Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

160. Seine Königl. Majestät von Preußen zc. haben Dero Westpreuß. Kr. und Dom.-Kammer allerunterthänigst eingesandte, sowohl monatlichen, als besondern Bericht, beide vom 4. d. M. und mit legtern den Cassen-Extract pro Januar c. zwar erhal ten, aus diesem aber den geringen Betrag der Land Zölle, und die bei dermalen cessirenden Wasserfahrten natürlicherweise vers hältnißmäßig steigen sollten, um so mehr mißfällig bemerkt, da Allerhöchstdieselbe solchen nicht anders als einer großen Nachlås. sigkeit selbst abseiten der 2c. Kammer beimessen können. Die Lands zde besonders zwischen Danzig und Polen müssen aller Wahr. scheinlichkeit nach verfahren werden. Die ze. Kammer muß also Jhrerseits die Neben und Schleichwege zu entdecken suchen, und solche Sr. Königl. Majestät zur Remedur schuldigst anzeigen. Potsdam, den 9. Febr. 1774.

161. Seine Königl. Majestät von Preußen 2c. haben mit dem allerunterthänigsten Bericht Dero Westpreuß. Krieges- und Dom. - Kammer vom 5. d. M. die vollständige Seelen-Liste von Dero fåmmtlichen Westpreuß. Provinzen mit Inbegriff des Dis strikts dies, und jenseits der Neße erhalten, und Höchst Dero Zufriedenheit davon gedachter 2c. Kammer hierdurch zu erkennen zu geben nicht unterlassen wollen.

Potsdam, den 12. Februar 1774.

162. Bei Er. Königl. Majestät von Preußen ic. hat der Hauptmann von Wedelstädt, Falkenhaynfchen Regiments zu Reparatur der Kirche und übrigen Gebäude auf seinen Pommers schen Gütern Herzberg und Gr. Volz um das erforderliche Bauholz allerunterthänigst nachgesuchet, und Se. Königl. Majeståt has ben demselben die Hälfte von dem nach anliegendem Berichte Dero Pommerschen Krieges- und Dom. Kammer vom 6. d. zu diesen Bauten bendthigten Holzes, da die pommerschen Forsten von diesen Gütern zu weit entlegen sind, aus der Schlochauschen Forst frei zu accordiren allergnädigst resolvirt. Allerhöchstdiesel

ben lassen daher Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer his durch in Gnaden befehlen, dem v. Wedelstädt fothane Quantit Bau-Holz anweisen und verabfolgen zu lassen, und denselben a seine hiebei kommende Vorstellung von wegen Sr. Königl. Majefik darnach zu bescheiden. Potsdam, den 14. Febr. 1774.

163. Se. Königl. Majestät von Preußen 2c. haben auf de anderweiten Bericht Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kamma vom 10. d. M. allergnädigst resolvirt, in denen kleinen Städter Der dortigen Provinz denen Juden den Wollverlag derer Fabri kanten so lange bis sich Christen dazu finden, oder Se. Königl Majestät Allerhöchst Selbst einen Fonds dazu anweisen können. nachzugeben, und befehlen gedachter Dero c. Kammer hiedurch in Gnaden, die deshalb erforderlichen Verfügungen dergestalt zu machen, daß die Fabrikanten den davon gehofften Nußen wirklich erhalten, und von denen Juden in keine Weise vervortheilt wer den dürfen. Potsdam, den 16. Febr. 1774.

164. Ob, und in wie weit dem in originali angeschlossenen Gesuch des Bischofs von Cujavien v. 9. d. M. jedoch ohne Nachs theil oder Abbruch der festgesezten General Finanz- Principes willfahrt werden kann? darüber wollen Se. Königl. Majeståt von Pr. sc. bei Zurückfügung der Anlage das pflichtmäßige Gutachten Dero Westpreuß. c. Kammer des fördersamsten erwarten.

Potsdam, ben 18. Febr. 1774.

165. Demnach Se. Königl. Majestät von Preußen c. in dem neuen Fahrwasser bei Danzig, allen in Dero Landen erbau ten neuen Schiffen eben die sechsjährige Baufreiheit, welche de nenselben in andern Hafen Dero Lande verwilligt ist, zugestanden und deshalb das bendthigte an Dero General Accises und Zolls Administration bereits erlassen haben, als wollen Höchstdieselbe

folches Dero Westpreuß. c. Kammer hiermit nicht verhalten, um - dadurch auch ihres Orts den Bau neuer Schiffe immer mehr in Gang zu bringen. Potsdam, den 20. Febr. 1774.

166. Seine Königl. Majestät von Preußen tc. finden die von Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer unterm 17. d. M. allerunterthänigst in Vorschlag gebrachte Vereinigung der Hälfte des Vorwerks Przchowo mit dem Amte Schwetz, zur beffern Nutzung desselben zerstreuet liegenden Pertinenzien, ganz zuträglich. Allerhöchstdieselben genehmigen dahero in Gnaden, daß die Hälfte dieses Vorwerks nebst sämmtlichen Gebäuden und der Winter: Aussaat von denen dermaligen Erbzinsbesigern desselben, anjego übernommen und denenselben dagegen die zweite Hälfte, um solche zu ihrem Dorflande nugen zu können, erblich überlassen, ihnen auch die Hälfte der bezalten Einkaufsgelder mit 66 Thlr. 16 Ggr. erstattet werde; weshalb gedachte 2c. Kammer das weiter nöthige zu besorgen hat. Potsdam, den 22. Febr. 1774.

