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Westpreußen, wie Se. Königl. Majestät von Preußen c. Unja Allergnädigster Herr, in Erfahrung gebracht haben, von Deco Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer angehalten sein. Da Alle höchstdieselbe nicht die allermindeste Ursache dieser Dero Acciseund Zoll-Interesse schlechterdings zuwider laufenden Verordnung absehen, als befehlen Sie gedachter c. Kammer hierdurch, solche fofort aufzuheben, und sothanen polnischen Produkten den ohngehin derten Durchgang nach Danzig nach wie vor zu gestatten.

Potsdam, den 28. October 1773.

124. Von dem Vorschlage der Ableitung der Radaune, wor über Se. Königl. Majestät von Preußen 2c. Unsern Allergnädig sten Herrn, Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer unter dem 28. abgewichenen Monats allerunterthänigst näher berichtet hat, finden Allerhöchstdieselbe vor der Hand noch keinen Gebrauch zu machen dienlich, und remittiren dahero den in dieser Absicht zugleich eingesandten Plan gedachter c. Kammer hierbei, mit dem aus, drücklichen allergnädigsten Befehl, diesen Plan bei dem Kammers Archiv dergestalt sorgfältig aufbehalten zu lassen, daß wenn Se. Königl. Majestät solchen anderweit befehlen sollten, dieser Plan sofort bei der Hand sein möge und promt erfolgen könne.

Potsdam, den 4. Novbr. 1773.

125. Seine Königl. Majeståt von Preußen ic. Unser Aller gnådigster Herr haben aus denen allerunterthänigsten Berichten Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer vom 2. dieses mit allergnådigster Zufriedenheit ersehen, daß dieselbe, indem sie sowohl wegen Aufhelfung der Brauereien in denen Städten die befohle nen Maaßregeln genommen, als auch die nach Danzig bestimmte Leder und andere polnische Producte nicht angehalten, sondern nur der Exportation der im Lande gewonnenen Wolle und rohen Leder gehörig vorzubeugen sucht, denen ergangenen Verordnungen allerunterthänigst nachlebt. Potsdam, den 7. Novbr. 1773.

126. Seine Königl. Majeståt von Preußen ic. Unser allerznådigster Herr, haben den unterm 5. dieses, allerunterthänigst abzestatteten monatlichen Bericht Dero Westpreuß. ic. Kammer pro October c. erhalten, und bei dessen Inhalt allergnädigst nichts zu erinnern gefunden. Dahingegen finden Allerhöchstdieselben, nach dem zweiten Bericht gedachter Dero Kr. und Dom. Kam mer vom 4. dieses die Erbietungen, unter welchen der Heinrich Wilms von Stolzenberg bei Danzig und dessen Compagnons die Erbpacht der Pelplinschen Wiesen und des Vorwerks Czatekau nachsuchen, nicht von der Beschaffenheit, daß Sie darin zu willigen resolviren könnten, indem, wenn selbst die Supplicanten ihr Ges bot verdoppeln sollten, dennoch bei der jährlichen Nutzung dieser Pertinentien ein beträchtlicher Ausfall entstehen, und die Verwilligung der gebotenen Freijahre und des freien Bauholzes einen großen Verlust nach sich ziehen würde. Um deswillen ist der Heinr. Wilms auf sein Gesuch von der 2c. Kammer von Höchst, deroselben wegen abschläglich höflich zu bescheiden.

Potsdam, den 10. April 1773.

127. ic. Auch haben Se. Königl. Majeståt Dero Westpreußischen Kr. und Dom. Kammer sowohl besondern Bericht als Cassen-Extract pro October c. vom 4. und 5. dieses erhalten, und wenn Allerhöchstdieselbe zuförderst genehmigen, daß zu reglementsmäßiger Bestellung eines Advocati Curiae und 3 Unterbes diente, auch eines Stadtraths bei der Stadt Elbing, die vor erstere erforderliche Salarien von resp. 100 und 144 Thaler bei denen städtischen Kassen ausgebracht werden; so sind hiernächst Se. Königl. Majeståt auch von dem Inhalte des Berichts beim Cassen-Extract um so mehr allergnädigst wohl zufrieden gewesen, da der richtige Eingang und Zunahme derer verschiedenen Gefälle Allerhöchstderoselben den sichersten Beweis von der Aufnahme der Provinz abgiebt, indessen wird die c. Kammer auf den guten Fortgang und Anwachs dieser Gefälle während den bevorstehenden Winter, Monaten um so aufmerksamer zu sein Ursach haben, da

IV. Urkundenbuch.

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die alsdann sich natürlicherweise sehr vermindernde Zoll-Gefäl zu Deckung des daher entstehenden Ausfalls andere und ganz kɛ trächtliche Ressources erfordern wollen.

Potsdam, den 10. Novbr. 1773.

128. Wenn der Kaufmann Gerard Wellems feine Waara in Elbing oder andern Preuß. Handels-Städten, zu fernerem Absag in dem Dorfe Groß-Lichtenau aufkauft; so scheint es St. Königl. Majestät von Preußen c. Unserm Allergnädigsten Herm daß es wohl angehe, daß ihm, in Betracht der in der Original Anlage angezeigten Umstände, seine bisherige Handlung daselbs fernerhin fortzuseßen, nachgelassen werde, und eben so wenig habe Höchstdieselbe etwas dagegen, daß denen, in denen beiden ander Original-Anlagen enthaltenen Gesuchen, der Danziger Vorståd: und der Strachinschen und anderer Müller bei Danzig gewillfahr werde, wenn nur sonst solchen nichts erhebliches entgegen stehet und solche ohne Verlegung der Ordnung, statt haben können. Höchstgedachte Se. Königl. Majeståt wollen also Dero Wests preuß. Kammer hiermit aufgeben, solches alles pflichtmäßig und ganz unparteiisch nåher zu untersuchen, und sodann darauf, dieser Dero höchsten Willensmeinung gemåße Verfügungen zu treffen. Potsdam, den 20. Novbr. 1773.

