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ften Siege bis auf das unmündige Alter, wenige Menschen von einigem Gefühl ohne ganz besondere Rührung das Wort seines Todes nachgesprochen"'); und Göthe schreibt aus Caltanisetta auf Sizilien, den 28. April 1787: ,,Wir mussten von Friedrich dem Zweiten erzählen, und die Theilnahme der Einwohner an diesem großen Könige war so lebhaft, daß wir seinen Tod verhehlten, um nicht durch eine so unselige Nachricht unsern Wirthen verhafft zu werden" "). Mit Begeisterung nehmen alle Akademien,,Frie. drich's Ehre“ *) in die Himmelskarten auf *). In Paris schreibt Guibert seine schöne Lobschrift und Franklin dankt dem Herrn v. Birkenstock in Wien, daß er dem Unsterblichen ein unvergänglich' Lied gesungen; und so haben Dichter, Redner und Historiker in Friedrich's Leben immer wieder neuen Stoff und Schwung ge funden. Wird es unsrer treuen Schilderung gelingen, dem Kōnige die alte Begeisterung zu erneuen und der jungen Welt sein Bild in würdigem Lichte aufzustellen?

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1) Job. v. Müllers Simmtliche Werke. Bd. 9. S. 299 (in der Darfiel lung des Fürstenbundes). In Mirabeau - Mauvillon Über die preußische Monarchie, neue Bearbeitung, Bd. 1. S. 193 liest man, in der Beschreibung des Tages, an welchem Friedrich farb: Alles war todtential, Niemand war traurig! Alles war beschäftigt, Niemand war betrübt! Nicht ein Bedauern, nicht einen Seufzer, nicht ein Lob bekam man zu hören!" Aber das ist die grundloseste Unwahrheit, die wir auch nur als solche bier aufführen.

2) Githe's Werke. Ausgabe letter Hand. Bd. 28. S. 172. 3) S. oben Bd. 3. S. 288. 479.

4) In Bode's Astronomischem Jahrbuche findet man die Dokumente das von: Jahrbuch 1790 (S. 235. 236) vont Euler aus Petersburg den 24. April und 24. Jul 1787; vom Justizrath Bugge in Kopenhagen den 26. Jun 1787; von Lyard im Namen der Londoner Akademie d. Wissensch. den 7. Jun 1787; von Mechain aus Paris den 23. Febr. 1787 und von de la Lande aus Paris den 7. Mai 1787. buch 1791 (S. 255) von de la Lande den 20. Sept. 1787. buch 1793 (S. 127) von de la Lande den 5. Dez. 1789. Wiener Astronom Pater Hell ignorirte Friedrich's Ehre; s. Berlinische Monatsschrift. Bd. 16 (1790) S. 544.

Jahr

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Nur der

Karl August Baron v. Hardenberg, einst dem preußischen State noch viel zu werden bestimmt, überbrachte '), als herzoglich braun:schweigischer Minister, im Namen seines Herrn, welchen der König zum Vollstrecker seines leßten Willens *) gemacht hätte, diese wichtige, von Friedrich selbst, Berlin, den 8. Januar 1769 geschriebene a Urkunde, einen neuen Beweis, mit welcher treuen Liebe der entschlafene seltene Mann das Vaterland und die Seinen umfafst und wie er, auch über das Grab hinaus, die Segnungen seiner Wünsche erweitern wollte. Mit diesem Testamente, welches in Gegenwart des neuen Königs, des Prinzen Heinrich, des Prinzen Ferdinand und mehrerer Minister geöffnet wurde, bestellt Friedrich sein Haus bei Zeiten, wie ein sorglich weiser Familienvater. Jede Zeile ist wichtig; von Anfang bis zu Ende herrscht derselbe ruhige Sinn, dieselbe heitere Ergebung und dabei das hohe Pflichtgefühl für den Stat und dessen Eigenthum, sodaß man nur mit wahrhaft reiner Freude bei diesem heiligen Nachlaffe weilt. Es lautet, in getreuer Überseßung') also:

„Unser Leben ist ein flüchtiger Übergang von dem Augenblicke der Geburt zu dem des Todes. Die Bestimmung des Menschen während dieses kurzen Zeitraums ist, für das Wohl der Gesellschaft, deren Mitglied er ist, zu arbeiten. Seitdem ich zur Handhabung der öffentlichen Geschäfte gelangt bin, habe ich mich mit allen Kräf ten, welche die Natur mir verliehen hat, und nach Maßgabe mei. ner geringen Einsichten bestrebt, den Stat, welchen ich die Ehre gehabt habe zu regiren, glücklich und blühend zu machen. Ich habe Gesetze und Gerechtigkeit herrschend sein lassen; ich habe Ordnung

1) Bossische Zeitung. Berlin 1822 den 10. Dez. Nr. 148.

