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99. Se. Königl. Majestät von Preußen 2c. Unser Allergni digster Herr, haben Dero Westpreußischen Krieges, und Domai nen Kammer beide allerunterthänigste Berichte vom 10. und 13. dieses erhalten, und die zur Aufnahme des wegen verschiedener Diebstahle zu zweijähriger Festungsstrafe condemnirten Star gardtschen Accise - Visitators Weber auf der Festung Friedrichsburg nachgesuchte Ordre gedachter ic. Kammer hierbei zu fertigen wollen, auch hiernächst die Niederschlagung der von dem Brennholze, welches die 2c. Kammer zu Anlegung eines Holzgas tens in denen Vorstädten bei Danzig anflößern laffen, in Fordon anverlangten Zoll. Abgabe der 69 Ducaten 16 Ggr. vor diesmal zwar bewilliget, und die desfalls nöthige Ordre an Dero General Zoll Administration ergehen lassen, vors künftige aber muß die Kammer Sr. Königl. Majestät die jedesmalige Quantité Holz ge hörig anzeigen, und die ordnungsmåßige Påsse darauf schuldig nachsuchen, maßen Allerhöchstdieselbe sothaner Kammer auf 'ib: 1 Atteste indistincte Zollfreiheiten zugestehen zu lassen, keineswege gemeint sind. Potsdam, den 18. Juli 1773.

100. Soviel auch bei Sr. Königl. Majestät von Preußen c. Unserm allergnädigsten Herrn, Dero Westpreuß. Kr. und Vom. Kammer die geringe Einnahme pro Juni c. in Derselben Bericht vom 16. dieses zu beschdnigen suchet, so bleibt indessen immer wahr, daß der Accise-Ertrag weit beträchtlicher hätte ausfallen soller, maßen der Junius sonst einer der einträglichsten Accise Monat vom ganzen Jahre zu sein pfleget.

Potsdam, den 21. July 1773,

101. Um allen Frrungen zwischen denen Zoll und AcciseDepartements in Westpreußen, wovon Sr. Königl. Majeståt vær Preußen c. unserm Allergnädigsten Herrn Dero Westpreuß. Kt und Dom. Kammer mehrere Vorfälle unter dem 19. dieses ango zeiget hat, abhelfliche Maße zu verschaffen, haben Allerhöchstdieselbe die Transito Erhebung in Westpreußen sowie in Dero übrigen

Provinzen bei dem Zoll-Departement zu belassen resolviret, und olches gedachter Dero Westpreußischen Krieges, und Dom. Kame ner zur allerunterthänigsten Achtung hierdurch wiederholentlich sekannt machen wollen. Potsdam, den 25. Juli 1773.

102. Wenn nach der Er. Königl. Majeståt von Preußen c. Unserm Allergnädigsten Herrn, von Dero Westpreuß. Kriegesund Dom. Kammer unter dem 31. pr. gethanen Anzeige die BierAccise in denen Danziger Vorstädten dergestalt hoch eingerichtet ist, daß die Brauer bei ihrer Nahrung gegen die Stadt nicht bes stehen können; so verstehet sich von selbst, daß in sothanen VorStädten die Abgabe vom Bier herunter und auf einen mit der Stadt proportionirlichen Fuß zur Aufrechthaltung der Vorstådtschen Braus Nahrung gefeßet werden müsse.

Potsdam, den 4. Aug. 1773.

103. Demnach Seine Königl. Majestät in Preußen 2. Unfer Allergnädigster Herr, der Kaufmannschaft zu Elbing auf ihre, unter demnächstiger Zurückerwartung in orig. angeschlossenen Vor-" stellung, vom 2. dieses Monats in Pillau eben die Zollfreiheit angedeihen lassen wollen, als solche der Koenigsbergschen Kauf, mannschaft zugestanden wird, als befehlen Höchstdieselbe Dero Marienwerderfchen Kammer hiermit, von Beschaffenheit derselben, und der von der Elbingschen Kaufmannschaft angeführten Umstånde zu Dero weitern Verfügung fördersamst zu berichten.

Potsdam, den 8. August 1773.

104. Se. Königl. Majestät von Preußen c. Unser Aller gnådigster Herr, haben Dero Westpreuß. Kammer sowohl monatlichen, als besondern Bericht wegen des abgebrannten Städtchens Gursno, beide vom 7. dieses erhalten, und werden von dem Wie deraufbau dieses geringen Städtchens, und zwar nur von Fachwerk, jedoch mit Ziegel gedeckt, die Anschläge und zugleich wie

die Kosten dazu allenfalls durch eine Kollekte, oder auf welge sonst thunliche Art am schicklichsten aufzuschaffen sein möchten, der 2. Kammer Vorschlåge anwårtig sein.

Übrigens haben Se. Königl. Majestät auch den von gedac» ter Westpreuß. Kammer unter dem 6. d. allerunterthänigst einge sandten Kassen-Extract pro Juli c. erhalten, und aus dem Be trage der Accise-Gefälle der 2c. Kammer außerordentliche Negli gence und Sorglosigkeit auf die überzeugendste Art wahrgenom men, da solche diese Gefälle jährlich zu 300,000 Thaler selbst im Etat zur Einnahme angegeben hat, und solche nunmehro derge stalt vernachlässiget, das nach dem diesmaligen Ertrag kaum die Hälfte aufkommen dürfte.

