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Seckingen die Aebte Rudolf von Muri und Heinrich von Engelberg (wohl vom Grafen Rudolf von Habsburg als Schiedsleute erwählt); Konrad von Lücel und Eberhard von Salem, als Richter zwischen der Abtei Seckingen und deren Kastvogt, dem Grafen Rudolf von Habsburg, um ein altes Zerwürfniß über die Ausübung der Vogtei zu ordnen. Indem der Verhältnisse der St. Fridolinsleute zu Glarus hier mit keiner Silbe Meldung geschieht, sehen wir, daß die Vogtei über das Thal Glarus, wie die Reichsvogtei der Regler in Uri, schon früher in eigener, abgesonderter Verwaltung stand.

Die Schiedsrichter gehen einmüthig in ihrem Urtheile dahin, daß die Kastvogtei Seckingens so verwaltet wer den solle, wie sie dereinst Graf Arnolf von Baden-Lenzburg *) verwaltet habe. Bürger oder Gotteshausleute Seckingens dürfen vor kein äußeres Gericht gefordert, noch auch genöthigt werden, nach Laufenburg zu übersiedeln **). Die Fuhrleute sollen vorab den Wein der Aebtissin führen.

Die Aebtissin leiht dem Grafen Rudolf von Habsburg beide Burgen Laufenburg gegen eine jährliche Lehenserkenntniß von 10 Pfunden Wachs; Laufenburg und dazu gehörige Bänne genießen das seckingische Hofrecht; die auf St. Martinstag zu Laufenburg fälligen Hofstattzinse gehören den Stiftsfrauen zu Seckingen.

*) Nach Gottfr. von Mülinen's Stammtafel der Grafen von Lenzburg wäre dies Graf Arnold VIII. Graf von Baden, der 1127 bis 1172 (auch als Unterkastvogt in Zürichs Frauenmünster) vorfömmt; 1153 ist Graf Werner von Baden von Zürich belehnt.

**) In Laufenburg hatte der Kastvogt seinen Siß und beabsichtigte, wie es scheint, da ein Städtchen zu bauen.

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Niemandem, auch dem Kastvogte selbst nicht, ist es gestattet, Gärten oder ungebautes Land gegen den Willen der Grundherrin anzupflanzen, oder zu benügen.

Pferde des Grafen und seiner Gäste dürfen nur in Kriegszeiten auf dem Gebiete der Aebtissin Herberge ansprechen; es darf kein Futter verlangt, noch auch Vieh zur Winterung auf die Klosterhöfe gestellt werden.

Die in der Nähe liegenden Waldungen sollen gebannt bleiben, daraus soll kein Holz an Hochöfen zum Eisenschmelzen gehen.

Stift Seckingen und der Kastvogt halten gemeinsam zwei Fischerkähne, deren Zahl darf nur mit gemeinsamer Uebereinkunft gemehrt werden. Zuerst sollen die Grundzinse des Stiftes eingesammelt werden, dann erst kann der Kastvogt seine Steuer erheben. Die Familie (Dienerschaft) des Stiftes ist zollfrei auf der Brücke zu Laufenburg.

Als Ersag geursachten Schadens gab der Graf dem Stifte Seckingen zu eigen zwei Feldstücke zu Schinznach und Vilnachern, die halb und halb 40 Mütt Dinkel und Gerste jährlich ertragen, zu seinem und seiner Vordern Seelgeräthe und beschwor, diesen für jene Zeit ziemlich strengen Kastvogtei-Vertrag aufrecht zu halten. Auch nachkommende Kastvögte müssen ihn beim Amtsantritte beschwören; wenn der Graf oder seine Nachkommen dies Verkommniß verlegen und auf dreimalige Aufforderung nicht Ersatz leisten, so ist die Aebtissin frei von aller Verbindlichkeit gegen ihren Kastvogt.

Graf Rudolf schenkte überdies, wie es scheint aus freiem Willen, dem Stifte Seckingen noch ein bei Steine

brunnen gelegenes Gut. Unter zahlreichen geistlichen und weltlichen Zeugen wird auch Heinrich der Schenke (von Habsburg) genannt, nicht aber des Grafen Sohn, der abwesend sein mußte.

Jedenfalls wirft dieser Compromiß kein schlimmes Licht auf den Grafen, der wenigstens zuweilen in Laufenburg Hof hielt und von so zahlreichen Gästen besucht wurde, daß man deren Pferde in seinen Stallungen nicht unterbrachte. Daß das Bonerz des Jura damals zu Laufenburg geschmolzen wurde, wird unsere Kulturfreunde freuen. Die Brücke unterhielt der Kastvogt zu Laufenburg, wie zu Constanz, und bezog den Zoll. Die Schädigung war vielmehr eine natürliche Folge der erweiter= ten Bedürfnisse und größerer Hofhaltung des Grafen, als einer Feindseligkeit gegen die Abtei; von Mord, Raub und Brand, die uns in dieser Zeit so häufig begegnen, ist keine Spur da.

