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gung derselben, den pflichtmäßigen Bericht Dero Marienwerderschen Krieges, und Dom. Kammer, hiermit erfordern:

ob es mit den Beerwaldschen Gütern wirklich die angezeigte Beschaffenheit hat.

Potsdam, den 21. Septbr. 1773.

111. Denen in dem Tiegenhöffschen Amts.Dorfe Neuendorff, Marienburgschen Kreises wohnenden Acht Erbzinsleuten, deren Contracte zu Ende gehen, und über derselben Besitzungen bei Er. Königl. Majeståt von Preußen c. Unsern allergnädigs sten Herrn, Dero Westpreußische Krieges, und Domainen - Kams mer unter dem 24. dieses allerunterthänigst anfragen wollen, kann das bis daher in Erbzinß besessene Land erb, und eigenthümlich überlassen, und verschrieben werden, die 2c. Kammer diesen Einwohnern darüber förmliche Verschreibungen ausfertigen lassen, und solche Sr. Königl. Majeståt zur Höchsten Vollenziehung allerunterthänigst einschicken. Potsdam, den 29. Septbr. 1773.

112. Nach dem Inhalt des Berichts zu urtheilen, welchen Sr. Königl. Majestät von Preußen 2c. Unserm allergnädigsten Herrn Dero Westpreuß. Krieges, und Domainen - Kammer über das Gesuch der verwittweten Generalin v. Rexin unter dem 27. abgewichenen Monats erstattet hat, siehet gedachte 2c. Kammer die von denen Particuliers bis daher in Westpreußen inne gehabs ten Königl. Domainen - Stücke, vor Landgüther an, die Se. Königl. Majeståt vor baare Bezalung an Sich bringen sollen. Allerhöchst dieselben halten sich der Billigkeit nach von dergleichen Domainen nichts weiter als die Inventarien - Stücke zu ersetzen, und hin und wieder denen Umständen nach denen Besißern ein Douceur zufließen zu lassen, verbunden, und wollen demnach daß mehrerwähnte Kammer sothane Domainen fünftighin nur aus diesem Gesichtspunkte ansehen, und nach gedachten Principiis bes urtheilen und schüßen soll. Potsdam, den 3. October 1773.

113. In dem Einnahme-Etat der Westpreuß. Revenues finden Seine Königl. Majestät von Preußen c. Unser Allergnädigster Herr, von dem ganzen Contributions - Ertrage der 465,445 Rthlr. verschiedene Posten, theils als in denen Contributions-Etats felber zur Ausgabe verschrieben, theils zu andern Cassen fließend, überhaupt aber 84,360 Rthlr. angefeßet und abgezogen, und be fehlen demnach Dero Westpreuß. Krieges und Domainen-Kams mer hiedurch, alle diese Posten dahin gehörig zu justificiren, daß Seine Königl. Majestät aus dem darüber von der 2. Kammer zu erstattenden Bericht die eigentliche Ursachen derselben Abzüge und Übertragung zu andern Cassen, deutlich ersehen mögen.

Potsdam, den 8. Octbr. 1773.

114. Seine Königl. Majestät von Preußen sc. Unser Allers gnädigster Herr haben Dero Westpreuß. Krieges- und Dom. Kammer unter dem 5. dieses erstattete, sowohl monatlichen als besondern Bericht und mit lehterm den Cassen - Extract pro Septbr. c. erhalten, und bei beider dermaligen Inhalte zwar nichts zu erinnern gefunden, jedoch der Kammer bei dieser Gelegenheit, ihrer Obliegenheiten mit äußerster Aufmerksamkeit und Fleiß allezeit wahrzunehmen, wiederholentlich einschärfen wollen. Potsdam, den 10. October 1773.

115. Wenn Sr. Königl. Majestät von Preußen 2c. Unser Allergnädigster Herr, zuförderst Dero Westpreuß. Krieges- und Domainen Kammer an den Bericht, welchen Allerhöchstdieselbe wegen Anlegung eines Jahrmarkts in der Stadt Culm von der selben vor geraumer Zeit gefordert haben, hiedurch erinnern wollen, so lassen Allerhöchstdieselbe hiernächst gedachter 2c. Kammer hieranliegende Designation derjenigen Waaren, welche die Polen, wenn sie ihr Getreide zum Verkauf nach Danzig bringen, gemeis niglich von dort retour nehmen, in der Absicht zufertigen, daß selbige sowohl die in denen Westpreuß. Städten bereits befindliche,

als diejenige Kaufleute, welche sich darin zu etabliren annoch : melden dürften, darnach gehörig anzuweisen nicht unterlassen soll. Potsdam, ben 11. October 1773.

116. Um die Stadt Danzig bei ihrem noch fortdauernden obstinaten Betragen auf mehr biegsame gewierige Gedanken zu bringen, halten Seine Königl. Majestät von Preußen c. Unser Allergnädigster Herr, vor das sicherste Mittel, derselben die Abhänglichkeit ihres Gebiets von Höchstdero Territorio dahin empfinden zu lassen, daß Ihr der Zugang ihrer Bedürfnisse auf eine obzwar entfernte, doch nachdrückliche Weise erschwert werde. Hierzu finden demnach Se. Königl. Majestät die Radaun, welche der Stadt das einzige füße Wasser giebt, vor das schicklichste Mittel, und befehlen Dero Westpreußischen Krieges und Dom. Kanimer hierdurch Allerhöchstderoselben, auf welcher der Absicht gemäßesten Art solche, oder was sonst etwa noch vor Mittel dazu anzuwens den sein mögten, gutachtlich allerunterthänigst anzuzeigen.

