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Hierauf gingen sie allerseits nach dem Schloß, die Landmarschälle voran, sie anzumelden. Als die Antwort war, Ritter- und Landschaft möchten nur hinauf kommen, so gingen sie allerseits aufs Schloß, erstlich zur Rechten in die Vorderkammer und hienächst in die Hinterkammer. Hier saßen die beiden kaiserlichen Commissarien Walme rode und Over Camp am Tische, welcher mit einer blausammtnen Decke und einer damastnen Oberdecke belegt war. Zur Rechten saß der Kanzler von Elz allein, zur Linken der Statthalter Wingiersty, der Obrist Görz und der Obrist Gramm*). Hinter denselben standen in einer Reihe die Land-, Kammer-, (Geheimde) Hof- und Hofgerichtsräthe, als Gebhard Moltke (der Geheime Raths - Präsident), Gregorius Bevernest, Hans Heinrich (der Kammer-Präsident) und Volrad von der Lühe (auf Schulenberg), der von Platen**), Bogislav Behr***), Dr. Petrus Wasmund†), Dr. Lüders und Dr. Eggebrechttt) und andere mehr.

*) Derselbe, der 1631 Wismar an die Schweden übergeben mußte, denen es bis 1803 blieb.

**) Ich kann nicht sagen, ob von der nachher in Hannover große Figur machenden, jest reichsgräflichen Familie, durch die Mörderin des Grafen König s mark illustrirt. Es gab mehrere Familien dieses Namens. S. unten den Ercurs über den mecklenburgischen Adel beim Erbvergleich von 1755. ***) Von der alten mecklenburgischen Familie, der der Geschichtsschreiber unter Carl Leopold angehört. S. unten bei Carl Leopold.

) Rechtsprofessor in Rostock.

tt) 3wei von Wallenstein aus Böhmen mitgebrachte Herren.

Der von Walmerode that die Proposition 2c., sagte 2c., daß der Kaiser die beiden Herzoge allerdings und zu ewigen Zeiten entseßt, auch bereits das Herzogthum Mecklenburg dem Herzog von Friedland, Fürstl. Gnaden, erblich cedirt und überlassen, denselben öffentlich damit belehnt und investirt 2c. Der Kanzler Elk bedankte sich 2c. Darauf wandte er sich gegen die Landstände und sagte sie hätten gehört, daß sie ihres vormaligen Eides vom Kaiser entlassen und hinwieder an Ihro Fürstl. Gnaden gewiesen worden. Ihro Fürstl. Gnaden hätten gern selbst wollen bei diesem actu zugegen sein, wären aber mit Kriegsgeschäften überladen J. F. G. zweifelten nicht, daß die Stände hinfürder sich gehorsamlich bezeigen und solches mit der Erbhuldigung bekräftigen würden 2c.

Dr. Johann Möring, der Landsyndicus (als der Städte,,Worthalter") sagte, (nach vorangegangenen Curialien): „die gegenwärtige Sache wäre von der Importanz, da dergleichen, so lange Mecklenburg gestanden, nicht vorgewesen, daß sich Ritter- und Landschaft zuvor darüber besprechen müßten, deswegen sie unterthänigst wollten gebeten haben, ihnen einen Abtritt zu gönnen und sie auf drei Tage zu befristen."

Die Commissarien und der Kanzler stellten den Ständen vor, daß der kaiserliche und des Herzogs Auftrag vermöchte: wo sie sich im geringsten weigern würden, so sollten sie um ihre Ehre, Habe und Güter der Kanzler sette hinzu: ja Leib und Leben gestraft werden. Die Commissarien könnten also so lange Frist nicht erLauben.

Die Stände gingen in den Vorsaal und besprachen

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sich, wonächst die drei Landmarschälle und Dr. Möring wieder hinein traten, da denn Möring zu den Com= missarien sagte: Es würde für die liebe Posterität und der ganzen deutschen Nation nicht zu verantworten sein, wenn Ritter- und Landschaft also sollten zuplazen" *).

