Die Tell-Sage zu dem Jahre 1230, historisch nach neuesten Quellen beleuchtetSauerländer, 1864 - 171 Seiten |
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Seite vi
... Herrschaft aufführt . Daß Hr . Prof. Kopp in s . G. III , 1 , 261 , 2 seinen Zweifel über „ Tell und Vögte “ nun wieder bringt , kann sich nur auf die Annahme Tell's zum eingehenden vier- zehnten Jahrhunderte , nimmer auf Tell in dem ...
... Herrschaft aufführt . Daß Hr . Prof. Kopp in s . G. III , 1 , 261 , 2 seinen Zweifel über „ Tell und Vögte “ nun wieder bringt , kann sich nur auf die Annahme Tell's zum eingehenden vier- zehnten Jahrhunderte , nimmer auf Tell in dem ...
Seite 6
... Herrschaft von Habspurg ( ? 1248 ) , und am letsch- ten mit einer Herrschaft von Oesterrich ( 1315 ) . “ Frühere Zeiten waren ihm , einem historisch sehr wenig gebildeten Manne * ) , so unklar und unbekannt , daß er sie ganz ausließ ...
... Herrschaft von Habspurg ( ? 1248 ) , und am letsch- ten mit einer Herrschaft von Oesterrich ( 1315 ) . “ Frühere Zeiten waren ihm , einem historisch sehr wenig gebildeten Manne * ) , so unklar und unbekannt , daß er sie ganz ausließ ...
Seite 7
... Herrschaft von Habsburg vnd Ure an das goghuß der frowen münster Zürich . Nun was sach des krieges , das die Herr- schafft vnd Ir vögte vnd amptlüte , so sy Inn den lenderen hattent , über die rechtenn dienst suchtent , nüwe recht vnd ...
... Herrschaft von Habsburg vnd Ure an das goghuß der frowen münster Zürich . Nun was sach des krieges , das die Herr- schafft vnd Ir vögte vnd amptlüte , so sy Inn den lenderen hattent , über die rechtenn dienst suchtent , nüwe recht vnd ...
Seite 12
... Herrschaft zu Schwyz und wurde erst lange nach ihrer Zerstörung Schwanau getauft . Kopp , Geschbl . II , 109-114 . Diese sehr feste Burg , welche in keiner unserer zahl- reichen Urkunden des zwölften , dreizehnten und vierzehn ...
... Herrschaft zu Schwyz und wurde erst lange nach ihrer Zerstörung Schwanau getauft . Kopp , Geschbl . II , 109-114 . Diese sehr feste Burg , welche in keiner unserer zahl- reichen Urkunden des zwölften , dreizehnten und vierzehn ...
Seite 23
... Herrschaft wohl , zum Theil wenigstens , Fremde gewesen sein , da sich aber solche Aemter auf Söhne und Enkel vererbten , muß sich , durch Verehlichung mit Landestöchtern , nach und nach manche folche Familie den Eingebornen ...
... Herrschaft wohl , zum Theil wenigstens , Fremde gewesen sein , da sich aber solche Aemter auf Söhne und Enkel vererbten , muß sich , durch Verehlichung mit Landestöchtern , nach und nach manche folche Familie den Eingebornen ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Aargau Abtei Zürich Adalbert III Adalbert von Habsburg Aebtissin Aeltern Alemannen Altdorf alten Beromünster besaß Besige Bischof Boſwil Boswyl Burg Constanz damals deſſen Einsiedeln Engelberg erben ersten fint früher Fuß gemeinlich gericht Geſchfrnd Geschichte Geßler getwingen gewiß Graf Rudolf Grafen Adalbert Grafen von Lenzburg guot Halwil Haus Heinrich's Hermann Geßler Herr Herzog Hofwyl in's J. E. Kopp Jahre Kaiſer Kaiser Friedrich's Kastvogt Kastvogtei keller kelnhof Kesseler Kirche Kloster König Friedrich König Heinrich Küßnach Kyburg Land Uri Ländchen Landgraf Landgrafen Rudolf läßt Laufenburg Lehen Lenzburg ließ Lowerts Lucern Murbach Muri muß Namen obern Landen Otto Rapperswyl recht rechtung Reichs Reichsvogtei Ritter Rudolf von Habsburg Rudolf's Ruß Sage Schwyz Seckingen sehen ſelben Sohn ſol Stadt Stauffen Straßburg Tell Tell's Tellsage Thale Theil Tottikon Tschudi Ulrich unserer Untervogt Unterwalden Uri und Schwyz Urkunde Vater Vergabung Vogt Vogtei vorgenanten Waldstätte wart ovch wohl Zäringen Zürichgau
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Seite 124 - ... et benigno, devotionem et fidem vestram commendantes non modicum de eo, quod zelum, quem semper ad nos et imperium habuistis, per effectum operis ostendistis...
Seite 98 - Habspurc, promittentes vobis, quod vos numquam a nobis vel per concessionem seu per Obligationen! alienamus, sed semper vos ad usus nostros et Imperii manutenere volumus et fovere.
Seite 12 - Hofer irruit et eos in fugam verlit, in quo conflictu captivati sunt mediolanensium plus quam trecenti et occisi fere sexcenli.