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Wer verkennt hier die alte Politik, welche einst den Passauer Vertrag und den Augsburger Religionsfrieden von sich wies, und in den neuesten Zeiten die Wiener Kongrefsverhandlungen, und die heilige Allianz verwarf, weil sie den Frieden wollten und einen brüderlichen, alle Keßerei in der Christenheit aufhebenden Sinn der Liebe!

VIII. Friedrich und Nordamerika im Bunde.

B

egegnen wir dem großen Könige in den Verhandlungen mit Rom auf einem Schauplaße, der die Zwietracht nicht aufgeben will; so freut sich unsre Seele, indem der greise Souverain den Blick abwendet von der Anomalie seiner Zeit auf den neuen Geist hin, der von Amerika kommt, und ihn aufsucht, damit dem Genius der Menschheit ein würdiges Fest bereitet werde. Friedrich steigt hier gleichsam, ein anderer Moses, auf das Gebirge, das gelobte Land anzuschauen, welchem er sein Volk entgegen führt.

1776 den 4. Jul war in der neuen Welt die Unabhängigkeit der dreizehn vereinigten Staten erklärt worden, durch eine Urkunde, welche Thomas Jefferson verfasst und Benjamin Franklin sammt John Adams an einzelnen Stellen geändert und im Ausdrucke geschärft hatten. Diese drei Männer') kommen, nach dem Frieden

1) Franklin starb 1790 den 17. April, 84 J. alt; Adams und Jefferson starben beide an demselben Tage, den 4. Jul 1826, bei der funfzigiährigen Jubelfeier der nordamerikanischen Freiheit. Adams war den 19. Okt. 1735 geboren, Jefferson im J. 1743. Nordamerikanische Präsidenten sind gewesen: 1) G. Washington von 1787 bis den 4. März 1797, 2) J. Adams bis 4. März 1801, 3) Th. Jef= ferson bis 4. März 1809, 4) James Madison bis 4. März 1817, 5) James Monroe bis 4. März 1825, 6) John Quincy Adams bis 4. März 1829, 7) General A. Jackson.

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1 | mit England'), herüber in die alte Welt, um Handelsverträge mit den verschiedenen Mächten Europens abzuschließen. Aber kein Hof e will sich mit ihnen in Unterhandlungen einlassen: theils aus un kunde mit den unerschöpflichen Handelsquellen Nordamerika's, theils 1 ¦ aus Misstrauen gegen die Dauer des neuen States, deffen Lage die europäischen Zeitungen als verzweifelt darstellten. Nur Friedrich von Preußen ging ein Freundschafts- und Handelsbündniss mit den vereinigten Freistaten ein, abgeschlossen und unterzeichnet den 10. September 1785 im Haag von dem preußischen Gesandten bei den Generalstaten von Holland, Friedrich Wilhelm v. Thulemeier und von jenen drei Abgeordneten des amerikanischen Kongresses. In diesem ewig denkwürdigen Vertrage '), welchen der Menschenfreund doch ja ganz einsehen wolle '), wurden Grundsäße entwickelt, welche beider berühmten Mächte gleich würdig waren, weil sie, einzig in ihrer Art, die Fortschritte der Zeit bekundeten. Nachdem Artikel 9 festgestellt worden, daß bei Unglücksfällen den Nothleidenden gegen.

1) Pråliminarfriede in Versailles den 30. Nov. 1782 abgeschlossen; Defi= nitivfriede den 3. Sept. 1783: Anerkennung der Unabhängigkeit der dreizehn vereinigten Staten.

2) Preußen hat diesen Freundschafts- und Handelsvertrag mit Nordamerika den 11. Jul 1799 auf zehn Jahre erneuert. Eben so ist zwischen beiden Mächten den 1. Mai 1828 zu Washington ein Handelsund Schifffahrtsvertrag geschlossen und die Ratifikazion surkunden deffelben find den 14. März 1829 daselbst ausgewechselt worden. Der Vertrag ist vom Tage der ausgewechselten Ratifikazion an auf 12 Jahre giltig. Doch ist der erste Vertrag vom Jahre 1785 darum merkwůrdig, daß er noch als der einzige daßicht, der die Kaperei unbedingt untersagt und selbst die direkte Kontrebande der Konfiskazion nicht unterwirft: Bestimmungen, welche die nachmaligen Verträge zwischen Preußen und Nordamerika nicht wiederholt haben; auch ist es den vereinigten Staten noch nicht gelungen, eine vertragsmåßige Anerkennung der von ihnen behaupteten Grundsäße über die Rechte der Neutralen von den europäischen Mächten zu erlangen; vergl. The Diplomacy of the United States. Being an account of the foreign relations of the country, from the first treaty with France, in 1778, to the present time. Second edition with additions by Theodore Lyman (einem wohlhabenden Rentier in Boston), in two volumes. Boston 1828. 5 Dollars (zuerst 1826).

