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siese Kampen sich zur Bebauung qualificiren follten, folche durch Sffentliche Licitation an den Meistbietenden ins Werk gesetzet, und Dem Wilms, sich fodann gleichfalls zu melden, überlassen werde, wornach also die c. Kammer diesen Supplicanten auf dessen hierbei zurückkommenden Bittschrift zu bescheiden hat.

Potsdam, den 11. Decbr. 1773.

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136. Nachdem Seine Königl. Majestät von Preußen . Unser Allergnädigster Herr, allergnädigst resolvirt haben, die Revision derer Dero Accise- und Zoll Interesse concernirenden Dienst-Verwaltungen in Westpreuß. denen dortigen Krieges and Steuer Råthen derer verschiedenen Districte und Kreise übertragen, und felbige zu dem Ende mit einer besondern Instruction versehen zu lassen, als haben Allerhöchstdieselbe Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer gedachte von Höchfideroselben vollenzos gene Instruction hiermit zuschicken und zugleich allergnädigst bes fehlen wollen, denen Steuerråthen solche, nachdem derselben Namens darin gehörig supplicet worden, von Sr. Königl. Majestät wegen zuzufertigen, und selbige dahin gemessenst anzuweisen, die darin geordnete Extracte und Berichte lediglich an Ders GeneralAccise- und Zoll-Administration vorgeschriebenermaaßen zu rechter Zeit einzuschicken und zu erstatten, auch von allen diesen Geschåfs ten Niemand anders als sothaner General Administration, als an welcher allein sie hieranter schlechterdings hiemit verwiesen wer den, Rechenschaft zu geben. Wie übrigens dieses alles gesches hen, und mehrerwähnte Krieges- und Steuer-Råthe dazu gehörig angewiesen worden, hat unter Beifügung derselben Nahmens und Benennung derer selbigen untergebenen Kreise und Städte die 2c. Kammer mehrgedachter General Accise- und 30lf-Administration förderfamft anzuzeigen. Potsdam, den 15. Decbr. 1773.

137. Seine Königl. Majestät von Preußen zc.. Unser aller, gnådigster Herr befehlen hiemit bei Remittirung der angeschlosses nen im Namen der sämmtlichen Einwohner der Danziger Bor

stådte immediate eingesandten allerunterthänigsten Vorstellung vom 10ten d. Dero Westpr. :c. Kammer, Ihnen von Höchstderoselben wegen, daß sie, bis daß die darin angeführten Abgaben werden tounen regulirt werden, sich nur noch beruhigen sollten, zur Resolution zu ertheilen, und solchergestalt selbige zur Geduld anzu weisen, Potsdam, den 15, Decbr. 1773.

138. Unmittelbar können Seine Königl. Majeståt von Pre Ben c. Unser allergnädigster Herr, Sich auf die in originali an geschlossene Vorstellung der verwittweten von Podewils, gebornen von Kleist vom 28. October c., welche aber erst heute eingegan gen, noch zu nichts entschließen, sondern wollen zuförderst das pflichtmäßige Gutachten Dero Westpreuß. c. Kammer, hiermit er fordern, ob ihrem Gesuch ohnbedenklich willfahret, und die erbete nen Baumaterialien verwilligt werden können?

Potsdam, den 15. Decbr. 1773.

139. Bei Sr. Königl. Majestät von Preußen 2c. Unserm Allergnädigsten Herrn, ist ab Seiten des Städtchens Neuteich nachgesuchet worden, daß die zum Nachtheil ihrer städtschen Nahrung in dem Dorfe Tiegenhoff wohnende viele Professionisten nach die Städte zu ziehen angehalten, und den Beamten Westphal, die, gleichfalls zum Nachtheil fothanen Städtchens über der Schwente neuerdings angelegte beide Brücken, worüber die ganze Passage, die sonst über Neuteich von Elbing nach Danzig go gangen, sich gezogen habe, wegzureißen aufgegeben werde. Erste res ist Principii, und muß also die 2c. Kammer die Handwerker aus gedachten Dorfe nach die umliegende Städte successive zu ziehen bedacht sein. - Und was die Wegreißung der über der Schwente angelegten beiden Brücken betrifft, so hat die ze. Kam mer, in wiefern dem Beamten die Befugniß davon zustehet, näher untersuchen zu lassen, und wann solche nicht gegründet befunden wird, deren Wegschaffung um so mehr sofort zu verfügen, da

Diese Passagen allerdings dem Nahrungsstande der Stadt nicht Anders als nachtheilig sein können.

Potsdam, den 21. Decbr. 1773.

140. Bester, besonders lieber Getreuer! Es wird allerdings ndthig sein, an dem Retablissement derer fehr delabrirten Wests preuß. Städte, woran Jhr mittelst Eures Berichts vom 18ten d. erinnern wollen, nach gerade zu gedenken, nur wird damit solches nicht ins wilde sondern mit Ordnung und auf einer soliden Art geschehe, ndthig sein, dieses Retablissement successive vorzunehmen und bei einigen derselben, wozu Ich dann vorläufig Culm, Graudenz und Bromberg aus ersehen habe, stehen zu bleiben. Von diesen Städten muß ein ordentlicher Plan ausgearbeitet werden, nemlich 1) wieviel wüste Häuser und Baustellen darin vor handen, und auf welche schickliche und zuträgliche Art solche zu bebauen, 2) was vor Professionisten, um solche volkreicher zu machen, darin vorzüglich Nahrung finden und folglich zu etabliren zuträglich sein würde, als Wachsbleicher, Ledertauer, *) Maurer, Zimmerleute, Schmiede, auch Bortenwirker die die polnischen Schärffen machen und andere, wovon Ich der ic. Kammer vorhin eine Designation zugesandt habe, und 3) wie Kaufleute aus Danzig füglich dahin zu ziehen sein möchten und dergleichen vollständig ausgearbeiteter Plan muß Mir demnächst zu Meiner weitern Einsicht und Approbation eingesandt werden. Ich bin Euer gnådiger König. Potsdam, den 22. Decbr. 1773.

