Die todesstrafe ...

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J.C.B. Mohr, 1862 - 169 pages
 

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Page 37 - Französische Verf. von 1848, §. 5: „La peine de mort est abolie en matiere politique." Noch weiter geht der Frankfurter Entwurf der deutschen Grundrechte, §. 9: „Die Todesstrafe, ausgenommen, wo das Kriegsrecht sie vorschreibt oder das Seerecht im Falle von Meutereien sie zuläszt, sowie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung, sind abgeschafft.
Page 49 - Straße war fast leer als der Zug durch sie ging ; die Bürger eilten in die Kirchen und beteten, und um das Schassot herum standen nur wenige Zuschauer.

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