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ten noch nicht viel eingehoben; das letzte Quartal ist hingegen das stärkste, weil beim Schluss des Jahres alles völlig bezahlt sein muss.

Das Quantum, so nach dem Etat zur Generaldomånenkasse destiniret und festgesetzt ist, leidet nicht den geringsten Ausfall, sondern es muff vòllig dahin bezahlt werden, weil solches schon bei der Generaldomånenkasse seine Bestimmung hat, wohin es fließt, dahingegen ist beim Generaldirek= torium eine sogenannte

Extraordinarien-Kasse unterm 20. Januar 1723 etablirt, die jcht noch ein Quantum von 153,600 Thlr., so für Pommern, Neumark, Kurmark, Magdeburg, Halberstadt, Minden, Cleve und Mark, auch zur Königlichen Disposizion, wenn von Sr. K. M. was in den Provinzen zu bezahlen, ferner zum Post- und Salzdepartement aus der Generaldomånenkasse erhält, und aus dieser Extraordinarien - Kasse werden die Remissionen den Beamten und Unterthanen ertheilt, die außerordentlichen Bauten in den Ämtern befiritten, die Abgånge oder Ausfälle gedeckt, damit die Kammern jedesmal ihr volles Quantum zur Generaldomånenkasse bezahlen kann. Ostpreußen, Lithauen und Westpreußen haben an dieser Extraordinarien - Kasse keinen Antheil, weil sie selbst ein Extraordinarium auf dem Kammeretat haben.

Vor dem Kriege war bei jeder Domånenkasse in der Provinz eine gea wisse Summe zum eisernen Bestande, damit, wenn etwa ein Beamter mit der Bezahlung wegen Unglücksfälle zurückbliebe, die Kammer dennoch im Stande war, wann die Quartale eintraten, die Generaldomånenkasse zu befriedigen. Diese eisernen Bestände in den Provinzen sind aber während des Krieges ziemlich absorbiret; jest müssen sich die Kammern damit behelfen, daß sie bei Ablauf des Quartals den Beamten zur Zahlung anhalten und den morosen Exekuzion einlegen; auch, da die mehresten Beamten nach Sr. K. M. Ordre seit 1764 ein Quartal von den Pachtßücken prånumeriren; so hilft dieses zwar auch mit zur promten Bezahlung; allein da die Zinsen alsdann doch noch zurückbleiben, so würde es viel zur akkuraten Bezahlung der fälligen Termine bei der Generaldomänenkasse beitra gen, wenn die eisernen Bestände wieder kompletirt würden.

Von den Königl. Ämtern in andern Provinzen. Die Domänenpachtanschläge und Etats in den übrigen Königlichen Provinzen werden auf eben den Fuß angefertigt, wie in der Kurmark; mithin unterscheiden sie sich nicht anders, als daß etwa die beständigen Gefälle andere Namen haben, die Kornpreise nach der Kammertage differiren und sonsten noch Posten zum Etat kommen, so andere Provinzen nicht haben, z. B. in Preußen der Bernsteinfang.

In den Provinzen Cleve, Mark, Geldern, Meurs und Ostfriesland heißen es nicht Ämter, søndern Renteien. Es sind daselbst keine Vorwerke; der Beamte bat also keine Wirthschaft; die Gefälle bestehen in Zinsen, Mühlenpacht, kleine Pachtstücke von Gärten, Acker und Wiesen, so verpachtet sind, auch Pacht von Bauernhöfen, mithin in barem Gelde und Korn. Der Nußen eines Beamten bestehet also in diesen Provinzen 1) in

seinem Gehalt, 2) wenn er etwa die kleinen Pachtstücke hdher, als der Anschlag ist, verpachten kann, 3) wenn die Kornpreise höher steigen, als die Kammertage ist.

Im Lingenschen sind nur 5 Voigteien, die auch verpachtet sind und mit denen es eben die Bewandtniss hat, wie mit den Renteien, nur daß die Distrikte viel kleiner sind.

Die Anzahl der Ämter in den Provinzen und die differenten Kammertagen in Ansehung der Kornpreise zeigen sich in anliegender Tabelle').

