Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

suchen; würde der Kf. und andere in Gera erscheinen, so würde Dez. 14.

auch Chr. nicht ausbleiben.")

St. Zollsachen 5. B. Konz.

Stuttgart, Dez. 14.

203. Chr. an Markgfin. Emilie von Brandenburg:1)

Bedenken gegen den Besuch der Hochzeit.

Antwort auf deren Schreiben.) Wünscht Glück zur Reise. Da er weder aus dem Schreiben noch aus dem beil. Verzeichnis ersehen konnte, ob einer der Kff. und Fürsten bei der Heimfahrt erscheint, will es ihm bedenklich sein, allein persönlich dahin zu gehen, namentlich da er erst zu Schleiz mit der Markgfin. zusammentreffen soll. Denn da die Läufe gar seltsam und geschwind sind und des Markgfen. Albrecht von Brandenburg Land, durch das er zum Teil nach Gera ziehen muss, in fremder Hand ist, so könnte ihm allerlei begegnen, ihm dies auch von dem Kfen. von Brandenburg, von dessen Bruder, von Kf. August, von anderen Agnaten des Hauses Brandenburg und vom Markgfen. Albrecht selbst falsch ausgelegt werden; denn wie die Markgfin. weiss, war der verst. Vater ihres Tochtermanns, des Burggfen., einer der grössten Feinde des Markgfen. Albrecht. Würden jedoch die geladenen Kff. und Fürsten zum Teil, namentlich die Nachbarn, bei der Heimfahrt erscheinen und er würde rechtzeitig hievon benachrichtigt, so würde er samt Gemahlin auch zur bestimmten Zeit in Schleiz ankommen und der Heimfahrt beiwohnen; wenn aber keiner der in dem

3) Die Antwort des Kfen. August, dat. 1556 Jan. 6, erklärte eine Zusammenkunft vor dem Reichstag für unnötig: er zweifle nicht, dass auch die anderen wie er bei der A. K. bleiben werden; komme der Reichstag zu stande, so wolle er seinen Gesandten Befehl geben, mit anderen zu verhandeln: soweit er und andere selbst kommen, können sie dies persönlich thun. München St. K. bl. 107/1 Or. Unvollständige Abschr., von Chr. Jan. 19 an Kỹ. Friedrich überschickt. Über die kursächsische Auffassung vgl. besonders Wolf, Zur Geschichte S. 10, auch oben nr. 192 n. 2.

203. 1) Chr. war, Ansbach, Okt. 13, von Markgräfin Emilie und Markgf. Georg Friedrich von Brandenburg zur Hochzeit seiner Schwägerin Dorothea Katharina mit dem jungen Reuss von Plauen auf 2. Februar nach Gera eingeladen worden, und hatte zunächst, Nov. 27, zugesagt. Ebd.

-

2) Dez. 4 hatte die Markgfin. an Chr. geschrieben, dass sie ihn und seine Gemahlin nicht in Ansbach erwarten könne, um dann gemeinsam nach Gera zu reisen, da sie bald nach Weihnachten nach Dresden zu ihrem Bruder, Kf. August, gehen und von da die Heimfahrt antreten wolle, · Ebd. Or. präs. Dez. 8.

Dez. 14.

Dez. 14. Verzeichnis genannten Fürsten kommen sollte, so bittet er, auch ihn zu entschuldigen.") Stuttgart, 1555 Dez. 14.

Dez. 16.

Dez. 17.

St. Brandenburg 1g, 14. Konz., von Chr. korrig.

204. Chr. an Severin von Massenbach und Hieronymus Gerhard, jetzt zu Reutlingen:

Wahl des Kreisobersten.

die pfälzischen Räte1) berichteten ihm gestern, der kfl. Kreistag sei neulich zu Wesel gehalten worden. Der pfälzische Kf. sei Oberster, wider der geistlichen Kff. Praktizieren, die gerne den Kfen. von Köln gehabt hätten. Sollten nun auf dem schwäbischen Kreistag die Päpstlichen es auch dahin dirigieren wollen. dass ein Geistlicher zum Obersten erwählt wird, so sollen sie dem nicht beistimmen, sondern nur für Markgf. Karl von Baden. nicht für Gf. Friedrich von Fürstenberg stimmen,) auch in allweg und mit allem fleis die sachen dahin helfen richten, damit kein bapstischer zu einem kreisobersten erwelt werde, mit ausfierung, dass die pfaffen in die kirchen und nit in das feld zu dem krieg gehörten; seie ieres beruefs und profession nit. Sonst sollen sie sich nach ihrer Instruktion verhalten. Nürtingen, 15:5 Dez. 16.

Ludwigsburg. Kreishandlungen 4. Or. präs. Dez. 16.

