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tag zu Weimar bei den anwesenden Kff. und Fürsten werben Juni 13. liess, sowie deren Antwort.4) Da er bei seinem Abschied von Augsburg den kfl. und fürstlich sächsischen Gesandten, auch denen des Markgfen. Hans von Brandenburg und des Landgfen. Philipp auftrug, obiger Punkte wegen bei ihren Herren anzumahnen, so sollen sie dies den Gesandten jedes Fürsten ad partem mitteilen, mit dem Zusatz, das wir noch fur ain hohe notturft zu sein erachteten, wir personlich zesamenkomen weren und die fursten selbst aigner person disen reichstag besucht hetten. Stuttgart, 1555 Juni 13.

St. Reichstagsakten 14 e. Or. präs. Juni 15.

96. Bericht von Hewens über seine Werbungen in Weimar: Juni. Zusammenkunft der A. K.-Verw. und Besuch des Reichstags betr. kam am 25. Mai in Weimar an;1) auf den Abend liess ihn Hz. Johann Friedrich durch zwei Räte zum Essen laden. Am 27. Mai um 7 Uhr vorbeschieden, brachte er Chrs. Entschuldigung vor, welche der Hz. annahm.

Was die Zusammenkunft wegen der Religionspaltung betrifft, so brachte er dies zuerst bei Hz. Wolfgang von Zweibrücken an, der antwortete, er höre ungerne von Spaltungen, hätte, um Irrungen vorzugreifen, nichts gegen eine Zusammenkunft der konf.-verw. Stände.

Markgf. Hans: weiss von den Zweiungen wohl; über ihre Abschaffung zu beraten, ist hochnötig; man sollte nicht auf das Ende des Reichstags warten, sondern schon vorher Zeit und Malstatt festsetzen; will dies bei anderen Anwesenden befördern.

Landgf. von Hessen: besorgt auch Unrat aus den Zweiungen; wünscht nichts mehr als einhellige Vergleichung der Zeremonien; aber ir f. g. trugen fursorg, aus allerlai ursachen kunte dises nit angericht werden; und wussdent ir f. g. schir nit, obs gut were oder nit, das dei stend der A. C. verwanten zusamenkemen; dan es mochten dei anderen, diser religion nit zugewandten, vilerlai argwon darus schepfen; wo es aber den anderen ch. und f. also gefellig, wolten sich ire f. g. auch nit absundern.

Vom Kfen. zu Sachsen wurde er durch die Räte Ponikau und Mordeisen gehört und beantwortet: der Kf. habe die Un

4) nr. 70, 84, 96.

96. ) Vgl. nr. 70, 84.

Juni. gleichheit nie gerne gesehen; gleich im Anfang seiner Regierung habe er sich bemüht, alles zur Ehre Gottes Dienliche anzurichten, damit das Gezänke unter den Theologen und das verächtliche Schreiben gegen einander abgeschafft werde. Der Kf. habe auch gehört, dass Phil. Melanchthon 1a) bei vielen sehr im Verdacht sei, dass er sich kleinmütig erzeigt habe; das könnte mit gutem Grund zurückgewiesen werden; Chr. möge, wenn solche Reden an ihn gekommen seien oder noch kommen, ihnen nicht glauben.2) Wenn die anderen sich über Zeit und Malstatt beraten, wolle es der Kf. an nichts fehlen lassen.

Juni 16.

Die drei Hzz. von Sachsen: seien die anderen über Zeit und Platz einig, wollten sie es an nichts fehlen lassen.

Die kfl. brandenburg. Räte, Stachius von Schlieben und Adam Trott, hörten die Werbung an und erwiderten, ihr Herr werde nichts unterlassen, was zur Vergleichung führe.

Auf den zweiten Punkt, persönliches Besuchen des Reichstags betreffend, erhielt er fast von allen die gleiche Antwort: man könne bei diesen unruhigen Zeiten Land und Leute nicht verlassen, habe Räte mit genügendem Befehl abgefertigt, wolle ihnen zum Überfluss noch einmal befehlen.

St. Reichstagsakten 14 e. Or.

97. Wilhelm von Grumbach an Chr.:

Markgf. Sache.

[1555 Juni.]3)

liess Chr. neulich ein Schreiben lesen, wonach der Gesandte einiger grossen Herrn an des Markgfen. Kanzler und ihn einige Mittel brachte mit der Anfrage, ob sie glauben, dass diese beim Markgfen. etwas nützen würden. Diese Mittel sandte ihm nun vorgestern der Kanzler nach und da er nicht zweifelt, dass sie zur Beilegung der Sache geeignet wären, bittet er Chr., sich zu erkundigen, ob der Ksr. dem Kg. auf seine Frage, ob er Vertrag der Sache leiden möchte oder nicht, zugeschrieben hat.')

