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ger Che einen Chesegen von nicht weniger als vierundzwanzig Kindern, neun Söhnen und funfzehn Töchtern und wurde die Mutter, Echwiegermutter, Großmutter und Urgroßmutter von nicht weniger als 151 Personen. Sie überlebte ihren Gemahl, der 1710 starb, noch fast vierzig Jahre und starb erst 1749, sechsundachtzig Jahre alt, bei ungewöhnlicher Rüstigkeit und Geisteskraft, ohne irgend eine Krankheit. Noch in ihrem Testamente band sie ihren Nachkommen ein, daß sie sich nicht überreden lassen sollten: ihr Stand bringe es mit sich, daß sie so präcise leben könnten“, sondern sie sollten glauben, daß die Regeln Christi allen Ständen gelten, die selig werden wollen." Zur Descendenz dieser vorzüglichen Prinzessin gehörte die ihr freilich sehr ungleiche Gräfin von Albany, zuerst Gemahlin des Prätendenten Stuart, des Chevalier de S. George, darauf Gemahlin des Dichters Alfieri; gehörte ferner der 1854 verstorbene hochbetraute Hausminister des Königs Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, Graf Anton Stolberg, der mit Stahl und den Gerlachen Hauptvertreter der streng kirchlichen Richtung am Berliner Hofe war; gehörte endlich seine Tochter, die Gräfin Charlotte Stolberg, die Diaconissin in Berlin wurde und die aus der Diaconissinnen Anstalt der Präsident der Rheinprovinzen Herr von Kleist-Rego w heimführte.

Ich kehre jezt zu Friedrich Wilhelm von Schwerin zurück, bei dem die Frömmigkeit allerdings nicht zu finden war: er war ganz versunken in der WeltJust, in ewigen Streitigkeiten mit seinen Ständen: eine

der heftigsten entbrannte über die Succession in dem er ledigten Güstrow.

Noch 1695, im Todesjahre des lezten Herzogs von Güstrow, kam eine sogenannte,,kaiserliche Provisional - Regierung“ ins Land, an ihrer Spize stand Graf Ec, der den Herzog Friedrich Wilhelm zur Huldigung nach Güstrow führte. Die Stände widersprachen, auch der Oheim, Adolph Friedrich II. von Strelik widersprach. Nun rückten im Frühjahr 1696 Kreistruppen ein, Preußen und Hannoveraner, 1697 auch Schweden. Herzog Friedrich Wilhelm mußte weichen: am 18. März 1697 Nachmittags wurde der hochgebietende Christian Graf zu Ec,,,der Römisch Kaiserlichen Majestät wirklicher Reichshofrath, Kammerherr und in den niedersächsischen und westphälischen Kreisen gevollmächtigter Abgesandter", nachdem ihm zwei schwedische Offiziere die Thorschlüssel von Güstrow hinweggenommen, da er von selbst nicht weichen wollte, wozu ihm zwei Stunden Bedenkzeit gelassen, durch einige schwedische Unteroffiziere bei den Armen gefaßt und in den Wagen gebracht." *) Er fuhr nach Schwerin, um kaiserliche Befehle abzuwarten. Nun kam eine sogenannte Interims - Regierung," niedergesezt vom Directorium des niedersächsischen Kreises.

Darauf erging unterm 7. Juli 1698 das seit dreißig Jahren erwartete Endurtel in dem oben unter der Regierung Christian Louis' angestellten Prozesse wegen der Garnison in Dömiz: es verurtheilte Ritter

*) Frand 16, 77.

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und Landschaft, zu besserer Erhaltung der Festung Dömiß, auch zu den Garnisonskosten, wie auch zu den Reichs- und Kreisbeiträgen." Unterdessen, seit 1668, waren außer Dömiz noch fünf andere Städte befestigt worden: Schwerin, Büßow, Güstrow, Boizenburg und auch Rostock. Diese fünf Festungen rechnete Herzog Friedrich Wilhelm jezt zu dem, was im Urtel enthalten und forderte die solcher Etats - Verfassung," wie er es nannte, entsprechende Contribution, 200,000 Thaler so hoch, als sonst noch nie erhört. Mit den schärfsten Executionen wurde der Eintreibung dieser Contribution nachgeseßt, die Hälfte sollte Schwerin, die andere Güstrow erlegen. Der Zeitpunkt war allerdings sehr unpolitisch gewählt: es war schwere Theuerung damals in ganz Europa. Run kamen die von Wallenstein notirten mecklenburgischen Impertinenzien und Prolonganzien“ gegen die horrible Summe der zwei Tonnen Goldes" in volle Bewegung: der Große Ausschuß und der Engere Ausschuß tagten, allen Mitgliedern ward eidlich die größte Verschwiegenheit auferlegt. Ohnerachtet des Verbots solche heimliche Zusammenkünfte zu halten, das noch 1659 Christian Louis, zufolge der neuesten Wahlcapitulation Kaiser Leopold's I. von 1657 bei Leibund Lebensstrafe eingeschärft hatte, ,,erachtete sich die Ritterschaft dennoch noch unter Friedrich Wilhelm befugt, solche ohne Erlaubniß der Herrschaft zu halten." *)