167. Seine Königl. Majestät von Preußen c. approbiten bei denen von Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer unterm 24. verwichenen Monats, allerunterthänigst angezeigten Umständen, daß dieselbe dem Capitain von Wedelstädt das zur Reparatur der Kirche und übrigen Gebäude auf dessen Gütern Herzberg und Groß-Voltz accordirte Bauholz in solchem Reviere anges wiesen hat, woraus es mit Conservation der Forst und des juns gen Zuwachses erfolgen kann, und muß sich der Capt. v. Wedelstädt die 4-5 Meilen weite Entfernung von seinen Gütern schon gefallen lassen. Potsdam, den 1. Maerz 1774.

168. Seine Königl. Majeståt von Preußen 2c. befehlen Dero Westpreuß. Kammer, bei Gelegenheit der in originali angeschloss senen Vorstellung des v. Patubitzki, ehemaligen Commissarii,

[merged small][ocr errors]

auf der Starostei Engelsburg, hiermit in Gnaden: sofort ein vollständige Liste sämmtlicher Vergütigungen, welche der Start steien wegen geschehen müssen, mit Inbegriff der Inventarien, an zufertigen, in legteren die in der Original-Anlage bemerkte J ventarienstücke zur Vergütigung mit aufzuführen, und sodanu & stere mit dem fördersamsten anhero einzusenden.

Potsdam, den 2. Maerz 1774.

169. Seine Königl. Majeståt von Preußen ic. haben Dere Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer die mit deren Marienburgschen, Culmschen und Pommerellschen Beamten auf 3 Jahre ge schlossene und unter dem 18. d. M. zu Höchstdero ConfirmationsVollziehung allerunterthänigst eingesandte General-Pacht, Contracte hierbei wiederum in Gnaden remittiren wollen.

Potsdam, den 26. Febr. 1774.

170. Seine Königl. Majeståt von Preußen 2c. haben aus dem allerunterthänigsten Bericht Dero Westpreuß. Krieges. und Dom. Kammer vom 26. abgewichenen Monats die Umstände des Gesuchs des Bischofs Ostrowsky von Cujavien mit mehreren ersehen, und da Allerhöchstdieselben diesem Bischof die Untersuchung sothanen Gesuchs der ze. Kammer aufgetragen zu haben, bereits geantwor tet; so befehlen Sie gedachter 2c. Kammer hierdurch in Gnaden, mehrerwähnten Bischof denen davon angezeigten Umstånden gemäß auf dessen hierbei zurückkommenden Schreiben von Sr. Königl. Majestät wegen sehr höflich zu antworten und zu bescheiden. Potsdam, den 5. Maerz 1774.

171. Die gewöhnlichen Cassen-Abschlüsse pro Trinitatis 17 wollen Se. Königl. Majestät von Preußen sc. am 20. Mai erhalten, und befehlen daher Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kam mer hierdurch in Gnaden, diese Abschlüsse dergestalt anfertigen zu

assen, und abzuschicken, daß solche Allerhöchst Deroselben zum spås esten gedachten 20. Mai c. ohnfehlbar eingehen müssen. Potsdam, den 5. Maerz 1774.

172. Seine Königl. Majestät von Preußen 2. haben aus Dem allerunterthänigsten Bericht Dero Westpreuß. Krieges und Dom. Kammer vom 28. abgewichenen Monats, daß selbige sich den Abbau derer Vorwerker gegen erbliche Verschreibung und mit erblicher Überlassung derer Mühlen, Krüge und Schmieden, als wovon dann Allerhöchstdieselbe auch die geistlichen Vorwerker, da solches zu derselben reellen Verbesserung gereicht, auszuschließen keine Ursache finden, sehr gern ersehen, wie dann die 2c. Kammer, falls hin und wieder die Beträchtlichkeit derer Vorwerker derglei, chen erblichen Abbau nicht verstatten will, solche stärker zu besetzen und daraus Dörfer zu formiren, bedacht sein muß.

Potsdam, den 6. Maerz 1774.

173. Se. Königl. Majestät von Preußen 2c. finden das in anliegender Vorstellung des Magistrats der Stadt Thorn vom 23. Febr. enthaltene Gesuch, daß die zu gedachter Stadt Territorio gehörige Einfaßen ihre Producte dahin zu Markte bring gen mögen, der Billigkeit gemäß und haben Höchstdieselben in so weit nichts dagegen, und befehlen allergnädigst Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer, wenn sie sonst nichts erhebliches dages gen zu erinnern, und was der Thornsche Magistrat eigentlich bits ten wollen zuvor anzuzeigen, nicht für nöthig erachten möchte, solches demselben gehörig bekannt zu machen.

Potsdam, den 12. Maerz 1774.

174. Se. Königl. Majestät von Preußen ic. Unser Allergnädigster Herr haben mit dem allerunterthänigsten Bericht Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer vom 6. d. M. den CassenExtract pro Febr. c. erhalten, und da Allerhöchfibieselbe daraus

« ZurückWeiter »