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drücklichste zu erkennen geben lassen, daß wenn derselbe hinführe feiner Pflicht und Schuldigkeit nicht besser wahrnehmen und beob achten wird, die Bediente sämmtlich weggethan und andere er deren Stelle hergesetzet werden sollen. Wornach sie sich also p richten haben. Potsdam, den 7. July 1776.

24. Au Capitaine de Wulffen, du Regiment de Steinkeller, en recruës, à Offenbourg dans le Marggraviat de Bade.

Je veux bien agréer pour mon filleul, le fils votre que épouse vient de vous donner, et Je ne doute point, que vou ne trouviez dans cette faveur un nouveau motif bien puissant de lui donner une éducation, qui le rende un jour digne di nom de batême, qu'il portera, et que Je vous permets de lui donner. Sur ce etc. Potsdam, ce 10. d'Octobre 1776.

25. An den G.-M. v. Ldlhöffel in Belgard.

a) M. I. G. M. v. L. Ich erinnere Mich doch, daß ihr nie mahlen von dem Obristen (v. Kalckreuth) Eures unterhabenden Regiments recht zufrieden gewesen, und nun Jhr einen andern haben sollet, wollet Ihr ihn lieber behalten: Es wåre ja besse also, den Prinz von Würtenberg dahin zu sehen, und dem Obristen eine Pension zu geben. Ich kann Mich in die Umstände, warum Ihr zuvor über ihm geklaget und jezt von ihm zufrieden send, gar nicht finden: Oder Ihr müsset den v. Mahlen gemeint 1 haben: Ich will hierüber zuvor annoch Euren nåhern Bericht erwarten, und wenn dem so ist, so werde Ich den Prij v. Würtenberg alsdenn doch bey Euer Regiment als aggreitta Obrist hinseßen, daß er dort den Dienst recht lernet. Ich w warte aber erst Eure Antwort und bin c.

Potsdam, den 19, October 1776.

b) M. 1. G., M. v. L. Ihr seyd wohl der erste Mann in der Welt, der mediocre Officiers zu excusiren suchet; dabey leidet aber die Armée und der Dienst sehr und gehet es nicht

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ut, wenn das Regiment vorm Feind kommt: der einzige gute Officier, den Ihr habt, ist der Obrist Lieut. v. Knobelsdorff, as ist gewiss ein tüchtiger und braver Mann, vor die andern lle gebe nicht viel: Trifft den nun das Unglück, daß er bleibt, o wird Euer Regiment das lodderichste in der Armée werden: enn blöde Officiers taugen nicht, die gehen nicht gut an den Feind heran, sondern dazu werden determinirte und hardie Leute ganz nothwendig erfordert: Und was Euren Obrist v. Mahlen betrifft, so ist der wie ein Cammerjunker vom Fürsten zu Strelitz. Dieses ist also, was Euch auf Euren Bericht vom 26. d. zu erkennen geben wollen, ob Ich wohl sonsten bin Euer wohlaff. K. Potsdam, den 31. October 1776.

c) M. I. G.-M. v. L. Ich habe Euch auf Euren Bericht vom 3. d., wegen Eurer beiden Obristen hiedurch zu erkennen zeben wollen, daß Ich Euch sie beide wohl lassen will: Da Ich iber den Prinz von Würtenberg, umb den Dienst recht zu lers en, doch lieber bey Eurem, wie bey einem andern Regiment placiren möchte, so bin Ich deswegen ein Bisgen embarrassiret: Ich werde indessen die Sache so arrangiren, und dem Obrists Lieutenant v. Zastrow Lottumschen Regiments, der so kränklich st, und wohl nicht wieder gesund werden möchte, eine pension ausmachen, und dafür den Obrist v. Mahlen ben das Regiment 3. Lottum setzen, hiernächst aber den Prinz von Würtenberg bey' Euer Regiment placiren, der sodann die Compagnie des v. Mahlen bekommen kann: Welches Euch also vorläufig hiedurch bes kaunt mache. Ich bin 2c. Potsdam, den 8. November 1776,

26. Mein lieber Obrister v. Rohdich. Ich habe bey der Mir eingesandten Kriegsrechtlichen Sentent wider die Flügels Grenadires Zietz und Krause, wegen unternommener Desertion, nichts zu erinnern gefunden und sollen demnach beyde mit dreyßige mahligem Gassenlaufen durch 200 Mann, in 3 Tagen, und erstes rer hiernächst noch mit zweyjähriger Vestungs-Arbeit, bestraft werden. Die förmliche Confirmation dieser Sententz wird aus

Meinem General- Auditoriat erfolgen; und Ich überlasse die
Vollstreckung derselben Eurer weitern Verfügung, als Euer .
Potsdam, den 24. Oct. 1776.

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27. Se. K. M. 2c. haben missfällig bemerket, daß die Bis ger hier ihre neue Häuser nicht ein Bisschen in Ordnung und ide Stande halten, sondern sie ganz verderben lassen, wie z. E. i di der Breiten Straße das Haus wo Forcadens drin gewohnet hada und andere mehr; Höchsidiefelben befehlen demnach dem Magistra hieselbst hiedurch in Gnaden, sich darum, wie es auch sein Schuldigkeit erfordert, etwas mehr zu bekümmern, und mit besse rer Attention darnach zu sehen, daß die Bürger ihre Häuser in einen ordentlichen und guten Stande halten und nicht alles darm so verderben und verfallen lassen, sondern wenn hin und wiede : [i etwas schadhaft wird, solches gleich wieder ausbessern und in 32 Stand sehen. Spdann befehlen Se. K. M. dem Magistrat an noch, da der Planteur Burghoff dem Materialist Grunenthal 700 Thlr. schuldig geworden, und versprochen hat, darauf gleich 50 Thlr. in Abschlag und hiernächst vom Januario 1777 an monat lich 10 Thlr. zu bezahlen, darnach zu sehen, daß solches ordent lich und richtig geschiehet. Potsdam, den 8. December 1776.

