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v. Brenkenhoff und v. Domhardt auch wegen der übrigen Branchen befraget. Die Audien; währete über 2 Stunden, indem Se. K. M. nach verschiedenen Sachen frugen.

Den 8. überreichte ich die revidirte Cămmerey-Etats von Westpreußen und Ermeland zur höchsten Approbation und Vollziehung, so auch unterm 10. approbiret worden.

Den 9. gingen S. K. M. nach Mockerau ins Lager, wo den 10., 11. und 12. manövriret wurde. Das Regiment Tettenborn bekam den Grenadiermarsch wieder.

VI. Beilage 5. zu S. 67.

Ein junger Landrath im Lebuser Kreise (v. P......s auf Gusow) berichtete dem Könige, daß in seinem Kreise sich hätten Heuschrecken in grofer Zahl sehen lassen. Der König wollte es nicht glauben, daß diese egyptische Plage in der Mark existiren könne. Der Landrath sendete ihm daher eine Schachtel mit Luftlöchern, worinn einige Heuschrecken, welche bei dem ffnen im Zimmer umberflogen. Dies veranlasste folgende Kabinetsordre: Se. K. M. ic. lassen Dero 20. Kammer hiedurch zu erkennen geben, wie Höchstdero ausdrückliche Willens - Meinung dahin gehet, daß von nun an keiner wie Landrath angeschet werden soll, der nicht zum allerwenigsten 35 Jahr alt ist; unter dem muß durchaus Niemand dazu gewählet und vorgeschlagen werden, sonsten, und wenn sie nicht das Alter von wenigstens 35 Jahren erreichet haben, taugen sie nicht dazu, und solche Kinder und junge Naseweise wollen Höchsdieselbe schlechterdings nicht zu Landråthen haben. Die Kammer hat daher fich stricte darnach zu achten, zugleich auch, so viel wie sie kann, gute Officiers, die nicht mehr bei der Armee in Diensten sind, und den Abschied haben, zu Landräthen zu kriegen suchen, weil die schon besser verstehen, was zur Ordnung gehört. Welches alles die Kammer also gebührend befolgen wird.

Potsdam, den 27. Sept. 1779. An die Westpreußische Kammer.

VII. Beilage 6. zu S. 67.

Seine Königliche Majestät von Preußen, Unser Allergnädigster Herr baben zu resolviren geruhet, daß die an einigen Orten gebräuchliche, aber üble Gewohnheit, daß wenn ein Schiff das Unglück hat wo zu stranden, die Küstenbewohner sich dessen sammt aller Ladung zueignen und das arme Schiffsvolk dann nackend und bloß fortschicken, auf Dero Pommerschen und Preußischen Küsten durchaus nicht statt haben, und wo solche etwa seon sollte, ganz und gar abgeschafft werden soll: Statt dessen aber sollen die Leute an den Küßten schuldig und gehalten seyn, bey solchen Vorfällen dem verunglückten Schiff auf das Schleunigste zu Hülfe zu kommen, als

len ersinnlichen Beistand zu leisten, und alle Mensch mögliche Mühe an zuwenden, um von den Gütern und Waaren aus dem Schiffe so viel zu retten und zu bergen, soviel sie nur können, ohne das Mindeste davon sich zuzueignen; so sollen sie auch hiernächst für die geleistete Hülfe keine übertriebene Forderungen machen, sondern mit einer billigmäßigen Bezahlung für die Arbeit und den Beystand sich begnügen, welche von dem nächßten See- oder andern Gerichte regulirt werden kann: Weiter aber muß von den Gütern und Waaren des Schiffs auch nicht das Allermindeßte genommen werden, sondern Alles und Jedes dem verunglückten Schiffer zu seiner freien Disposition verbleiben: Höchst Dieselben befehlen demnach Ders Pommerschen Regirung, auch Krieges- und Domainen-Kammer hierdurch in Gnaden, hiernach sich, in Ansehung der Pommerschen See - Küsten gehörig zu achten und dieses aller Orten, wo es nöthig, bekannt zu machen, daß die Leute hiernach sich richten können.