205. Chr. an Kf. Friedrich:

Kirchliche Ordnungen Chrs.

schickt ihm auf sein freundliches Begehren seine Konfession. Kirchen-, Kasten- und Eheordnung, wie wir die vor diser zeit in truck usgon, und dan daruf ain geschribne instruction und ordnung, die wir zu verrichtung der kürchengescheften in unserm

3) Obwohl die Markgfin. dem Hz. am 21. Dez. das Erscheinen anderer Fürsten in Aussicht stellte, blieb dieser bei seiner Ablehnung und fertigte am 20. Januar 1556 Albrecht Arbogast Freihr. zu Hewen als Vertreter ab. Ebd.

204. 1) Diese waren, wie es scheint, zum Zweck der Unterhandlung in dem Streit zwischen Pfalz und Rosenberg zu Chr. gekommen. Kf. Friedrich hatte für sie um schriftliches und lebendiges Geleite nachgesucht, weshalb Chr. in einem an Fessler gerichteten Briefe noch eigh. beifügt und ist ie schimpflich zu horen, das ain churf., dazu ain genachparter und angrenzter, schriftlich und lebendig gelait fur iere diener von wegen aines vom adel begeren solle. — St. Baden 8b, 1 SS. Über den jetzigen Kreistag vgl. nr. 206.

2) In der Instruktion von Dez. 15 hatte der Befehl gelautet, entweder für Markgf. Karl oder Gf. Friedrich von Fürstenberg zu stimmen, Ebd. Or.

furstenthumb hievora) begreifen und brauchen haben lassen, in Dez. 17. hohem freundlichem Vertrauen zu anrichtung deren christlichen vorhabenden werks. Da diese Ordnungen für diejenigen, so E. 1. zu dero vorhabender reformation ersten anfangs verordnen und brauchen werden lassen, vielleicht ohne Anleitung nicht überall deutlich sein werden, wäre er bereit, auf einige Tage einen der Seinigen, der hierin erfahren, zu schicken. - Die Übersendung verzog sich, weil die Ordnungen zum Teil revidiert werden mussten, und wegen anderer Geschäfte.1) Nürtingen, 1555 Dez. 17.

München, Reichsarchiv Württemberg, Literalien 10 1/6. Konz.

206. Severin von Massenbach und Hier. Gerhard an Chr.: Dez. 18. Bericht vom Kreistag in Reutlingen.1)

gestern nachmittag wurde die Beratung einem Ausschuss übertragen und die Punkte des ersten Teils der Handhabung alle nach Chrs. Instruktion und Bedenken verglichen. Heute ging man zum zweiten Teil, der Exekution, und verhandelte über Oberst und Zugeordnete, und E. f. g. im ausschutzs mit ainhelliger, gemeiner stimbe zu einem obersten von den stenden undertheniglichen zu ersuchen und zu bitten sein beschlossen, auch solcher beschluss alsbald allen anderen stenden auch furgehalten

a) Im Konz. korrig. für: vor diser zeit.

205. 1) Nach einem Bericht Gadners, der in Sachen der Neckarschiffahrt und wegen des Streites über das Geleite auf dem Neckar unterhalb Heilbronn zu Kf. Friedrich abgeschickt war, von 1556 Jan. 1 hatte der Kf. Chrs. Anerbieten mit freundlichem Dank aufgenommen. Nachdem aber ir ch. g. E. f. g. zwen articl zugeschriben, dieselben dero theologos beratschlagen ze lassen, alsbald dann iren chf. g. derselben resolution zukeme, so wolten sy alsdann mit ieren gelerten und theologen dise sach nach notterft erwegen und mit ernst daruf bedacht sein, auf daz in ir chf. g. landen ain ainige christliche ordnung angericht werde. St. Heilbronn II B. 4. Or.

206. 1) Der jetzige Kreistag hatte die Aufgabe, die auf dem Reichstag beschlossenen Einrichtungen zur Exekution des Landfriedens ins Werk zu setzen (vgl. Neue Sammlung der Reichsabschiede III S. 32 § 102). Dass der Kreistag nicht, wie in der letzten Zeit üblich geworden war, in Ulm stattfand, hatte seinen Grund in dem Widerstreben des Bischofs von Konstanz, der geltend machte, das uf jungstem zu Ulm gehaltnem kraistag uns zu spott und unsern dienern zu nachtail von denen von Ulm usser hochmut dermassen handlungen begegnet, das uns die zum höchsten zuwider, weshalb er einen Kreistag zu Ulm nicht besuchen würde. Ausführliche Akten Ludwigsburg Kreishandlungen 4. Ein Teil des Abschieds sowie ein Schreiben an den Kg. wegen der von diesem ausgezogenen Kreisstünde bei Goldast, Politische Reichshändel S. 1000 f. Ernst, Briefw. des Hz. Christoph. III.

24

Dez. 18. und von denselbigen gleichergestalt einhellig des ausschutzs bedenken inen gefallen lassen; dabei wir dan E. f. g. entschuldigung vermag der instruction furgewend, aber von den botschaften beschlossen worden, in namen aller kraisstend etliche zu E. f. g. zu verordnen und deshalben undertheniglichen zu bitten, wie sie dan mit einem credenz an E. f. g. abgefertiget.") Da aber bei E. f. g. solchs, dessen sich doch die stend nicht versehen, ie nicht zu erhalten sein wurde, ist alsdan von etlichen graf Wilhelm zu Eberstein benant.