Im Übrigen ist Alles wegen Anfertigung der Etats, der Bezahlung der Alzise, der Verpachtung mit den Kurmärkischen Ämtern gemein und die von Sr. K. M. ertheilte Vorschriften haben auch bei den übrigen Amtern anderer Provinzen ßatt.

Die Domånen im Herzogthum Geldern sind mit den übrigen Reve nuen, excl. der Zölle, den Geldernschen Landfiånden nach einem, den 25. Okt. 1769 errichteten und von Sr. K. M. den 13. März 1770 konfirņiirten Kontrakt, auf 30 Jahre, vom 1. Jun 1770 an gerechnet, verpachtet. Die Stände geben 5000 Thlr. mehr, als der Etat gewesen; wogegen sie die Landesadministrazion haben, welcher aber ein Königlicher Kommissarius vorgescht ist.

III. Von den Kolonisten-Etablissements und urbargemachten Brüchern.

a) Von der Kurmark. Die Kurmärkischen Ämter haben sich seit 1740, sowohl in den Revenuen, als in der Personenzahl merklich verbessert und vermehrt; die Urbarmachung der Brücher und wüßten Gründe þat dieses hauptsächlich zuwege gebracht.

Gleich nach dem 2. Kriege haben Se. K. M. vom Dft. 1747 bis 1750 in verschiedenen Kurmärkischen Ämtern, theils auf abgebauten Amtsvorwer ken, theils auf urbargemachten Gründen 289 Kolonistenfamilien anschen lassen.

Im J. 1751 find auf dem Vorwerk Schadow im Amte Storkow 46 Familien, im Spinnerdorf Neujittau Amts Storkow 101 Familien, in der Priegniß 63 Familien, zu Sachsenhausen Amts Oranienburg 50 Fami lien, in Allem 260 neue Kolonistenfamilien angeseßt.

Im J. 1753 hat die Urbarmachung des Oderbruchs und die Etablirung der fremden Kolonisßten daselbst den Anfang genommen, und nach dem Kriege ist solches völlig zu Stande gebracht, statt daß vorhin in diesen vormaligen dden und wüsten Gegenden die wilden Thiere ihre Herberge hate ten, ist es nun mit Menschen beseßt. Ohne die angelegten neuen Vorwerker sind darin 15 neue Dörfer angelegt, worin 686 Kolonißtenfamilien etablirt find; die an der Oder liegenden alten Königl. Dörfer find, wegen des

1) S. unten am Schlußfe des 3. Kapitels.

acquirirten mehreren Terrains mit 18 Kolonisten vermehret; desgleichen die adligen Dörfer mit 444, und die Stadt Wrießen mit 21; mithin sind zufammen 1169 Kolonistenfamilien im Oderbruch angeseßt.

In dem Oderbruchamt Wollup ist durch den Geh. Finanzrath v. Brenkenhoff ein Wollspinneretablissement angelegt von 400 Familien, so aus 1472 Seelen bestehen.

Im J. 1772 haben Se. K. M. den Rhyn- und Dosse-Bruch trocken zu machen befohlen, um nach einem verfertigten Plan 224 Familien da= selbst zu etabliren. Dieses ist geschehen, und sind im J. 1773 und 1774 auf den urbargemachten Gründen bereits 216 Familien, nämlich 93 als Holländer, 63 als Hopfengårtner, 60 als Büdner etablirt und im künftigen Jahre werden die nach dem Plan noch fehlenden 8 Familien angeseßt.

Außer diesen werden noch in dem am Rhyn gelegenen Königl. Dorfe Drees, nachdem die v. Kricher ihre Antheile, so fie in diesem Dorfe bes sessen, Sr. K. M. zum Verkauf offeriren lassen, und Höchstdieselben solche ¿auch, jedoch unter der Bedingung acceptiret, daß die v. Krdcher darunter profitiren sollen, 41 ausländische Familien, als 25 Holländer und 16 Hopfengårtner in diesem 1775. Jahre angeschet.

Durch die Trocken- und Urbarmachung des Rhyn und der Doffe profitiren zugleich die in dasiger Gegend liegenden adligen Güter eine merkliche Verbesserung, und werden verschiedene auch noch neue Familien ansetzen.

Außer diesen großen Etablissements sind noch in den Kurmärkischen Amtern bin und wieder viele neue Kolonisten etablirt.

