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Finanz-Rath von Brenckenhoff, als die Post- und Salz-Departes : ments allerdings angewiesen, daß die bei selbigen eingehende Ges fålle und Revenues bei denen Marienwerderschen Kassen verrechnet werden sollen und hat solches in Ansehung des Post- und Salzs wesens, wegen erst zu Stande gekommener Einrichtung pro October c. nur noch nicht geschehen können, der 2c. v. Brenckenhoff aber ist das eingehobene Quantum von dem District an der Nege von 28038 Thlr. 13 gr., ohngeachtet Se. Königl. Majeståt dems selben solche Behufs des Weichsel- und Neß-Kanals assignirt haben, der ic. Kammer gehörig anzuzeigen, befehligt. Was die Forst Revenues anbetrifft, so muß, da der Oberforstmeister sowohl, als die sämmtlichen Förster nunmehro bestallet sind, die 2c. Kammer dahin sehen, daß dergleichen gehörig erfolgen, und zu den Kassen verrechnet werden müssen. Übrigens wollen Se. Königl. Majeståt daß in denen Provinzen, wo das ClassificationsWesen beendiget ist, wie nunmehro schon in Ermeland, sogleich mit der Contributions-Erhebung vorgegangen, dabei aber unter einer Benennung geschehen, und alle die verschiednen Capita, als Reuters Verpflegungs. Gelder, und wie sie sonst Namen haben, cessiren und abgeschafft werden sollen.

Potsdam, den 11. November 1772.

P. S.

Auch haben Se. Königl. Majeståt Dero Marienwerderfchen Krieges und Domainen-Kammer allerunterthänigsten monatlichen Bericht pro October c. vom 7. dieses erhalten, und was den darin zur Aufnahme derer Fabriken in der Provinz gethanen Vors schlag anbetrifft, diesen Fabriken die Lieferung vor 4 Garnison Bataillons bereits zugetheilet, werden auch selbige annoch mit dergleichen Lieferung für ein Husaren- Regiment Allergnådigst versehen lassen. Übrigens ersehen Se. Königl. Majestät, daß die Viehfeuche in einigen Gegenden zu grassiren beginnet, sehr ungern. Hiesiger Orten wird gegen dieses Übel das Steinsalz zum, Praeservativ mit vielem Nugen angewendet, und muß dahero die 2c. Kammer auf dessen Einführung bei denen Wirthschaften in gleis cher Absicht Bedacht nehmen. Potsdam, den 11. Novbr. 1772.

14. Se. Königl. Majestät von Preußen Unser Allergnå digster Herr haben Dero Marienwerderschen Kr. und Dom. Kam mer beide Allerunterthänigste Berichte vom 10. und 11. dieses erhalten, und ertheilen derselben auf deren, der Juden wegen zugleich gethanen Anfragen, hierdurch zur Resolution, daß, wie Allerhöchste dieselben bereits geordnet haben, keine Betteljuden und dergleichen sich herumtreibendes Krop, weder in denen Städten, noch auf de nen selbst adelichen Dörfern geduldet, und viel weniger selbigen auf dem platten Lande zum Nachtheil der städtschen Nahrung, Handlung zu treiben gestattet, vielmehr mit selbigen hierunter schlechterdings wie mit denen Juden in Dero übrigen Provinzen gehalten werden soll. Was bemittelte Juden sind, worunter Se. Königl. Majeståt nur solche, die Eintausend Thaler an eigenthüm, lichen Vermögen besigen, verstanden wissen wollen, denen können, unter eben den hier im Lande gewöhnlichen Conditionen, und wornach sich die Kammer beim General Directorio gang eigent lich und genau zu erkundigen hat, Schuß, Privilegia ertheilet, und selbige damit nach die Grenßstädte, die Neße und Drewenß ents lang verweisen, mitten im Lande müssen aber dergleichen nicht etablirt werden. Sonst aber sollen felbige zu allen denen andern jüdischen Familien im Lande obliegenden Abgaben und Praestandis gleichfalls gehalten sein. Mit fremden Waaren selbst in denen Vorstädten bei Danzig, muß selbigen zu handeln nicht erlaubt sein, und ist es anjezo, da nunmehr Preußen mit Meis nen übrigen Provinzen ein zusammenhängendes Land ausmacht, überhaupt eine fehlerhafte Einrichtung, wenn zum Nachtheil derer Landes Fabriken, die die Waaren in eben der Gåte und Qualité als die Auswärtige verfertigen und liefern, mit fremden Waaren besonders von denen Juden, wie die 2c. Kammer von zweien jüdischen Packkammeristen in Koenigsberg erwåhnet, zu handeln, nachgegeben wird. Potsdam, deu 15. November 1772.

