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244. übersteigen können die Abgaben der Danziger Vorstädte unmöglich die Abgaben des Danziger Stadtbürgers. Ohne die andern Gefälle anzuführen, welche dieser vor jene zu enthalten hat, muß derselbe schon doppelten Zoll erlegen. Seine Königl. Maje sråt von Preußen 2. können sich dahero aus denen in originali angeschlossenen Beschwerden der Erstern gar nicht vernehmen, und befehlen zu dem Ende Dero Westpreuß. Kammer hiermit, solche näher zu untersuchen, und von deren Beschaffenheit pflichtmäßig zu berichten; indessen aber die Supplicanten vorläufig nur zu Geduld zu verweisen. Potsdam, den 12. Octbr. 1774.

245. Fast seit drei Monaten erwarten Se. Königl. Maje ståt von Preußen ic. von Dero Westpreuß. ic. Kammer die Nachwei sung derer sowohl im Elbingschen als denen übrigen an der Weichsel und Nogat belegenen Niederungen durch überschwemmung verur fachten Schäden, und sind über derselben Außenbleiben um so mehr befremdet, da gedachte Kammer vermöge derselben allerun terthänigsten Berichts vom 19. Sept. c. nur noch eine Nachrecherche dieserhalb vorzunehmen vor nöthig befunden. Se. Königl. Maje ståt können dahero gedachter Kammer über diese derselben 'ganz unverantwortliche Nachlässigkeit und Saumseligkeit Dero Höchsted Mißfallen hiedurch zu erkennen zu geben, sich nicht länger entübris gen; mit der ausdrücklichen Verwarnung und dem gemessenen Be fehl, Sich bei Vermeidung Höchstdero Ungnade dergleichen nicht weiter zu schulden kommen zu lassen, die vorerwähnte Nachweisung aber ohne den allermindesten weitern Anstand allerunterthänigst ein zuschicken. Potsdam, den 25. Octbr. 1774.

246. Da Seine Königl. Majeståt von Preußen 2. v Dero Ministre am Warschauer Hofe, dem Legations. Rathe Benoit neuerlich einberichtet worden, daß von Seiten der Republit Polen gewisse vor der diesseitigen Besitznehmung von Westpreußen fållig gewesene Contribution der Unterthanen anverlangt würde,

Se. Königl. Majestät aber davon nichts bekannt ist, so befehlen Se. Königl. Majeståt allergnädigst Dero Westpreuß. 2c. Kammer sich nach dieser in Rückstand gewesen sein sollenden Contribution, wovon die Rede sein könnte, genau zu erkundigen, und Höchsidenenselben ihren Bericht darüber, mit Anzeigung des etwanigen Betrags derselben fördersamst allerunterthänigst zu erstatten. Potsdam, den 26. Octbr. 1774.

247. Von denen Sr. Königl. Majeståt von Preußen ic. von Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer in derselben allerunterthänigsten Bericht vom 20. d. M. angezeigten Bedingungen, unter welchen sich der Fårber Weber aus Danzig zu Anlegung einer großen Fårberei auf denen Vorstådten bei Danzig erboten hat, find Allerhöchstdieselbe allergnådigst wohl zufrieden und daß nunmehr die unterm 19. Septbr. c. zu dieser Fårberei Anlage bereits bewilligte Privilegien - Stempel - Gelder zur Einrichtung eines Woll-Magazins für die Fabrikanten auf gedachten Vorstädten mögen verwendet werden.

Potsdam, den 26. Octbr. 1774.

248. Nach dem von dem Rittmeister von Szekely, Malachowskyschen Husaren-Regiments, seiner in originali angeschlofsenen Vorstellung beigelegten Privilegio, von welchem er, das ihm zurückgefertigte Original vorzulegen, angewiesen worden ist, scheint seine Holz-Gerechtigkeit aus der Gniewkowaschen Heide nicht ganz ungegründet zu sein, und daher wollen Se. Königl. Majestät von Preußen 2c. daß Dero Westpreuß. Kammer solches näher, jedoch wegen des angezeigten Periculi in mora mit dem allerfördersamsten pflichtmäßig untersuchen, und sodann von dem Befinden zu Dero weitern Entschließung berichten soll.

Potsdam, den 28. Octbr. 1774.

249. Seine Königl. Majestät von Preußen c. haben an dem allerunterthänigsten Bericht Dero Westpreuß. Kr. und Dmainen - Kammer vom 29. abgewichenen Monats und dem dale gefügten Extract aus den Untersuchungs-Tabellen von denen Übe schwemmungs, Schäden an der Weichsel und Nogat die denn Verunglückten competirende Vergütigung des Betrages von übe haupt 10,385 Thlr. 8 Gr. 3 Pf. ersehen, und daß solche zugleich vorgeschlagenermaßen aus denen dazu etatsmäßig ausgesetzten Geb dern genommen und bezalet werden, hiemit allergnädigst accordi ren wollen. Potsdam, den 5. Novbr. 1774.

