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geringern Leuten ein gut Erempel zur Nachfolge geben solle, komme in nicht geringe Verkleinerung und Verachtung. Damit nun hierin, sagen die Herzoge, unserm von Gott auferlegten Amte nach, gebührliches Einsehen ge= schehe“ 2c. 2c. Darauf wird, wie in Sachsen, die Todesstrafe auf Ehebruch gesezt. Wider diese harte Pön, die dem mecklenburgischen Adel zu hart erschien, legte er ausdrücklich Protest ein. Es findet sich aber, daß unter Herzog Adolf Friedrich am 19. August 1618 Samuel von Plessen wegen Ehebruchs sammt M. Grube durch das Schwert hingerichtet worden ist.

Herzog Johann Albrecht I., ein nicht blos ge= lehrter, sondern auch in allen von finanzieller Bedrängniß nicht gehemmten Handlungen energischer Herr, brachte, von den Sorgen und Bekümmernissen der nicht aufhörenden Geldnoth und einer alten Steinkrankheit aufgerieben, sein Leben nicht zu hohen Jahren: er starb 1576, einundfunfzig Jahre alt, zu Schwerin, wo er in der Domkirche begraben wurde. Er starb mit Hinterlassung eines Testaments, in dem er das Primogeniturrecht eingeführt hatte. Es succedirte also von zwei hinterlassenen Söhnen der Erstgeborne Johann IV. allein, der Zweitgeborne Sigismund August ward appanagirt mit Streliß, der Malthesercomthurei Mirow und dem jest gräflich Plessen'schen Jvenak.

Herzog Johann IV., der Schwermüthige,

1576-1592.

Dieser Herr, geboren 1558, war achtzehn Jahre alt, als die Regierung an ihn kam; er ließ sich aber die

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Vormundschaft seines Oheims, des deutschen Nestors" Ulrich zu Güstrow bis zum Jahre 1586 gefallen. Dreißigjährig 1588 vermählte er sich darauf mit einer Prinzessin von Holstein-Gottorp. Wie diese selbst

bezeugt, sprach er dem Becher zum öfteren über Gebühr zur*). Es dauerte nicht lange, so verfiel er in eine Art wilder Schwermuth und Melancholie, mit der es immer schlimmer ward, als er mehrere traurige Landtage abgehalten und vergebens 'um Beihülfe der Stände zu Verminderung der auf ihn ererbten Schuldenlast angehalten hatte. Es kam so weit, daß er den Landräthen in der höchsten Aufregung erklärte, er müsse resigniren, wenn ihm das Land noch ferner die erbetene Hülfe verweigere. Statt der Resignation trat noch etwas Schlimmeres ein. Der schwermüthige junge Herzog war eben von einem Besuch bei seinem jüngeren Bruder Sigismund August, wo er seinen vierunddreißigsten Geburtstag gefeiert hatte, nach Stargard zurückgekehrt, als die Nachricht vom Tode seines Oheims, des Bischofs Christoph von Razeburg eintraf. Nach gehaltener Abendtafel und Ablesung einiger Psalmen begab er sich mit seiner jungen Gemahlin zu Bett und hier brachte er sich, neben derselben liegend, einen gefährlichen Schnitt bei, der seinem Leben ein Ende machte: er starb am 8. März 1592**).

*) Schwerin'sche Jahrbücher XV. S. 86.

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**) Klüver schreibt III, 811: Einige meinen, daß er den Schnitt an seinem Geburtsgliede gethan." Frand VIII, 88. schreibt:,, er stieß sich in großer Schwermith und Verwirrung ein Messer in die Brust. “

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Dieser in der Blüthe seines Lebens unter den über wältigenden Schatten einer wilden Schwermuth dahingeraffte Herr hinterließ von seiner jungen Gemahlin zwei Prinzen: Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht II., jener war beim Tode des Vaters erst vier, dieser erste zwei Jahre alt. Nach dem Tode ihrer beiden Vormünder und Großoheime Ulrich's, des deutschen Nestor's" 1603 und Carl's, Bischofs von Razeburg 1610, kamen diese beiden Herren zu einer endlichen Haupttheilung des Landes, die am 9. Juli 1611 durch den Vergleich von Fahrenholz regulirt wurde. Adolf Friedrich I. ward der Stifter der Linie Schwerin, Johann Albrecht II. der Linie Güstrow.

Als Hofmarschälle fungirten unter diesem Schwermüthigen 1588 Joachim von der Lühe, Obrist und 1589 Adam von Bülow, erbgesessen auf dem jezt Bernstorff'schen Wedendorf, der zugleich,,fürnehmer vertrauter Rath des Herzogs" war.

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I. Der Hof von Schwerin.

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