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Schreiben an Wengersky besagte: „Er weise ihnen nur dies mein Schreiben mit Warnung, sie sollen die Impertinenzien einstellen oder es wird ihnen nichts Gutes daraus erfolgen." Einen Punkt, den die mecklen= burgische Ritterschaft drei Jahrhunderte lang mit ihrer Landesherrschaft zum ewigen Widerreden und Difficultiren gebraucht hat, den Punkt vom ,, Modus contribuendi", machte Wallenstein, der nur drei Jahre in Mecklenburg regiert hat, mit sehr kurzem Prozeß ab. Er schrieb unterm 3. September 1628 aus dem Feldlager bei Wolgast an Wengersky: „Aus seinem Schrei ben vernehme ich, daß die Stände in Mecklenburg nicht gerne wollen kommen auf den neuen Modum contribuendi, wie auch, daß die Contribution nicht auf Monate, sondern auf eine gewisse quota soll gerichtet wer= den. Nun habe ich das Alles wohl zuvor bedacht und befehle ihm, daß ich weder vom Modo, noch von dem, daß die Contribution auf die Monate soll gerichtet wer den, will weichen; dahero denn er ihnen solches andeuten soll und sie warnen, daß sie mir keine Ursach zu etwas anders geben sollen."

Der Statthalter, Obristlieutenant Albrecht Wengersty, an den diese zweckdienlichen Schreiben Wallenstein's ergingen und der Kanzler Eberhard Elk, welche beide, so zu sagen, neben dem aus eingebornen Edelleuten formirten Geheimen Rath das Cabinet bildeten waren eben so gestrenge hochgebietende Herren, als ihr Herr einer war. Als die mecklenburgische Ritterschaft die Huldigung an Wallenstein thun sollte, brachte sie ihren uralten Huldigungseid mit, nach dem sie sich zu schwören

erboten. Der gestrenge Kanzler erwiederte ihnen aber: ,,den Huldigungseid hätte die Kaiserliche Commission selbst aufgesezt und sich dabei nach der Abschrift gerichtet, welche fie hievon in der Kanzlei gefunden; Ritter und Landschaft würden Ihro Fürstlichen Gnaden nicht vorschreiben, wie sie ihre Unterthanen in Pflicht nehmen sollten." Es fand sich auch bei der Untersuchung beider Eidesformeln nur ein geringer Unterschied. Beide Herren, Els, ein pfälzer Parvenu, und Wenger sky, ein Schlesier, wa= ren Protestanten, beider Familien blühen am Rhein und in Schlesien noch, sie haben sich aber convertirt, sie sind heut zu Tage katholisch. El ward bei der Execution Wallenstein's zu Eger gefangen nach Wien abgeführt, convertirte sich hier, ging in die Dienste des Kurfürsten von Mainz und starb als Geheimer Rath; einer seiner Familie saß in den Jahren 1732-1742 auf dem Stuhl zu Mainz und durch ihn ward die Familie 1733 ge= graft. Die Familie Wengersky oder Wingiersky, wie sie unter Wallenstein sich nannte, erlangte den Freiherrnstand 1656 und nach der Conversion 1714 den Grafenstand: sie war in Schlesien früher sehr reich begü tert, ist aber jezt, wie so viele schlesische Familien, heruntergekommen; einer derselben, der erster Kammerherr unter Friedrich Wilhelm II. von Preußen war, hat die handschriftlichen Memoiren hinterlassen, die die Jahre 1786-1807, wo er starb, umfassen und die ich in der preußischen Hofgeschichte wiederholt benugt habe. Der Statthalter Wallenstein's, der Obristlieutenant Albrecht Wengersty, war noch ein eifriger Prote stant: als die mecklenburgische Ritterschaft unter dem vies