2) Über Friedrich's frühere testamentliche Verfügungen f. oben Bd. 1. S. 260. 449. 450; Bd. 2. S. 281; - Cosmar und Klaproth Statsrath S. 225.

3) Das bis auf die Orthographie genaue Original steht unten, Beilage 17. Es ist zuerst gedruckt worden in Schldzer's Statsanzeigen. Göttingen bei Ruprecht im Oktober 1791. Bd. 17. Heft 64. .450-456. Testament Friedrichs des Zweiten K. v. Pr. vom 8. Jänner 1769. Eine Urkunde von der Denkart und dem Karakter dieses großen Königs. Berlin 1792. 37 S. 8., französische Urschrift und deutsche übersehung gegenüber gedruckt.

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und Pünktlichkeit in die Finanzen gebracht; ich habe in die Armee jene Mannszucht eingeführt, wodurch sie vor allen übrigen Truppen Europens den Vorrang erhalten hat. Nachdem ich so meine Pflich. ten gegen den Stat erfüllt habe; würde ich mir unablässig einen Vorwurf machen müssen, wenn ich meine Familienangelegenheiten vernachlässigte. Um also allen Streitigkeiten, die unter meinen nächften Verwandten über meinen Nachlass sich erheben könnten, vorzubeugen; erkläre ich durch diese feierliche Urkunde meinen leßten Willen:

1) Ich gebe gern und ohne Bedauern diesen Lebenshauch, der mich beseelt, der wohlthätigen Natur, die mir ihn geliehen hat, meinen Körper aber den Elementen, aus welchen er zusammengeseßt ist, zurück. Ich habe als Philosoph gelebt und will auch als solcher begraben werden, ohne Prunk, ohne Pracht, ohne Pomp. Ich mag weder geöffnet, noch einbalsamirt werden. Man sehe mich in SansSouci oben auf den Terrassen in eine Gruft, die ich mir habe be reiten lassen. Sollte ich im Kriege, oder auf der Reise sterben; so begrabe man mich an dem ersten dem besten Orte, und lasse mich hernach zur Winterszeit nach Sans - Souci an den bezeichneten Ort bringen.

2) Ich überlasse meinem lieben Neffen, Friedrich Wilhelm, als erstem Thronfolger, das Königreich Preußen, die Provinzen '),

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1) Der große Kurfürst war der lehte hohenzollersche Regent in Bran denburg Preußen, welcher seine nachgeborenen Edhne mit Land und Leuten versorgte, indem er z. B. den ältesten Sohn aus der zweiten Ehe, Philipp Wilhelm ') mit der Markgrafschaft Schwedt und mit verschiedenen Domånenåmtern ausstattete. Friedrich der Gr beabsichtigte, auch durch die 1752 erneuerten Hausgesehe 2), das Zufammenhalten der gesammten Landeskraft. Darum kassirte er aud 1771 das Testament des zweiten, eben damals den 4. Mai verstorbenen Markgrafen Friedrich Wilhelm von Schwedt, welchem sein Brude Heinrich Friedrich, als der lehte Markgraf von Schwedt folgte Denn als derselbe den 12. Dez. 1788 ohne männliche Leibeserben farb so 'nahm Fr. Wilh. 2. von der Herrschaft Besit. Mit des großen K2 nigs Bruder, dem Prinzen Heinrich, fand der König sich, wege dessen Ansprüchen, ab und die Prinzessinnen der Markgrafen vo

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Städte, Schlösser, Forts, Festungen, alle Munizion, Arsenäle, die von mir eroberten oder ererbten Länder, alle Edelgesteine der Krone, die Gold- und Silberservice, die in Berlin sind, meine Landhäuser, Bibliothek, Münzkabinet, Bildergallerie, Gärten u. s. w. Auch überlasse ich ihm außerdem den Schah, in dem Zustande, in welchem er sich an meinem Sterbetage befinden wird, als ein dem State zugehöriges Gut, daß nur zur Vertheidigung oder zur Unterstüzung des Volks angewandt werden darf ').

3) Sollte sich's nach meinem Tode zeigen, daß ich einige kleine Schulden hinterlasse, an deren Zahlung mich der Tod gehindert, so soll mein Neffe sie entrichten. Das ist mein Wille.

