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vorbereiteten; uach der Minister von Zedliß unterwies sle bei seiner Anwesenheit in Halle im Katechisiren '). Der Minister v. Hoym schaffte 44 katholische deutsche Schulhalter, der Fürstbischof vom Ermelande 83 katholische polnische; jeder bekam 60 Rthl. jährlich und ein Stück Gartenland. Friedrich wünschte, daß der Adel seinem Beispiele folge, wozu die Kammer ermuntern sollte 2).

Das Kadettenhaus in Kulm wurde für 18,466 Rthl. angelegt, den 1. Jun 1776 eröffnet und den 7. Jun desselben Jahres ausschließlich für 56 adlige Junker bestimmt 3), um die polnischen Geschlechter von Polen abzuziehen und für den preußischen Dienst zu gewinnen; in fremde Dienste zu treten, oder auch nur ohne Erlaubnisss außer Laudes zu reisen war den Adligen untersagt ‘).

Die Jesuiterkollegien verwandelte der Befehl vom 1. Jun 1781 in Gymnasien.

Auch für die Gesundheit des Menschen und des Viehes musste gleich durch Sanitäts- und Medizinalanstalten Rath geschafft wer. den, zuerst durch Verminderung der venerischen und anderer häufigen Krankheiten 3). Die nothwendigsten Landphysiker und Wund

1) Semlers Lebensbeschreibung von ihm selbst abgefasst. Halle 1781. Th. 1. S. 341.

2) K.-O. v. 8. Jun 1773; 6. Jun 1774.

3) Da Sr. K. M. v. Pr. zc. zc. ausdrückliche Willensmeinung dahin ges het, daß in der Cadetten-Schule zu Culm keiner aufgenommen wer= den soll, der nicht vom rechten und echten guten Adel ist, und der sich zuvor deshalb bei der Westpreuß. Regierung ordentlich legitimiret und seinen Adel bewiesen hat; so haben Höchstdieselben Dero Regierung aufs gegeben, in Ansehung derjenigen Leute, so gegenwärtig schon in ge dachter Cadetten-Schule befindlich, deren Adel zu examiniren, ob es damit seine Richtigkeit hat, alsdenn sie darin bleiben können, die sich dazu aber nicht gehörig legitimiren können, sollen gleich wieder entlaffen, und andere von wirklicher adliger Geburt und Stande darin wieder aufgenommen werden. Wenn denn auch künftig keiner unter die Cadets kommen soll, der sich nicht zuvor seines Adels wegen bei gedachter Regierung legitimirt, und solchen hinlänglich bewiesen hat. Wornach denn die Westpr. sc. Kammer sich ihres Orts ebenfalls zu achten, und mit dortiger Regierung sich darüber weiter zu concertiren. Graudenz, den 7. Juny 1776,"

4) K.-D. v. 7. Jun 1772.

5) K.-D. v. 10. Januar 1773.

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ärzte wurden sofort angestellt, bis nach dem königlichen Willen ') allmälig fieben Kreisphysiker und eben so viele Chirurgen besoldet und ein Kollegium medicum in Marienwerder errichtet wurde. Auch Apotheker und Hebammen fanden sich bald in größerer Zahl.

Die Einführung des gleichmäßigen Berliner Maßes und Gewichtes 2) half den bisherigen Beschwerden der großen Verschieden. heit ab, da fast jede Stadt ihre eigenen, ganz abweichenden hatte.

Das Feuersozietätsreglement *) betraf ursprünglich das platte Land. Die Posteinrichtung *) brachte der Landschaft ein ganz neues Gut. Die anzustellenden Landräthe ') sollten wenigstens 35 Jahre alt sein und vorzugsweise aus den verabschiedeten guten Offizieren genommen werden.

Auf des Königs pommerschen und preußischen Küsten soll „die üble Gewohnheit, daß wenn ein Schiff das Unglück hat, wo zu stranden, die Küstenbewohner sich dessen sammt aller Ladung zueig. nen, und das arme Schiffsvolk dann nackend und bloß fortschicken, wo solche etwa sein sollte, ganz und gar abgeschafft werden ®).“

Da wir Friedrichs statswirthschaftliche Grundsäße kennen; so wundern wir uns nicht, sie auch bei der Verwaltung von Westpreu. ßen wieder anzutreffen. Das landwirthschaftliche Gewerbe sollte rein den Dörfern; Handwerk, Manufakturen und Fabriken, Handlung den Städten bleiben: doch sollten beide sich durch kluge Wechselwirkung he

1) K.-D. v. 7. Jun 1775. 2) K.-D. v. 7. Jun 1777.

3) K.-D. v. 27. Dej. 1785.

