Die Tell-Sage zu dem Jahre 1230, historisch nach neuesten Quellen beleuchtetSauerländer, 1864 - 171 Seiten |
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Seite iii
... freien Mannes Brust zur Hochachtung für den Spiegel der Vorzeit stimmen und die Enkel begeistern zur Fortseßung gründlicher Forschungen der werdenden Eidgenossenschaft der Central- alpen . Nicht plöglich , wie ein goldener Regen , fiel ...
... freien Mannes Brust zur Hochachtung für den Spiegel der Vorzeit stimmen und die Enkel begeistern zur Fortseßung gründlicher Forschungen der werdenden Eidgenossenschaft der Central- alpen . Nicht plöglich , wie ein goldener Regen , fiel ...
Seite iv
... Geschichte der freien Reichsritter I , 339 sagt : „ Wir können es nur billigen , wenn Dr. v . Liebenau die Mög- lichkeit und Wahrscheinlichkeit der ( Tell- ) Sage 1212 bis 1231 nahe zu legen sucht . " Unser Schöpfer der neuern ...
... Geschichte der freien Reichsritter I , 339 sagt : „ Wir können es nur billigen , wenn Dr. v . Liebenau die Mög- lichkeit und Wahrscheinlichkeit der ( Tell- ) Sage 1212 bis 1231 nahe zu legen sucht . " Unser Schöpfer der neuern ...
Seite 1
... freien Reichsleute in Uri an das habsburg- österreichische Haus zu bringen . Zu diesem Zwecke ließ der Vogt Geßler zu Altdorf , im Hauptorte des Landes Uri , auf hohem Pfahle einen Hut aufpflanzen , vor welchem sich alle Vorübergehenden ...
... freien Reichsleute in Uri an das habsburg- österreichische Haus zu bringen . Zu diesem Zwecke ließ der Vogt Geßler zu Altdorf , im Hauptorte des Landes Uri , auf hohem Pfahle einen Hut aufpflanzen , vor welchem sich alle Vorübergehenden ...
Seite 16
... Freien das Recht besaßen , Waffen zu führen , konnte von einer Volkserhebung in Wort oder That natürlich keine Rede sein , sofern man die allgemeine Masse darunter versteht nach jeßigem Begriffe , denn nur die Freien bildeten da- mals ...
... Freien das Recht besaßen , Waffen zu führen , konnte von einer Volkserhebung in Wort oder That natürlich keine Rede sein , sofern man die allgemeine Masse darunter versteht nach jeßigem Begriffe , denn nur die Freien bildeten da- mals ...
Seite 18
... freien Bauern in den hörigen Landen . Obwohl wir in unsern Städten des Reiches Bern und Zürich z . B. nicht jene unab- hängige Munizipalverwaltung finden , wie in Italien , sondern der Schultheiß und Reichsvogt vom Kaiser oder Könige ...
... freien Bauern in den hörigen Landen . Obwohl wir in unsern Städten des Reiches Bern und Zürich z . B. nicht jene unab- hängige Munizipalverwaltung finden , wie in Italien , sondern der Schultheiß und Reichsvogt vom Kaiser oder Könige ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Aargau Abtei Zürich Adalbert III Adalbert von Habsburg Aebtissin Aeltern Alemannen Altdorf alten Beromünster besaß Besige Bischof Boſwil Boswyl Burg Constanz damals deſſen Einsiedeln Engelberg erben ersten fint früher Fuß gemeinlich gericht Geſchfrnd Geschichte Geßler getwingen gewiß Graf Rudolf Grafen Adalbert Grafen von Lenzburg guot Halwil Haus Heinrich's Hermann Geßler Herr Herzog Hofwyl in's J. E. Kopp Jahre Kaiſer Kaiser Friedrich's Kastvogt Kastvogtei keller kelnhof Kesseler Kirche Kloster König Friedrich König Heinrich Küßnach Kyburg Land Uri Ländchen Landgraf Landgrafen Rudolf läßt Laufenburg Lehen Lenzburg ließ Lowerts Lucern Murbach Muri muß Namen obern Landen Otto Rapperswyl recht rechtung Reichs Reichsvogtei Ritter Rudolf von Habsburg Rudolf's Ruß Sage Schwyz Seckingen sehen ſelben Sohn ſol Stadt Stauffen Straßburg Tell Tell's Tellsage Thale Theil Tottikon Tschudi Ulrich unserer Untervogt Unterwalden Uri und Schwyz Urkunde Vater Vergabung Vogt Vogtei vorgenanten Waldstätte wart ovch wohl Zäringen Zürichgau
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Seite 124 - ... et benigno, devotionem et fidem vestram commendantes non modicum de eo, quod zelum, quem semper ad nos et imperium habuistis, per effectum operis ostendistis...
Seite 98 - Habspurc, promittentes vobis, quod vos numquam a nobis vel per concessionem seu per Obligationen! alienamus, sed semper vos ad usus nostros et Imperii manutenere volumus et fovere.
Seite 12 - Hofer irruit et eos in fugam verlit, in quo conflictu captivati sunt mediolanensium plus quam trecenti et occisi fere sexcenli.