4) Der Königinn meiner Gemalinn vermache ich zu den Einkünf-, ten, die sie schon beziehet, noch jährlich 10,000 Thlr. als Zulage, zwei Fass Wein jährlich, freies Holz und Wildpret für ihre Tafel. So hat die Königinn versprochen, meinen Neffen zu ihrem Erben einzusehen. Da sich übrigens kein schicklicher Ort findet, ihr denselben zur Residenz anzuweisen; so mag es Stettin dem Namen

Schwedt, welche nun zu erben begehrten, erlangten nichts, indem eine vom Könige für diese Rechtssache ernannte Behörde dem Könige die Herrschaft rechtlich zusprach 1). Markgraf Friedrichs drei Töchter von der Prinzes Sorhie Dorothee Marie sind in Friedrich's Testamente unter Nr. 14. 21. 23 bedacht; Markgraf Heinrich dagegen (welchen der König nach der Schlacht von Molwiß nach Hause schickte) und seine beiden Töchter, die Äbtissinn von Herford und die Fürstinn von Dessau haben nichts geerbt.

2),, Un prince est le premier serviteur et le premier magistrat de PÉtat; il lui doit compte de l'usage qu'il fait des impôts; il les lève, afin de pouvoir défendre l'Etat par le moyen des troupes qu'il entretient, afin de soutenir la dignité dont il est revêtu, de récompenser les services et le mérite, d'établir en quelque sorte un équilibre entre les riches et les obérés, de soulager les malheureux en tout genre et de toute espèce; afin de mettre de la magnificence en tout ce qui intéresse le corps de l'État en général. Si le souverain a l'esprit éclairé et le coeur droit, il dirigera toutes ses dépenses à l'utilité du public, et au plus grand avantage de ses peuples." Oeuvres de Fr. II. publiées du vivant de l'Auteur. A Berlin 1789. T. 1. p. 218.

1) Acta Archivi.

nach sein. Doch fordere ich zugleich von meinem Neffen, ihr eine standesmäßige Wohnung im Berliner Schloffe frei zu lassen; auch wird er ihr jene Hochachtung beweisen, die ihr, als der Witwe seines Oheims, und als einer Fürstinn, die nie vom Tugendpfade ab. gewichen, gebühret.

5) Nün zur Alodialverlassenschaft. Ich bin nie, weder gei. zig, noch reich gewesen, und habe folglich auch nicht viel eigenes Vermögen, worüber ich disponiren kann. Ich habe die Einkünfte des Stats immer als die Bundeslade betrachtet, welche keine unhei lige Hand berühren durfte. Ich habe die öffentlichen Einkünfte nie zu meinem besondern Nußen verwendet. Meine Ausgaben haben nie in einem Jahre 220,000 Thaler überstiegen. Auch lässt mir meine Statsverwaltung ein ruhiges Gewissen, und ich scheue mich nicht, öffentlich Rechenschaft davon abzulegen.

6) Mein Neffe Friedrich Wilhelm soll Universalerbe meines Vermögens sein, unter der Bedingung, daß er folgende Legate zahle:

7) Meiner Schwester von Anspach ') eine Dose, zehntausend Thaler werth, die sich in meiner Schatulle befindet, und ein Por. zellanservice aus der Berliner Fabrik.

8) Meiner Schwester zu Braunschweig 2) 50,000 Thaler und mein silbernes, auf Weinstockart gearbeitetes Service, nebst einem schönen Wagen.

9) Meinem Bruder Heinrich 3) 200,000 Thaler, 50 Anthal *) Tokaier und den schönen Lüstre von Bergkrystall zu Potsdam, den Ning mit dem grünen Diamanten, den ich trage, zwei Handpferde sammt ihren Schabracken und einen Zug preußischer Pferde.

10) Der Prinzeff Wilhelmine von Heffen '), seiner Gemalinn,

1) Friederike Luise Markgråfinn von Anspach farb den 4. Febr. 1784.
2) Philippine Charlotte von Braunschweig starb den 18. Febr. 1801.
3) Prinz Heinrich starb den 3. August 1802 in Rheinsberg.

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4) Anthal ist ein ungarisches Weinmaß und bedeutet etwa soviel als ein Eimer. Wie viel ein Anthal Tokaier damals werth gewesen, ersicht man aus folgender Rechnung: Wegen der 40 Anthal Ungarische Weine, so vor Se. Königl. Majestät in Ungarn erkaufet worden, feynd an den Etats- Min. Graf Münchow bezahlet worden 6875 Thlr.“ 5) Starb den 8. Okt. 1808.

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