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ville, chaque village était taxé à un certain nombre de filles nubiles et dotées, qui alloient peupler les domaines de la maison de Brandebourg. L'on rapporte même (?) que la moindre dot" etc.

So haben wir dem Leser denn hier wieder, wie überall, wo die Gelegenheit es bot, die Vorwürfe und den Tadel gegen den großen König gegeben, dessen Bild wir von vorn herein nicht ohne Schatten haben darstellen wollen. Ja, wir haben recht eigentlich, auch in dieser Sache nach Beweisen für das Unrecht geforscht, und zwar bei allerlei Einwohnern der Bezirke, die dabei betheiligt gewesen wären. Kein Mensch weiß in Polen, wo es doch, auch jezt noch, aus allzu großer Vorliebe für Friedrich und für Preußen nicht verheelt werden würde, von den 12,000 weggetriebenen Familien, von den gewaltsam an entfernte Deutsche verheiratheten Mädchen, von 15 Millionen Franken in Golde: und, da viele Zeitgenossen und nahe Angehörige derselben noch leben müssen, denen so großartige Vorgänge durchaus nicht unbekannt geblieben seien könnten; so wollen wir, in einer so wichtigen Sache, den Aufruf wagen, daß es jenen Augenzeugen belieben möge, uns zu unterrichten, ob v. Müller und v. Dohm recht oder unrecht haben. Es kommt hier auf geschichtliche, d. h. durch glaubhafte Zeugnisse erwiesene Wahrheit an, welche uns einen wichtigen abgelaufenen Zeitgeist treu, mit Schatten und Licht geben soll. So lange die Beweise fehlen, wird der Zweifel erlaubt sein. Und, wenn von den 1685 schon eingewanderten 15 bis 18,000 Refugiés, von den 1732 aufgenommenen 18,000 Salzburger Emigranten und von den auch unter Friedrich Wilhelm dem Ersten angesiedelten 18,000 Böhmisch-Mährischen Brüdern noch so allgemein bekannte Spuren vorhanden sind; wenn man sich in den preußischen Staten der wenigen St. Galler, Waldenser, Pfälzer und anderer kleinen Kolonistengemeinden noch sehr wohl er. innert; wenn selbst die Haloren, Wenden und Kassuben auf ihren Ursprung zurückweisen, und sogar die von Albrecht dem Bären ins Land gezogenen Holländer noch im Andenken des Volkes leben;

s'exprime quelquefois plus en bel esprit qu'en grave historien, d'autant qu'il n'a souvent pour appui que des ouï-dire, ou les rapports des agens d'une puissance tombée en minorité, lesquels sont suspects de partialité."

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so müssten doch, wenn 12,000 polnische Familien, d. h. wenigstens 48,000 Menschen vor 60 Jahren nach Pommern und Brandenburg getrieben worden wären, Überreste und Nachkommen als lebendige Zeugen vorhanden sein. Uns geschähe (obschon die physische Unmöglichkeit, 48 bis 60,000 Menschen aus Polen wegzutreiben, welche von einer 60 bis 100 Quadratmeilen großen Bodenfläche hätten aufgebracht werden müssen, überzeugend genug spricht), uns geschähe, der Sache wegen, ein wesentlicher historischer Dienst, wenn ein Eingeweiheterer uns belehren wollte, wie die Antwort auf die streitige Frage zu stellen wäre. Endlich: sollen etwa die württembergischen Kolonisten, welche, eben als Polen getheilt wurde, auf dem Wege dahin begriffen waren und nun von Friedrich bei Oranienburg angesiedelt wurden, jene 12,000 Familien vorstellen? Es ist wohl an der Zeit, daß man der neueren Zeit und dem Vaterlande den Eifer zuwende, deffen die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters mit gebührendem Rechte sich schon lange erfreut.