Willimann erzählt (VI, cap. 2), in der herrenlosen Reichszeit nach der Ermordung König Philipp's 1208 hätten nebst dem Abte von Engelberg auch einige Städte der obern Lande und Unterwalden den Grafen Rudolf von Habsburg als ihren Schirmherrn angenommen.

In Burgund lebte noch Herzog Berchtold V. von Zäringen, der Erbauer Berns, der auch Herr zu Rheinfelden war. Im Aargau gehörte die Stadt Brugg und was etwa schon Mauern und Thore haben mochte auf habsburger Gebiet ohnehin dem Grafen; Anderes an Froburg oder Kyburg; da war also Nichts zu schirmen, als möglicherweise Lenzburg, welches der Pfalzgräfin Beatrir von Burgund, der Tochter des verstorbenen

Grafen Otto (von Stauffen), angehörte. Ob Abt Heinrich von Engelberg die Kastvogtei über seine im Aargau und Zürichgau gelegenen Befizungen dem Grafen Rudolf von Habsburg anvertraute, sagt uns die Geschichte nicht, doch wäre dies möglich; Unterwalden aber bestand als ein Land noch lange nicht und konnte daher auch keinem Schirmvogte rufen.

Wir können es dem Landgrafen nur zum Ruhme anrechnen, daß er in dieser so fehdereichen Zeit auf dem Schauplage der Oeffentlichkeit nicht sichtbar geworden. Im Jahre 1210 tritt er, als Fürst betitelt, mit seis nen beiden Söhnen und den Aebten von Muri und Engelberg in Lucern wieder einmal auf, welches gewiß nicht ohne Bedeutung noch stetsfort Ort (locus) ge= nannt wird, obschon da Bürger vorkommen.

Es handelte sich diesmal um einen doppelten Gütertausch. Graf Rudolf der Aeltere von Habsburg gab dem Abte von Muri einen Hof zu Gersau und empfing dagegen einen Gütercompler an der Suronaa gelegen, durch welchen die Straße nach Engelberg führt, um diese am Niederberge liegenden Güter sammt Vogtei an Abt Heinrich von Engelberg zu übertragen, der ihm hingegen zu Sarnen, wo die Habsburger schon begütert waren, den Hof zustellte, welchen der um 1168 berühmte Ritter Walther von Reiden an Engelberg vergabt hatte (J. E. Kopp G. II, 713) *). Es erscheinen hier Graf

*) 1168 wird Walther von Reiden noch nicht Ritter genannt, die Gesellschaft, in welcher er auftritt, wie „an der Brücke“, „zum Garten“ und von Altwys, mögen Diener des Eschenbachers sein.

Rudolf und sein Sohn Adilbert mit einem stattlichen Gefolge, als: Herr Marchwart, Vogt von Rotenburg, Heinrich von Heidegg, Arnold und Heffo, Gebrüder von Rinach, Rudolf Helstab, Rudolf von Rüseke, Rudolf von Tripschen, Burkard von Waltoswyl und Wernher von Buchs, alle Ritter. Das Reitersiegel des Landgrafen Rudolf des Aeltern von Habsburg hängt ziemlich wohlerhalten an dem in Sarnen aufbewahrten Originalbriefe. Dieses ächt fürstliche Siegel stellt den Landgrafen in voller Rüstung mit vorgehaltenem habsburgischem Wappenschilde und erhobenem Schwerte rechts reitend dar und hat die Größe wie das Siegel des Landgrafen Adalbert III. bei Herrgott I, Taf. 17 Nr. 2. Da es, so viel mir im Wissen, bis anhin nie abgebildet worden ist, sollte dies nicht versäumt werden; auch der Brief bedarf eines neuen Abdruckes, da er im neunten Bande des Geschichtsfreundes Seite 199, wie alle alten Urkunden, sehr mangelhaft gegeben wurde. Die Siegelumschrift lautet: SILL RVDOLFI. COM. DE HABGSBC .... GR.... LSACIE.

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Das Wichtigste bei diesem Tausche ist meiner Ansicht nach die Auflassung der Vogtei über die Güter am Niederberge zu Gunsten Engelbergs *), dann noch, daß

Wo der von Reiden seine Sporen verdiente, und den Titel illustris sich erwarb, ist in dieser Zeit leicht zu errathen.

*) »>ifta inquam omnia tam culta quam inculta. cum filuif. montibuf. aquif. aquarumque decurfibuf. predictuf princeps cenobio montif angelorum contradidit. delegauit. et ex II toto fe deincepf abdicauit. cum aduocatia perpetualiter a fepe dicta ecclessia libere poffidenda."

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