Was die Zugeordneten betrifft, so kam Zweifel auf, ob dieselben auch in Person bestimmt werden sollen.3) Einige wollten diesen Punkt so verstehen, dass die Bänke auf Beschreiben des Obersten jedesmal einen schicken, welcher mit selbiger schickung legitimirt sein solte. Die meisten aber verstanden dies so, dass gewisse personen bestimbt nominirt, auch vermag des abschids jurirt sollen sein, wie dan der buchstab solchs mit sich will bringen. Der Zweifel kommt daher, dass die geistlichen Fürsten, auch die Städte, besorgen, dass sie ihre Zugeordneten nicht ohne Besoldung bekommen werden. Hierüber soll nach Mittag beschlossen werden, ebenso über die Frage, ob die Hilfe an Geld oder an Volk geleistet werden soll;4) die Stände werden sich hierin nicht gerne vom Abschied abbringen lassen. — Über die Zahl der Zugeordneten hat man sich verglichen: von geistlichen und weltlichen Fürsten zwei, von Prälaten und Gff. zwei, von den Städten zwei; wegen Benennung der Personen wird man verabschieden müssen, dass sie binnen eines Monats nach dem Abschied dem Obersten nominiert werden sollen. Teilen dies in Eile durch zufällige Botschaft mit.

Dez. 18.

Reutlingen, 1555

Ludwigsburg. Kreishandlungen 4. Or. präs. Nürtingen, Dez. 19.

2) Kredenz der Kreisstände von Dez. 18 für Dr. Andreas Winter, Wolf von Hoheneck, Deutschordensritter, und Jörg Pfister, mit dem Befehl, Chr. um Übernahme des Kreisoberstenamtes zu bitten, ebd. Or. präs. Nürtingen, Dez. 19. In einem Bedenken von Dez. 20 raten Chrs. „verordnete RäteTM noch einmal von der Annahme der Oberhauptmannschaft ab. Ebd. Or. von

Bers Hand.

[ocr errors]
[ocr errors]

3) Vgl. § 56 der Exekutionsordnung (Neue Sammlung der Reichsabschiede III S. 25).

4) Während die Exekutionsordnung (§ 80 S. 29) eine Hilfe mit Kriegsvolk in Aussicht nahm, bemühte sich Chr. immer noch, die Kreisstände zur Bewilligung einer Geldhilfe zu vermögen: vgl. nr. 207.

207. Chr. an Severin von Massenbach und Hieronymus Dez. 20. Gerhard, jetzt zu Reutlingen:

Bedingungen für die Annahme des Kreisoberstenamts.

sie wissen, dass er auf die Werbung der Gesandten des schwübischen Kreises die Sache bis morgen, Samstag, in Bedacht nahm. Sie sollen nun den Kreisständen, unter Dank für die Ernennung zum Obersten, folgende Antwort vortragen: Wer auch Oberster werden mag, jedenfalls müssen zuerst folgende Artikel erledigt werden:

1. Bestellung der Zugeordneten; Festsetzung ihrer Pflichten und Eide.

2. Kreishilfe mit Geld, nicht mit Leuten.

3. Bestellung eines Unterobersten für das Fussvolk, mehrerer Hauptleute und Rittmeister.

4. Ein Geldvorrat, nämlich zwei Monate nach Anlage eines einfachen Römerzugs, ist nach Ulm zu erlegen; ein Pfennigmeister zu verordnen.

5. Dem Pfennigmeister ist vom Kreis jährlich Geld zu geben zur Bezahlung von Unteroberst, Hauptleuten und Rittmeistern; auch zu anderen Ausgaben für den Kreis.

6. Sobald in der Not der Vorrat angegriffen wird, haben binnen 14 Tagen alle Kreisstände wieder zwei Monatsölde, und so fort, so lange man des Kriegsvolks bedarf, in den Vorrat zu erlegen.

7. Zum 7. das die kraisverfassung und bestallung vermög des reichsabschidz bestimbt und geordnet wurden, aber der underobersten, haubtleut, rittmeister und andere ämbter ire bestallung und aid auserthalb der besoldungen vermög ein notel gestellt und dieselbige dem obersten von wegen des krais gelobt und geschworn

weren.

8. Der Oberst und die Zugeordneten haben den Unteroberst und die bestimmte Anzahl von Hauptleuten und Rittmeistern anzunehmen.

9. Zum 9. das auch der oberst sambt den zugeordneten alle des krais notturft, sovil die kriegsverfassung belangt, und sonderlich auch das geschütz und munition zu verordnen hetten; und damit disfalls dem krais nit zuvil uncostens aufgieng, das mit den fürnemen stetten gehandlet wurde, im fall der not etliche benante. stuck von kartanen, singerin, notschlangen und dergleichen maurbrecherin, sambt iren notwendigen kuglen und pulfer dem kreis.

« ZurückWeiter »