Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1825 - 1116 Seiten
...schlägt der Lands, gemeinde Gesetze zur Ratification oder Verwerfung vor. Er bestimmt die Erhebung von Abgaben, und verfügt über das administrative Fach. Er verfügt über die zweck, mäßige Benutzung und Anwendung der Gemeind.- und Armengütcr. Er spricht in letzter Instanz...