28. Il y a trop de precipitation dans la demande de anciens de l'eglise catholique à Berlin en date du 2. de mois. A peine le temple est-il achevé et consacré, il que même encore la tour, et déjà pretendent-ils sur la même place une école publique. Rome même n'a pas été batie dans un jour, ainsi il faut egalement procéder par degré et nullement à la fois aux différentes bâtisses publiques de la communion romaine à Berlin. Sa Majesté ne le refuse cependant pas absolument à celle très humble demande. Elle pourra peut-être y déférer avec le temps; mais pour le moment il faut y renoncer, Potsdam, ce, Potsdam, ce, 3. d'Avril 1777.

Federic.

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29. Da Se. K. M. c. allerhöchst resolviret, daß denens nigen Leuten, welche Sächsische und andere ausländische Butter ieher zum Verkauf bringen, nicht weiter erlaubet sein soll, solche 1 einzeln Stücken, zu ganzen und halben Pfunden zu verkaufen, adem dadurch die einländische frische Stücken-Butter zum Schaen des Landmanns verdränget wird; So befehlen Höchstdieselben em Policen Directorio zu Potsdam hiedurch in Gnaden, das ieser wegen nöthige sofort zu verfügen und denen Sächsischen Sutterhändlern anzudeuten, daß sie ihre Butter nicht weiter in Stücken, sondern Faßweise, und zwar nach dem auf den Fässern ingebrannten Gewicht, richtig zu Markte bringen sollen, widris jenfalls die ausländische Stücken-Butter, auf Kosten der Eigens bümer, hier in Fässer geschlagen und sodann erst verkaufet werden oll: Das Policen Directorium hat also das hierunter erforder liche ohne Anstand zu besorgen und auch darauf Achtung geben zu lassen, daß diefer Ordre stricte nachgelebet wird. '

Potsdam, den 13. May 1777.

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30. Se. K. M. v. Pr. c. ertheilen Denen von der Potsdamfchen Bürgerschaft, welche um Darlehne zu Abführung der auf ihren Häusern haftenden hypothecarischen Schulden untern 23. diefes bei Sr. K. M. anderweitig allerunterthänigst Ansuchung gethan, hierdurch zur Resolution, daß ihrem Gesuch darunter nicht willfahret werden könne und daß wann sie sich nur einer, besseren Wirthschaft als zeithero befleißigen und liederlich zu sein aufhören, sie von dem hier habenden Verdienst in bessere Umstånde kommen und mehren Credit finden werden, und daß da sie alles liederlich durchbringen, sie die Verlegenheiten worinn sie dadurch gerathen sich selbst beizumessen haben, hinfolglich da rüber sich zu beschweren nicht gegründet sind.

Potsdam, den 24, May 1777.

31. Se. K. M. c. haben auf die hiebeikommende Vor stellung des Bürger und Seifenfieder Schultze hieselbst Allerhöchst

zu resolviren geruhet, dessen Sohn, der auch die Seifensiederset Profession erlernet hat, der aber, befage anliegenden Attestes des Regiments. Feldscheer Köhler, sehr ungesund ist, von den sonst gewöhnlichen Wander Jahren zu dispensiren: Und befehla demnach Dero Magistrat zu Potsdam hiedurch in Gnaden, den li felben gebetenermaßen von dem hiesigen Seifensieder-Gewerke zum Meister aufnehmen zu lassen. Potsdam, den 19. Juny 1777.

32. Mein lieber Obrister v. Rohdich. Ich kenne den, in! der Original-Anlage sich zu Meinem Dienst angebenden Maŋngi schen Lieutenant v. Wirsing noch gar nicht, und habe ihn da hero an Euch in der Absicht verwiesen, damit Ihr seine Talente und Fähigkeiten nåher untersuchen und beurtheilen könnet, waš etwa an ihm zu thun sein möchte. Zugleich könnet Ihr Euch auch erkundigen, woher er gebürtig und ob er von Adel würklich ist, und Euch hiernächst die Antwort seines Regiments - Chefs, des Obristen von Kottulinski vorzeigen lassen, welches auf seinen Abschied aus Chur. Maynzischen Diensten Bezug hat; um Mit sodann von allem pflichtmäßigen Rapport zu erstatten. Ic bin c. Potsdam, den 25. Junii 1777.

33. a) An den G... v. Ramin und Präsident Philippi.

Mein lieber G. L. v. Ramin, auch Rath Besonders Lieber Getreuer. Ich bin sehr verwundert über den in Eurem Bericht vom 27. dieses, angezeigten Vorfall, wegen des dem dorten sich aufhaltenden Americaner Lee entwendeten Portefeuille. Es ist das eine garstige Sache, die den Engländern keine Ehre machen wird, da Eurer Meinung nach aller Verdacht auf den Bedienten des Englischen Gesandten fällt, daß der den Diebstahl begangen, und wenn der Mensch davon gelaufen, so sind die Steckbriefe nicht gekommen, sonsten man ihn gleich arretiren lassen können. Ihr werdet indessen zusehen, wie der Thåter aus zu ́mitteln, und werde Ich darüber Euren nåhern Bericht

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