Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

rienwerder abhängige Kammerdeputazion begriff den Croneschen, den Camin- und Inowraçlawschen und den Brombergischen Kreis. Der schleunigeren Verwaltung wegen arbeitete Friedrich mit den Männern die sein Vertrauen hatten, unmittelbar, und das Kammerdepartement Marienwerder wurde erst durch den Kabinetsbefehl vom 3. Januar 1782 unter das Generaldirektorium gestellt; der Neßdistrikt ging erst Trinitatis 1775 an die Brombergsche Kammerdeputazion über ').

Die Rechtspflege 2) übertrug der König in der Kundmachung vom 21. September 1773 dem Großkanzler Freih. v. Fürst und sagte in der Ordre vom 22. September 1772:,, wie er sich's zum unabänderlichsten Gesetze gemacht, in keiner einzigen Justizsache einen unmittelbaren Ausspruch zu thun." Die Marienwerdersche Regirung wurde den 14. Jun 1773 zum obersten Gerichtshof für Westpreußen eingesetzt 3) und umfasste auch die Herrschaften Lauenburg und Bütow '), welche in Bezug auf Kameral- und landstän. dische Verfassung zu Hinterpommern gehörte. Das in Bromberg

*

1) v. Brenkenhoff's Leben. S. 126. Die Kammerdeputazion in Bromberg wurde vom Könige 1775 den 14. Januar befohlen. Über die Verwaltung von Westpreußen empfehlen wir, außer unserm vierten Urkundentheile, die lehrreichen, unmittelbar aus der Quelle geschöpften Schriften des Geheimen Regirungsrath Roscius in Marienwerder, namentlich sein umfassendes Buch: Westpreußen von 1772 bis 1827, als Nachtrag zu den statistischen Übersichten in den Ortsverzeichnissen der Marienwerderschen und Danziger Regirungsbezirke. Marienwerder 1828. 315 S. 8. (Roscius) Über den Zustand der einzelnen Städte Westpreußens. Marienwerder 1828. 77 S. 8. Roseius über Westpreußen. Kleine Aufsäße. 1832. 2) Notifications- Patent, betreffend die Einrichtung des Geistlichen und Weltlichen Justizwesens in Westpreußen und dem Nezdistrikt vom 28. Sept. 1772, Mylius N. C. C. M. Bd. 5b, p. 451. Nr. 49.

I

3) Instruction für die Westpreußische Regirung. Berlin, den 21. Sept. 1773, Mylius N. C. C. M. Bd. 5 c. p. 2273. Nr. 53; das Reskript vom 14. Jun eben da p. 343. Nr. 29. Überhaupt findet man in diesem 5c. Bande alle das Westpreußische Justizwesen betreffende zahlreiche Verordnungen beisammen unter Nr. 28. 37. 47-52.67.

4) Publicandum wegen eingeführter neuer Justizverfassung in den Lauenburgischen und Bütowischen Distrikten vom 26. Nov. 1773, in Mylius N. C. C. M. Bd. 5 e. p. 661. Nr. 18.

errichtete Hofgericht erwarb sich zuerst in den ganzen preußischen Staten das Verdienst, daß es, statt der Patrimonialgerichte, eigene Rechtskollegia bildete, indem mehrere adlige und Privat-Gutsbesizer, welche das Recht der Gerichtsbarkeit hatten, zusammentraten. 1783 war diese wohlthätige, in Ostpreußen und Schlesien nachgeahmte Einrichtung beendet. Ja, in Schweß entstand ein „Kombinirtes Königliches und adliges Kreisjustiziariat."

So trat die weise preußische Justiz, Allen gerecht, an die Stelle der Verwirrung und Rechtlosigkeit '): der Besit war, auch durch bas Hypothekenwesen 2) gesichert; der Gutsherr hörte auf unumschränkt zu sein, sein Unterthan trat in den Schuß des Stats und der Geseze. Die Scharwerksbauern) hörten auf Leib. eigene zu sein; ihr unsicherer Besiß wurde durch die Verordnung zur Vererbung der Bauerhöfe vom 20. Februar 1777 mehr begründet; ohne rechtskräftiges Erkenntniff durfte keiner seines Hofes entseßt werden; die Robotten *) oder Hofedienste ermäßigte der König *). Nur die Privilegirten schienen unter der preußischen Verwaltung einzubüßen und schon den 6. Jun 1772 drohete der König, die Woywodschaften und Starosteien) Derer einzuziehen, welche den

1) Stanislaus Leszczinski sagt in den Oeuvres du philosophe bienfaisant:,,Que voit on parmi nous? Un noble y condamne son sujet à la mort, quelquefois sans cause legitime, plus souvent sans procedure et sans formalité; ou s'il a recours à une instruction juridique, quelle est-elle dans le fond? Quels juges donne-t-il au prevenu? Rejette - t il les ignorants? Ne choisit - il que les plus intègres? Ne veut-il point que les Ministres de ses passions ou des complices de ses fureurs plutôt, que des gens esclaves de leur honneur et de leur conscience?" Der Unterthan hatte nicht facultatem standi in judicio, darum konnte er seinen Herrn nicht verklagen; ein anderer Edelmann musste dies thun, was seine großen Schwierigkeiten hatte.

