| unter mitwirkung - 1873 - 776 pages
...1874. (LS) Wilhelm. Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Achenbach. VI, Deutsches Reichsgesetz vom 4. Mai 1874., betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen etc. verordnen im Namen des Deutschen... | |
| 1874 - 490 pages
...der Berechtigte auch dann befugt , wenn einem Geistlichen nach Massgabe des §. 5. des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1874, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern, der Aufenthalt in dem Bezirke des erledigten Amtes versagt worden ist. Art. 6. Dem Berechtigten ist... | |
| 1875 - 614 pages
...der Berechtigte auch dann befugt, wenn einem Geistlichen nach Mafigabe bei ß 5 des Reichsgesetzcs vom 4. Mai 1874, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern, der Aufenthalt in dem Bezirke des erledigten Amtes versagt worden ist." Art, ß. „Dem Berechtigten... | |
| Nikolaus Siegfried - 1882 - 572 pages
...daheim rüstig mit Verschärfung des Streites beschäftigt. Das gefammte Deutsche Reich erhielt in dem Reichsgesetz vom 4. Mai 1874, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern (119), einen Beweis von dem regen Eifer, mit dem man in Preußen nach „den höchsten Gütern des... | |
| Nikolaus Siegfried - 1882 - 566 pages
...daheim rüstig mit Verschärfung des Streites beschäftigt. Das gejammte Deutsche Reich erhielt in dem Reichsgesetz vom 4. Mai 1874, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern (119), einen Beweis von dem regen Eifer, mit dem man in Preußen nach „den höchsten Gütern des... | |
| Victor Cathrein - 1882 - 892 pages
...eine gerichtliche Entscheidung gemäß Artikel 3 ergeht, unter die Vorschriften des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1874, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern, insbefonbeie des 8 1 daselbst, fallen, kann nach de» Absichten und der Entstehungsgeschichte dieses... | |
| Heinrich Korn - 1882 - 78 pages
...blos in den im gemeinen Recht anerkannten Fällen erledigt sein, sondern auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1874, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern in Folge einer rechtskräftigen Verurtheilung durch den königlichen Gerichtshof als erledigt angesehen... | |
| Res - 1883 - 604 pages
...der Berechtigte auch dann befugt, wenn einem Geistlichen nach Massgabe des §. 5. des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1874, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern, der Aufenthalt in dem Bezirke des erledigten Amtes besorgt worden ist. Art. 6. Dem Berechtigten ist... | |
| Langhard - 1891 - 152 pages
...Bundesstaaten vorbehalten. Für die Ausweisungen aus dem Reichsgebiete kommen in Betracht: 2. Das Gesetz vom 4. Mai 1874 betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern (Reichsgesetzblatt S. 43) § l Absatz 2. Es gilt der Grundsatz, dass jeder Fremde aus den einzelnen... | |
| Julius Elias, Max Osborn, Wilhelm Fabian - 1903 - 652 pages
...Oesterreich, zweitens zur Geschichte des Kulturkampfes eine Notiz über das, was er selbst gethan, um das Reichsgesetz vom 4. Mai 1874, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern, zu hindern und zu verbessern. — Die Veröffentlichung der Tagebücher von Bernhardis 92~93) ist beim... | |
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