Potsdam, den 13. October 1773.

117. Was es mit denen im Westpreußischen EinnahmeEtat von dem Contributions - Ertrage zur Ausgabe vorgeschries benen 84,360 Rthlr. vor eine Bewandniß hat, fölches haben Seine Königl. Majestät von Preußen 2c. Unser Allergnädigster Herr aus dem von Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer darüber unter dem 14. dieses allerunterthänigst erstatteten detaillirten Bericht mit mehrern ersehen und kann es dabei vor der Hand sein Bewens den behalten. Übrigens find Sr. Königl. Majestät dem von gedachter Kammer unter dem 11. dieses geforderten gutachtlichen Bericht wegen Anlegung eines Jahrmarkts in der Stadt Culm, zwar annoch anwårtig, wollen jedoch, und machen der Kammer desfalls zur vorläufigen Nachricht und Achtung bekannt, daß wenn dieses Etablissement wirklich resolvirt werden sollte, damit gleichwohl nicht eher, als nach vollendeten dermaligen PacificationsReichstage in Polen vorgegangen werden soll.

Potsdam, den 20. October 1773.

118. Seiner Königl. Majeståt von Preußen 2c. Unserm allergnädigsten Herrn, sind die, in denen beiden Original - Anlager von dem Wilms zu Stolzenberg und dem Wilms zu Reitas nachgesuchte Pelplinische Wiesen und Zierische Kempen, so genau nicht bekannt, daß Höchstdieselbe sich, zu deren Abtretung an die Supplicanten, unmittelbar entschließen könnten, sondern Hdcf dieselbe wollen vielmehr, daß Dero Marienwerdersche Kriegets und Domainen Kammer, deren wahre Beschaffenheit zuvor nåbe untersuchen, und sodann zu Höchstdero nähern Entschließung, über das Gesuch der Supplicanten gutachtlich berichten soll. Potsdam, den 21. October 1773.

119. Seiner Königl. Majestät von Preußen, Unserni Allers gnädigsten Herrn, sind die eigentlichen Umstände des Hafens zu Braunsberg und der daselbst zu entrichtenden Pfahlgelder so genau nicht bekannt, um die in originali angeschlossene Beschwerden des dasigen Magistrats, über die, von Dero General, Accise, und 30 Administration angeblich sich angemaßte Einhebung derer leßtern, gehörig zu entscheiden, und daher befehlen Höchstdieselbe, Dero Westpreuß. Krieges, und Domainen-Kammer hiemit, solche pflichtmäßig zu untersuchen, und von deren Beschaffenheit bei Zu rückfügung der Anlage zu Höchstderoselben weitern Entschließung, zu berichten. Potsdam, den 23. October 1773.

120. Seine Königl. Majestät von Preußen sc. Unser allergnås digster Herr, haben aus dem allerunterthänigsten Bericht Dero Wests preuß. Kr. und Dom. Kammer vom 16. dieses, wie gedachte Kammer des Davorhaltens ist, daß Bromberg sich zur Meßfreiheit vorzüglich qualificiren dürfte, mit mehrerem ersehen, sind auch davon, und daß diese Stadt dazu genommen werde, allergnädigst wohl zufrieden, wollen jedoch, daß, wie Allerhöchstdieselbe der 2c. Kammer schon unter dem 20. dieses bekannt gemacht haben, damit nicht eher, als nach völlig in Polen beendigtem Pacifications - Reichstage vorges

zangen, alsdann aber auch nicht eigentlich als eine Messe, sondern nur vor der Hand als ein Haupt-Jahrmarkt angesehen und declarirt werden soll. Potsdam, den 24. Octbr. 1773.

121. Seine Königl. Majestät von Preußen c. Unser Allergnådigster Herr, haben aus dem Allerunterthänigsten Bericht Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer vom 22. dieses den empfinds lichen Nachtheil, welchen die Ableitung der Nadaune denen Danzigern zu Wege bringen dürfte, zwar mit mehrerem ersehen, find inzwischen davon dermalen Gebrauch zu machen so wenig gemeint, daß Sie diesen Vorschlag nur vor der Hand gånzlich wollen fals len lassen.

Die Mittel abseiten der General Accise und Zoll Administration, deren gedachte ic. Kammer zugleich erwähnet, werden Se. Königl. Majestät bei dermaliger Anwesenheit Dero GeheimenFinanz Raths de la Haye de Launay in nåhere Überlegung zu nehmen ohnvergessen sein. Was aber endlich die Einhebung der Gefälle im Scharpauschen Gebiete anbetrifft, so kann die ze. Kammer solche ohne weitern Anstand nur verfügen.

Potsdam, den 27. Octbr. 1773.

122. Um denen Westpreuß. Städten mehrere Nahrung zu verschaffen, befehlen Seine Königl. Majeståt von Preußen ic. Unser Allergnädigster Herr, Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kam mer hierdurch, auf successive Einschränkung derer Brauereien auf dem platten Lande, besonders in der Nähe von denen Städten, Bedacht zu nehmen, vornemlich aber dahin zu sehen, daß dergl. künftighin auf dem platten Lande nicht, sondern nur schlechterdings in denen Städten concedirt werden.

Potsdam, den 26. Octbr. 1773.

123. Die aus Polen nach Danzig gehende Leder, Wolle und andere polnische Producte, sollen nach der Besignehmung von

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