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1. Adolf Friedrich 1,

Stifter der Linie Schwerin.

1592-1658.

1. Adolf Friedrich I., Stifter der Linie Schwerin, der Erulant und Prinzenräuber,

1592-1658.

Fahrenholzer Theilung von 1611 in die Linien Schwerin und Güftrow. Stiftung des Engeren Ausschusses der Ritterschaft 1620. Der dreißigjährige Krieg. Eril der Herzoge. Wallenstein, Herzog von Mecklenburg. Personalien. Die „Impertinenzien und Prolonganzien“ der mecklenburgischen Ritterschaft. Der Statthalter Wengersk

und der Kanzler Elz. Verlauf der Huldigung an Wallenstein 1630. Die Noth des dreißigjährigen Krieges. Zwei mecklenburgische Prinzessinnen - Leichen von Hunden verzehrt. Ein fürstlich mecklenburgischer Prinzenraub. Hamburger Successionsvergleich von 1701 und Theilung in die Linien Schwerin und Strelit. Der ominöse Kanzler Cothmann, der Urheber der Permanenz der Weichshofrathsprozesse zwischen Fürsten und Ständen des,, Streitländleins.“

Als die zu Fahrenholz 1611 verglichene Theilung vorgenommen wurde, fand sich nochmals eine treffliche fürstliche Schuldenlast von fast 800,000 Gulden. Ehe die Stände sie übernahmen, ließen sie sich eine neue Machtverstärkung von den bedrängten Fürsten geben. Damals ward der Schlußstein zu dem stattlichen Gewölbe der mecklenburgischen Ritterfreiheit und Ritterherrlichkeit gelegt: es ward der Große Ausschuß von Ritterschaft und Städten zu Güstrow gestiftet: der Stiftungstag war

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der 27. Juni 1620. Dieser Ausschuß bestand aus dreiunddreißig Personen, als: sechs Landräthen: Henning und David Reventlow zu Ziesendorf und Gnemern*), Matthias Bülow zu Pokrent, Joachim Voß zu Lupelow, Gregorius Bevernest zu Lüseriß und Joachim Warburg zu Lichtenfelde **); ferner aus den drei Landmarschällen Henning Lüßow zum Eickhof, Vice Malzahn zu Ulrichshausen und Claus Hahn zu Basedow; dann aus achtzehn ritterschaftlichen Deputirten, je sechs aus den drei Kreisen und aus sechs Deputirten der Städte Rostock, Wismar, Parchim, Neubrandenburg, Güstrow und Malchin. Zwei Jahre

*) Die in Dänemark 1767 gegrafte Familie. Als Zeuge fommt,,Otto de Revetlo, miles" vor schon in einer Urs kunde des Privilegienbuchs für Wismar vom 11. Febr. 1260: er war einer der sechs Vormundschaftsräthe aus der Nitterschaft, die Fürst Heinrich der Jerusalemer bei seinem Pilgerzuge nach dem gelobten Lande 1272 seiner Gemahlin Anastasia beigab, und in dem Landfriedensbriefe der sächfischen und wendischen Fürsten und Städte an der Ostsee d. d. Rostock 13. Juni 1283 erscheint er als Mitgelober mit den jungen Herren von Mecklenburg. Später 1425 erscheint ein Nicolaus Reventlow als mecklenburgischer Kanzler. Eine Dame dieses Hauses stieg zu den allerhöchsten Chren: 1721 wurde Fräulein Anna Sophie von Reventlow, Tochter des 170s gestorbenen dänischen Premier Conrad Reventlow, bereits seit 1712 Herzogin von Schleswig betitelt, Königin von Dänemark. Das Stammwappen ist eine Mauer mit Zinnen.

**) Diese Voß, Bevernest und Warburg sind eingebo rne Familien. Ueber die Voß s. unten den Ercurs über den mecklenburgischen Adel beim Erbvergleich 1755.

später am 26. Januar 1622 ward, weil dieser beständige Ausschuß zu stark war, der sogenannte,, Engere Ausschuß von Ritterschaft und Städten" ge= stiftet, er tam in Rostock zusammen. Es wurden dazu

sechs Personen gewählt: die beiden Landräthe Gebhard Moltke zu Toitendorf und David Reventlow zu Gnemern und aus den drei Kreisen des Landes Barthold von der Lühe zu Pansow, Matthias Linstow zu Bellin und Hans von Blanken: burg*) zu Prilwig, endlich wegen der sämmtlichen ❤ See- und Landstädte die Stadt Rostock**

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Der Ausschuß drang,,um des Landes Heil und Wohlfahrt willen" auf die Beibehaltung der Gemeinschaft. Die Herzoge remonstrirten : es könne mit des Landes Heil und Wohlfahrt nicht noch schlimmer werden, als es in der vielgepriesenen bisherigen Gemeinschaft schon geworden, indem bekanntlich die Ritterschaft verarmt, die Städte ohne Nahrung und Herren und Unterthanen arg entzweit seien." Gegen neue umfassende Assecurationsreverse in neunund vierzig Artikeln, ausgestellt. von den bedrängten Herzogen zu Güstrow am 23. Februar 1621, verwilligte die Ritter- und Landschaft endlich zu Abtragung der trefflichen fürstlichen Schuldenlast

*) Die Blankenburg sind ein Harzgeschlecht, das eingewandert ist. Ein „Jordanus de Blankenburg“ kommt schon in einer Urkunde von 1144 bei Harenberg hist. Gandersh. p. 707 vor.

**) Franck, altes und neues Mecklenburg 12, 203 286.

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