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Kabinetsordres Friedrichs des Großen

an den

Oberpräsidenten von Domhardt und an die Kammer in Marienwerder über die Verwaltung von Westpreußen und dem Negdistrikte.

1. Besonders lieber Getreuer. Ich habe mit Eurem Bes richt vom 25. praet. das Mir übersandte. Börnstein - Kästchen nebst denen Vierzig Börnstein-Insekten Stücken erhalten, und Euch vor die promte Befolgung Meiner Euch desfalls ertheilten Ordre hierdurch nochmals danken wollen. Ich bin Euer gnädis ger König. Potsdam, den 2. April 1771. Friderich.

An den Cammer-Präsidenten Domhardt *).

2. c. Die geistliche Güter **) laffe Ich gleich in Adminis tration nehmen und die jeßigen Inhaber in Gelde bezahlen, damit sie sich in weltlichen Sachen gar nicht zu meliren haben;

Die Unterthanen werden vor freie Leute declariret und die Leibeigenschaft aufgehoben, auch dergestalt geseket, daß kein Bauer die Woche hindurch mehr als drey Tage Hoffdienst thut, und dies serhalb müssen auch alle die zu denen (Starosteien gehörige Vors werker, wo keine Brauereien find, zu Dörffer gemacht werden ic. Potsdam, den 2. Martii 1772.

An den Cammer Praesidenten v. Domhardt.

Den 19. Jul 1771 in den Adelstand erhoben.

**) In Westpreußen.

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