Darauf erhielten die Stände erst bis morgen (20. Januar) und endlich bis übermorgen (21. Januar) um zehn Uhr Frist, und als sie am 21. Januar durch die drei Landmarschälle vorstellig machten, daß sie der kaiserlichen Commission sich nicht widerseßen, nur eines Jeden Bedenken und Votum hören wollten und ihrer sei eine große Anzahl, so ward noch eine fernere Frist bis zum 22. Januar verwilligt. In dieser Frist wagten. die Stände die Vorbitte für ihre vertriebene Landesherrschaft, erhielten aber den Bescheid, sich fürzusehen, daß sie mit solchem Suchen nicht mehr kämen.",,Weil „Weil aber doch auch die Stände wußten, daß der Herzog von Friedland, so ungerecht auch seine Erpressungen waren, dennoch sein Versprechen zu halten pflegte, so be= mühten sie sich eine Bestätigung ihrer Privilegien von ihm zu erhalten, folglich die hergebrachte und mit vielen Tonnen Goldes redimirten Freiheiten in Sicherheit zu sehen."

,,Am 22. Januar 1630 kamen die Stände wieder

"

*) Die spätere Beimessung“ der „so leichtiglich" gez schehenen Huldigung von Seiten der Herzoge von Mecklenburg schmerzte die, die sich eines andern bewußt waren, nicht wenig, schreibt Franck 13, 126.

auf dem Rathhaufe zu Güstrow um acht Uhr zusam= men 2. Die Landmarschälle gingen zum Kanzler, dieser sagte: ,,Es wäre kein Zweifel, daß Ihro Fürstliche Gnaden nicht würden die Privilegien bestätigen und ver bessern wollen; er befände aber in der von den Ständen übergebenen Schrift, als wenn Huldigungseid und Lehnseid ein Werk sein sollte, solches licfe wider alle Lehnrechte und sei ein ganz unverantwortliches Werk 2c. Die Marschälle wandten dagegen ein: es wäre solches im Lande ein altes stetes Herkommen. Aber es wollte solches bei dem Kanzler nichts verfangen; von der Erbhuldigung sagte er: es vermöchte seine Instruction nicht, damit einen Tag, ja nicht eine Stunde länger zu warten. Die Stände thäten es nun oder nicht, so möchten sie ihrer Gefahr stehn.

Darauf-trat der Statthalter Albrecht Wingiersky zu und ermahnte die Landmarschälle nicht länger zu difficultiren. Die Huldigung könne nicht länger aufgeschoben werden. Der Religion halber möchten sie kein Mißtrauen in Ihro Fürstliche Gnaden sezen. Wobei er

sich auf die Brust schlug und sagte: „Ich bin auch Ihrer Religion zugethan und habe so wohl ein Gewissen als Andre." Der Landmarschall Claus Hahn antwortete: Ich habe zwar meine Güter, aber die sind mir nicht so lieb, als meine Religion und meiner Seelen Seligkeit." Der Kanzler Elz that weiter hinzu: „Des Herzogs Hauptmann im Fürstenthum Sagan hätte in Ihro Fürstl. Gnaden Abwesenheit angefangen zu refor= miren, aber, wie es Ihro Fürstl. Gnaden erfahren, hätten sie den Hauptmann deswegen abgesett. Von der

Contribution sagte er: „kein Stand im Römischen Reiche wäre davon frei, folglich könnte es Mecklenburg auch nicht sein“ 2. 20.

Da nun die Stände wohl sahen, daß weiter keine Aufschiebung zu erbitten, auch der Hauptmann Cord Beer, ein Corporal und Andere kamen und anzeigten: Ritter- und Landschaft sollte Angesichts aufkommen und sich erklären, ob sie huldigen wollten oder nicht?, so gingen sie allerseits vom Rathhause nach dem Schloß.

Wie sie auf den Schloßplaz kamen, fanden sie zur Rechten Tisch und Stühle geseßt. Als sie sämmtlich auf dem Plaz waren, tamen die Kaiserlichen und Fürstlichen Commissarien vom Schloß herab und seßten sich, sammt dem Statthalter und Andern. Der von Walmerode that den Vortrag 2c. Der Kanzler sagte: „Es sollte der Eid den Ständen vorgelesen werden. Wenn er abgeschworen, so sollte sich ein Jeder bei dem Archivario und Lehns Secretair Peter Graß angeben und einen Schein darauf empfangen. Dies geschah

da die Stände bei versperrten Thoren mit Soldaten umgeben waren 2c. Für den Huldigungsschein mußte ein Jeder, auch die Deputirten der Städte, an den Kanzler einen Thaler und an den Archivar vier l. geben, worüber fich doch die Stände bei dieser klammen Zeit sehr beklagten. Solcher Schein war von dem Kanzler und Archivar unterschrieben und mit des Herzogs von Friedland Siegel bedruckt, darin das mecklenburgische Wappen zu sehen war mit dem Wappen von Friedland und Sagan, das angeborne Wallenstein'sche Wappen, vier Löwen, machte das Herzschild."

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