II. Der baiersche Erbfolgestreit.

Friedrich

riedrich hat seinen Stat durch Westpreußen auf eine vortheilhafte Weise abgerundet; er sieht seine Lande blühen, die Bevölkerung steigen; 186,000 Mann konnten, wie er selbst in den Hinterlassenen Werken sagt '), seit 1774 jeden Tag ins Feld rücken; 16 Festun gen sicherten die Gauen; die Kriegesvorräthe aller Art, Kornspeicher - und vor Allem der Schatz waren immer gefüllt; Russland wurde ein immer zuverlässigerer Verbündeter: keine europäische Macht war dem Berliner Hofe zuwider. Nur Wien nöthigte zu aufmerk. samer Wachsamkeit. Kaiser Joseph eiferte dem Könige nach; das war schmeichelhaft, aber zugleich besorglich. Als Friedrich's Blicke in Rüchels Gegenwart zu Sans Souci auf die Büste des Kaisers

1) Oeuvres posth. T. 5. p. 11. 182. 215.

fielen, sagte er: „Den stelle ich mir unter die Augen. Das ist ein junger Mann, den ich nicht vergessen darf. Der Kaiser Joseph hat Kopf, er könnte viel ausrichten. Schade für ihn, daß er immer den zweiten Schritt thut, ehe er den ersten gethan hat“ 1).

Zuerst fühlte der Kaiser sich gekränkt durch die von Branden-burg und Hannover durchgesezte Untersuchung des Reichskammerge. richts in Weßlar, welches mit dem Reichshofrath in Wien gleiche Rechte hatte 2). Beide waren die Palladien des Rechtes für ganz Deutschland und bedurften längst einer gründlichen Heilung; gegen die Missbräuche beider trat der König auf, nachdem man sich über ein halbes Jahrhundert nach Hülfe gesehnt. Neun Jahre arbeite. ten nun vortreffliche Männer in Wehlar; aber ihre Mühe endete plößlich, den 8. Mai 1776, fruchtlos durch die Grafenirrungen 3).

Erfolgreicher steht der König für ganz Deutschland auf, als das Oberhaupt des Reiches sein Despot zu werden drohete und das gemeinsame Vaterland (dessen alte Bürgen es zugleich getheilt hatten')) einen Beschüßer und eine Stüße der Freiheit suchte: das Vertrauen der Stände, der geistlichen wie der weltlichen, wandte sich in gerechter Zuversicht nach Berlin und Friedrich stiftete, was er längst ersehnt '), den deutschen Fürstenbund.

Baiern durch Tausch zu erwerben, war seit langer Zeit ein LiebIngsstreben des Kabinettes in Wien. Schon der große Eugen bot

1) v. Rüchel's Leben von Fouqué. Thl. 1. S. 48.

2) Von der Verfassung beider Gerichte s. Büschings Neue Erdbeschrei bung. Thl. 3. Bd. 1. (6. Aufl. 1779.) S.105.

3) Visitazion des Reichskammergerichts in Weßlar 1775; s. Gdthe's Werke Stuttg. u. Tübingen 1819. Bd. 19. S. 125 ff., auch S. 146. (Gdthe's Ankunft in Wetlar „Aus meinem Leben Dichtung und Wahrheit“ Buch 12.)

4) Frankreich bekam durch den Westphälischen Frieden die Bestätigung der Bisthümer Meh, Toul und Verdun; ferner Elsaß, Sundgau und firt mit aller Oberhoheit, auch das Besatzungsrecht in Philippsburg; Schweden nahm sich den besten Theil von Pommern, sammt Bremen, Verden, Wismar und wurde Deutscher Reichsstand.

5),,On fit encore un essai pour une association des princes de l'Empire," schreibt Friedrich im J. 1745; Oeuvres posth. T. 2. p. 57; f. oben Bd. 1. S. 206.

dem Kurfürsten Max Emanuel für München Brüssel, oder Mailand, oder Palermo; doch vergebens. Auch als Karl Theodor von Sulzbach das Kurfürstenthum von der Pfalz erbte '), wurde frucht. los eine Vertauschung der kurbaierschen Lande gegen die Niederlande angetragen; und dem Kaiser Karl dem 7. bot der Wiener Hof 1743 für sein Land Elsaß, Lothringen und Franche Comté, welche Lande erobert und zum Königreiche erhoben werden sollten '). Fürst Kauniß machte den Gegenstand zum Geschäfte seines ganzen Lebens und Kaiser Joseph suchte in stürmischer Unruhe Thaten und Ver größerung.

Nun starb Kurfürst Marimilian 3. Joseph, den 30. Dezem ber 1777, nach 33jähriger Herrschaft, 51 Jahre alt, an den Blattern, welche zu heilen sein alter Leibarzt Dr. Sänftl nicht ver stand. Mit ihm ging der Wilhelmische Stamm von Pfalz-Baiern, und zwar der unmittelbar männliche des Kaisers Ludwig von Baiern aus.