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*) Worte Klüver's, Beschreibung von Mecklenburg I. 502.

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Die Landstände wandten sich von Neuem nach Wien. Unterm 22. Mai 1699 erging von Laxenburg ein Conclusum an den Herzog:,,sich gegen Ritter- und Landschaft behöriger Moderation zu gebrauchen und mit ihnen, wie es am zulänglichsten geschehen könnte, zu conferiren, ihre Vorschläge zu vernehmen und einen gewissen Füß mit ihnen zu machen; da denn auch Ritter- und Landschaft sich nicht entziehen werde noch solle, zu erlegen, was die unumgängliche Noth und Conjuncturen erfor= dern." Die Ritter und Landschaft erhielt aber unter demselben Datum Larenburg 22. Mai ein anderweites Conclufum, darin die Versicherung stand:,,wenn sie sollten unbillig beschwert werden, ihnen schleunige Justiz administriren zu wollen." Und unterm 10. November kam ein abermaliges Rescript aus Wien:,,die Executionen und sonderlich deren Erceß einzustellen"; die durch Herzog Christian Louis 1689 für Dömiß geforderten 35,394 Gulden sollten provisorisch gezahlt werden und zwar solle davon der Herzog ein Drittel übernehmen, Ritter- und Landschaft zwei Drittel. Herzog Friedrich Wilhelm ließ demohngeachtet die zwei Tonnen Goldes durch Soldaten beitreiben.

In der Güstrow'schen Successionssache kam um 1699 eine neue kaiserliche Commission, wie früher 1683 unter Christian Louis; ingleichen kam eine anderweite kaiserliche Commission zu Untersuchung der Garnisonssache.

Die Güstrow'sche Commission, auf den König von Dänemark, den Herzog von Braunschweig und den Bischof von Lübeck gestellt, dazu auch Graf Ec Kleine deutsche Höfe. I.

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als taiserlichen Commissar, hielt ihren Congreß zu Hamburg: hier fam am 8. März 1701 der sogenannte Hamburger Successionsvergleich zu Stande: Friedrich Wilhelm von Schwerin erhielt: das Herzogthum Güstrow und Rostock, Adolf Friedrich II. von Strelis: den Stargard'schen Kreis und das Stift Razeburg. Seitdem bestehen die beiden Branchen. Schwerin und Strelik in den ihnen so zugetheilten Landschaften: Schwerin umfaßt den bei weitem gröBern Landestheil mit über einer halben Million Einwohnern, während Streliß nur etwa 100,000 Troß dieser legten Auftheilung blieb aber die mecklenburgische Ritterschaft traft der alten Union von 1523 ein ungetheiltes Corpus und ein solches Corpus ist sie noch heut zu Tage.

bat.

Die zweite kaiserliche Commission, die für die Garnisonssache, war auf den General Geschwind als kaiserlichen Commissar gestellt worden: sie seßte sich zu Schwerin. Nach gehörigen Impertinenzien und Prolonganzien," nach wiederholten Contestationen und Verschwörungen von Seiten der Deputirten der Ritter- und Landschaft:,,daß sie auf diesen und jenen Punkt nicht instruirt seien, daß sie über denselben erst noch mit ihren Committenten sprechen müßten, daß fein periculum in mora, andere Commissionen hätten wohl noch länger gedauert, daß man sich vor Gott und aller Welt über die Procedur des Herrn Generals als welcher endlich à la Wallenstein vierundzwanzig Stunden zum Abschluß oder Abbruch gestellt hatte be klagen müsse" 2c. 2c.; nachdem der Herr General feiner

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