len Difficultiren wegen der Huldigung an Wallen= stein auch wegen der Religion difficultirte, schlug er sich auf die Brust und sagte:,,Ich bin auch Ihrer Religion zugethan und habe so wohl ein Gewissen als Andre.', Die Umstände bei der Huldigung Wallenstein's in Mecklenburg waren in mehr als einer Hinsicht merkwürdig: troß des vielen Difficultirens der Stände machte ihnen die vertriebene Landesherrschaft nach ihrer Restitution schwere Vorwürfe, sie meinte, sie hätte die wichtigsten Ursachen an den Ständen zu ahnden, daß sie so leich tiglich dem Wallenstein gehuldigt hätten“*). Dieser Vorwurf traf namentlich die beiden Ersten unter den Land-, Kammer- und Geheimen Räthen, die unter der Wallenstein'schen Herrschaft fungirten, den Geheimen Raths-Präsidenten und Landrath Gebhard Moltke zu Toitenwinkel und den Kammerpräsidenten Hans Heinrich von der Lühe. Moltke hatte den Ständen gerathen, Wallenstein zu seiner Regierung zu gratuliliren, was ihm hernach besonders schwer zur Last kam, er fiel gänzlich in Ungnade, lebte vierzehn Jahre lang im Exile zu Lübeck und starb im Exile 1644, siebenzig Jahre alt; er hatte troß der Vorbitte, die die Stände für ihn bei den Herzogen eingelegt hatten, nicht zurückkehren dürfen. Von der Lühe aber ward auf Vorbitte seines in hohen Gnaden stehenden Bruders Pasche von der Lühe zu Telkom auf dem Landtage zu Malchin 1634 begnadigt. Viele medlenburgische Edelleute lebten damals noch außer den Moltke und den von der Lühe im

*) Franck, Altes u. neues Mecklenburg Buch 13, S. 126.

Exile und verloren alle ihre Güter als „Rebellen." Ich gebe nun die Relation von der Huldigung der mecklenburgischen Stände an Wallenstein im Auszuge nach Frand*):

,,Die angeordnete kaiserliche. Commission wegen der Erbhuldigung in Mecklenburg bestand aus dem kaiserlichen Hofkammerrath Reinhard Walmerode auf Nyenburg und dem kaiserlichen Reichshofrath Johann von OberCamp. Diese ließen den 10./20. December 1629 ein gedrucktes Patent aus Halberstadt an die mecklenburgischen. Landstände ergehen, sich am 19. Januar 1630 in Güstrow. einzufinden.

Als die vertriebenen Herzoge von Mecklenburg zu Lübeck diese Nachricht erhielten, so schrieben sie den 2. Januar an den Kaiser 2c. und am 14. Januar an die Commissarien, baten, weil das Commissorium wider alle göttliche und menschliche Rechte erschlichen, mit der angesezten Huldigung so lange einzuhalten, bis Antwort vom Kaiser zurückkäme. Hievon schickten sie Abschrift an Ritter- und Landschaft, mit dem Ansinnen, die kaiserlichen Commissarien gleichfalls, inständigen Fleißes, dieserwegen anzulangen. Beide Schreiben überbrachte der Lübeck'sche Kanzleibote den 18. Januar, da schon Alles von Frem den in Güstrow wimmelte, gestalt daselbst auch 600 Soldaten einquartiert waren. Das Schreiben an Ritter- und Landschaft gab der Bote an die Landmarschälle ab, aber das an die Commissarien konnte er nicht am rechten Ort anbringen, der Diener des von Walmerode nahm es

*) Altes und neues Mecklenburg Buch 13, Seite 83 f.

zwar an, brachte es aber bald wieder und sagte: der Bote solle es dem Herrn selber geben; aber dieser kam dem Boten so nahe nicht.

Am folgenden 19. Januar wurden alle Thore mit Wachen beseßt, um niemanden vor geendigter Huldigung auszulassen. Um acht Uhr kamen auf dem Rathhause zusammen die Landräthe Jochim Warburg, Hennece Lüzow und Johann Plessen, die Landmarschälle Hennecke Lüßow, Dietrich Malzahn und Claus Hahn. Von Rostock war da der Bürgermeister Jochim. Schütte, der Syndicus Thomas Lindemann und der Rathsverwandte Dr. Nicolaus Scharffenberg. Aus Wismar die Bürgermeister Michael Fuchs und Hieronymus Riebow mit dem Syndicus Dr. Anton Woltreich. Daneben die ganze Ritter- und Landschaft.

Die Landmarschälle zeigten ihnen zuvörderst an, daß ein Schreiben aus Lübeck an sie gelangt und begehrten zu wissen, ob es zu eröffnen oder ob man es zuvor den kaiserlichen Commissarien und dem Statthalter melden folle? Als man noch hierüber sprach, schichte der Statthalter Wingiersky und ließ alle drei Marschälle zu sich fordern 2c., indessen kam auch der Friedländische Kanzler und Geheime Rath Eberhard von El 2c. Als die Landmarschälle wieder zurück kamen, zeigten fie den Ständen an, daß sie allerseits aufs Schloß kommen sollten, meldeten auch, die Räthe hätten gesagt, sie sollten das Schreiben nur so lang uneröffnet laffen, bis die Huldigung vollzogen; da aber die Landmarschälle weiter hierin angehalten, hätten die Räthe gesagt, sie möchten damit machen, was sie wollten.“

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