Nunmehr wird auf Königliche Ordre an einem Plan gearbeitet, wornach in der Kurmark noch über 3000 Kolonißtenfamilien auf Königl. Kosten angefeßt, auch die noch vorhandenen Brücher, Seen und Lachen urbar ge= macht werden sollen. Sr. K. M. allergnädigße Intention gehet dahin, daß wenn bei den Städten, oder denen von Adel wüßte Gründe und Brücher vorhanden, diese aber nicht im Stande wåren, solche urbar zu machen, alsdenn der Landesherr zutreten, solche auf Höchßdero Kosten urbar ma» chen, Häuser bauen und solche mit Familien besehen lassen müsste; die Revenuen blieben zwar der Stadt und dem von Adel, das Land würde aber doch dadurch immer mehr und mehr peupliret und per indirectum profitirten doch die Königlichen Kassen und der Stat davon.

b) Von der Neumark. Hier sind durch die guten Anstalten des Geh. - Finanzraths v. Brenkenhoff, durch die Bewallung der Nehe und der Warthe vortreffliche und sehr folide Etablissements gemacht, indem dadurch die Brücher urbar geworden und mit Kolonisten bescht worden. Im Nchbruche sind 36 neue Dörfer angelegt und mit 690 Familien, und in dem Friedebergschen Stadt- Bruch sind 4 Dörfer mit 221 Familien, also zusam= men in 40 Dörfern 911 Familien, so 3991 Seelen ausmachen, etabliret. Im Warthebruch sind 60 neue Dörfer angelegt und mit 1670 Familien, so aus 7438 Seelen bestehen, beseßt worden.

Außer diesem sind in den Ämtern Sabin, Balster und Marienwalde

108 Familien etablirt, ohne die so hin und wieder in den Dörfern noch angesetzet sind.

Durch die Bewallung der Warthe gewinnen einige adlige Güter, be sonders das Ordensamt Sonnenburg eine außerordentliche Melioration von einigen tausend Morgen Land. Se. K. M. haben die Warthe auf Dero Kosten bewallen lassen; die Adligen geben von den auf ihre Gründe verwandten Kosten jährlich 2 p. C. vom verwandten Kapital; dem Heermeisterthum aber haben Se. K. M. die Bewallungskosten, so über 200,000 Thlr. betragen, geschenkt.

Der Ritterschaft in der Neumark haben Se. K. M. im J. 1771 zu Bezahlung ihrer, auf den Gütern waftenden Schulden zu schenken geruhet 154,678 Thlr. 18 Gr. 8 Pf. Die Neumärkische Regirung hat unter Dis rektion des Großkanzlers die Aufsicht darüber gehabt, damit wirklich die Schulden bezahlet und abgeleget sind, und welches gedachte Regirung durch die bei der Oberrechenkammer abgelegte Rechnung hat dociren müssen.

c) Pommern. Hier haben Se. K. M. bereits vor dem Kriege verschiedene Radungen vornehmen und durch des Prinzen Moriß von Dessau Durchlaucht sowohl, als durch die pommersche Kammer in den Ämtern successive 830 Familien, so 6875 Seelen ausmachen, und in den Stadtdörfern 129 Wollspinnerfamilien mit 387 Seelen etabliren lassen; außer diesen find in den Stadtdörfern noch 591 Familien zu 3747 Seelen als Kolonisten angesehet.

Nach dem Kriege haben Se. K. M. auch durch den Geh. Finanzrath v. Brenkenhoff einige Wollspinnerdörfer anlegen lassen, worin 198 Familien, so aus 664 Seelen bestehen, angescht sind.

Im J. 1771 ist die Madue im Amte Colbaß abgelassen, trocken und urbar gemacht, und daselbst find 10 neue Dörfer angelegt, worin 150 Familien oder 752 Seelen etablirt sind.

Beim Thurbruch auf der Insel Usedom sind in der Kolonie Ulrichshorst 30 Büdnerfamilien angesetzt.

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Jeht werden noch das Schmolsinerbruch, die obere Plöne Brücher, und das große Luch im Amte Colbat urbar gemacht und mit Kolonisten beseßt, wozu die Gelder bereits an den Geh. Finanzrath v. Brenkenhoff affignirt sind.