Potsdam, den 25. Julii 1783.

VIII. Beilage 7. zu S. 68.

a) An den Ober-Präsidenten v. Dombardt.

Vester, besonders lieber Getreuer. Ich gebe Euch auf Eure An frage vom 25. abgewichener Monats hiedurch zur Resolution, wie ich die 50 p. C. Contribution von denen geistlichen Besitzungen und liegenden Gründen, excl. derer geringen und Dorf - Pfaffen, die auf dem bishe rigen Fuß bleiben, dahin verstanden wissen will, daß solche, da die Geistlichkeit von derselben Bewirthschaftung nichts versteht, von denen Kam mern übernommen, und gehörig adminißtriret oder verpachtet, denen Grundherrschaften aber, sie seien Bischöfe, Äbte, Prälaten, oder andere Vorgeseßte geistl. Ordens von dem reinen Ertrage, nach Abzug aller Baus Vergütigungs- und andern Neben-Unkosten, wie solche Namen haben mögen, 50 p. C. bezahlet werden sollen, wodurch denn alle Bedrückungen Dero Unterthanen von selbst aufhören und wegfallen. Wenn übrigens der Streichsche Hof auch gleich die Geißlichkeit auf Pensiones gesetzt haben sollte, so wird demselben solches weit weniger ungleich gedeutet werden als mir, wenn ich diesem principio folgen sollte, weil gedachter Hof von eben der Religion ist, Ich aber von einer differenten Religion schon in diesem Stücke mehr Menagement zu observiren habe.

Wenn übrigens der Bischof von Ermland an Kirchen-, Puvillen- und andern Depositen-Geldern sich sollte vergriffen haben, so ist nichts billiger, als daß er solche gehdrig restituire, und werden Ihn die Gerichte dazu schon anhalten, zumal da das objectum executionis vors künftige in der Kam mer Hånden, und also nicht weit zu suchen sein wird. Ich bin Euer gnådiger König.

Potsdam, den 1. Nov. 1772.

(höchsteigenhändig.)

ich habe die Sache noch nachgedacht. Wir wollen auf die geißlichen Güter den Cataster nach jeßigem Ertrag reguliren, und was durch die Verpachtung mehr herauskommt, fließet zu meinen Cassen.

b) An Ebendenselben.

Befter, besonders lieber Getreuer! Die eigenhändige Nachschrift, welche Ich meiner Euch gestern ertheilten Antwort beigefüget habe, will Ich dahin verstanden wissen, daß bet Bestimmung der denen Geißlichen von Ihren Besißungen bewilligten 50 p. E. der von der jeßigen Classifi cations Commission ausgemittelte Ertrag jederzeit zum Grunde genommen, davon zuvôrderßt die Bau- und anderen Kosten abgezogen, und der reine Überschuß sodann erst getheilt, das aus denen ex post gemachten Berbesserungen aufgekommene Surplus aber Meiner Hälfte allezeit zuwachsen solle. Denen Geistlichen wird bei Abnahme Ihrer Güter und liegenden Gründe zur Ursach angegeben, daß solches in der Absicht geschehe, damit sie durch deren Bewirthschaftung nicht dißtrahirt, und von Ihren geißtlichen Verrichtungen um so weniger behindert werden möchten.

Übrigens sehe Ich dem Euch von dem Hafen an der Nogath oder derselben Ausfluß ins Haf mir zu erstatten, unterm 8. und 11. praet. aufs gegebenen Bericht, mit Verlangen entgegen, und bin Euer gnädiger König. Potsdam, den 2. Nov. 1772.

