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rung hat namentlich sich neuerdings bemüht, das Land durch Anschluß an den preußischen Zollverband aus der Massenarmuth der Tagelöhnerbevölkerung herauszubringen, die wahrlich auch die Ritter nicht erquickt, denn sie müs sen sie auf den Nothfall als Arme ernähren, man hat diese intendirten Reformen nicht durchzuseßen vermocht. In Mecklenburg,,,dem Lande der Erbweisheit", vermögen seit längster Zeit und noch heut zu Tage nur die sechshundert Segel und Steuer führenden Ritter und die wenigen Bürgermeister, die auf dem Landtage die Gesammtbevölkerung von 600,000 Seelen vertreten, und nach dem löblichen Herkommen", das in Mecklenburg eine so große Rolle spielt, leben, nach dem Herkommen, das die große Scala noch ächt mittelalterlicher, mecklen= burgischer Exemptionen umfaßt, von dem großen Rechte der Steuerfreiheit oben bis zu den kleinsten der Rechte ganz unten, unter anderen dem Rechte, daß in den kleinen Städten des Landes kein Rind geschlachtet werden darf, ohne daß der Bürgermeister oder der Gutsherr die Zunge davon bekommt damit er auf'm Landtage gehörig für die Seinen spreche*)." Die Geschichte Mecklenburgs ist die Geschichte der Gebundenheit und der Noth des Hofes und des Landes und die Geschichte der Freiheit, der Herrlichkeit und des Wohllebens der Ritter.

Gebornen, die ein Handwerk in einer Stadt lernen wollen, die Aufnahme in den Städten zu verweigern.

*) Dieses kleine Recht besteht z. B. im Städtchen Dassow, dem Edlen von Päpke, dem Salomo Mecklenburgs gehörig, in dem Malzan'schen Penzlin, in dem Bothmer'schen Klüß u. s. w.

Die drei Herzoge

Heinrich IV. der Friedfertige,

Johann Albrecht I. der Gelehtte

und

Johann WV. der Schwermüthige,

von Einführung der Reformation bis zur Landestheilung

von 1611.

Herzog Heinrich VI., der Friedfertige,

1503 — 1552.

Die,,lutterreine" Lehre. Die lutherischen kleinen Päpste. Anfang der Legung der Bauern. Die Union, das Fundament der Adelsherrschaft. Eine mecklenburgische Hochzeit und Verbot an eine mecklenburgische Adelsdame, dabei nicht ihre besten Kleider anzuziehen. Wege: lagerei des mecklenburgischen Adels bis zum dreißigjährigen Kriege.

Der Fürst, durch den zuerst die Reformation in Mecklenburg eingeführt wurde, war Herzog Heinrich IV., ,,der Friedfertige" zubenannt, der von 1503 bis 1552 regierte. Er knüpfte schon 1524 einen Briefwechsel mit Luther an, und darauf ließ er ganz im Stillen und ohne Aufsehen zu erregen, die,, lutterreine “ Lehre und evangelische Prediger zu; er vermied es aber, einen öffentlichen Schritt zu thun und zu dem schmalkaldischen Bunde zu treten. 1536, als der Bund wieder auf zehn Jahre verlängert werden sollte, war er zwar schon im Begriff zu Pferde zu sizen und nach Schmalkalden zu reiten; daran verhinderte ihn sein seit 1503 schon bei ihm installirter weiser Kanzler Caspar von Schöneich, einer von dem Geschlechte der jest noch in Schlesien blühenden Fürsten Carolath, wel cher seinen glaubenseifrigen Herrn, nachdem er ihn lange Kleine deutsche Höfe. I.

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vergeblich gebeten hatte, zulegt mit Anfassung seines Reisemantels zurückhielt.

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Wie anderwärts wurden auch in Mecklenburg die geistlichen Güter secularisirt, wie anderwärts prosperirten dabei Fürst und Adel. Was die Fürsten betrifft, so vergrößerte sich durch die Secularisation das fürstliche Domanium auf über die Hälfte. Der Adel zog damals die Bauernhufen auf den geistlichen Gütern ein und reunirte die Ländereien mit dem adeligen Gute. Man hat berechnet, daß so zwischen drei bis vier Tausend Bauernhufen geschleift worden sind, es war das der Anfang der in Mecklenburg so berüchtigt gewordenen,, Legung der Bauern", man legte sie, trieb sie von Haus und Hof, man hatte den Vortheil dabei, daß die Bauernhufen, zu dem Hofacker gelegt, der steuerfrei war, auch steuerfrei wurden, der Bauern Vieh und Geräth ward gutsherrliche Hofwehr. Dies betraf aber nur die Colonen, die Leute auf den geistlichen Gütern, die Legung der anderweiten freien Bauern datirt erst von dem schrecklichen Kriege der dreißig Jahre. Das Bedrängen der Bauern aber schon vor diesem Kriege läßt sich urkundlich erweisen, denn Herzog Ulrich sagt in einem Rescripte von 1590: Es geht alles, was andere zu ihrem Vortheile suchen, auf die armen Bauersleute aus. Die Fürsten aber sind schuldig, die Bauern nicht weniger als andere Stände in Acht zu nehmen*)." Sehr zuwider diesen fürstlichen Worten erging schon auf dem Landtage zu Güstrow 1607 eine landesherrliche Entschei

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*) Franck, altes und neues Mecklenburg XI. 75.

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