15. Se. Königl. Majestät von Preußen Unser Allergnås digster Herr, lassen Dero Marienwerderschen Kr. und Dom. Kams mer hier anliegende Bittschrift derer Deputirten der Elbingschen

Kaufmannschaft, worinnen selbige die Aufhebung des Polnischen Portorii und alten An- und Zulage ersuchen wollen, in der Absicht zufertigen, daß die c. Kammer, was es mit diesem Gesuch eigents lich vor eine Bewandniß hat, Sr. Königl. Majeståt zu Höchstdero weitern Entschließung, gutachtlich Allerunterthänigst anzeigen soll. Potsdam, den 17. Novbr. 1772.

16. Se. Königl. Majestät von Preußen c. Unser Allergnås digster Herr, befehlen Dero Marienwerderschen Kr. und Dom. Kammer hiedurch, diejenige von denen bei der dortigen LandRenthei und Ober- Steuer- Kaffe vermöge Abschluß pro October c. vorråthigen. 22180 St. Ducaten'

nach Abzug derer davon an Se. Königl. Mas jeftåt immediate einzuschicken geordnete 10,000 Rthlr. oder..

noch übrige

3333

18847 St. Ducaten

an Dero General-Major von Wartenberg zu drei Thaler das Stück gegen Courant zu verwechseln, so wie ebenfalls dasjenige Quantum, was an Ducaten vor den laufenden Monat November eingehen wird. Potsdam, den 17. Novbr. 1772.

17. Vester 2. Was Euch Inhalts Eures Berichts vom 13. dieses zur Formirung eines General Abschlusses von denen sämmtlichen Revenues Meiner neuen Provinzen noch fehlet, solches habe Jch der Marienwerderfchen Kammer zuzuschicken, sowohl meinem Etats- Ministre von Derschau, als dem Geheimen Finanz Rath v. Brenckenhoff bereits aufgegeben, auch erstern zus gleich, daß sogar die Ersparungen, welche durch der Post-Einrichtung in denen neuen Provinzen, beim alten Etat aufkommen, an Die Marienwerdersche c. Kammer sollen eingeschickt und dabei verrechnet werden, bekannt gemacht, daß Ihr also solchergestalt einen General-Abschluß anzufertigen und Mir einzuschicken, völlig im Stande sein werdet. Ich bin 2c. Potsdam, deu 18. Novbr. 1772,

P. S.

Auch mache Euch hiedurch bekannt, daß da der Krieges rath und Kriegeszahlmeister Siebert der monatlichen Verpflegungs Liste von der effektiven Mannschaft der 4 neuen Garnison-Bas taillons zur Abrechnung mit denen Kassen des General - Majors von Wartenberg bendthigt ist, Ihr dahin sehen und besorgen sollet, daß diese Liste demselben mit Ausgang jeden Monats promt eingeschickt werden müsse.

Potsdam, den 19. November 1772.

