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15. Februar wieder aus Rostock nach ihren Hoflägern. Den 16. Februar wurden alle Stücke mit Zubehörungen von der Veste in die Stadt gebracht, darauf die Festung geschleift, das Fundament ausgegraben und in Kurzem der Boden so eben gemacht, daß die Spur davon nicht mehr zu finden. Die Steine hatten die Herzoge der Stadt ohne Entgeld überlassen, womit sie, sobald der Winter vergangen, das niedergerissene Thor und die Mauer wieder aufführten, und Wälle und Gärten daselbst anlegten. Des Kaisers Maximilian Bildniß ward aufs Rathhaus, zum Angedenken feiner Gnade gesegt und das Zimmer der Kaisersaal genannt.“

Herzog Johann Albrecht I. hatte schon früher auch in den obenerwähnten Streitigkeiten mit seinen Brüdern wegen der Theilung den kaiserlichen Hof gegen fich gehabt, als noch Kaifer Carl V. am Ruder war. Die Abneigung desselben kam daher, weil er fich gleich zu Anfang seiner Regierung, im März 1552 als guter Protestant mit Kurfürst Moriz von Sachsen und Frankreich gegen Carl V. verbunden hatte: er wohnte mit sechshundert Reitern persönlich dem Feldzuge bei, er war im April bei der Eroberung von Augsburg und im Mai bei der Erstürming der Ehrenberger Klause. Von seinen vier Brüdern ging damals, 1552 einer, Christoph, als Geißel nach Frankreich, und ein zweis ter, Georg, fiel im Juli 1552 im Lager vor Frankfurt am Main, von einer Stückkugel aus der Stadt getroffen, als er sich eben, unter einem Baume stehend, von einem Diener die Stiefeln festschnallen ließ.

Jener Christoph, der als Geißel nach Frankreich geschickt wurde, ward später Bischof von Razeburg und hat zwei Königstöchter geheirathet, zuerst eine dånische und dann eine schwedische, eine Tochter Gustav Wasa's. Von der zweiten Gemahlin hinterließ er bei seinem Tode 1592 nur eine einzige Tochter, die sich 1611 mit ihrem Cousin Johann Albrecht II., dem Stifter der Linie Medlenburg Güstrow vermählt hat.

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ihm durch die Theilung Auch er war in erster

Der dritte der vier Brüder Johann Albrecht's I., Ulrich, war neben demselben einer der bedeutenderen Fürsten des Hauses: er ward wegen seiner Beredtsamkeit und wegen seiner langen funfzigjährigen Regierung,,der deutsche Nestor" zubenannt. Er war Bischof von Schwerin und hatte seit dem Ruppiner Machtspruch von 1556 seine Residenz in der überwiesenen Stadt Güstrow. The mit einer dänischen Königstochter vermählt, in zweiter mit einer Prinzessin von Pommern. Er starb fünfundsiebenzigjährig 1603 und hinterließ von der ersten dänischen Gemahlin auch nur eine Tochter, die wieder regierende Königin von Dänemark ward, Gemahlin König Friedrich's II.

Der jüngste der fünf Brüder, Carl, folgte seinem Bruder Christoph 1592, als Bischof von Raze= burg und starb siebenzigjährig 1610. Er war nicht standesmäßig vermählt und hinterließ aus einer un= standesmäßigen Verbindung mit Anna Deelen zwei natürliche Söhne und zwei natürliche Töchter, die wieder von Medlenburg" betitelt wurden: eine

Tochter Margarethe heirathete, wie erwähnt, ein von Plessen.

Herzog Johann Albrecht I. war insofern einer der hervorragenden Fürsten des Hauses, als er der ge lehrteste desselben war. Seine Zeitgenossen gaben ihm auch den Zunamen der Gelehrte": er correspondirte mit den ausgezeichnetsten Gelehrten des In- und Auslandes in lateinischer Sprache und hat in dieser Sprache mündlich und schriftlich, selbst über die theologischen Streitfragen seiner Zeit disputirt; er hat den Grund zur Schloßbibliothek zu Schwerin gelegt, die Fürstenschule zu Schwerin gestiftet und namentlich die Landesuniversität Rostock ganz neu eingerichtet. Rector derselben ward nach der neuen Einrichtung derselben 1563 der Professor und Geschichtsschreiber Mecklenburgs David Chyträus (zu Deutsch Kochhafen), ein geborner Hohenloher aus Ingelfingen in Franken. Einer der berühm testen Männer der Zeit, der Astronom Tycho de Brahe, studirte damals in Rostock und büßte hier in einem Duell mit seinem Landsmann Paßberg einen Theil seiner Nase ein. Der allgemein herrschenden Sitte seiner Zeit gemäß war Herzog Johann Albrecht I. ein eifriger Astrolog: mit seinem Hofastronomen und Wasserbaumeister Tilemann Stella, gebürtig aus Siegen in Westphalen, hat er oftmals ganze Nächte auf geheimnißvollen Fahrten zugebracht.

