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340) 7. October (981)

starb der Diaconus Otherich (zu Magdeburg).

S. Necrolog. Magdeb. de 946-1033 in den Neuen Mittheil. X. 2, p. 264, wo statt Ostericus Ohtericus - zu lesen ist, und ist der berühmte Magdeburger Scholarch, der am 7. October 981 zu Benevent gestorben ist, gemeint.

Vgl. Regest Nr. 348.

341) (October (September?) 981).

Bulle Papst Benedict's VII. über die in der Basilika Constantins gepflogenen Verhandlungen betr. die Aufhebung des Bisthums Merseburg. Der Inhalt stimmt mit der zum 10. September 981 regestirten Urkunde (vgl. Regest Nr. 337), nur daß in jener von einem Briefe Bischof Hildiwards die Rede ist, von welchem hier nichts steht, sowie umgekehrt in dem vorliegenden Diplom die Bestätigung der Privilegien Gisilhars und des Erzbisthums Magde= burg als erst am folgenden Tage zu St. Peter nach der Versammlung in der Basilika Constantins erfolgt - berichtet wird.

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Scriptum per manum Stephani notarii [et regionarii] et scrinarii (fo!) sancte Romane ecclesie in mense et indictione supra scripta decima.

Copie im Staats-Archiv zu Magdeburg im Cop. Ia. f. 6v. Die eingeklammerten Wörter sind übergeschrieben.

Mit,,decima" ist doch nur die Indiction gemeint; Jahr und Monat find im Context nicht angegeben.

Vgl. Jaffé regg. pont. p. 334 (Nr. 2915) und Cop. LVII. f. 317v. im Staats-Archiv zu Magdeburg.

342) (981).

Otto schenkt dem Bisthum Merseburg und dessen Oberhirten Gisiler die Abtei zu Pölde (Palithi).

Thietm. Chron. 1. III. c. 1. in Mon. Germ. III. p. 758, irrthümlich, da Pölde ans Erzstift Magdeburg gegeben wurde. S. Regest Nr. 339.

343) (981)

starb Adalbert, Erzbischof zu Magdeburg.

S. Chronicon Weissenburgense bei Würdtwein Subsidia diplomatica. T. XII. p. 135.

Excerpta necrol. Fuld. bei Leibnit S. R. Brunsv. III. p. 765.

344) (981.)

Adalbert, der erste Erzbischof zu Magdeburg stirbt im 13. Jahre nach seiner Ordination.

S. Chron. Halberst. bei Leibnit S. R. Brunsv. II. p. 116.

345) (981.)

Albrecht, Erzbischof von Magdeburg, stirbt im 13. Jahre nach seiner Ordination.

Chron. Halberst. herausg. von Schaß p. 16.

346) (981.)

Giseler, der zweite Bischof von Merseburg, wird als Erzbischof von Magdeburg eingesetzt.

Chron. Halberst. herausgegeben von Schatz p. 17.

347) (981.)

Giseler, der zweite Bischof zu Merseburg, wird zum Erzbischof von Magdeburg erwählt.

S. Chron. Halberst. bei Leibniz. S. R. Brunsv. II. p. 117.

348) 981.

Nach dem Tode Adalberts, Erzbischofs von Magdeburg, wählte die Geistlichkeit und das Volk den geistlichen Bruder (confratrem) Dhtrich, welcher damals beim Kaiser in treuen Diensten stand, zum Herrn und Erzbischof, obwohl der heimgegangene Erzbischof es wiederholt bei seinen Lebzeiten öffentlich ausgesprochen hatte, daß dies durchaus nicht geschehen könne. Der Erzbischof und Ohtrich stimmten nämlich in ihrem Charakter durchaus nicht zusammen und so hatte dieser, nachdem er als Vorsteher der Schule (magister scolae) viele Brüder und Auswärtige gut ausgebildet hatte, es vorgezogen, das Stift zu verlassen. Der Kaiser hatte nur schwer es durchseßen können, daß der Erzbischof ihm den Ohtrich zu seinem Dienste überließ. An einem Ostertage, wo dies geschah, ereignete es sich, daß der Erzbischof, als er zur Messe angethan war, das heilige Kreuz, welches ihm der Subdiaconus darbot, mit beiden Händen umfaßte und unter Thränen Gott bat, Ohtrich und Jco möchten doch nie seinen Sit einnehmen. Als er nach beendigtem Amt bei Tische saß, verkündigte er allen Anwesenden, daß die Genannten ihm nie nachfolgen würden. Dies bestätigte er auch nach seinem Abscheiden in einem Traume seinem lieben Waltherd oder Dodico. Darin erschien nämlich der Erzbischof an der südlichen Kirchthür, die auf den Kirchhof (cimiterio) führt, auf ihn zukommend, während er

