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schläge zur Güte thun." Diese baten nun zum fördersten um Erlassung aus dem Arrest. Darauf ward ihnen ein Eid vorgelegt, daß, wenn der Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, sie augenblicklich wieder in Arrest gehen wollten. Als sie denselben geschworen, wurden sie den 8. März entlassen."

Am 11. März ward zur gütlichen Handlung ge= schritten, da denn die fürstlichen Minister alsbald äußerten, warum es ihnen zu thun sei, nämlich die Stadt follte: 1) die Stadt-Accise, 2) das Besaßungsrecht und 3) die Jagd abtreten. Von der Accise würde der Herzog die 6000 Thaler Contribution der Stadt an Reichs- und Kreissteuern, die Necessarien zum Regiment und die Stadtschulden die der Bürgermeister Stever auf folgendem Landtage auf eine Tonne Goldes angab— abführen. Unterdessen hatte der Engere Ausschuß sich der Bedrängten angenommen, er war mit andern von der Ritterschaft zu Dobbertin zusammengekommen und hatte den 23. Februar schon ein kräftiges Intercessionsschreiben abgefertigt, darin die Ritter sich zur Caution für die Inhaftirten erboten. Am 9. März war ein Mandat an Herzog Carl Leopold aus Wien gekommen: „daß die Bürgermeister, Rath- und Hundertmänner der Stadt ihres Arrestes zu entlassen und in dem Stadtregimente nichts zu ändern sei."

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Am 13. März thaten die Deputirten, vier aus dem Rath und aus jedem der vier Stadtquartiere drei Bürger, Vorschläge auf die drei Punkte zum Vergleich: die Jagd wollten sie an Ihro Durchlaucht auf Lebenszeit überlassen, mit der Accise es auf einige Jahre versuchen,

wegen der Besaßung bäte man es beim Vergleiche von 1702 zu lassen. Darauf erwiderte Petkum: „das wäre alles nichts, man wolle von keinen Conditionen wissen, alle drei Punkte müßten schlechterdings resolvirt werden, wo nicht, so würden sie die Commission aufheben." Man bat zuvor mit der Bürgerschaft Rücksprache nehmen zu dürfen: diese meinte, sie könnten sich nicht weiter heraus lassen, sie wollten auch ihre arrestirten Bürgermeister zuvor bei sich haben, um mit ihnen, als ihren Häuptern, zu rathschlagen. Die Commissarien erklärten darauf: ,,so legen wir hiemit unsere Commission nieder, bedauern aber, daß man der Stadt Heil nicht erkennen wollen; man merke wohl, daß sich die Stadt auf die Rückstärs kung der Ritterschaft (die nun schon zum andernmale für fie geschrieben hatte) verlasse, aber auch hiezu sollte Rath geschafft werden." Um sechs Uhr gingen die Commissarien davon, darauf kam der Rittmeister Harpe und kündigte den Arrest wieder an, er ließ die blaue Stube nach wie vor beseßen. Die Arrestanten, hatten, wegen ihrer beständigen Berathschlagungen, den ganzen Tag über nichts gegessen; da sie auf den Abend wollten Speise kommen lassen, so ward ihnen auch dieses geweigert."

Damals kam der König von Schweden, Carl XII. in Pommern an. Er war von Bender innerhalb acht Tagen nach Stralsund zurückgeritten. Sein Hofstaat und Offiziere, sammt etlichen Juden und Türken, welche den Schweden Vorschuß gethan, kamen im März dem Könige nach, durch Mecklenburg, und fiel ihr Weg einestheils über Sternberg, anderntheils über Güstrow. Der fürstliche Commissar, der sie durch Sternberg führte, hieß Meyer:

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dieser sandte ein Billet an den Magistrat, um auf fünfundzwanzig Ober- Offiziere, 141 Mann, 199 Pferde Quartier zu machen, so auch alsbald geschah. Für die Verpflegung ward auf fürstliche Verordnung nichts ge=

nommen.

