Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Marienwerderschen Krieges und Domainen-kammer vom 14. dieses die Bau. Anschläge von denen Wachthäusern für die Regis menter v. Thadden und von Krockow, wie auch für die 4 neue Garnison-Bataillons zwar erhalten, können aber derselben Betrag der 8252 Rthlr. nicht eher als im künftigen Mai Monat anweis sen. Potsdam, den 18. April 1773.

72. Die schadhafte Stelle an der Montaner - Spiße, von welcher Sr. Königl. Majeståt von Preußen 2. Unserm Allergnås digsten Herrn Dero Marienwerdersche Krieges, und Dom. - Kams mer unter dem 14. dieses Anzeige gethan, kann von keiner Erheb lichkeit sein, und deren Wieder- Instandsetzung eben nicht sonderliche Kosten erfordern: indessen wird die ic. Kammer den Oberteich: Inspector v. Morstein, oder wer sonst die Aufsicht über diese Arbeit haben wird, dahin ganz gemessen anweisen, daß selbiger sowohl solche, als wenn künftighin dergleichen weiter daselbst vors fållt, dergestalt vorsichtig dirigiren lasse, daß unter dazu schicklis chem Vorwande der Strem successive immer mehr und mehr nach die Nogath gezwungen und abgeleitet werde.

[ocr errors]

Was übrigens das Bernsteingraben auf denen Adelichen Güs tern anbetrifft, worüber die 2c. Kammer unterm 17. dieses anfras gen wollen; so ist solches kein Object von so großer Erheblichkeit, daß Se. Königl. Majestät von der bisherigen Observanz, we nigstens vor der Hand abgehen zu lassen, gemeinet fein könnten, und kann dahero die 2c. Kammer es hierunter nur bei der dermaligen Verfassung schlechterdings annoch belassen.

Potsdam, den 21. Aprilis 1773.

73. Se. Königl. Majestät von Preußen ze. Unser Allergnådigster Herr, haben von Dero General-Kriegs-Kasse, daß die Marienwerderfche Krieges und Dom. - Kammer die auf selbige vor die Regimenter angewiesene Verpflegungsgelder auf den 1. jeden Monats promt bezalen zu laffen difficultirt, höchstmiß. fälligst erfahren, und hiermit um so mehr mißbilligen wollen, da

gedachte ic. Kammer nicht ignoriren kann, daß die ganze Arme mit dem 1. jeden Monats die Verpflegung erhalten muß, und also in Ansehung ihrer Kaffen von dieser Regel keine Ausnahme stattfinden kann, auch zu machen um so weniger ndthig ist, da ders selben jedesmaliger Bestand dazu vollkommen hinreichend ist.

Potsdam, den 21. Aprilis 1773.

74. So dringend Sr. Königl. Majestät von Preußen x. Unserm Allergnädigsten Herrn, Dero Marienwerdersche Krieges, und Domainen-Kammer den hin und wieder in Westpreußen sich äußernden Brodt-Getraidemangel unter dem 19. dieses auch immer vorstellen mögen, so wenig sind gleichwohl Allerhöchstdieselbe bei dem hiesiger Orten nöthigen Bedarf, sowohl für die Regimenter, als Armuth, solchen abzuhelfen im Stande, und müssen dahero gedachter c. Kammer wie hierunter aus Ostpreußen oder souf Rath zu schaffen, lediglich überlassen.

Charlottenburg, den 25. April 1773.

75. Demnach Sr. Königl. Majeftåt von Preußen 2c. Un ferm Allergnädigsten Herrn, von Dero Großkanzler Freiherrn von Fürst pflichtmäßig angezeiget worden, was maßen die Juden in denen Districten an der Neße, an Christen und meistens an pia corpora 60,000 Thlr. schuldig sind, und es dahero die Noth wendigkeit erfordere, daß die, nach Höchstged. Sr. Königl. Majes ståt ersteren Ordre, wegzuschaffende Juden nicht eher weggelassen würden, bis dies Schuldenwesen ihrer Synagogen, wofür sie fammt und sonders haften, durch eine Commission untersucht, und ihre christliche Gläubiger sicher gestellt worden sind, Höchstgedachte Sr. Königl. Majestät auch diesen Antrag sich gnådigst gefallen lassen, als befehlen Höchstdieselbe Dero Krieges- und Domainen, Kammer zu Marienwerder hiemit, Sich darnach allergehorsamst zu achten, und keinen Juden, welcher possessionirt, oder doch einige Hundert Thaler im Vermögen hat, eher wegweisen noch weggehen

-zu lassen, bis nicht obgedachtes Synagogen Schuldenwesen von bemeldter Commission berichtigt, und für die Sicherheit der Gläubiger gesorgt sein wird. Potsdam, den 27. April 1773.

76. Seine Königl. Majestät von Preußen c. Unser Allergnädigster Herr, haben aus dem allerunterthänigsten Bericht Dero Marienwerderschen Krieges und Domainen-Kammer vom 23. = dieses zwar den ohngefährlichen Accise-Ertrag Dero Westpreuß. Provinzen ersehen, da aber die 2c. Kammer bei dem davon gemach, ten überschlage den bisherigen sechsmonatlichen Ertrag zum Maaß. :stabe angenommen hat, und von diesen auf den Ertrag einer in der Folge verbesserten und consolidirten Einrichtung nicht zu schlies Ben ist, so glauben Se. Königl. Majeståt auf einen reinen jåhrlichen Accise-Überschuß von 300,000 Thaler in sothanen Provinzen schon rechnen zu können.