Herzog Johann Albrecht I. der Gelehrte hatte noch einen sehr einfachen Hof- und Beamtenstaat. Der erste Hofbeamte war der Hofmarschall. Nach der 1569 eingeführten Geschäftsordnung für die Hofkanzlei" stand Kleine deutsche Höfe. I.

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an der Spitze derselben ein bürgerlicher Kanzler, ein Ausländer, der bei der Reise nach Prag erwähnte Dr. Heinrich Husanus. Dieser Husanus, der von 1568-1574 als Kanzler fungirte, war der Nachfolger eines andern ebenfalls bürgerlichen und nicht einheimischen Kanzlers, Johann Lucanus, eigentlich Prätor: er nannte sich Lucanus von seiner Vaterstadt Luckau in der Lausiß, ward 1559 vom Kaiser als Richter von Luca geadelt und starb 1562. Beide Männer waren,. wie Frand *) bezeugt, auserlesene Männer." Als Landräthe" waren dem Kanzler beigeordnet mehrere Mitglieder der Ritterschaft und als ,,fürstliche Räthe" der Hofmarschall und mehrere adelige und gelehrte Haus oder Hofräthe. Den unter

geordneten Dienst versahen ein Geheimschreiber, ein Botenmeister, zwei Concipisten, die zugleich Registratoren waren, vier Abschreiber und ein Kanzleidiener. Die fürstliche Kasse verwaltete der Kammerrath Andreas Mylius auf Gädebehn, der geadelt ward und dessen Familie 1735 erloschen ist: Andreas Mylius war ein persönlicher Freund des Herzogs, mit dem er gelehrte Studien trieb. Der erste fürstliche Archivar zu Schwerin

der Geheimschreiber und Bibliothekar Johann. Albrecht's I. Samuel Fabricius, ich kann nicht sagen, ob der noch heut zu Tage in Mecklenburg possessionirten Familie Fabrice auf Roggendorf und Klein Salig bei Gadebusch angehörig, die mit den Söhnen des darmstädtischen Kanzlers Philipp Fabricius

*) Altes und neues Mecklenburg 10. 271.

seit Anfang des achtzehnten Jahrhunderts adelig erscheint und in der mecklenburgischen Rittermatrikel recipirt ward *).

Das Hofgericht bildeten vier gelehrte Hofräthe, vier Landräthe, ein Doctor der Universität Rostock, einer vom Stifte Schwerin und die zwei Bürgermeister der See-Städte Rostock und Wismar. Das Consistorium endlich war zusammengesezt aus drei weltlichen und drei geistlichen Räthen, darunter der Geschichtsschreiber und Professor zu Rostock David Chyträus.

Des Consistoriums schwere Last und Arbeit waren die Kirchenvisitationen, bei denen man auf sehr unangenehme Befünde stieß: die Lehre war wohl reformirt worden, aber die Sitten ließen sich nicht so leicht reformiren. Das von Boll**) benußte Wesenberger Kirchenvisitationsprotokoll vom J. 1568 berichtet: „Die Sünden wider das sechste Gebot gehen dermaßen im Schwange, daß man zu Sodom und Gomorra nicht wohl mag gräulichere Erempel erfahren haben." Manche, denen die Visitatoren darüber ins Gewissen redeten, vertheidigten sich mit dem Beispiele höherer Adelspersonen, von Hofleuten und fürstlichen Rathen. " Im Jahre 1572 erließ Johann Albrecht I. eine Polizei - Ordnung für Mecklenburg. Darin hieß es in Betreff der Frau Benus, der die mecklenburgischen Ritter noch wie dem Gott Mars inbrünstig anhingen: Die Ritterschaft, welche auf Tugend, Ehre und Redlichkeit gegründet, demnach andern und

*) Siehe hessische Hofgeschichte Band 27 Seite 341. Note. **) Mecklenb. Gesch. I. 336.

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