IX. Beilage 8. zu S. 79.

a) An den Kammerdirektor v. Korkwis) in Marienwerder. In Ansehung des mit Eurem Bericht vom gestrigen Dato eingereichten Kosten überschlages, wegen Ansehung der angekommenen Koloniften - Familien, habe Ich Euch hierdurch zu erkennen geben wollen, daß dieser Anschlag Mir sehr hoch vorkommt, und daß Ihr daher folchen zu» vor noch ganz genau und mit Beobachtung aller möglichen Menage und Ekonomie nachsehen und untersuchen müsset, ob diese Etablissements nicht wohlfeiler und mit wenigern Koßen zu bewerkstelligen, wie das in andern Provinzen, wie in Pommern und Schlesien geschiehet, wo die Ansehung einer Büdnerfamilie nur etwa 150 Thlr. zu sichen kommt. Indessen_accordire Ich, zum Behuf dieses ganzen Etablissements für dieses Jahr, sowohl in dem hiesigen, als in dem Bromberger Departement, 60,000 Thlr. worüber Ihr Euch mit dem Geh. Rath v. Gaudi gehörig zu concertiren habt, wie viel von diesen 60,000 Thlr. verhältnissmåßig für jenes Devartement anzuseßen. Soweit nun dieses Quantum hinreichet, so viele müssen von den fremden Familien, sowohl im hiesigen, als Brombergschen Des partement etablirt, die übrigen Familien aber vor der Hand in den Amts

1) Vor ihm war Vorhoff Kammerdirektør von 1772 nu bis 1780.

dörfern untergebracht werden, so gut wie möglich, damit die Leute doch ihr Brod verdienen und sich so lange ernähren können, bis Ich auf künftig Jahr ein Mehreres darzu hergeben kann. Anlangend hiernächst den von Euch eingereichten Plan von denen in hiesiger Provinz bei Meinen Ämtern annoch zu machenden Verbesserungen, so kann Ich für dieses Jahr dabei weiter nichts thun, und kein Geld dazu geben, sondern das muss noch anstehen, und bis dahin zuvor noch alles näher und gründlicher untersucht werden, worin die Verbesserungen bestehen, und ob solche auch nüßlich und solide find. Denn bei Ablassung der Seen und Austrocknung der Brücher kommt es darauf an, daß zuvor genau examinirt wird, wie das Niveau beschaffen, genugsames Gefälle, das Wasser abzuführen und wegzuschaffen, ohne den Angränzenden das Wasser über den Hals zu schicken, auch wie der Boden oder der Grund geartet ist, ob Schilf- und Wasserkräuter darin wachsen, oder ob es nur ein bloßer Moorgrund ist; ersternfalls kann man sicher darauf rechnen, daß sich gute Wiesen davon werden machen lassen, im lehtern Fall hingegen ist auf nichts nüßliches zu rechnen, und die Kosten würden vergeblich angewendet worden sein. Das muss daher erst ganz eigentlich untersucht werden. Das bei gehet auch Meine Intention wegen der Verbesserungen im Lande dahin, daß wir bei denen Ämtern anfangen, und zuvor da alles in den vollkommensten Stand setzen wollen, hiernächst und wenn wir damit fertig sind, und auch auf den slådtischen Grundstücken alles gemacht ist, alsdann wollen wir bei den Edelleuten anfangen, welche die besten, die ordentlich und gut sind. Indessen müssen wir alle die Plans beibehalten und sehen hiernächst, wie viele Familien bei Gelegenheit der andern Verbesserungen mit etablirt werden, und wie viele Familien sodann noch anzusetzen verbleiben. Die Mir eingereichten Proben von denen, in denen Danziger Vorstädten angefertigten Polnischen Leibbinden finde Ich sehr gut, und werdet Ihr dahin sehen, diese Fabrike immer weiter zu befördern und den Debit nach Polen zu vermehren, sowie Ihr Euch auch überhaupt die Verbesserung und mehrere Aufnahme der hiesigen Provinz äußerst angelegen sein lassen wer det. Graudenz, den 7. Juny 1781.

b) An Denselben.

