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schehe. Der Herzog griff den Prinzen abermals an, machte ihn von den Armen der Mutter los und übergab ihn an Jemand, der ihn in ein ander Gemach tragen mußte, so für ihn zubereitet war. Die Mutter sagte: ,,Nun, Gott wird's sehen und richten! Ich bin ein Schauspiel der Gewaltthätigkeit vor der ganzen Welt. Noch ist keiner Fürstin dergleichen im gan zen Römischen Reich widerfahren. Gott wird die bösen Rathgeber strafen!" Der Herzog antwortete : Ich nehme Alles auf mich!" Die Mutter sagte: „Ich hab' all mein Bitten und Flehn umsonst angewandt. Nun will ich kaiserliche Majestät und die ganze Welt davon urtheilen lassen." Der Herzog erwiederte:,,Das kann ich nicht wehren" und ging davon; besuchte den Prinzen, tröstete ihn, verordnete Frauen und Jungfrauen zu seiner Aufwartung.

Hiernächst verglich sich zwar der Herzog den 22. Ja nuar mit seines Bruders Wittwe, also, daß er ihr frei stellte, so lange zu Güstrow zu bleiben, bis das Land wieder in Ruhe, auch ihren Sohn zu besuchen, wenn es ihr beliebte. Aber die Wittwe widerrief bald darnach solchen Vergleich vor Notar und Zeugen. Inzwischen starb Kaiser Ferdinand II. zu Wien den 5./15. Februar und folgte ihm sein Sohn Ferdinand III.

Dieser Kaiser Ferdinand III. ließ den 11./21. Februar ein ernstliches Mandat an den Herzog Adolf Friedrich ergehen, von aller Gewaltthätigkeit abzustehen, die Wittwe Eleonore Marie zu Güstrow ungestört zu lassen und seines Pupillen halber nichts wider sie vorzunehmen, sondern die Sache dem Kaiserlichen Ausspruch

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zu überlassen. Am 13. März kamen Herzog Joachim Friedrich von Holstein Ploen und Fürst Frie drich von Anhalt*), dem bald ein Rath folgte, welchen das Haus Anhalt gemeinschaftlich hatte; dieser ward gesandt, weil die Frau Wittwe sich bei ihren Angehörigen von solchem Hause beschwert, daß sie überall keinen Rathgeber um sich hätte.

Damit nun, durch dieser Fürsten Anstalt, der Prinz Gustav Adolf nicht seiner Mutter möchte zugestellt werden, anerwogen das Kaiserlicher Befehl vermochte, daß die Mutter in Allem zu restituiren; so ließ Herzog Adolf Friedrich den Prinzen nach Büßow bringen, woselbst er seine eigenen Söhne hatte, um ihn mit denselben erziehen zu lassen.

Hier geschah es nun, daß der Prinz krank ward. Die fürstliche Mutter bat aufs Beweglichste: ihr die Besuchung des Sohnes zu erlauben; aber es ward ihr abgeschlagen. Fürst Christian von Anhalt **) reiste nach Büzow, um seinen Schwestersohn, den Prinzen daselbst zu sehen. Aber der Obrist von Ihlefeld wollte ihn, ohne seines Herzogs Ordre, nicht einlassen. Der anhaltische Rath und Gesandte war nach Schwerin gereist, um einen Vergleich zu treffen und verweilte sich daselbst bis Pfingsten, aber vergeblich. Herzog Adolf Friedrich sagte: „die Sache sei beim Kaiser anhängig gemacht, müßte auch nun beim Kaiser ausgeführt werden.“ Dieses Alles ward an den Kaiser berichtet. Darauf den

*) Bruder Eleonoren Marien's.

**) Der Jüngere, Bruder Eleonoren Marien's.

1. April ein Befehl an Herzog Adolf Friedrich erging, der Mutter den Sohn abfolgen zu lassen und derselben Bediente nicht zu turbiren.

Die Wittwe schrieb nun den 17. April an die Landstände, legte die kaiserlichen Mandate in ihrer Sache bei und beklagte sich, daß ihr nicht allein die Vormundschaft, sondern auch der Sohn selbst genommen worden. Die Stände aber sahen diese Schrift als eine Sache an, darin sie der fürstlichen Wittwe nicht helfen könnten.

Die Fürstin wandte sich darauf nochmals an den Kaiser und erhielt am 4. September ein Interlocut: ,,daß der Herzog Adolf Friedrich sein Recht um Vormundschaft aus den Verträgen, des fürstlichen Hauses Reversalen und aus des Landes Gewohnheit erweisen, die Wittwe aber zu Güstrow in Ruhe lassen, ihr' alles Abgenommene erstatten, auch ihren Räthen freien Zutritt gönnen solle, bis der Kaiser hierüber die Kurfürsten zu Rathe gezogen."