18. Vester ic. Aus dem Mir von der Marienwerderschen Kr. und Dom. Kammer eingesandten Land- Renthei und Obers Steuer-Cassen - Extract pro October c. habe ich abgenommen, daß der Betrag derer Domainen-Gefälle gegen die zur Obers Steuer, Kaffe fließenden Gefälle sich gar nicht verhältnißmåßig verhält, und also mit Einhebung gedachter Domainen - Gefälle auf eine fehlerhafte Art müsse vorgegangen, und dabei vieles zu rückgeblieben sein. Ihr müsset demnach solches nåher zu aprofondiren, und diese Einhebung bis zur Einführung des Contributions Fußes auf einen mehr bestimmten sichern Fuß zu setzen bedacht sein. Ich bin c. Potsdam, den 19. Novbr. 1772.

19. Se. Königl. Majeståt von Preußen ic. Unser allergnådigster Herr, können den Vorschlag Dero Marienwerderschen Kammer vom 10. dieses, die nach der Stadt Danzig gehende Hauptstraßen, um solche mehr contribuable zu machen, mit Accise- und Tabacks-Posten stärker zu besegen, alle übrigen Passagen aber vor Schleich und Nebenwege zu erklären und zu verbieten, desgleichen die nach Danzig gehende Weine, Kaffee und dergleichen Material, Waaren beim Fahrwasser hdher zu impostiren, die davon nach Dero Vorstådte gehende Waaren dieser Art aber, von sothaner erhdheten Auflage gänzlich zu eximiren, und solchergestalt die Preise der Vorstädte mit denen von der Stadt zu balanciren, nicht anders als villig approbiren, und has

ben dahero, Dero General Accise und Zoll Administration, wie & solches am schicklichsten und mit Vermeidung vielen Aufsehens, zu bewirken, sich mit der 2c. Kammer gehörig einzuverstehen, aufgegeben, um gedachten Vorstädten die Consumtibilien in wohl, feilen Preisen zu verschaffen, hat die c. Kammer ganz recht ges hi than, wenn selbige verfüget hat, daß ihnen die, nach der Stadt gehende Lebensmittel einige Stunden zuvor zum Verkauf feil ge stellet werden, desgleichen daß sie zu veranstalten suchet, gedachten Vorstädten das Brennholz aus denen Pommerellichen und Culmschen Forsten durch der Brahe und Drewenz zu mehr leidlichen Preisen zu verschaffen, wie denn auch Se. Königl. Majestät in gleicher Absicht genehmigen, daß in mehrerwähnten Vorstådten die Tarifs-Saße auf Fleisch, Bier und Brandwein verhältnißmäßig gemindert werden. Einen Handlungsplaß am neuen Fahrwasser anzulegen, finden Se. Königl. Majestät vor der Hand und so lange Sie noch hoffen können, daß die Danziger ihr wahres Beste nicht verkennen, und sich mit Höchstdenenselben vorstehen werden, noch nicht rathsam, vielmehr auf allen Fall weit dienli scher, das Commerce nach der Nogath zu ziehen, und zu dem Ende den Ausfluß dieses Stroms in's Haff, als welcher dermas len nur 2 Füß Tiefe hat, bis auf 7 Fuß vertiefen zu lassen. Potsdam, den 19. November 1772.

20. Vester ic. Von Intelligenz-Blåttern, Annalen, Judens geldern, Juden-Trauscheinen, Vollmachten, Succumbenzgeldern, Alaun: Debit- und andern Gerechtsamen, auch des Berlinschen Lagerhauses und der Gold und Silber-Manufaktur, soll Mein hiesiges großes Waisenhaus, in meinen neuen Provinzen, eben die Einkünfte erhalten, deren es sich aus Meinen alten Provinzen zu erfreuen hat, und müsset Ihr demnach deshalb die erforderliche Verfügung treffen, daß dieselbe auf eben dem Fuß an die Kaffe bemeldeter milden Stiftung, eingesandt werden mögen, zu welchem Behuf Ihr dann auch Meinen Oberhof- und Landes-Gericht zu Marienwerder, von dieser Meiner Entschließung Nachricht geben

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