,,Es sind mir mit Eurem Schreiben vom heutigen Dato die zwei hieselbst gefertigten Proben vom sämischen Leder zwar zugekommen, Ich muss Euch aber sagen, daß Ich Mich darauf nicht versiehe, und auch nicht zu beurtheilen vermag, in wie fern dieses Leder zu denen Sachen vor die Armee gebraucht werden kann, oder nicht; Ich habe diese Proben daher dem Gen. - Maj. v. Wartenberg zugefchickt, der weiß das genauer, wie das sämische Leder eigentlich beschaffen sein muss, mit diesem könnt Ihr also über die Sache weiter correspondiren. Da auch Meine landesväterliche Willensmeinung dahin gehet, den Nahrungsstand und den Ackerbau in hiesiger Proving immer weiter in Aufnahme zu bringen, wozu denn auch gehöret, den Unterthanen mehr Gelegenheit zu verschaffen, ihr Getraide

besser abseßen zu können, besonders in den Gegenden, wo kein Wasser ift, und wo sie mit ihrem Getraide nirgends hin wissen, damit sie nicht müde, sondern eher aufgemuntert werden, ihre Felder immer besser zu cultiviren, und mehr Fleiß darauf zu verwenden, so ist das beste Mittel biezu, wenn in den Städten solcher Gegenden Manufacturen aller Arten, die dem Lande nüßlich sind, und wie sie sich für jeden Ort schicken, angeleget werden, wodurch denn die Consumtion in denen Städten vermehret und den kandleuten Gelegenheit verschaffet wird, ihr Getraide besser zu verkaufen. zu dem Ende nun müsset Ihr die Designationes von der Ex- und Importation, welche die Directions zu Neufahrwasser und Fordon anzufertigen und an Euch einzureichen angewiesen sind, fleißig nachsehen, was für fremde Fabrikwaren und Sachen, es mögen sein, welche sie wollen, eingebracht werden, und soðann überlegen, von welcher Art Waren hier im Lande noch Manufakturen anzulegen, biernächst Euch einen ordentlichen Plan machen, wo und an welchen Orten das zum Besten angehet, auch welche Art Manufakturen für jeden Ort zum Besten sich schicken, wobei denn, wie gesaget, vorzüglich auf solche Gegenden zu reflectiren, wo das Getraide wohlfeil ist, und wo auch die Waren nach Polen und auch sonfien gut debitiret werden können; denn die Städte zu formiren gehet ohnmöglich anders an, als durch Manufacturen, die machen die Consumtion und geben dem Laude dadurch Nahrung, und müssen dazu auch solche Örter am ersten genommen werden, wo es wohlfeil zu leben ist, damit die Manufacturiers um so wohlfeiler arbeiten, und daher die Waren auch um so bestern Preis verkauft werden können, um so viel mehrern Debit baben sie alsdann. In einer jeden Provinz sind das die beiden Haupt, üücke, erßlich dahin zu sehen, daß das Land gut und gehörig bestellet, und daß das daraus gezogen wird, was nur angehet; zu dem Ende müssen die Unterthanen zu allem Fleiß und zur guten Kultur ihrer Felder aufgemuntert und angewiesen werden; besonders ist hier der Fehler, daß sie so weit. läuftig und zu viel Land ausfäen, mehr als sie mit ihrem Dünger bes üreiten können, welches denn die Ursach ist, warum sie so wenig von ih rem Acker gewinnen; werden sie aber darin recht unterrichtet, und angewiesen, statt 8 Morgen, die sie nicht gehörig bemisten können, nur 4 Morgen zu bedungen und die denn ordentlich zu bestellen, so werden sie weit mehr profitiren; sodann muss auch aller Fleiß angewendet werden, artificielle Wiesen zu machen, damit die Leute mehr Vieh halten und mehr Dünger für ihre Felder haben können. Das 2. Hauptstück ist, die Städte in den Stand zu bringen, daß sie mehr Korn consumiren und daß die Landleute, die sonsten nirgends damit hinwissen, solches dahin abseßen kdunen, und dieses ist, wie oben gesaget, anders nicht, als durch Anlegung nüßlicher Manufakturen zu bewirken. Hiernächst ist auch darauf zu denken, den Hopfenbau stärker zu betreiben, welches an solchen Orten zum beften angehet, wo Defrichements gemacht werden, zu dem Ende muss man suchen Hovfengärtner aus dem Dessauschen zu kriegen, die verstehen solchen am besten zu bauen, damit die Provinz ihren Hopfenbedarf selbst ge=

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