sich selbst so vorkam, als stehe er, mit dem Reisestabe in der Hand, im Begriff, nach Rom zu wandern. Da nun habe ihm Adalbert zugerufen, ob er seine Würde denn einem andern geben wolle. Und als er dann erwidert habe, daß er nur gezwungen und aus Gehorsam diesen Weg antrete, so sei ihm vom Erzbischof die Versicherung gegeben worden, daß Ohtrich nie sein Nachfolger werden würde. Geistlichkeit und Gemeinde aber sandten, nach vollzogener Wahl, Ekkihard den Rothen (Rufus) mit einer Schaar geistlicher Brüder und Lehnsleute (militum) zum Kaiser, um ihn an sein Versprechen zu erinnern und ihm die Wahl anzuzeigen. Als sie nun nach Italien kamen, wo der Kaiser sich damals befand, vertrauten sie zuerst dem Gisiler, der beim Kaiser viel vermochte, das Geheimniß ihrer Sendung an und baten ihn um seine Unterstüßung. Das gelobte er zwar, doch bat er nachher den Kaiser fußfällig um das Erzbisthum für sich selbst, als lange verheißenen Lohn für lange und eifrige Arbeit in seinem Dienste und erhielt auch das, was er erbeten. Den Ohtrich aber beschied er abweisend. Darauf bestach er die Großen, insbesondere die feilen römischen geistlichen Richter (quibus cuncta sunt semper venalia).. Auch bat er öffentlich den Papst Benedict VII. um seinen Beistand, den derselbe auch versprach, wenn der ganze geistliche Rath (cum totius concilio senatus) damit einverstanden wäre. Auf einer allgemeinen Kirchenversammlung fragte der päpstliche Richter die andern, ob man den Gisiler zur erzbischöflichen Würde befördern dürfe, weil er jegt kein bestimmtes Amt habe, da er, wie er beständig geklagt habe, von Hildiward seines eigentlichen Amtes beraubt sei. Man entschied, daß er nach canonischem Recht diese Würde empfangen dürfe. So wurde das Bisthum Merseburg, welches damals frei und selbstständig dastand, dem Bisthum Halberstadt unterthan und am 10. September erreichte Giseler seinen Wunsch. Ohtrich aber ging bekümmerten Herzens nach Benevent und betrauerte es, daß er sein Kloster verlassen habe. Er starb daselbst nach wenigen Tagen am 7. October und wurde hier begraben (non ullum sapientia atque facundia sibi relinquens similem). Gisiler kam mit Genehmigung des Kaisers am 30. November nach Magdeburg, begleitet vom Bischof Dietrich, (Thiedrico) von Mainz, einem Freunde des Kaisers, den Gisiler mit 1000 Talent Gold und Silber bestochen hatte, die Wahrheit zu verhehlen. Darauf soll in einem ihm auf des Kaisers Befehl beim Mahle ausgebrachten Gruße angespielt worden sein.

Darauf wurde Alles, was vorher der Kirche zu Merseburg gehört hatte, auf klägliche Weise, wie eine Familie von Wenden, die angeklagt, nach Richters Spruch verkauft und zerstreut wird, veräußert (,,Sclavonicae ritu familiae, quae accusata venundando dispergitur"). Der Theil des Bisthums, der zwischen der Saale, Elster (Elstram) und Milda (Mulde) und zwischen den Gauen Plisni (Pleißen), Vedu (Wietau) und Tuchurini (Teuch ern) liegt,

mit den Dörfern Passini (Possenhain) und Piscini (Pissen), wird dem Bischof Friedrich (Fritherico) von Zeiß verliehen. Dem Bischof Wolcold von Meißen aber ward der Theil übergeben, in dem die Dörfer Wissepuig (?) und Lostatawa (Lastau bei Coldig, s. Gersdorf C. D. Sax. Reg. B. I. p. 23) fich befinden und welcher zum östlichen Gutizi gehört und von den Flüssen Caminici und Elbe begrenzt wird. Für sich aber behielt Gisiler die folgenden neun Städte: Scudici (Schkeudit), Cotug (Gaußsch), Vurcin (Wurzen), Bigni (Püchen), Hilburg (Eilenburg), Dibni (Düben), Pauc (Pouch), Liubanici (Löbnit) und Gezerisca (Gerichshain). Die Urkunden (precepta), welche königliche oder kaiserliche Schenkungen enthielten, verbrannte er entweder oder ließ sie mit veränderten Namen seiner Kirche zuschreiben. Die Hörigen und Alles, was Merseburg pflichtig und dienstbar war, ließ er absichtlich zerstreuen, damit sie nicht wieder vereinigt werden könnten. Er stiftete daselbst eine Abtei, über welche er den Ohtrad, Mönch von St. Johannis und nach ihm den Heimo aus demselben Kloster sezte.

Thietm. chron. 1. III. c. 8-9, in Mon. Germ. III. p 762-764. Gisilharius successit (Adalberto) in cathedram et ipse vir sanctus, qui novellos Winulorum populos doctrina et virtutibus illustravit.