Das baiersche und das pfälzische Haus stammte von Otto von Wittelsbach ab, welcher 1180, als Heinrich der Löwe in die Reichsacht erklärt wurde, von Friedrich dem Ersten Kaiser die Lehen über das Herzogthum Baiern erhielt. Kaiser Friedrich der Zweite machte 1215, auf dem Reichstage zu Regensburg, an die Stelle des geächteten Pfalzgrafen Heinrich, Otto's von Wittelsbach Sohn, Herzog Ludwig von Baiern zum Pfalzgrafen am Rhein. Dieser kam zwar selbst nicht in den Besitz der Pfalz; aber sein Sohn, Otto der Erlauchte, 1225, durch Vermälung mit Pfalzgraf Heinrich's Tochter Agnes, dessen Söhne das Erbe so theilten, daß Ludwig der Strenge Oberbaiern und die Pfalz; Heinrich, der zweite Sohn, Niederbaiern bekam. Ludwigs Länder wurden wieder so getheilt, daß sein älterer Sohn Rudolph zur Kur Pfalz gelangte; der jün gere, Ludwig aber, zur Kaiserwürde erhoben, Herzog von Oberbaiern wurde. Diese Theilung erneuerte der Vertrag von Pavia, den 3. August 1329, zwischen den Pfalzgrafen Rudolph, Ruprecht und Ruprecht dem Jüngern dahin, daß, wenn der männliche Rudolphische Zweig erlösche, der männliche Ludwigsche erbe, und um

1) Den 31. Dez. 1742.

2) Mémoires du Duc de Noailles p. Millot. T. 6. p. 12.

gekehrt. Darum wurden auch Beider Länder für untheilbar und unveräußerlich erklärt. Im Jahre 1330 nahm Ludwig Besiß von Niederbaiern, weil Heinrich's Enkel, Johann, sein Oheim kinderlos gestorben war. Nach Ludwig's Tode erbte sein älterer Sohn Stephan Oberbaiern; Albrecht, der jüngere, Niederbaiern, mit der Hauptstadt Straubingen, woher mit Albrecht auch der Name der Straubingenschen Linie üblich wird. Als Albrecht's Sohn Johann, ohne männliche Nachkommen starb, fiel Niederbaiern an den Ludwigschen Zweig, welcher in der Folge, von dem 1550 verstorbenen Herzog Wilhelm, der Wilhelmische heißt, und welcher Ober- und Niederbaiern seitdem behielt und vergrößerte. Dieser Zweig nun erlosch eben mit Maximilian Joseph; so daß Karl Theodor, Kurfürst von der Pfalz, als Haupt der Rudolphischen Linie, das gesammte Haus Baiern vorstellte, welcher aber keine erbfähige Söhne hatte.

Auch das Pfälzische Haus hatte mancherlei Schicksale in der Erbfolge gehabt. Ruprechts des 3. Kurfürsten von der Pfalz Söhne theilten sich, 1410, in vier Hauptzweige, von denen die kurfürstlicheund die Simmersche am längsten bestanden. Jene erlosch 1559 mit Otto Heinrich, und Friedrich der 3. von der Simmerschen Linie bekam die Kurpfalz. Sein Stamm erlosch 1685 mit Kurfürst Karl und es gelangte Philipp Wilhelm von der Neuburgischen Linie, einem Nebenzweige der Simmerschen, zur Kurwürde, dessen zweiter Sohn, Kurfürst Karl Philipp, den 31. Dezember 1742, auch diese Linie beschloff, worauf Karl Theodor'), Pfalzgraf zu Sulzbach, Kurfürst von der Pfalz wurde, derselbe, welcher, 1724 geboren, nun auch Erbe des ausgestorbenen Baierschen Hauses war. Sein Recht gründete sich auf den Vertrag von Pavia, welcher vom Kaiser rechtskräftig gemacht, von dem Kurfürsten Heinrich von Mainz (aus dem Hause Virnaburg), von Rudolph von Sachsen (aus dem Hause Anhalt) und von Friedrich Burggrafen von Nürnberg, dem Ahnherrn

1) Karl Theodor, Kurfürst von Pfalz- Baiern, Herzog zu Jülich und Berg, nach seinem Leben und nach seinen Thaten. Von Felix Joseph v. Lipowsky, K. Baierschen Centralrathe und Archivar, Sulzbach 1828. 312 S. gr. 8. Karl Theodor war 1724 geboren und starb den 16. Febr. 1799.

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