4) Reglement v. 3. Dkt. 1772.

5) Von den Landråthen ist oben Bd. 1. S. 392 die Rede gewesen. Seitdem hat Herr Regirungsrath G. W. v. Raumer in dem Berli ner politischen Wochenblatte" 1832. Nr. 51. 52. und 1833. Nr. 2. 3. 4. 6. 7, u. d. L.Die Landrathe und Kreisstände der preußischen Monarchie", eine lehrreiche geschichtliche Entwickelung unserer Landråthe gegeben. Beilage 5.

6) Den vollständigen Befehl darüber, v. 25. Jul 1783, f. Beilage 6. In Mylius N. C. C. M. Bd. 7. Nr. 45. S. 2903 findet man den Befehl v. 3. August 1784 wegen Retorsion des Strandrechts gegen solche Nationen, welche es noch ausüben. Leider wurde damals noch in einigen Gegenden des Meeres in chrißlichen Kirchen von den Geißtlichen öffentlich für die Wohlfahrt der Gemeinde,, um einen reichen Strand" gebetet.,

ben. Darüber erfreute der Bürger sich, wie der Bauer großer Bergünstigungen.

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Die kleineren Ackerstädte wurden allmälig, sowie ihr Wohlstand wuchs, von der Kontribuzion ') befreit 2) und der Akzise unterworfen, welche in den größeren Städten auf 300,000 Rthl. veranschlagt 3) und Anfangs der Kammer zur Verwaltung übergeben wurde *).

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Die Gewerke bekamen Innungsprivilegien ') und ansehnliche Unterstüßung, auch Antrieb durch die vielen deutschen Einwanderer. Selbst Maurer, Zimmerer und Ziegelstreicher mussten für die Provinz aus Sachsen, Thüringen, Anspach und Baireuth verschrieben werden ®). Allmälig gewann denn auch das einträglichere Gewerbe des Wolle- und des Leder-Geschäftes, der Brauerei, der irdenen Geschirre, wie der durch Monopole begünstigten Zuckersiedereien in Elbing und in Bromberg Schwung; und da der König den Städten überdies noch ansehnliche Retablissementsgelder gab; so erhoben

1) Nach dem Kontribuzionsreglement für Westpreußen fielen den Klöstern und Stiftern von ihren Revenůen 50 p. C. 1), dem Bauernstande von dem Reinertrage 334 p. C., den freien und Eilmern, je nachdem sie Ritterdienste leisten oder nicht, 25 oder 28 p. C., dem Adel 25 p. C. 2) an Kontribuzion zu. (Clmer find diejenigen Insassen, welchen Culmisches Recht, lex et consuetudo Colmensium, zusteht. Colm ist das ichige Culm in Preußen.)

2) Durch die K.-D. v. 17. Jun 1775 Deutsch - Crone, Flatow, Schöne lanke, Lobsens, Culmsee, Vesch, Stuhm und Nova Miasa; durch die K.-O. v. 17. Jun 1776 Liegenhoff und Zempelburg.

3) K.-D. vom 3. März 1773.

4) Bis zur K.-O. v. 11. August 1773.

5) D. 17. Dez. 1772. Handwerksordnung für Westpreußen v. 24. Januar 1774, Mylius N. C. C. M. Bd. 5d. p. 19. Nr. 5.

6) K.-D. v. 5. Febr. 1773 und v. 18. Febr. 1776.

1) S. Beilage 7.

2) Den evangelischen Edelleuten erließ der König 5 p. C. an der Kontribus sion, so daß sie nur zu 20 p. C. angefeßt waren; Präf. Roden (handschrifts liche) Kurzgefasste Nachricht von dem Finanzwesen. S. 15; dagegen befahl die K. D. v. 7. Jun 1772 der Kammer in Marienwerder, den gemeinen Mann fas tholischen und evangelischen Glaubens ohne Unterschied zu behandeln.

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» sie sich zusehends aus ihren Trümmern, in denen sie zum Theil seit der Pest von 1709 gelegen ').

Der Stadt Bromberg verlieh der König vier Jahrmärkte *), » deren zwei ganz groß, den Messen ähnlich waren; Jastrow bekam › zwei bedeutende Vieh- und Pferdemärkte.

Einzelnen Ortschaften war Friedrichs Sorge, den polnischen Handel von Danzig abzulenken und für alle Bedürfnisse in Polen burch die eigenen Städte die Waren anzuschaffen günstig. In Fordon wurde ein Weichselzoll erhoben, welcher bei der Montauer› Spize verifizirt wurde; in Neufahrwaffer war ein Seezoll; außerdem mehrere Landbinnenzölle wegen Danzig, Thorn und ganz Polen.