2) Mylius N. C. C. M. Bd. 6. S. 470. Nr. 21.

3) Scharwerksaufhebung 1802.

4) Das polnische Robota heißt Arbeit.

5) Verordnung, wie in Ansehung der Dienste sowohl, als der Unterthanen selbst, in Oft- und Westpreußen verfahren werden soll. D. D. Berlin, den 8. Nov. 1773 Mylius N. C. C. M. Bd. 5 c. p. 2471. Nr. 64. 6) Ein polnischer Woywode, Palatinus, führte in den Feldzügen den Adel seiner Woywodschaft an, daher sein Name von Woyna (Kricg) und

[ocr errors]

Huldigungseid verweigern würden; doch gab die Ordre vom 10. Januar 1773 den Gutsbesißern, welche in Polen Wohwoden und Kastellane waren, nach, dem Senatus Consilii in Warschau beizuwohnen; auch wurde die Diözesanverbindung der katholischen Kirche mit auswärtigen Bischöfen beibehalten und als Friedrich die Starosten entschädigte '), die Grazialgüter 2) den Besißern ließ, alle giltige Gerechtsame bestätigte, den Verkauf der adligen Güter Derer, die Polen vorzogen, erleichterte; so fanden sich Ergebenheit und Treue bald: die Dissidenten waren dem protestantischen Fürsten, Bürger und Bauer dem wohlthätigen Landesvater, der gerechten Herrschaft jeder zugethan: darum kam auch der größte Theil von Denen wieder, welche Anfangs zu Tausenden aus Furcht vor dem Krieges. dienste ausgetreten waren.

Was doch die Einzelnen vielleicht in Westpreußen und dem Neßdistrikte unter dem neuen Herrn verlieren mochten; das Ganze gewann durch Friedrich's Sorgen und durch seine segensreichen Geld anlagen unbeschreiblich.

Der eben erst der Sklaverei entrissene Bauer 3) fand sich Anfangs schwer bei seiner besseren Berufung und dem Könige missfiel

Wodz (Anführer). In Friedenszeiten besorgte er die Adelsversammlungen, leitete die Gerichte, bestimmte die Marktpreise, wachte über Maß und Gewicht und schirmte die Juden. Die Starosten hatten für die Polizeipflege und für die Erhebung der dffentlichen Abgaben in der Starostei den Nicßbrauch gewisser Güter gegen Abgabe des vierten Pfennigs oder der Quarte vom Ertrage, auf Lebenszeit. Missbräuchlich, hatten die polnischen Könige, ohne auf die beständigen Beschwerden der Reichstage zu achten, den großen Familien mehrere dieser Krondomånen, auch mit dem Rechte der Übertragung, beiden Eheleuten, auf vier Augen verlichen; selbst Anwartschaften auf Söhne ertheilt; endlich auch einige zu Lehen gegeben.

1) Kabinetsordre vom 21. Sept. 1773.

2) Grazial-Güter vergaben die Könige von Polen auf Zeitlebens, verlieben auch wohl Anwartschaften auf dieselben; diese sind von Fricdrich 11. wo nicht alle, doch größtentheils, zu adeligen Rechten erblich verliehen worden. v. Holsche Geographie und Statistik_von_WestSüd- und Neusftpreußen. Bd. 3. Berlin 1807. S. 163. 3) Friedrich an Voltaire, den 11. Okt. 1773: In Preußen habe ich die Ellaverei abgeschafft, barbarische Gesetze reformirt, vernünftigere in Gang gebracht, einen Kanal eröffnet, welcher die Weichsel, Brahe,

"

die schlechte Bauart in den Dörfern'), die Unordnung und Unreinlichkeit in den Wirthschaften, das dünne Säen auf den Feldern, wie die ganze polnische Trägheit, welche, mit der Betriebsamkeit in Schlesien verglichen, doppelt unangenehm berührte und zu jeder unternehmenderen Regsamkeit untüchtig schien. Butter und Käse sollte das Landvolk besser zubereiten; von dem vieljährigen Ruhelande versuchsweise im Kleinen, wie in England, das Heidekraut abmähen, auf Haufen verbrennen, und die Asche sammt anderem Dünger unterpflügen, oder Lupinus (Wolfsbohne) und Turnipse aussäen, das Kraut unterpflügen und dann Luzern zu künstlichen Wiesen säen 2). — Brücher und Moräste in der Tuchelschen Haide von etwa 20 Morgen follten urbar gemacht, Lein- und Hopfenbau mehr befördert, selbst der Weinstock angepflanzt werden 3).

