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Eine Eskadron ist stark:

6 Oberoffiziers,

12 Unteroffiziers, 132 Dragoner,

1 Fahnenschmied,

1 Feldscheer,

148 Pferde, ohne Offizierpferde,

10 über-Complets.

Bei der Leibeskadron ist 1 Offizier, und bei des Majors Eskadron ist 1 Offizier als Adjutant mehr.

Bei der Leibeskadron find noch der Pauker und 4 Hautbois, desgleichen der übrige Unterstab vom Regimente.

Ein Husarenregiment zälte, nach dem Reglement vom 1. Dez. 1743 und dessen Neuem unverändertem Abdruck vom 1. Mai 1764 36 Oberoffiziers,

80 Unteroffiziers,'
10 Trompeter,

1020 Husaren,

10 Fahnenschmiede,

10 Feldscheers,

1130 Pferde, ohne die Offizierpferde, mit Einschluss der 10 Feldscheers, weil sie bei den Husaren beritten sind.

Der Unterstab bestehet aus:

1 Regimentsquartiermeister,
1 Regimentsfeldscheer,
2 Büchsenmachern,
2 Schäftern,

Eine Eskadron ist stark:

3 Oberoffiziere,

8 Unteroffiziere,

1 Trompeter,

102 Husaren,

1 Fahnenschmied,

1 Feldscheer.

Die 6 mehreren Offiziere stehen bei den 6 ältesten Eskadrons. Die Unterhaltung des Heeres, welches jezt (bei einer Statseinnahme von 51,287,000 Thalern) 22,798,000 Thaler

kostet') und 1740, bei einer Einnahme von 7,371,707 Thlr. jährlich, | 5,977,407 Thlr. 19 Gr. kostete, war von Friedrich auf das Spar-¡ samste eingerichtet und kostete vor dem siebenjährigen Kriege, im Jahre 1756, als die ganze Armee 135,750 Mann stark war, 8,823,328 Thlr.; im Jahre 1786 aber (d. h. bei einer Revenue von 22 Millionen Thalern) 13 Millionen Thaler 2), ohne die drückenden Naturalleistungen des Landes. Im Frieden fand nur die Geldverpflegung statt; das ganze Fußvolk entbehrte der Mäntel. Über die Grafung der Reiterpferde ) bestimmte die Kabinetsordre vom 15. Februar 1763, daß die Pferde der Kavallerieregimenter, vom 1. Jun 1763 an, jährlich vom 1. Jun bis 16. September in Grasung aufs Land gebracht werden sollten *); vom 16. September

1) Königl. privil. Berlinische Zeitung. 1832 den 5. März. Nr. 55. Außerordentliche Beilage.

2) Die Unterhaltung der Infanterie mag gekostet haben 4,700,000 Thlr., die der Kavallerie 3,800,000 Thlr., die der Feldartillerie und der Mineurs 550,000 Thlr., die der Garnisonartillerie 64,000 Thlr., die der Garnison-Artillerie und Bataillone 924,000 Thlr., die der Landmiliz 22,000 Thlr. Zu diesen 10,060,000 Thlr. kommen noch gegen 3 Millionen für den Servis, die Offiziere der Suite nebst den Inspeksions adjutanten, die Razionen für die Generalität und Stabsoffiziere egel. der Kavallerie, die Invaliden, die Pensionèn, die Ecole militaire, das Feldiågerkorps, für den Bau und Unterhalt der Festungen, für das Artilleriematerial und Artillerieversuche, und für Vorrathswaffen." v. Ciriacy Chronologische Übersicht der Geschichte des Preuß. Heeres, dessen Stärke, Verfassung und Kriege. Berlin bei Mittler 1820. (478 S. 8.) S. 369.

3) In denen 5 Sommermonaten als vom Mai bis ultim. Sept. müssen vor die Reuter- und Dragoner-Pferdé eigene Wiesen angewiesen und abgeheget, oder denenselben die Nothdurft an Grase in die Ställe geliefert werden, sowie es die Gelegenheit und Commoditåt des Orts lendet." Verpflegungs- Ordonnance für die Cavallerie.