Adam Brem. II. 21 in Mon. Germ. VII. p. 313 mit sehr starker Polemik gegen Gifilher und die bestechlichen Römer. Vgl. Chron. epp. Merss. Ibid. X. p. 168-169.

Vgl. Magdeb. Schöppenchronik herausg. von Janicke S. 64.

349) 981.

Nach dem Tode des Erzbischofs Adalbert wählt das Domcapitel den Domherrn (confratrem) Ochtrich, einen sehr gelehrten Mann, der damals am Hofe des Kaisers, wohin er aus Abneigung gegen das geistliche Leben gegangen war, sich aufhielt. Der Erzbischof Adalbert hatte aber zu Gott gebetet, daß dieser Ochtrich und ein gewisser Hico nie seine Nachfolger werden möchten. Auch dem Walthard oder Dodico soll Adalbert in einem Gesichte erschienen sein und ihm verkündet haben, daß Ochtrich nicht Erzbischof werden würde. Da sich nun dennoch der Clerus und das Volk an den Kaiser wendete und den Gisilhar, Bischof von Merseburg zum Fürsprecher erwählten, so erwarb dieser auf listige Weise die kaiserliche Bestätigung für sich selbst. Ochtrich aber starb am 7. October auf der Rückkehr zu Benevent und Otto übertrug dem Gisilhar am 10. September (IV. Idus Septembris) das Erzbisthum Magdeburg und ließ ihn durch den Bischof Dietrich von Met nach Magdeburg geleiten, wo er am 30. November (II. Kal. Dec. in festivitate S. Andreae) vom Clerus und Volk festlich empfangen wurde. Otto der Erste hatte diesen Gisilhar als einen ausgezeichneten Mann aus dem Magdeburger

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Kloster genommen und zum Caplan gemacht und ihm nach Boso's Tode das Bisthum Merseburg übertragen. In ehrgeizigem Streben nach dem erzbischöflichen Stuhl von Magdeburg aber verwandelte er das Bisthum in ein von jenem abhängiges Kloster, wozu der Kaiser seine Zustimmung gab.

Ann. Magdeb. in M. G. XVI. p. 155–156.

Chron. Magdeb. in Meibom S. R. G. II. p. 277-279.

Ann. Sax. in M. G. VIII. p. 628; Thietmar. chron. III. 8-9 und II. 23 in M. G. III. 762-764 und 755; Bruno Vita S. Adalb. c. 5; Chron. epp. Mers. in M. G. X. p. 168.

Vgl. Magdeb. Schöppenchronik herausg. von Janice S. 64, 65.

350) 981.

Das Bisthum Merseburg wird aufgehoben, seine Besißungen gehen auf das Erzstift Magdeburg über und aus dem Rest wird eine Abtei gestiftet. Adalb. vita Heinr. imp. c. 3 in M. G. VI. p. 793.

351) (981-983.)

Papst Benedict VII. befundet, daß Kaiser Otto, sein geistlicher Sohn und würdiger Anwalt (advocatus) der Römischen Kirche zu ihm nach Rom gekommen und mitgetheilt habe, daß er das zu Ehren der heil. Maria und des Thomas gegründete Kloster zu Arneburg im Gau Belcseim in der Grafschaft Thitmars an der Elbe in seinen kaiserlichen Schuß (mundiburdium) genommen habe. Diesen Ort hatten die Getreuen Bruno und seine Gemahlin Friderun mit Ueberweisung der Hälfte der Stadt Arneburg und des ganzen dazu gehörigen Besißthums, mit Hinzufügung ihres ganzen Besitzrechts in den Orten Wendisch Clenobie (sclauonice clenobie), deutsch Seuuerouuinkil genannt, ferner in Thormarcon, Heretbergun und dem Orte (uico) Uunna mit der dort erbauten Kirche und zu Rondestoip und zu Weddingen (Waddingo) die Hälfte Alles was sie dort hatten sowie an vielen andern Orten, deren Aufzählung aufhalten würde, von Grund aus zu bauen begonnen. Deshalb habe er (der Kaiser) diesen Ort und den Convent mit allem Zubehör in seinen Schuß genommen. Dies habe er ihn (den Papft) zu bestätigen gebeten und daher giebt Benedict diesem Kloster dieselben Privilegien, welche andere in dortiger Gegend unter des Kaisers Schuß stehende Klöster genießen. Die Conventualen sollen unter sich die freie Abtswahl ausüben, den Kaiser zu ihrem Beschüßer haben und dieser soll dem vorerwählten Abt die Verwaltung übertragen. Den inneren geistlichen Zustand soll der Bischof, in dessen Diöcese das Kloster liegt, überwachen und, wo es nöthig ist, reformiren, sonst aber die Stiftung von allen Diensten frei lassen. Den Vogt mag der Convent aus freiem Antrieb aus dem Geschlecht der Stifter wählen, wenden diese aber Gewalt an, so sollen sie sich einen ihnen günstigen wählen.

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