Den Pommerschen Edelleuten hat der König zu Bezahlung der auf ihren Gütern haftenden Schulden 381,000 Thlr. verwilligt, und, daß wirklich Schulden damit abgelegt worden, darüber hat der Großkanzler Freih. v. Fürst durch die Pommersche Regirung die nöthige Präcaution nchmen lassen; diese hat auch den richtigen Befolg der Königl. Willensmeinung durch die bei der Oberrechenkammer abgelegte Rechnung über diese Gelder bewiesen.

Se. K. M. lassen die adligen Güter in Pommern sehr ansehnlich melioriren, haben sich vorher einen Plan geben lassen, bei welchen Gütern Meliorazionen vorgenommen werden können und was solche kosten: die hiezu erforderlichen Gelder, so jeht eine Summe von 550,000 Thlr. ausmacht, hat der König auszahlen lassen. Der Kriegsrath Ulrich aus der

Pommerschen Kammer hat den Auftrag, unter Direksion des v. Brenkenboff darnach zu sehen, daß die Meliorazionen auch wirklich geschehen. Diejenigen Edelleute, die nicht sicher find, kriegen die Gelder nicht in die Hånde, sondern gedachter Ulrich lässt die Meliorazionen auf ihr Conto machen; diejenigen aber, so sicher sind, denen werden die Gelder, so wie fie die auf dem Plan vorgeschriebenen Verbesserungen anfangen, zum Theil ausbezahlet, und wenn alles fertig, erhalten sie den Rest. Die Edelleute geben über die erhaltenen Summen Obligazionen, welche auf ihre Güter in die Hypothekenbücher eingeschrieben werden, und bezahlen jährlich vom Kapital 2 p. C. Ihnen stehet auch frei, das Kapital wieder abzulegen; aufgekündiget wird es ihnen nicht. Die Interessen sind zu Pensionen für arme Offizierwitwen und von Adel bestimmt, wovon der Großkanzler die Lifte und auch den Vorschlag hat.

d) Magdeburg. Im Magdeburgschen sind von 1740 bis Ende Mai 1773, besonders in den 3 Distrikten des Holzkreises, 1707 Kolonistenfamilien auf dem Lande angeseht, und nach dem Plan vom 9. Sept. 1772 werden im Magdeburgschen und Halberstädtischen noch 1200 Familien angeseht, ohne was in den Städten angesetzt ist.

e) Halberstadt. In diesem Fürstenthum sind von 1751 bis 1769 auf dem platten Lande, besonders im Westerhausen-, Auersleben- und Ermslebenschen Kreise 471 Familien und vom J. 1770 bis Ende Mai 1773 203 Familien, ferner in dem beim Amte Wafferode neu angelegten Dorfe Friedrichsthal 80 Familien; in Allem 754 Kolonistenfamilien.

In verschiedenen Provinzen, besonders in Preußen und auch zum Theil in der Kurmark hat der Bauer zu viel Land, er kann es nicht bestreiten, jumal was von seinem Hofe entfernt liegt. Eine Theilung unter die Söhne würde die Bauerhöfe sehr vermehren, mithin würde ein Regulativ gut sein, wie viel Land zu einem großen Bauerhofe zu legen sei; und bei den mittlern und kleinen Höfen würde auch hier noch eine Proporzion ge= =troffen.

Die Gemeinheitstheilungen werden in der Folge zu Ansehung mehre rer Familien Gelegenheit geben; ieder gewinnt dadurch mehr Land und Wiesen: es kann solches besser genußt und bewirthschaftet werden; der Ackerbau wird dadurch erweitert, mithin kann jeder Wirth mehr Vieh halten und also die Viehzucht dadurch vermehrt werden, die Schäfereien werden auch dadurch sich extendiren.

IV. Von den Forsten.

Zu den Domånen gehören ferner die Forst-, Maßt- und Jagd - Gefälle aus den Königl. Forsten, so unter Direktion des Oberforßtmeisters, und Oberaufsicht der Kammer, in jedem Forßrevier von dem darin wohnenden Forstbedienten berechnet und darüber alljährlich Rechnungen abgelegt werden.

In der Kurmark sind die mehresten Königl. Forsten, so auch das mehrefte Geld, ia fast dreimal soviel einbringen, wie der darauf folgende

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