Die Sache kam nun in eine weitläuftige Verhandlung und Ausführung, eine Menge Schriften und Gegenschriften, nach damaligem Gebrauche aus großen Folianten der Rechtslehrer mit Anführung vieler Blätter bestärkt, wurden gewechselt: das Finale war: der Herzog leistete den kaiserlichen Befehlen nicht Gehorsam, der Prinz ward der Mutter nicht herausgegeben, er ward lutherisch erzogen und ist auch lutherisch gestorben, er war ein vortrefflicher Herr, einer der besten Fürsten, die das Haus Mecklenburg gehabt hat, mit ihm erlosch das Haus Güstrow 1695, ich komme später noch einmal auf ihn zurück.

Im westphälischen Frieden mußte eines der Klei nodien Mecklenburgs, die See und Handelsstadt Wismar an die Schweden abgetreten werden, dafür ward das Stift Razeburg erworben. Der schwerinsche Gesandte, der an den westphälischen Friedenscongreß ge= schickt wurde und Adolf Friedrich I. rieth, Wismar gegen dies Aequivalent abzutreten, war Dr. Abraham Kayser, früher Hofmeister des Erbprinzen Christian Louis und Begleiter desselben auf seiner Reise nach Paris. Auch für die wichtigste Stadt des Landes, Rostock, war der westphälische Frieden von den allerschlimmsten Folgen: denn die Schweden seßten ihr vor die Stirn. hin in ihren eigenen Hafen Warnemünde einen Zoll, wos durch die Rostoder Kaufleute bedeutend an ihrer Handlung, namentlich an dem sonst so stark getriebenen Bierhandel nach Dänemark und Schweden herunterkamen. Es geschah das aber nicht den Bedingungen des Friedens gemäß, sondern gemäß dem Rechte des Stärkeren. Zur Zeit des Abschlusses des Friedens war die Warnemünder Schanze noch im factischen Besiße der Schweden und sie behaupteten sich in diesem factischen Besitz gegen das Völkerrecht, indem sie Kriegsschiffe davor legten. Als es später zum Krieg gegen Carl X. von Schweden. kam, als dieser Herr Dänemark erobern wollte, eroberten 1660 die zur Hülfe herbeikommenden kaiserlichen Truppen die Warnemünder Schanze und die Rostocker schleiften sie, aber die Schweden legten hinwiederum Kriegsschiffe hin und hoben dennoch den Zoll ein und schon 1661 stellte der schwedische General Mardefeld die Schanze wieder her. Später, 1675, in Folge der Fehrbelliner Schlacht,

nahmen die Brandenburger nochmals die Schanze ein, sie überließen sie an die Dänen, die sie 1676 nochmals schleiften. Im Frieden von Nymwegen aber 1679 mußte auf Frankreichs Verlangen der Zoll der Schweden restituirt werden, ohngeachtet der mecklenburgische Landesvater Christian Louis damals auch Alliirter König Ludwig's XIV. war und sogar in Frankreich residirte. Noch 1739 flagten die Rostocker bitterlich, daß der Warnemündische Zoll die Commercia nicht empor kommen lassen, daher viele Brauhäuser wüste stünden und überhäufte Concurse erfolgten." Aber erst im Jahre 1803, als auch Wismar wieder eingelöst wurde, hörte dieser verderbliche. Warnemünder Zoll auf.

Was die Personalien Herzog Adolf Friedrich's I. betrifft, so haben wir ihn als Erulanten und als Prinzenräuber bereits kennen lernen. Dieser Herr, der Sohn des Melancholikers, der sich selbst entleibte, war das gerade Widerspiel seines Vaters, ein entschiedener Choleriker und Hißkopf. In seiner Jugend hatte er mit seinem Bruder Johann Albrecht II., dem Stifter der Linie Güstrow, in Leipzig studirt und war daselbst, nach damaligem Brauche, im Jahre 1605 zum Rector der Universität erwählt worden; in den folgenden beiden Jahren hatten beide Prinzen die übliche europäische Tour durch die Schweiz, Frankreich und Italien gemacht, in Begleitung ihres Hofmeisters Samuel Behr zu Ha= gelstorf, der beiden Cavaliere Johann von Bülow und Ulrich Negen dank und des Leibarztes Dr. Johann Schleger. Seit 1607, wo ihn der Kaiser für majorenn erklärte, hatte Adolf Friedrich I. die Re

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