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|| Privilegien der begünstigsten Nazion im friedlichen Handelsverkehr; 2) die Abschaffung des Privatkrieges auf dem Ozean und 3) dem neutralen Handel günstige Restrikzionen für die Kriegführenden, hinsichtlich der Kriegskontrebanden und der Blockaden. Damals in der Kindheit unserer politischen Eristenz, war ein großer und philosophi. 1 scher, obschon unumschränkter europäischer Souverain der einzige, bei welchem unsre Abgeordneten mit ihren liberalen und erleuchteten Grundsäßen, Eingang fanden. Seitdenr ist ein politischer Sturm der gewaltigsten Art über drei Viertheile der zivilisirten Erde hingegangen, dieser Sturm hat sich, wie man zuversichtlich hoffen darf, nunmehr gelegt, die amerikanische Athmosphäre ist dadurch gereinigt und erfrischt worden, und nun, in diesem günstigen Augenblicke, wo die neu erstandenen Nazionen dieser Hemisphäre sich auf dem Isth. mus derselben zwischen ihren beiden Kontinenten versammeln, um über die Grundsäße ihres zukünftigen Verkehrs mit andern Völkern sich zu vereinigen, wenden diese Nazionen sich an uns, mit der Bitte um unsern Rath über dieselben Grundmarimen, welche wir aus unserer Wiege zuerst verkündigt, und deren Aufnahme in das allgemeine Völkerrecht wir nunmehr zum Theil glücklicherweise verwirklicht haben."

Und wie hier der neuere Präsident dem großen Preußenkönige huldigt; so bewunderten die drei damaligen Abgeordneten des Kongresses ihn; denn, als bei seinem Tode Johann Melchior v. Birkenstock, Hofrath und Mitglied der Bücherzensurkommission in Wien, die herrliche lateinische Lapidarschrift,,Dem abgeschiedenen Geiste Friedrichs des Zweiten geheiligt") zu des Verstorbenen Ruhme drucken ließ, da schrieb Benjamin Franklin aus Philadelphia her einen Brief voll edler Begeisterung, worin er dem Verfasser seine Freude und gleichsam seinen Dank bezeugt, daß dem Unsterblichen ein würdiges und länger als Erz dauerndes Denkmal" errichtet worden" ").

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Wir haben oben uns bemüht, des Königs Gesinnungen und Handlungen möglichst neben einander zu stellen; es freut uns daher, den, in der Unterhandlung mit Nordamerika entwickelten Grund

1),, Divis Manibus Friderici II. Sacrum."

2) Berlinische Monatsschrift. Bd. 15. 1790. S. 154.

säßen gleich auch eine entsprechende Thatsache beifügen zu können. Dem Generallieutenant Grafen v. Mailly, welcher bei Rossbach in preußische Gefangenschaft gerathen war, gab der König, auf sein Ehrenwort, Erlaubnisf, nach Paris zu reisen; und als derselbe im folgenden Jahre um Verlängerung des Urlaubs bat, antwortete Friedrich ihm: „Ich gestehe Ihnen die Verlängerung Ihres Urlaubs um so lieber zu, weil es mich erfreut, einem Manne von Verdienst einen Dienst zu leisten, und weil ich immer der Meinung gewesen bin, daß die widrigen Begebenheiten der Könige Privatper sonen so wenig als möglich unglücklich machen sollten. Nehmen Sie sich so viel Zeit, als Sie nöthig haben, Ihre Sachen in Ordnung zu bringen. Sollte der Wiener Hof, wie ich zu glauben Ursach habe, etwas nachgiebiger werden und das Kartel halten; so kön nen Sie sich eine unangenehme Reise gänzlich ersparen, indem die Auswechselung geschehen kann, ohne daß Sie nöthig haben, den Ort Ihres Aufenthaltes zu verändern“ ').

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IX. Friedrichs Theilnahme an den Unruhen in Holland.