129. Bei Ertheilung der Ordre zu Einhebung der Gefälle im Scharpauschen Gebiete, worüber Se. Königl. Majestät von Preußen c. Unserm Allergnädigsten Herrn, Dero Westpreuß. Kt. und Dom. Kammer, unterm 12. dieses berichten wollen, ist Höchst deroselben allergnädigste Intention nur gewesen, denen Danzigera diesen District disputirlich zu machen, und sie nur einigermaßen zu chicaniren; wobei es dann Sr. Königl. Majestät, ob die Unterthanen bezalen oder nicht, eben so allerdings nicht ankommit. Potsdam, den 17. Novbr. 1773.

130. Bester, besonders lieber Getreuer! Unter Bezeigung Meiner villigen Zufriedenheit von denen Anstalten, welche Ihr zur guten Aufnahme der Landgråfin von Hessen - Darmstadt Liebden, durch Preußen vorgekehrt habt, wollet Ihr bei Eurem nunmehrigen Aufenthalt bei der Westpreuß. ic. Kammer eine Designation von denen Inventarienstücken, welche auf denen Starosteien, denen Ich keine Gratificationes ausgefeßt habe, zu vergüten sind, deegl. einen Auffah, was die auf denen Kgl. Dom. Aemtern anzuschaffende Inventaria kosten werden, anfertigen lassen, und Mir einschicken. Ich bin Euer gnådiger König.

Potsdam, den 21. Novbr. 1773.

131. Seine Kgl. Majestät von Preußen c. Unser allers gnådigster Herr befehlen Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kams mer hiedurch in Gnaden, die Projecte der Westpr. Special - Contributions - Etats pro 177 fördersamst anzufertigen, und solche Dero Praefidenten der Ober-Rechenkammer, Geh. Finanzrath Roden zur Revision gehörig einzuschicken.

Potsdam, ben 29. Novbr. 1773.

132. Seine Kgl. Majestät von Preußen c. Unser allers gnådigster Herr, befehlen Dero Westpreuß. kr. und Dom Kam mer hierdurch, von denen mit ult. November c. abgelaufenen 6 Mo naten einen detaillirten Cassen - Extract nach Maaßgabe derer monatl. Extracte, formiren zu lassen, und solchen Allerhöchstderos selben fördersamst allerunterthänigst einzuschicken.

Potsdam, den 9. Decbr. 1773.

133. Von dem Cassen Extracte pro November c., wels chen Sr. Kgl. Majestät von Preußen 2c. Unserm Allergnådigsten Herrn, Dero Westpr. Kr. und Dom. Kammer unter dem 3ten dieses Monats allerunterthänigst eingesandt hat, find Allerhöchst, dieselbe zwar in so weit allergnädigst wohl zufrieden gewesen, wols

len indessen, daß die ze. Kammer fünftighin bei dem Zollertrage auch die Landzdlle mit anzusehen ohnvergessen sein soll. Potsdam, den 8. December 1773.

134. Seine Königl. Majeståt von Preußen 2c. Unser ala gnädigster Herr haben Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kamma hierdurch nicht nur den Empfang derselben monatlichen Berich pro November c. und daß Allerhöchstdieselbe davon zufrieden g wesen, sondern auch zugleich in Gnaden bekannt machen weller, daß, wenn auswärtige Jesuiter-Collegia in Westpreußen Land güter oder andere Possessiones und Capitalia besigen, solche ein gezogen werden sollen; weshalb also gedachte ic. Kammer daš erforderliche zu besorgen hat.

Potsdam, den 8. Decbr. 1773.

135. Der Abbau des ganzen Vorwerks Barlewitz, und vom Vorwerk Neuhoff 20 Huben kulmisch zu freien Rechten erblich, wozu Inhalts Seiner Königl. Majeståt von Preußen 2c. Unsern Allergnädigsten Herrn von Dero Westpr. Kr. und Dom. Kammer allerunterthänigst erstatteten Berichts vom 4ten d. M. verschiedene Dörfer derer Aemter Stuhm und Christburg Marienburgschen Kreises sich erboten haben, ist unter denen zugleich angeführten vortheilhaften Bedingungen Höchst Seiner Majestát Intention voll kommen gemäß, und genehmigen Allerhöchstdieselbe demnach sol chen hiermit dergestalt, daß die 2c. Kammer mit gedachten Ddr fern nåher contrahiren und demnächst die Confirmation derer dat über zu ertheilende Erbverschreibungen zu Höchstderoselben Bollens ziehung ausfertigen lassen und allerunterthänigst einschicken kann. Und was den Inhalt des von mehrerwähnter Kammer über der von dem Mennonisten Cornelius Wilms nachgesuchten Erbpacht, derer Zeyerschen Kampen anbetrifft, so halten Seine Königl. Wa jestät dem zugleich gethanen Antrage der 2c. Kammer nach aller dings vor das sicherste, daß wenn nach veranlaßter und beschehes ner ganz eigentlicher Untersuchung durch Wasserbau - Verständige

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