Potsdam, den 28. April 1773.

77. Seine Königl. Majeståt von Preußen 2c. Unser Aller gnådigster Herr, haben Dero Marienwerderschen Krieges und Domainen-Kammer beide allerunterthänigste Berichte vom 27. abgewichenen Monats erhalten, und finden die gegen promter Abführung derer zur- General-Krieges-Kasse angewiesenen Posten angeführten Einwendungen um so mehr unzulänglich, da ges dachter c. Kammer nicht unbekannt sein kann, daß die Verpfles gung derer Regimenter nicht den mindesten Verzug leidet, Se. Königl. Majeståt auch in dieser Rücksicht die dortigen Cassen zu seiner Zeit mit einem eisernen Bestand zu versehen gewiß ohnvers geffen sein werden.

Was die Niederlassung derer bemittelten Juden in denen Städten anbetrifft, so muß es damit überall wie in Ostpreußen gehalten und dabei zum Principio angenommen werden, daß da selbige auf dem platten Lande nicht zu dulden sind, die dortige

alte Landes-Verfassung gegen deren Ansehung in Accisebam Städten keine Achtung verdient.

Potsdam, den 2. Mai 1773.

78. Seine Königl. Majestät von Preußen c. Unser Aller gnädigster Herr, haben den allerunterthänigsten monatlichen Be richt Dero Marienwerderschen Kriegess und Domainen - Kamme vom 8. dieses pro April. c. erhalten, und daraus die nunmehrt auch dortiger Orten heruntergehende Getreidepreise um so meht gern ersehen, da Allerhöchsideroselben solches das sicherste Mert mahl einer anzuhoffenden gesegneten Ernte abgiebt.

Potsdam, den 12. Mai 1773.

79. Demnach Se. Königl. Majeståt in Preußen 2c. Unser Allergnädigster Herr, aus bewegenden Ursachen resolviret, dem Bischof von Cujavien Ostrowski, diejenigen Neuntausend Thaler gänzlich zu erlassen, welche derselbe von seinen Revenuen von leßtverwichenem Jahre zu Höchstdero Kaffen zu bezalen angewies sen worden, als befehlen Höchstdieselbe Dero-Krieges, und Domainen-Kammer zu Marienwerder hiermit, sich darnach allerge horsamst zu achten, und diese 9000 Thaler von vorigem Jahr gänzlich niederzuschlagen, für das künftige aber mit Beitreibung der von diesem Bischof künftig zu entrichtenden Gelder, nach wie vor, etatsmåßig zu verfahren.

Potsdam, den 12. Mai 1773.

80. Seine Königl. Majestät von Preußen 2c. Unser Allers gnådigster Herr, haben mit dem allerunterthänigsten Bericht Dero Marienwerderschen Krieges und Domainen - Kammer vom 7. diefes den Cassen-Extract von Westpreußen pro April. c. ¡mat erhalten, davon aber in Absicht der darin aufgeführten Ausgaben zufrieden zu sein, nicht allerdings Ursach, maßen Allerhöchstdieselbe nicht absehen, wie abermals vor gedachten Monat von denen al

ten Beständen zur ersten Einrichtung 2455 Thlr. 9 Gr. 7 Pf. und zu diesem Behuf schon überhaupt 14,842 Thlr. 9 Gr. 8 Pf. zum Ämterbau 2766 Thlr. 4 Gr. 4 Pf., zu Inventarien - Stücke und Schreibmaterialien 1470 Thlr. 8 Gr. und zu Druckerlohn und Diåten 1495 Thlr. 21 Gr. 9 Pf. können verwender sein, über welche Posten demnach gedachte ic. Kammer sich eigentlicher zu expliciren und solche näher annoch nachzuweisen haben wird. Potsdam, den 13. Mai 1773.

..

81. -Seine Königl. Majeståt von Preußen 2c. Unser Allergnådigster Herr machen Dero Marienwerderschen Krieges, und Domainen - Kammer hiedurch Allergnädigst bekannt, daß die beis den Hauptkassen derselben Departements nicht mehr, wie bishers, mit dem Namen: Landrenthei und Ober-Steuer- Casse, sondern mehrerer Gleichheit wegen mit denen Generalkaffen, künftigbin Domainen-Kaffe und Krieges,Kasse benennet, und solchergestalt I durchgehends in denen Berichten, Rechnungen, Abschlüssen ?c. qualificirt werden sollen. Potsdam, den 14. Mai 1773.

[ocr errors]

82. Seine Königl. Majestät von Preußen c. Unser Allers gnådigfter Herr haben von dem jährlichen Pachts Quanto der = Dero Obermarschall, Grafen von Reuss zu Langenfuhr bewils ligten Lotterie 973 Thlr. 8 Ggr. jährlich an Dero Marienwerderfche Rt. und Dom. Kammer, so wie ebenfalls wegen der von sothaner Lotterie zu entrichtenden sogenannten Mädchens- Dotis rungs. Gelder, ein vor allemal auf die ganze Pachtzeit von drei Jahren, eintausend Danziger Gulden zu bezalen angewiesen, und solches gedachter Dero c. Kammer, um derselben Einziehung bei die Marienwerdersche Kassen gehörig zu verfügen, hiedurch in Gnaden bekannt machen wollen.

Potsdam, den 15. Mai 1773.

« ZurückWeiter »