A18 Holland fich 1579 von Spanien losgerissen hatte, bildeten die

Städte und, das platte Land zu vertreten, der Adel als Staten die höchste Gewalt in jeder der sieben Provinzen, welche, unabhän. gig von einander, in gemeinsamen Angelegenheiten ein Ganzes bildeten, dessen Wohlfahrt den Generalstaten, wie die gewählten Abgeordneten hießen, oblag. Politik und Krieg führte noch zur Wahl des Prinzen Wilhelms von Nassau - Oranien, unter dem aus der spanischen Zeit entlehnten Namen eines Statthalters, zum Oberhaupte.

1) Oeuvres diverses du Philosophe de Sans Souci. T. 3. (s. L.) 1761. p. 130.

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Hätte man auch gleich von Anfang an, die verschiedenen Gewalten scharf abzumarken nicht versäumt; so würde doch nicht, was bald folgte (gegenseitige Eifersucht) ausgeblieben sein. Die Oranischen und die Republikaner suchten, als Parteien, einander zu verkleinern; doch erholte sich die, eine Zeitlang ganz aufgehobene Statthalterwürde wieder; äußere Noth war ihr förderlich und sie wurde | 1747, bei dem drohenden Vordringen der französischen Heere gegen || Holländisch-Braband, durch eine Volksrevoluzion, dém Prinzen Wilhelm dem 4. von Nassau - Oranien, bisherigen Statthalter von Friesland, Gröningen und Geldern, auf männliche und weibliche Linie, in allen Provinzen erblich übertragen, verbunden mit dem Amte des General-Kapitains und des General Admirals. Sein Sohn und Nachfolger, wie in dessen Minderjährigkeit schon die Vor| mundschaft'), suchte, ohne wahre Größe, das Gewicht der Erbstatthalterwürde zu vermehren. Dies reizte die politischen Gegner, welche fich Patrioten nannten, von Neuem auf. Der Erbstatthalter wurde in dem Kriege mit dem alten Handelsfeinde England, 1780, der Anhänglichkeit an Georg den 3. König, wie des Verfalls der Flotte und des Misslingens militärischer Unternehmungen beschul. diget; auch die Festungen und die Landmacht fanden sich bei dem mit Österreich drohenden Bruche nicht im Stande. Die Republi kaner rechneten auf Frankreich, dessen Bund sie wünschten.

Das nordamerikanische Beispiel trieb den holländischen Kaufmann zu lebhafterem Verlangen. Es entstanden in allen Theilen der Republik antioranische Vereine und Bürgermilizen; ja 1782 schmälerte man des Erbstatthalters Rechte überall.

Wilhelm der 5.2) suchte in Berlin Rath und Trost; um so

1) Wilhelm der 4. starb den 22. Okt. 1751. Seine Witwe Anna, Tochter K. Georgs 2. von England, führte die Vormundschaft für ihren dreijährigen Sohn, Wilhelm 5., unterstüßt von dem Feldmarschall Prinzen Ludwig Ernst von Braunschweig- Lüneburg, der die Vormundschaft auch allein übernahm, als die verw. Erbftatthalterinn den 12. Januar 1759 gestorben war und dessen Einfluss mit dem Eintritt der Volljährigkeit, den 8. März 1766, nicht aufhörte.

2) Geb. 1748; starb den 9. April 1806 in Braunschweig; sein Sohn Wilhelm 6. Erbftatthalter ist der jchige König Wilhelm 1. von Holland.

zuversichtlicher, da seine Gemalinn Friedrichs Nichte') war und der preußische Gesandte im Haag v. Thulemeier, auch der Kabinetsminister v. Herzberg seiner Sache huldigte.

Der weise König selber dachte anders. Der Erbstatthalter und deffen berathende Umgebung standen wohl nicht so ganz besonders bei ihm in Ansehn; aber, vor Allem hatte er eine heilige Schen vor unberufener Einmischung in die Angelegenheiten fremder Mächte, und, die bloß verwandtschaftlichen Verhältnisse wirkten nicht auf seine Politik ein, wie die ganze Geschichte seines Lebens und seine Schriften bezeugen. Zu dem Marschall von Belle-Isle z. B. sagte er im Lager bei Molwiß: er kenne unter den Souverainen keine andere Verwandten, als die, welche seine Freunde seien '); und in den Denkwürdigkeiten seit dem Hubertsburger Frieden heißt es bei dem Jahre 1767: In demselben Jahre wurde die Vermälung der Prinzeff Wilhelmine, Nichte des Königs, mit dem Prinzen von Oranien abgeschlossen. Dies konnte auf die Politik keinen Einfluss haben und diese Eheverbindung beschränkte sich darauf, einer Prinzeff des Hauses eine standesmäßige Versorgung zu gewähren 3).