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250. Se. Königl. Majestät von Preußen rc. haben beide von Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer unterm 1. d. M. allerunterthänigst erstattete Berichte erhalten, und lassen derselben in allergnädigster Resolution darauf bekannt machen, daß wegen der diesjährigen Überschwemmungs - Schäden, die unterm 29. ver wichenen Monats allerunterthänigst von ihr gethane Anzeige einge kommen, die 2c. Kammer auch bereits darauf beschieden sei. Ir dessen wollen Se. Königl. Majestät daß dergleichen Remissionss måßige Schäden jederzeit so bald als möglich untersucht und do nen Verunglückten, mit der Vergütigung zeitig zu statten gekom men werde, weil solche durch den Verzug sonst doppelt leiden Dahingegen muß sich der Rittmeister von Szekely mit seinem Ge such so lange gedulden, bis die Grenze wird regulirt sein; als dann aber kann die Brombergsche Kammer-Deputation näher examiniren, in wie fern demselben die freie Holzung, in denen zur ehemaligen Starostei Gniewkowa gehörigen Wäldern, zu gestatten sei, oder nicht. Potsdam, den 6. November 1774.

251. Seine Königl. Majestät von Preußen c. haben aus dem allerunterthänigsten Bericht Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer vom 3. d. M. die Umstände derer vor der Besißnehmung von Westpreußen fållig gewesenen Contributions Gefälle an Hy

berner-Brod- und Kopfgeldern, und daß solche höchstens 16,899 Thaler betragen können, ersehen, und geben und befehlen gedachter Kammer darauf hiedurch zur Resolution, daß dieselbe die davon zur justification gehörige Papiere wohl asserviren und in Bereits schaft halten soll, um wenn es zu seiner Zeit zur Sache kommen und nöthig sein wird, solche sodann bei der Hand zu haben und gehörig vorlegen zu können.

Potsdam, den 8. November 1774.

252. Seine Königl. Majestät von Preußen ic. Unser Allergnådigster Herr haben Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer sowohl monatlichen als besondern Bericht vom 4. d. M. und mit lettern den Cassen - Extract pro Octbr. c. erhalten, und sind von deren Inhalte allergnädigst wohl zufrieden gewesen. Zu der Einnahme wird nunmehro auch bald der District an der alten Reze und dem Goplower See zutreten, da felbiger unter denen im Etat aufgeführten Domainen- und Contributions - Gefällen aus dem District jenseit der Netze annoch nicht mit begriffen ist. Potsdam, den 9. Novbr. 1774.

253. Seine Königl. Majestät von Preußen 2c. haben Dero Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer auf derselben, wegen der von dem Rittmeister von Szekely in Ansehung seiner Güter practendirten freien Holzung in denen Gniewkowaschen Heiden anderweit erstatteten allerunterthänigsten Bericht vom 8. d. hierdurch zur Resolution bekannt machen wollen, wie gedachter Rittmeister mit diesem Gesuch bis das Grenz- Regulirungs, Gefchäffte beendigt sein, er aber seine Gerechtsame sodann rechtlich ausgeführet haben wird, sich noch gedulden muß, und in der Maße inzwischen von der c. Kammer zu bescheiden ist.

Potsdam, den 13. Novbr. 1774.

254. Seine Königl. Majestät von Preußen c. befehlen Dero Westpreuß. c. Kammer hierdurch in Gnaden, von dan Cassen derselben Departements, halbjährige Abschlüsse, nemlich vom 1. Juni bis ult. Novbr. a. c. anfertigen zu lassen, und die Cassen- Abschlüsse dergestalt abzuschicken, daß solche um den 20. bevorstehenden December Monats in Berlin sein, und Allerhöchi Deroselben sodann bei Dero Anwesenheit daselbst ohnfehlbar zu kommen müssen. Potsdam, den 21. Novbr. 1774.

255. Seine Königl. Majestät von Preußen c. Unser Aller gnådigster Herr, haben aus dem allerunterthänigsten Bericht Dere Westpreuß. Kr. und Dom. Kammer vom 21. d. M. in wie fer die von denen Einsaßen derer Vorstädte bei Danzig über zu hoh: Abgaben geführte Beschwerden gegründet sind, mit mehrerem ev sehen, werden auch solchen abhelfliche Maße zu verschaffen allergnådigst schon Bedacht sein, nur müssen sich diese Einsaßen, bis die Differenzien mit der Stadt Danzig selbst verglichen und be endigt sein werden, und wozu es nunmehro bald kommen muß, noch schon gedulden. Vorläufig finden Se. Königl. Majestät in dessen gar nicht billig, daß diese Einsaßen außer der eingeführten Accise noch die alte hohe Grundzinsen entrichten, und muß de hero, wie die zc. Kammer selbigen zu ihrer Beruhigung schon be kannt machen kann, eins oder das andere schon abgestellt werden, und die 2c. Kammer zu dem Ende einberichten, auf wie hoch der alte Grundzins sich überhaupt beläuft, damit Se. Königl. Majes ståt solchen gegen den Ertrag der eingeführten Accise können ba lanciren, und nach dessen Maßgabe mehrgedachten Einsaßen einige Vergütung angedeihen lassen. Potsdam, den 27. Novbr. 1774.

256. Seine Königl. Majestät von Preußen 2c. haben nuv mehro die Starostei - Vergütigungen nach der Allerhöchst Dere selben von Dero Westpreuß. c. Kammer davon allerunterthänigst eingereichten, hierbei gehenden General Designation des Betrages,

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