3) de Hertzberg Recueil T. 1. 2. édit. p. 472-485.

seitig die freundlichste Hülfe zu Theil werden solle, heißt es: „Überhaupt soll das ehemalige barbarische Strandrecht in Rücksicht auf die Unterthanen oder Bürger der beiden kontrahirenden Parteien gänzlich abgeschafft sein"). Artikel 23.,,Wenn ein Krieg zwischen den beiden kontrahirenden Theilen entstehen sollte; so sollen die Kaufleute des einen der beiden Staten, die in dem andern sich auf.: halten, die Erlaubniss haben, noch neun Monate darin zu bleiben, um ihre Aktivschulden einzutreiben, und ihre Geschäfte in Ordnung zu bringen, nach welcher Zeit sie ungehindert abreisen und alle ihre Güter ohne alle Beeinträchtigung mit sich nehmen können. Die Weiber und Kinder, die Gelehrten aus allen Fakultäten, die Ackersleute, die Handwerker, die Manufakturisten und Fischer, die nicht bewaffnet sind, und in Städten, Dörfern und unbefestigten Pläßen wohnen, und überhaupt alle Diejenigen, deren Beschäftigung zum Unterhalt und zum allgemeinen Vortheil des menschlichen Geschlechts abzweckt, sollen die Freiheit haben, ihre respektiven Gewerbe fernerweit zu treiben. Sie sollen für ihre Person auf keine Art gefährdet, ihre Häuser oder Güter sollen nicht in Brand gesteckt, noch auf andere Art vernichtet, ihre Felder sollen nicht von feindlichen Armeen, in deren Hände sie durch die Kriegescreignisse fallen könnten, verheert werden; sondern wenn man sich in der Nothwendigkeit befinden sollte, Etwas von ihrem Eigenthume zum Gebrauche der feindlichen Armee zu nehmen; so soll ihnen der Werth dafür nach einer annehmbaren Schäßung gezahlt werden. Alle Kauffahrtei- und Handlungsschiffe, die zum Austausch der Produkte verschiedener Gegenden gebraucht werden, und folglich bestimmt sind, die zu den unentbehrlichsten Bedürfnissen, so wie zur Bequemlichkeit und Annehmlichkeit des Lebens dienenden Sachen leichter zu verbreiten, sollen frei und ungehindert passiren können; und beide kontrahirende Parteien machen sich verbindlich, keine Kaperschiffe zu erlauben, diese Art von Handlungsschiffen wegzunehmen oder zu vernichten, noch auf andere Art den Handel zu stören.“ Artikel 24: „Um das Schicksal der Kriegesgefangenen zu erleichtern und sie nicht der Gefahr auszuseßen, in entlegene und rauhe Himmelsgegenden verschickt, oder in enge und ungesunde Wohnungen zusammen gedrängt zu werden; so

1) S. oben S. 67 und Beilage 6.