Die c. Kammer hat demnach bei fortwährender Bemerkurg so wenigen Diensteifers Seiner Königl. Majestát Höchstes Ressentiment auf die nachdrücklichste Art zu gewärtigen; inzwischen aber, und da Sr. Königl. Majeståt immer mehr und mehr gewah: werden, daß zur Verwaltung derer Accisen es der 2c. Kammer an der erforderlichen Kenntniß fehlet, und also hierunter einen bessern Ertrag durch derselben nicht hoffen können, so haben Allerhöchfis dieselbe Ihr die Accisen wiederum abnehmen zu lassen resolvirt, und solches zu bewerkstelligen Dero dermalen in Westpreußen ge genwärtigen Geh. Finanz-Rath de la Haye de Launay aufge geben, mit welchen also die ze. Kammer der Übergabe derselben wegen sich gehörig zu concertiren nicht unterlassen wird.

Potsdam, den 11. Aug. 1773.

quot bené notandum, dieses alles wohl obserwihret und Exsact in ihren Sachen, oder es wirdt Scharf mit der Cammer gehen. mein ordres müssen Exsact exsecutitet werden und keine Nachläsichkeit.

105. Seine Königl. Majestät in Preußen c. Unser Allers gnådigster Herr, haben aus Dero Westpreuß. ic. Kammer Bericht vom 17. dieses, daß selbige nach der Ihr ertheilten Ordre die nöthigen Plans zum Wiederaufbau der abgebrandten Stadt

Gursno besorgen, auch mit dem Geh. Finanz Rath de la Haye de Launay wegen der Accise-Verwaltung sich sofort concertiren wird, ersehen, wobei Se. Königl. Majestät gedachter Dero Weste preuß. Kammer nicht unbemerkt lassen können, daß da nach Höchsts deroselben Intention, der Ertrag der dortigen Accise nicht auf . 200,000 Thlr. sondern 300,000 Thlr. excl. der Abgaben, anges nommen werden sollen, Sie die 2c. Kammer Sr. Königl. Majes ståt darunter nicht verstanden haben müsse.

: Neisse, ben 26. August 1773.

106. Aus denen exorbitanten Anschlägen zum Wiederauf bau des Städtchens Gursno welche Sr. Königl. Majestát von Preußen c. Dero c. Kammer unterm 31. abgewichenen Monats eingesandt hat, nehmen Allerhöchstdieselbe mit größter Verwunderung leider ab, wie die 2c. Kammer entweder Ignoranten oder : Betrügers zu Baumeisters haben muß. Se. Königl. Majeståt lassen dergl. Stådte in Schlesien und zwar noch zur Hälfte massiv vor 20,000 Thlr. wieder bauen, begreifen also nicht, wie die 2c. Kammer so unverschämte Forderungen machen kann, und wollen demnach, daß selbige zwar durch vernünftigere Baumeisters andere und billigere Anschläge anfertigen lassen und einschicken soll, avertiren jedoch derselben zugleich, wie Sie fehlender Fonds wegen ́ den Bau selber vor künftiges Jahr nicht können vornehmen lassen. Potsdam, den 6. Sept. 1773.

107. Seine Königl. Majestät von Preußen ze. Unser Allergnädigster Herr, haben die von Dero Westpreuß. Krieges, und Domainen-Kammer allerunterthänigst eingesandte, sowohl monats lichen als besondern Bericht vom 3. dieses und zugleich den Cassen Extract pro August c. erhalten, und aus erstern die diess jährige ergiebige Erndte, besonders in Ansehung des Sommer getreides, sehr gern ersehen. Potsdam, den 8. Septbr. 1773.

108. Das Regulativ zu Bestimmung des Aufenthalts de rer Geistlichen und anderer Gutsbesißer, worüber bei Se. Königl. Majestät von Preußen c. Unserm Allergnädigsten Herrn, Da Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer unter dem 7. dieses anfragen wollen, ist eigentlich dieses, daß denen Gutsbesißern sich in dem Lande, wo sie die mehresten Güter besißen, aufzuhalten oblieget, und hiernach kann die Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer in Anje hung derer Edelleute nur immer procediren, was aber die Bischöfe und andere Geistliche anbetrifft, damit bis die jeßige Unterhand lungen zu Warschau völlig beendigt sein werden, noch Anstand nehmen. Potsdam, den 12. Septbr. 1773.

109. Denen auf dem Grunde des Klosters Oliva befind lichen beiden Privat-Pulver- Mühlen worüber bei Sr. Königl. Majestät von Preußen c. Unsern allergnädigsten Herrn Deco Westpreuß. Krieges und Dom. Kammer unter dem 9. dieses allerunterthänigst anfragen wollen, kann, die Verfertigung des Pulvers zum auswärtigen Debit immer nachgegeben werden, zumabl denen Berlinschen Pulvermühlen, die mit dem Mousqueten Pul ver vor der Armee genugsam beschäftigt sind, eben kein Nachtheil dadurch erwachsen kann.

Was den zweiten Bericht gedachter Kammer vom 9. dieses wegen des Geh. Finanz-Rath von Brenckenhoff aus der Tuchelschen Heide zum Kanal-Bau zu verabfolgenden Holzes, und dessen Bezalung anbetrifft, so weiß die Kammer nicht allerdings was ste frågt, wenn Sie wissen will, ob die rechte Hand die linke bezalen foll. Potsdam, den 15. Septbr.. 1773.

110. The Seine Königl. Majeståt von Preußen ze. Unser allergnädigster Herr sich auf die in originali angeschlossene Vorstellung der verwittibten Generalin v. Rexin vom 14. dieses Monats zu etwas entschließen, wollen Hdchsidieselbe, nebst Zurückfü

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