Auch die bessere Fischerei in den Landseen wurde angeregt *): es sollten russische Neße angeschafft und sachverständige Leute angesest werden, welche das Einsalzen und Räuchern der Fische zum Handelsbetrieb besorgen könnten. Was sich aber von Seen und Teichen irgend zur Entwässerung eignete, wurde urbar gemacht.

Den Kulturzustand der vielen wüsten Vorwerke zu verbessern, begünstigte der König- die Erbpachten, als einen heilsamen Hebel; aber er sagte '): „wie es ihm wohl bekannt sei, daß die mehresten in Westpreußen so sehr an ihren alten üblichen Gewohnheiten kleben, daß sie davon durch keine vernünftige Anweisung und gütige Behandlung abzubringen sind. Sie müssen durch Drohung umgekehrt werden, daß wenn sie sich nicht im Guten bequemen, sich nach der ihnen zu gebenden Anweisung einer bessern Ordnung und Kul

Nehe, Warthe, Oder, Elbe verbindet; Städte wieder aufgebaut, welche seit der Pest 1709 zerstört waren; 20 Meilen Moråste trocken gelegt und eine Polizei eingeführt, welche diesem Lande, selbst dem Namen nach noch unbekannt war." Oeuvres posth. T. 9. p. 203. In den Oeuvres complètes de Voltaire. A Basle 1792. T. 77. p. 37 ist dieser Brief,, à Potsdam le 24. d'Octobre " überschrieben.

1) Dorfordnung vom 3. Okt. 1780.

2) Kabinetsordres vom 6. Jun 1780 und 7. Jun 1784.

3) K.-D. v. 7. Jun 1785.

4) K.-D. v. 16. Jun 1776.

5) K.-D. v. 20. Dez. 1779.

tur ihres Ackerbaues zu befleißigen, sie sodann auf die österreichische Methode behandelt und eben so tractiret werden würden, wie es mit denen geschehen, die unter österreichische Hoheit gekommen sind, damit sie sich nach und nach von ihrer alten Trägheit abgewöhnen und ihre Wirthschaft besser einlenken. Wird das Volk nicht in einen anderen Schlenter gebracht; kann die Provinz nie in einen bes seren Wohlstand kommen.“

Ansiedelung von Deutschen und Schulen halfen Friedrichs Absichten zur Bildung der Provinz am Besten. Auf beide wurden großartige Kosten gewandt; hier kannte der wirthschaftliche Landes. vater keine ängstliche Sparsamkeit und die königliche Freigebigkeit hat sich, wenn auch spät, in aller Art sehr reich belohnt: am er freulichsten durch unwandelbare Treue, als mit der Ankunft der Franzosen die Stunde der Versuchung schlug, und Friedrichs Schu. len sich bewährten.

Es ergreift uns eine wahrhaft herzerhebende Freude, wenn wir in den Urfunden 2) faft Blatt für Blatt des Königs Sorgen für die Schu len antreffen, den Begriff der Menschenrechte unter dem stumpfen Volke anzuregen, und das Wohl zukünftiger Geschlechter vorzubereiten. Luch auf diesem Gebiete finden sich rege Gehülfen: die Profefforen Semler und Schulze in Halle brachten 60 evangelische Schulhalter für Westpreußen zusammen, die' ste zum Theil selbst sehr sorgsam

1) Urkundenbuch Theil 4. An d'Alembert schreibt der König d. 19. Jun 1775:,,J'ai vu ici un Mr. de Laval-Montmorency et un Mr. Clermont-Gallerande, qui me paroissent des jeunes gens fort aimables, modestes et sans fatuité; ils ont été avec moi dans ce pays que j'appelle notre Canada, dans la Pomérellie. Je pense qu'à leur retour ils en feront une belle description aux Parisiens. Des tailleurs et des cordonniers sont des virtuoses qu'on recherche dans ce pays, faute d'en avoir. J'établis à present cent quatrevingts écoles tant protestantes que catholiques, et je me regarde comme le Lycurgue ou le Solon de ces barbares. Imaginez - yous ee que c'est; on ne connoît point le droit de propriété dans ce malheureux pays; pour toute loi le plus fort opprime impunément le plus foible; mais cela est fini, et on y mettra bon ordre à l'avenir. Les Autrichiens et les Russes ont trouvé chez eux la même confusion. Ce ne sera qu'avec bien du temps et une meilleure éducation de la jeunesse qu'on parviendra à civiliser ces Iroquois." Oeuvres posth. T. 11. p. 216. Oeuvres posth. T. 5. P. 159. Stier. . Gr. IV. 5

« ZurückWeiter »