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des 13. Jahrhunderts angehört, heißt es:*),,Gerade das gereicht diesem edlen Hause zum höchsten Ruhm, daß seine Geschichte nichts weiß weder von den Räubereien und Gewaltthaten, durch welche die meisten Geschlechter in älterer Zeit fich furchtbar gemacht haben, noch von den Verräthereien, Buhlerkünsten und Intris guen, durch welche so viele adeliche Familien in neuerer Zeit emporgekommen sind.“

8.

Der 1787 verstorbene, durch mehrere Schriften bekannte Geheime Rath Heinrich Christian Graf von Keyserlingk, der Sohn des in der polnischen Geschichte als russischer Gesandter in Warschau berühmten ersten Grafen seines Geschlechts Hermann Carl und der Stifter des Majorats Rautenburg bei Tilsit, äußerte sich in der Stiftungsurkunde dieses Majorats d. d. Königsberg 6. Februar 1787 über seine Standesgenossen also:**) „Ich habe leider auf meinen Reisen und bei meinem Aufenthalt im Reich, im Oestreichischen und auch in Italien wahrgenommen, daß die Majorats - Besizer und Erben meistentheils unwissend, stolz auf ihren Namen und ihre Stiftung, und nichts weniger wie thätig für das gemeine Beste waren und daß wenn einer oder der andere noch eine mechanische Güte

*) Vorrede S. IX.

**) Stammtafeln des Geschlechts Keyserlingk. Bers lin 1853. S. 169.

des Herzens hatte, er sich nur etwa um die Vers waltung seiner Güter und Behandlung seiner Unterthanen bekümmerte, wo er sich denn eben so vors nehm und wichtig glaubte, wie die Nabobs in Indien, seine Zufriedenheit darin fand, sich von seinen Dienern und Unterthanen auf vorzügliche Art geehrt zu sehen und diese faulen Tage damit bemäntelte, daß er in seinem kleinen Zirkel Freude und Glück zu verbreiten suchte. Da nun in meinen Augen nichts verachtungswürdiger ist, als einen Mann, dessen Vermögensumstände ihm zu vorzüglichen Mitteln dienen allgemein nüßlich zu sein und zu werden, in seinem Geld oder Erd Klumpen vergraben zu sehn, so seze und ordne ich, daß ein jeder Majorats-Herr zum wenigstens fünf Jahre dem Könige oder dem Staat entweder im Militair oder Civil gedient habe, worunter ich aber den bloßen Titel eines Kammerherrn oder Legationsrath oder andere Titel nicht rechne“ u. s. w. u. s. w.

1. Die Höfe

und

der Adel Mecklenburgs,

des Ländchens der,, Erbweisheit. “

Reichsfürften 1170.
Herzoge 1348.

Großherzoge 1815.

Kleine deutsche Höfe, I.

2

Das mecklenburgische Haus gehört nicht nur, wie das Haus der Welfen, der Wittelsbacher und der Ascanier zu den ältesten regierenden Häusern in Deutschland, sondern die Höfe von Schwerin und Streliß genießen auch den ihnen ganz besonders angehörenden Ruhm, die einzigen Höfe in Deutschland, ja in Europa zu sein, deren Fürsten altslavischer Abkunft sind; alle anderen großen und kleinen Throne der Christenheit haben gegenwärtig Fürsten von germanischer Abkunft inne. Den Titel, welcher die slavische Abkunft nachweist:,,Fürsten zu Wenden", führen die Großherzoge von Mecklenburg noch heut zu Tage.

Der Stammvater der beiden mecklenburgischen Fürstenhäuser ist Pribislaus, der Sohn des Wenden und Obotritenkönigs Niclot, welchem Heinrich der Löwe, gegen den er 1160 in der Feldschlacht fiel, sein Land aberoberte und es mit deutschen Familien beseßte. Die Fußtapfen des Löwen gewahrt man noch heut zu Lage im Mecklenburger Lande: er hat Schwerin gegründet, sowohl die Stadt als das jezt secularisirte Bisthum und dazu noch zwei Visthümer, er hat auch Doberan

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