machen sich beide kontrahirende Theile feierlich und vor den Augen der ganzen Welt gegenseitig verbindlich, daß sie keinen jener Gebräuche befolgen wollen; daß die Kriegesgefangenen, die sie gegen. seitig machen könnten, weder nach Ostindien, noch nach einer andern Gegend Asiens oder nach Afrika transportirt werden sollen; sondern, daß man ihnen in Europa oder in Amerika in den respekti ven Gebieten der kontrahirenden Theile einen, in einer gesunden Gegend belegenen Aufenthalt anweisen, sie aber nicht in finstere Lö. cher, in Kerker- oder Gefängnissschiffe ') einsperren, daß man sie weder in Fesseln schmieden, noch knebeln, noch auf eine andere Art des Gebrauchs ihrer Glieder berauben wolle: daß man ferner die Offiziere auf ihr Ehrenwort in Bezirke gewisser ihnen zu bestim menden Distrikte frei herumgehen und ihnen bequeme Wohnungen anweisen lassen, die gemeinen Soldaten aber in offene und geräu. mige Kantonirungsquartiere vertheilen wolle, wo sie hinreichend frische Luft schöpfen und körperliche Übungen anstellen können, und daß man sie in eben so geräumige und bequeme Baracken einquartieren wolle, als die Soldaten der Macht, in deren Gewalt sie sich befinden, selbst haben; und daß endlich, den Offizieren sowohl, als den gemeinen Soldaten, täglich eben solche Razionen gereicht werden sollen, als die eigenen Truppen dieser Macht nach Verschiedenheit des Ranges erhalten. Den Betrag der Kosten erseßt die andere Macht, nach der darüber gemachten Liquidazion. Dabei soll es den beiden Mächten freistehen, einen Kommissar an den Kantonirungsörtern der Gefangenen anzustel len, welcher dieselben besuchen, ihnen Douceurgelder von ihren Freunden und Verwandten einhändigen und über den Zustand der

1) England fing im J. 1776 an, seine Strålinge und Kriegesgefangenen auf Schiffen oder Schiffsrümpfen (Hulks) einzukerkern, was für das Leben der Unglücklichen höchst gefährlich ist. Hulk ist ein ursprünglich holländisches Wort, heißt Laftschiff, bedeutet jeßt in England aber Schiffe ohne Maßt und Segel, in welchen die Gefange= nen, welche bei Tage zu öffentlichen Arbeiten gebraucht werden, je zwei und zwei an einander geschmiedet, übernachten. England hat 10 Hulks in den Häfen von Plymouth, Portsmouth, Shurnes, Chat= bat, Wolwich, Deptfort und zwei bei den Bermuden im Atlantischen Dhean.

selben von Zeit zu Zeit ihren Kommittenten Berichte in offenen Briefen erstatten könnte."

So menschenfreundlich hatten vorher noch nicht die Mächte z darauf gesonnen, das Kriegeselend möglichst enge zu begränzen. Friedrich, der Philosoph auf dem Throne, und der junge Freistat : gaben ein Muster, das, sowenig es noch Nachahmung gefunden hat, dereinst gewiss allgemeine Giltigkeit erlangen muss und wird.

Noch ist, glücklicherweise, zwischen Preußen und den nordamerikanischen Freistaten, keine Fehde entstanden, vielmehr ist die von dem großen Könige eingeleitete freundschaftliche und Handels - Verbindung durch Gesandtschaften gehegt, durch Verträge erneuert worden: aber bis diesen Augenblick betrachtet man in der neuen Welt das Haager Bündniss als einen dankenswerthen Zug in dem großartigen Karakter des weisen Königs. Darum spricht am trefflichsten der vorige Präsident der nordamerikanischen Staten, John Quincy Adams '), der Sohn von John Adams, welcher 1801 nordamerikanischer Gesandter in Berlin war, als Deputirte zum Kongresse von Panama 2) gehen sollten, am 18. März 1826: „Es wird dem Hause erinnerlich sein, sagt der Präsident, daß unmittel bar nach der Beendigung unsers Freiheitskrieges eine, dem Kongresse von Panama sehr ähnliche Maßregel von dem Kongresse unsrer Konföderazion ergriffen wurde. Drei Kommissarien begaben sich nach Paris und verweilten dort fast ein Jahr hindurch zu dem angegebenen Zwecke. Das einzige Resultat ihrer Unterhandlungen war damals der erste Vertrag zwischen den vereinigten Staten und Preußen, merkwürdig in den diplomatischen Annalen der Welt und höchst schäßbar als ein Denkmal der Prinzipien in Beziehung auf Handel und Seekrieg, mit welchem unser Stat die Laufbahn, als ein Glied der großen Familie unabhängiger Nazionen, betrat. Dieser, auf den Grund der den amerikanischen Bevollmächtigten ertheilten Instrukzionen abgeschlossene Vertrag erhielt das feierliche Anerkenntniff dreier Hauptprinzipien in Betreff des Verkehrs mit fremden Mächten, nämlich 1) völlige Gegenseitigkeit und Ausbedingung der

1) Geb. 1767; Präsident von 1825 bis 1829: in jüngeren Jahren Gesandter in Berlin.

2) Der Kongress von Panama wurde 1827 in Lacubaya fortgesetzt.

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