1a) Juni 18 schickt Melanchthon an Brenz für den jungen Hz. Eberhard tabulam stirpis Christi, in qua sunt additae quarundam gentium origines. Pressel, Anecdota S. 408.

2) Vgl. das Schreiben des Landgfen. Philipp an Melanchthon von Juni 3, wo ebenfalls auf diese Nachreden Bezug genommen ist, Corp. Reform. VIII, 5798; Rommel 3, 304.

3) Nach nr. 91 n. 2 war der Gesandte am 8. Juni von seiner Reise zurückgekehrt.

97. 1) Juni 11 schreibt Karl an Ferdinand, dass er die Vermittlung in der Sache des Markgfen. Albrecht billige; Druffel IV, 635.

Würde sich dann an den Ort, von dem die Mittel stammen, Juni 16. begeben, dann wieder zum Markgfen. nach Frankreich reiten und auf dem Weg dahin zu Chr. kommen. Glaubt, dass es, wenn dann der Markgf. einwilligte, nur noch geringer Verhandlung bedürfte. Bittet, sein Schreiben zu zerreissen.") 1555 Juni 16.

Ced.: Chr. möge Antwort an Wolf von Vellberg schicken.

St. Brandenburg 1 e. Or. präs. Stuttgart, Juni 18.

98. Chr. an den B. von Passau:

beglaubigt seinen Truchsess Endris von Schwarzenstein, der Befehl hat, den B. von seinetwegen freundlich anzusprechen. Stuttgart, [1555] Juni 17.

Ced.: Dankt für die Unterstützung seines Dieners beim Einkauf von Pferden.1)

St. Bischöfe insgemein 10. Konz.

99. H. D. von Plieningen, Ber und Eisslinger an Chr.:
Weitere Beratung über den Religionsfrieden.

Fränk. Sache.

am Samstag den 15. beschloss man im Fürstenrat auf eine Supplikation der fränkischen Stände, das Anlehen solle gleich gemacht, von jedem Stand aller Reichskreise sollen 6 Monate erlegt werden. Wegen Verhinderung des Kriegsvolks wollten Österreich, Bayern und Braunschweig Bestellung eines Obersten und einiger Pferde auf Reichskosten, was die anderen als unnötig ablehnten.

Von Österreich wurde auch proponiert, der Kg. wünsche, dass man ihm zur gütlichen Unterhandlung zwischen dem Haus Brandenburg und den fränkischen Ständen einige Stände aus dem Fürstenrat beiordne; man beschloss, von den geistlichen Fürsten zwei, von den Prälaten einen und von der weltlichen Bank auch soviel, also 6 Personen dem Kg. zuzuordnen; sie (wir) beschlossen, aus den fürstlichen Gesandten Sachsen und Jülich zu bestimmen.

Ferner wurde proponiert, Markgf. Albrechts Bube wünsche

2) Nach Voigt 2, 231 hat sich Wilhelm von Grumbach bald darauf im nördlichen Deutschland für einen Diener des Hzs. Chr. ausgegeben.

98. 1) Nach einem beiliegenden eigh. Schreiben des Bs. von 1555 April 26 hatte dieser dem Diener Chrs. seinen Stallmeister auf den Markt nach Linz mitgegeben. Ebd. Or. präs. Göppingen, Mai 9; vgl. nr. 48 n. 1.

Juni 17.

Juni 17.

Juni 17. Abfertigung; man beschloss, noch einige Tage auf obige gütliche Unterhandlung zu warten und den Kg. zu bitten, dabei des Markgfen. gnädigst zu gedenken.

Nachmittags um 2 Uhr erschien man bei den Kflen. zur Versammlung; hier proponierte alsbald der Mainzer Kanzler, sie hätten im kfl. Rat in den letzten Tagen über den ihnen überreichten zwiespältigen Vorschlag des Fürstenrates1) disputiert, jedoch sich nicht vergleichen können, sondern seien zu zwiespältigem Bedenken gelangt; diese Bedenken teilte der Kanzler mit, zuerst das der drei geistlichen, sodann das der drei weltlichen Kff., und fügte bei, dweil under den annotierten dis der wichtigst und furnembst, hetten sie ir mainung uns eröfnen wellen, solchs wissen zu haben und daruber ferner zu entschliessen, dem einen teil beizufallen oder aber sonst ein mittel oder vergleichung zu suchen; inzwischen wollten sie mit den übrigen Bedenken des Fürstenrates fortfahren.*)

Nachdem man abgetreten, setzte Österreich gleich auf Sonntag nachmittag Fürstenrat an; vorher kamen die Botschaften der evangelischen Stände in der sächsischen Herberge zusammen und beschlossen, Zasius mitzuteilen, dass sie am Sonntag nicht zur Beratung kommen, sondern zuerst sich besprechen und erst am Montag erscheinen würden. Dies geschah. Am Montag um 5 Uhr früh waren die Religionsverw. wieder bei Sachsen zusammen, auch der kursächsische Dr. Lindemann kam. Die Wirtbger. samt Brandenburg und einigen andern stimmten dafür, einfach bei dem gemeinsamen in den Fürsten

99. 1) nr. 94 n. 9 und 10; die kfl. Beratung ebd. n. 11.