4) Obrist v. Lölhöffel (als General - Inspektör) an Obristen v. Zastrow (Dragonerregiments in Schwedt), den 9. Maji 1763: Laut der mir heut zugeschickten Grasungsliste der Regimenter von des Herrn Miniftres v. Wedells Exzellenz, kommt Dero unterhabendes Regiment im Obers Barnimschen und Stolpirischen Kreiseauf Grasung und werden Dieselben bei Dero Regimente die Einrichtung darnach machen, daß fol. ches vom 1. Juny án, in die von denen Landråthen und Kammern noch anzuweisenden Orte einrücken tune."

bis 1. Jun aber von dem Lande gegen Bezahlung festgesetter Preise verpflegt werden. Auch das Lagerstroh für die kampirenden Regimenter bei der Revue und dem Manövre wurde von dem platten Lande geliefert. Die Ersaßpferde kaufte jedes Regiment, weil die Pferdezucht im Lande 1) noch sehr daniederlag, für die etatsmäßigen Remontegelder, in der Ukraine, in der Moldau, oder wo es ihm sonst beliebte, selbst an 2).

Ew. Hochwohlgeb. schicken von Dero löblichem Regimente
einen Stabsofficier,

zwei Rittmeister,
zehn Subalternes,
dreißig Unterofficiers

und 200 Gemeine

mit auf Grasung. Die übrigen Herrn Officiers der Regimenter bleiben bis zu Ende der Grasung in ihren Cantonnirungsquartieren.“ 1) Jezt hat jede preußische Provinz ihr eigenes Landgeßtüt. Die Pferdezucht ist im besten Aufblühen, vom freien Handel am schönsten geboben, so daß im J. 1828 Polen 1500 Pferde von Preußen kaufte. Aber Friedrich hat auch hier den Weg gewiesen; s. Urkundenbuch Thl. 4. S. 129. Nr. 279.

2) Jedes Dragonerregiment bekam jährlich 70 Stück Remontepferde, die Husarenregimenter doppelt soviel. Die Pferde wurden in der Ukraine, Moldau, Wallachei angekauft, wozu von jedem Regimente drei Offisiere, 5 Unteroffiziere und 20 Gemeine commandirt wurden. Der åltefte Offisier, gewöhnlich ein Capitaine, hatte den Einkauf und erhielt die Gelder auf Gewinn und Verlust: der feste Preis für ein Dragonerremontepferd war 20 Dukaten und für ein Husarenpferd 15 Dukaten. In den späteren Regirungsjahren des Königs wurden die Remonten von Entrepreneurs geliefert und nur von Offizieren an der polnisch - schlesischen Gränze bei Woischnik aus den Heerden wilder Pferde, welche in große Verzäunungen, Oboren genannt, eingetrie= ben waren, ausgesucht und mit der Wurfschlinge, Arkan genannt, gefangen." Schlesische Provinzialblätter. 1833. S. 497 (Der interessante Aufsatz, aus welchem die obige Stelle entlehnt ist, führt die Überschrift „Erinnerungen aus alten Zeiten" und betrifft wesentlich Friedrich's Schlesische Revues und Mandvres. Es erzålt hier ein Augenzeuge und Mithandelnder, Herr Oberst v. Studniß auf Schlegel bei Neurode in der Grafschaft Glah, der uns die Bekanntmachung seines Ehrennamens und die Bitte vergönnen wolle, daß die, durch fünf Stücke der schlesischen Provinzialblåtter (Mai, Jun, Jul, Augußt und September) hindurchgehenden „Erinnerun

Bei der erwähnten Einrichtung fielen dem Lande sehr schwer die Grafung der Reiterpferde auf den Wiesen der Dorfgemeinden, die Futter- und Kornlieferungen und die geringe Bezahlung des nach und nach sehr vermehrten Vorspannes, der nicht bloß in den Kriegesfuhren bestand, sondern auch sonst vielfältig, z. B. bei den Dienstreisen der Zivilbeamten geleistet werden musste.

Als König Friedrich Wilhelm I. zur Regirung kam, war die Kavallerie seit 1655 auf dem platten Lande vertheilt'); so daß fast jedes Dorf, nach dem Verhältnisse des Ackerbaues einige Pferde zur Verflegung hatte 2). Auf jedes Pferd wurde ein gewisses Razionsgeld bezahlt; der Reiter bekam seinen gewöhnlichen Sold und sollte vom Bauer nichts fordern. Indefs wurde diese Einquartierung doch als Last gefühlt und die Dörfer erboten sich, dafür nach den Steuerhufen ein Gewisses neben der Kontribuzion an die Kreissteuerkasse zu bezahlen. Dieses sogenannte „Kavalleriegeld" nun machte es möglich, die Reiterei 1721 in die Städte zu verlegen 3).

gen aus alten Zeiten" bald in besonderem Abdrucke mehr verbreitet werden mögen.