141. Seine Königl. Majeståt von Preußen 2c. Unser allers gnädigster Herr, haben Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer auf derselben allerunterthänigsten Bericht vom 16ten dieses in Gnaden hierdurch bekannt machen wollen, daß Höchstdieselbe es ganz recht gethan finden, wenn gedachte ic. Kammer die Güter, welche das Jesuiter-Collegium zu Thorn im Culmschen besitzt, und dessen ausstehende Capitalia eingezogen hat. Potsdam, d. 22. Decbr. 1773.

*) Sedertauer bedeutet auf Niedersächsisch soviel als Gerber, Lederbereiter, von tauen, welches gerben, auf Englisch) to taw heißt,

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142. Um denen Accise-Brigadiers auch in Westpreußen de nöthige Assistence derer Dorfschaften gegen die entdeckten Contrebandiers zu verschaffen, finden Seine. Kgl. Majestät von Preußen Unser Allergnädigster Herr vor nöthig, das deshalb emanirte Edict daselbst publiciren zu lassen, und haben Dero Etats - Ministre Freih. v. d. Horst befohlen, solches Dero Westpr. c. Kammer in der Absicht zuzuschicken. Dieselbe wird also sothane Publication gehörig zu veranlassen, keinen Anstand nehmen.

Berlin, den 28. Decbr. 1773..

143. Seine Königl. Majestät von Preußen 2c. Unser Aller gnådigster Herr befehlen Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kam mer hiedurch, daß sobald selbige nur Gelder anhero zu remittiren hat, sie solches mittelst Übermachung und Austauschung 8497f Stück Dukaten à 3 Thlr. gegen Silber Geld an den Generals Major von Wartenberg, der dieser Ducaten Behufs der polnis schen Remonte Ende bevorstehenden Monats Januar bendthigt ist, zu bewerkstelligen, nicht unterlassen soll.

Berlin, den 29. Decbr. 1773.

144. Bei denen Sr. Königl. Majestät von Preußen x Unserm Allergnädigsten Herrn, von Dero Westpreuß. Krieges- und Dom. Kammer unterm 25ten dieses, angezeigten Umstånden, fins den Allerhöchstdieselben Selber, daß dem Gesuch der verwittweten von Podewils, daß ihr, zu dreißig zu erbauenden Feuer- Stellen, bei ihrem Gute Stries, neun Schock Bauholz aus dem Olivaschen Walde, nebst denen nöthigen Ziegeln frei verabfolgt und nachges lassen werden möchten, diese Häuser mit Professionisten und Jus den zu beseßen, nicht zu fügen stehe, und kann demnach die . Kammer die v. Podewils auf derselben hiebei zurückkommendes Bittschreiben, von Allerhöchstderoselben wegen,, unter Anführung der beigebrachten Gründe, nur abschläglich bescheiden.

Berlin, den 29. Decbr. 1773.

145. Seine Königl. Majestät von Preußen sc. Unser Allerznådigster Herr, haben aus dem Allerunterthänigsten Bericht Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer vom 25ten d. M. in wiefern selbige denen Steuerråthen fich der Revision der Accise- und ZollVerwaltung, der ihnen zugleich behåndigten Instruction gemäß zu unterziehen aufgegeben hat, sehr gern ersehen, und dieser se. Kams mer zugleich die noch fehlende Instruction von den Ermeländischen Steuerrath, um solche demselben, ohngeachtet er zum Königsbergschen Departement eigentlich ressortirt, von St. Kgl. Majeståt wegen gleichfalls zuzufertigen und Dero Ordre vom 15ten dieses gemäß gehörig anzuweisen, hierbei annoch zuzuschicken keinen Ans stand nehmen wollen. Da übrigens Seine Kgl. Majeståt hoffen, daß die c. Kammer nunmehro von der Population Dero sämmtl. acquirirten Westpr. Provinzen mit Inbegriff des Distrikts diesseits der Netze ganz eigentlich informirt sein wird, so wollen Allerhöchst dieselbe, daß die 2c. Kammer von sothaner ganzen Acquisition eine vollständige Seelenliste anfertigen lassen, und Höchst Seiner Mas jeståt allerunterthänigst einschicken soll.

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146. Seine Königl. Majestät von Preußen c. Unser Allergnädigster Herr remittiren anliegend an Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer des Namens Hennings Vorstellung vom 20ten dieses, worin derselbe um eine Vergütung wegen seines in Elbing zu erbauenden alten Hauses allerunterthänigst Ansuchung thut, und da vor der Hand, in Ansehung der weit nöthigern Ausgaben, ihm dergleichen Vergütung, als er bittet, nicht accordirt werden kann, als befehlen Allerhöchstdieselben allergnädigst Dero Westpreuß. c. Kammer, dem 2c. Hennings bei Zurückfügung des beikommenden Risses und Anschlags solches zu wissen zu thun, und ihn hiernach von wegen Sr. Kgl. Majeståt gehörig zu bescheiden.

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Berlin, den 31. Decbr. 1773.

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