Die kostbaren Strombauten bei der Montauer-Spiße, die No| gath schiffbarer zu machen 3), und das Elbingsche Fahrwasser zu verbessern, wurden Fleiß und Kosten aufgewandt ‘).

Ganz besonders berücksichtigte der König die vier ihm zugefal. lenen Vorstädte von Danzig, welche nicht nur in dem Danziger Stadtgebiete lagen, sondern, bis auf St. Albrecht, gar sich an die Werke der Festung anschlossen, sodaß Stolzenberg zur dominirenden Höhe gehörte. Diese erfreuten sich neben der ihnen verliehenen städtischen Verfaffung, vieler Vergünstigungen im Handel und Gewerbe: der Messverkehr '), die Garnison und die Behörden für Akzise, Post und Lotterie ") vermehrten ihren Wohlstand ungemein; bis auch Danzig huldigte 7), welches in den 20 Jahren, so litt, daß die Getraideausfuhr in dieser Zeit nur 480,054 Last mit 24,002

1) Oeuvres posth. T. 5. p. 159.

2) K.-D. v. 7. Dkt. 1775. Moser's Europäisches Bilkerrecht. Th. 7. S.307. 3) K.-D. v. 21. April 1773; 23. April 1775.

4) K.-D. v. 10. Jun 1775.

5) Alt-Schottland bekam seine Messe den 27. Jul 1775.

6) Nach der K.-D. v. 15. Mai 1773 wurden bei der ersten Lotterieverpachtung in Langfuhr 250 Rthl. Mädchendotirungsgelder ausgemacht. Den 20. Jul 1774 wird der Pacht-Lotterie-Societäts-Contract mit dem Grafen v. Reuß und den Gräflich v. Eichstädtschen Erben erneuert; Mylius N. C. C. M. Bd. 5d. Nr. 20. p. 339; desgleichen d. 27. Dez. 1783, 4. a. D. Bd. 7. Nr. 11. p. 2755,

7) D. 7. Mai 1793.

im Durchschnitt jährlich war, da sie von 1754 bis 1773 649,078, im Durchschnitt also 34,162 betragen ').

In den Danziger Vorstädten an der Radaune und am Schwarzwasser bei Schweß wurden Holzgärten angelegt. Für die Benußung der Torfmoore 2) und für die forstmäßige Einrichtung der Waldungen) gab die Regirung Befehl und Vorschrift.

Einen sehr glücklichen Einfluss auf die Belebung des gesammten, städtischen und ländlichen Verkehrs mussten die durch die ganze Provinz ununterbrochenen, zum Theil sehr großartigen Bauten haben. Obenan stehet der Bromberger Kanal *), dessen Bedeutung für das bürgerliche Verkehr mit der wachsenden Blüte der Landschaft, in welcher er liegt, noch immer augenscheinlicher werden muff. Die erste Idee dieses vortrefflichen Werkes gebürt dem Landbaumeister Jawein aus Rügenwalde in Pommern, welcher sich unter den tech. nischen Beamten befand, die v. Brenkenhoff's einsichtige Wahl nach Bromberg zur Organisazion des Neßdistriktes mitgenommen hatte *). Er überzeugte sich, daß es, freilich mit einigen Schwierigkeiten, möglich sei, eine Wasserstraße zwischen der Oder und Weichsel her. zustellen. v. Brenkenhoff sette dem Könige die Wichtigkeit eines solchen Kanals für den Handel zwischen Polen und den altpreußischen Landschaften auseinander und Friedrich war von dem Vorschlage so ungemein ergriffen, daß er den 29. März 1772 von Pots. dam aus unmittelbar Folgendes antwortete: „Vester 2c. Ich habe Euch vor die Mir mit Eurem Bericht vom 27. d. M. gegebene Nachrichten von Pomerellen und den Strich Landes diesseits der Neße, und wovon Ich ungemein zufrieden gewesen bin, hierdurch danken und Euch darauf in Antwort zu Eurer Direction im Vertrauen nur so viel melden wollen, wie Ich schon dieses Jahr mit Anlegung

1) 28schin Geschichte von Danzig. Bd. 2. S. 311.

2) K.-O. v. 6. Jun 1774.

3) Forstinstrukzion vom 8. Jun 1780.

4) Oeuvres posth. T, 5. p. 158.

5) Bemerkungen über den Bromberger Kanal von dem Regirungsrath und Wasserbaudirektor J. C. Wuhke in Faber's Preußischen Provin zialblättern. Bd. 7. Aprilheft. Königsberg 1832. S. 337; Meiß ner in v. Brentenhoff's Leben schreibt diesem S. 100 f. die erste Idee des Bromberger Kanals su.

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