1) Interims-Verpflegungs- Ordonnanz vom 20. Jul 1655 1). — In der Verpflegungs-Ordonnance auch Einquartierungs - Reglement, wornach Sc. K. M. in Pr. Dero Cavallerie und Dragoner vom 1. Junii 1713 in Dero Chur-Marc Brandenburg und übrigen Königl. Provinßen tractiret und gehalten wissen wollen", heißt es Articul 2. Ift Sr. K. M. allergnådigster Wille, daß noch zur Zeit und bis etwa die Projecte von Einquartierung der Cavallerie in denen Städten, zum Besten des platten Landes, zu Stande gebracht werden können, dieselbe fernerhin auf das platte Land logiret werden soll“ 2).

2),,La Cavallerie et les Dragons étoient alors (1679) dispersés dans le plat pays, cinq, six, huit, plus ou moins dans chaque village. Je me confinois dans le mien, pour réparer un peu les brèches que le séjour de Berlin avoit fait à mon coffre - fort, mais particulièrement pour marquer mon assiduité au service." Mémoires originaux sur le Règne et la Cour de Frédéric L. Roi de Prusse. Ecrits par Christoph Comte de Dohna, Ministre d'Etat et Lieutenant-Général. Berlin Nicolai 1833. p. 11.

3) Vergl. die Verpflegungs - Ordonnance vom 1. März 1721 in Mylius C. C. M. Thl. 3. Abth. 1. Nr. 174.

1) Mylius C. C. M. Thl. 3. Abth. 1. Nr. 13.

2) Mylius C. C. M. Thl. 3. Abth. 1. Nr. 108. (Dicht dahinter, unter Nr. 109,

Nach dem siebenjährigen Kriege nahm der König den Eskadronschefs die Verpflegung der Königlichen Pferde ab und das platte Land musste seitdem die sämmtlichen Fourageartikel gegen einen bestimmten Preis liefern, welcher z. B. in der Neumark für den Scheffel Hafer 8 Gr., für 1 Zentner Heu 8 Gr., für 1 Schock Stroh (das Bund zu 20 Pfund) 2 Thlr. 12 Gr. betrug; so, im Verhältnisse zu den Marktpreisen, in den übrigen Provinzen, wie man das Alles am Besten aus den amtlichen Verordnungen selbst ersïehet'). In theuren Jahren musste das Land fast jederzeit zusehen. Aber, das Lästigste war, daß die unbequartierten Kreise ihren Naturalbeitrag öfters viele Meilen weit fahren lassen mussten. Um Dem zu entgehen, ließen sie ihren Antheil durch Lieferanten besorgen, was für die entfernten Kreise sehr kostspielig war und den Regimentern schlechte Fourage brachte.

Die Leistung des Vorspanus kommt schon in der Flecken-, Dorf- und Ackerordnung vom 16. Dezember 1602 Artikel 46 vor. Er traf das platte Land und die dazu gezälten Ackerbürger und Mediatstädte und hinderte die Unterthanen in ihrer Wirthschaft. Die Erwerbung Schlesiens vermehrte die Last dieser gezwungenen Fuhren ganz besonders in der Umgegend von Berlin. Namentlich mussten der Teltowsche und der Niederbarnimsche Kreis, welche unmittelbar bei der Hauptstadt des Landes liegen, unsäglich oft Vorspannpferde für Krieges- und Zivilbediente liefern, Kriegesfuhren stellen, und zwar bis auf sechs Meilen weit über Tafsdorf bis Lich. tenau an der Frankfurter Straße. Der Niederbarnimsche Kreis gab jährlich 8 bis 10,000 Pferde zum Vorspann und zu Kriegeszeiten wohl um die Hälfte mehr 2). Als der Geheimerath v. Nüßler 1750 Landrath des Niederbarnimschen Kreises wurde, bekamen

1) Reskript über die Fourage» (Hafer-, Heu- und Stroh- [Hart, und Rauch-Futter]) Lieferung vom 29 Okt. 1760 und 14. Jul 1761; vom ` 15. u. 20. Dez. 1763; Kavallerieverpflegungsreglement. Potsdam, den 11. Mårz 1770.

2) Lebensgeschichte des K. Pr. Geheimen und Landraths Carl Gottlob v. Nüßler, in Büsching's Beiträgen zu der Lebensgeschichte denk würdiger Personen. Halle 1783. Thl. 1. S. 393.

findet man die Verpflegungs, Ordonnance für die Infanterie; beide vom 18. Mai 1713.)

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