Die Ritterschaft hielt am 12. März wegen den Rostockern einen Convent zu Sternberg. Den 14. März kamen der Land- Commissair Forch und der Hof - Inten dant, nachherige Geheime Kammerrath Walter nach Sternberg, diesen Convent zu stören, als welcher ohne fürstliche Erlaubniß gehalten würde. Die Versammelten beriefen sich auf den vorgeblichen ruhigen Besit des Rechts, Convente zu halten. Sie schickten drei Abgeord nete, den Landrath Herrn von Drieberg*) und zwei von der Ritterschaft J. F. von der Lühe und S. D. von. Bassewiß nach Rostock, denen aber die Stadt nicht geöffnet wurde, die Wache bedeutete sie am 15. März Abends, sie habe Befehl, keinem von Adel, so Güter im Lande hätten, einzulassen;" der Geheime Registrator, nachher Archivar Faul, eröffnete ihnen am 16. März: „daß fie nicht in die fürstliche Residenz, weniger vor des Herzogs Stuhl treten könnten," weil sie in ihrem Schreiben von,, nie in Mecklenburg erhörtea Ttlichkeiten, von

*) Die Familie, die von dem Schloffe Dreibergen bei Büßow den Namen führt, welches jezt das 1817 gestiftete Landarbeithaus ist, wo auch die politischen Gefangenen des neusten Monstreprozesses fißen. Diese Familie gehört mit den Derzen, Gamm und Malzahn`zu den ältesten einges borenen.

Ihro Hochfürstlichen Durchlaucht Rathgebern verhangen," Am 23. März wurden sämmtliche

gesprochen hätten.

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Rathsglieder von Rostock, Morgens 4 Uhr, vor dem Rathhause auf Wagen gesezt und von Reitern umgeben nach Bütow abgeführt. Von den Hundertmännern auf der blauen Stube waren 30 übrig, die noch nicht mürbe gemacht waren, sie kamen in die Schreiberei, wo die Scenen in der blauen Stube mit dem starken Einheizen sich wiederholten; sie saßen bis 10. April.

Unterdessen war ein Pönal-Mandat unterm 9. März 1715 auf Ansuchen des ritter- und landschaftlichen Anwalts Daniel Hieronymus von Praun aus dem Reichshofrath an Herzog Carl Leopold gekommen, das sehr bestimmt lautete:,, daß bei Strafe 50 Mark löthigen Goldes sogleich alle die, welche zu Rostock, sowohl auf dem Rathhause, als in ihren Häusern mit Arrest bekümmert, auch die hinweggeführten drei Bürgermeister und Rathsverwandten ihres Arrests gegen Caution entlassen, auch alle Veränderung in der Rostockischen Regimentsform eingestellt und was darin bereits erzwungen, annullirt werden solle, ebenmäßig bei Strafe 50 Mark löthigen Goldes." Der herzogliche Anwalt Friedrich Klerff bat zwar unterm 14. März, besagtes Mandat wieder aufzuheben, wenigstens dessen Ausfertigung zu hemmen, es erfolgte aber unterm 18. März ein bestätigendes Conclusum. Dies kaiserliche Bönal - Mandat, das klare Maaße gab, daß Kaiserliche Majestät hier einmal ein ernstes Einsehen nehmen wolle, half aber doch nichts bei Carl Leopold; sein Geheimer Raths-Präsident von Betkum pflegte zu sagen: „Der Kaiser zieht sein

Schwert langsam heraus.“ Auch ein vom Vetter in Streliß bei König Georg I. von Hannover - England erwirktes Erinnerungs- und Abmahnungsschreiben▸ aus St. James, 11. Januar 1716, half nichts.

Die in Schwerin, theils in der Bleikammer, theils anderswo eingesperrten drei Bürgermeister und drei Rathsherren von Rostock wurden nach zweimonatlichem Gefängniß ebenfalls nach Büßow gebracht; von da kam der ganze Rostocker Rath nach Doberan, wo das Seebad jezt ist. Die Bürgermeister, mürbe gemacht, leisteten den begehrten Eid, kamen zwar darauf nicht frei, erhielten aber gute Bewirthung und Erlaubniß vor dem 'Amtshaus herumzugehen. Unterm 11. April wurden die Hundertmänner aus der Schreiberei endlich gegen eidliches Gelöbniß, nicht weichhaft zu werden, entlassen, nachdem sie sechs Deputirte zu dem in Doberan arrestirten Rath_unter den Bürgern auserwählt hatten: hier in Doberan follten nun die Verhandlungen über die drei Punkte ges meinsam in die Hand genommen werden. Es geschah, aber diese zähen Herren von Rostock seßten die fatale Ers klärung entgegen:,,sie wollten der kaiserlichen Majestät allergerechtesten Ausspruch erwarten" - sie hatten Kunde, daß kaiserliche Majestät schon ihr ernstliches Einsehen durch das obenerwähnte Pönal - Mandat zu erkennen gegeben habe.

Nun wurde am 1. Mai dem Criminalprozeß abermals freier Lauf gelassen. Die Hundertmänner kamen wieder in die Rostocker Schreiberei zurück, die drei Bür= germeister und dreit Rathsherren, die in Schwerin gesessen, dahin zurück, die Uebrigen blieben in Doberan. Um in

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