derselbe in Magdeburg eine Unterredung mit seinen Fürsten, zu der auch Heinrich, Herzog der Baiern, sich einfand. Hier wurde die lange Fehde (contentio) zwischen diesem und Gebhard (Gebehardum) von Regensburg beigelegt. Thietm. chron. 1. IV. c. 13 in M. G. III. p. 773.

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