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Wohl hätte Friedrich mit Frankreich in Verbindung die innern Angelegenheiten des Nachbarstates vermitteln helfen mögen, sowie er demselben, durch des Prinzen Heinrich Reise nach Paris im Sommer 1784) förderlich zu werden wünschte, als Kaiser Joseph, nach der eigenmächtigen Aufhebung des Barrieretraktats '), auch die Scheldefreiheit, Stadt und Festung Mastricht und mehreres Andere, den 4. Mai 1784 drohend forderte. Aber Graf Bergennes war zu sehr gegen die vermeinte englischgesinnte oranische Partei; er begünstigte die Beschränkung und - Entfernung des Erbstatthalters und schloss endlich selbst mit der Republik, den 10. November 1785, einen Ber

1) Friederike Sophie Wilhelmine, Tochter des Prinzen von Preußen August Wilhelm, geb. 1751.

2) Oeuvres posth. T. 1. p. 214.

3) a. a. D. T. 5. p. 30.

4) Vie privée, politique et militaire du Prince Henri de Prusse. Paris 1809. p. 219. Prinz Heinrich kehrte Anfangs November von Pa ris zurůď.

5) Den 7. Nov. 1781.

theidigungsbund; allein aber wollte Preußen nicht, am wenigsten gebieterisch ins Mittel treten. Schriftlich versuchte das Berli ner Kabinet seit dem Januar 1783 versöhnende Gründe zu ent wickeln '): fruchtlos. Die Staten erwiderten, daß es dem Kö. nige an genauer Kenntniss ihrer Regirungsgrundsäße fehle,,,Die Leute, bemerkte Friedrich lächelnd, haben nicht Unrecht; ich habe ja ihr Statsrecht nie studirt" "); doch fuhr er, Mäßigung zu empfeh len fort. „Wir kennen zwar, schreibt er den Generalstaten, den 29. Februar 1784, die innere Verfassung des dortigen Freistats nicht genug und wir haben auch keine Absicht, dieselbe zu beurtheilen, noch weniger zu tadeln; indeffen, da es allgemein bekannt ist, daß die Generalstaten, und also die gesammte Republik, durch die Kom mission vom 4. Mai 1747, des jeßigen Erbstatthalters Herrn Vater, für ihn und seine sämmtliche Nachkommen beiderlei Geschlechts die Erbstatthalterschaft mit allen Rechten, Ehren und Vorzügen, welche damit verbunden, und von den vorigen Erbstatthaltern besessen worden, ausdrücklich, unwiederruflich und vertragsweise aufge. tragen; so scheint es doch unzweifelbar zu sein, daß diejenigen Vorrechte, welche der jeßige Herr Erbstatthalter und dessen Vorfahren wirklich besessen und ausgeübet, und zu welchen die anjeßo angefoch. ten werden, so viel wir wissen, unstreitig gehören, demselben nicht willkürlich, einseitig, ohne seine Bewilligung und ohne Beiwirkung der ganzen Republik, am wenigsten aber von einzelnen Städten oder Landschaften de facto genommen und entzogen werden können, zumahl wenn der Herr Erbstatthalter davon keinen Missbrauch ge. macht, wie wir uns von dessen bekannten rechtschaffenen Charakter versichert halten, und auch niemals dergleichen vernommen. Wenn auch zuweilen über dergleichen Rechte, oder über die Ausübung der selben, ein Zweifel oder Irrthum entstünde; so scheint doch die natürliche Billigkeit zu erfordern, daß solches von des Herrn Erbstatthalters Liebden bishero besessenes Recht, Ihro nicht gleich mit Gewalt genommen, oder auch nur sequestrirt werde, wie jetzo gemeinig

1) de Hertzberg Recueil. T. 2. 1789. p. 394-419.

2) v. Dohm Denkwürdigkeiten. Bd. 2. S. 260. Friedr. d. Gr. IV.

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