2) Das Mainzer Protokoll berichtet f. 441f. über diese Relation: der Fürstenrat wird herabgefordert und ihm durch den Kanzler vermeldet: über das Wörtlein weltlich habe man weitläufig disputiert, es seien aber auch im kfl. Rate zwei Bedenken erfolgt. Und von der drei geistlichen churf. wegen bei disem pass zu disponieren für gut angesehen: da ein gaistlicher, bischof, prelat etc. der A. C. wurde, das derselbig seines stands, ambts, administration 2. mit abtreten solte und bei den capiteln oder andern, den es gepurt, die election, presentation c. eins andern bischofs, prelaten 2c. stehen solte, und also die bisthumben, prelaturen c. bei iren wesen wie herkomen gelassen, für ein bedenken. Die Räte von Pfalz, Sachsen und Brandenburg erachten, dass der § und damit" ohne Änderung gelassen werden soll wie im zweiten kfl. Bedenken. Und nachdeme diz der wichtigst punct, domit dan die stend des furstenrathes deme auch weiter nachzugedenken, wie man etwo darunter zur einhelligkait komen mochte und zur relation, der khu. mt. ze thun, so wurde der also gesondert referiert. Was dan für noch ubrige unverglichene puncten were, die wolte [chur] furstenrathe auch alsopald furnemen und beratschlagen. Vgl. Bucholtz 7, 193.

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rat übergebenen, von den Ständen der A. K. approbierten kfl. Juni 17. Bedenken) zu bleiben, also der gestrigen Meinung der drei weltlichen Kff. beizupflichten. Allein am Montagmorgen war von den Sachsen beiliegender Zettel vorgelegt worden, welchen der jülichsche Hofmeister ihnen vertraulich gegeben hatte,1) daruf verhoffenlich die geistlichen nit zu vergleichen sein wurden, und so beschloss man, der Approbation des Bedenkens der weltlichen Kff. noch einen Zusatz zu machen, was sie (wir) sich mit einiger Moderation auch gefallen liessen. Der Beschluss wurde schriftlich verzeichnet, Sachsen sollte ihn in aller Namen im Fürstenrat vorlesen.5)

Montag [17.] um 8 Uhr erschienen sie im Fürstenrat. Österreich repetierte die zwiespältigen kfl. Bedenken in der Freistellung und approbierte bei der Umfrage sogleich das geistliche; dasselbe thaten mit langen Ausführungen Bayern, Strassburg, Augsburg, denen die übrigen ihrer Bank folgten. Hiegegen liessen die evangelischen Stände ihr Votum von Sachsen durch Verlesung ihres Beschlusses einhellig geben; die Hessischen und Wirtbg. widersprachen dann noch bei der Umfrage den Strassburgern und Augsburgern, auf den Schluss ihres Bedenkens hinweisend, wo ihnen schon die Hand geboten sei. Allein Österreich, Bayern samt der geistlichen Bank blieben bei ihrer Meinung, und so wurde zuletzt beschlossen, gegen

3) Von Juni 3; vgl. nr. 89 n. 1.

4) Gülchischer fürschlag: wie es aber im fall der verenderung der religion mit administration der hohen und andern des hei. reichs stiften, capitel und andern zu halten, solchs soll neben und mit der spaltigen religion zu vergleichung gebracht werden, und die doch nit zu weltlichen herrschaften und erbschaften gewendt, sonder mitlerweil, bis die vergleichung getroffen, bei irer election, fundation, administration und güetern pleiben und gelassen werden. Abschr. nr. 4.

Ebd.

5) Der Beschluss der A. K.-Verw. im Fürstenrat bedauert den Rückfall der geistlichen Kff. Es wird unter anderem erklärt, es sei nie die Absicht gewesen, die hohen und anderen Stifte des Reichs in weltliche Herrschaften oder Erbschaften zu verwandeln, und zuletzt folgender Artikel vorgeschlagen: es sollen auch die hohe des reichs erz- und andere stift, wann darinnen die religion würdt verendert, zu keiner weltlichen herschaft und erbschaft gewandt, sondern, wie zuvor und nach gemelt ist, nach eines ieden erzbischofs, bischofs oder prelaten absterben oder resignation bei iren election, administration und güetern gelassen und von disem articul in vergleichung der spaltigen religion verer gehandlet und beschlossen werden, doch den weltlichen stenden an irer hochheit und herkommen unvergrifflich. Ebd. Abschr. nr. 5 Lehenmann S. 60 ff. von: wir der A. C. verwandte ständ...; vgl. Bucholtz 7, 193.

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