Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, Band 28,Ausgabe 1P. Hanstein, 1907 |
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... geistlichen Gerichtsbarkeit und die Versuche , sie zu beschränken . 2 * -12 * 3. Kirchliche Massregeln zum Schutz der geistlichen ... Gerichts- barkeit im allgemeinen . 63 * -76 * a ) Bis zum Streit über die Jurisdiktion des Jülicher ...
... geistlichen Gerichtsbarkeit und die Versuche , sie zu beschränken . 2 * -12 * 3. Kirchliche Massregeln zum Schutz der geistlichen ... Gerichts- barkeit im allgemeinen . 63 * -76 * a ) Bis zum Streit über die Jurisdiktion des Jülicher ...
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... geistlichen Gericht in Anspruch genommen . Dieses erklärte sich ferner allein kompetent in allen Prozessen , deren Veranlassung geistliche Sachen waren , d . h . , wie Innocenz III . erklärte , solche , wo einer Partei eine Sünde zur ...
... geistlichen Gericht in Anspruch genommen . Dieses erklärte sich ferner allein kompetent in allen Prozessen , deren Veranlassung geistliche Sachen waren , d . h . , wie Innocenz III . erklärte , solche , wo einer Partei eine Sünde zur ...
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... Gerichtsherren , wenn sie sich auch der Hülfe der geistlichen Gerichtsbarkeit zu bedienen suchten im Interesse der von ihnen zu wahrenden Friedensordnung ) , doch die missbräuchliche Ausdehnung jener Gerichtsbarkeit als einen Eingriff ...
... Gerichtsherren , wenn sie sich auch der Hülfe der geistlichen Gerichtsbarkeit zu bedienen suchten im Interesse der von ihnen zu wahrenden Friedensordnung ) , doch die missbräuchliche Ausdehnung jener Gerichtsbarkeit als einen Eingriff ...
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... geistlichen Gerichts- barkeit ) beschwerten . In Redon gelobten sich die Herren der Bretagne , die Exkommunikation zu missachten , die Zehntsachen dem geistlichen Gericht zu nehmen und ebenso die Klagen wegen Testamenten , Wucher und ...
... geistlichen Gerichts- barkeit ) beschwerten . In Redon gelobten sich die Herren der Bretagne , die Exkommunikation zu missachten , die Zehntsachen dem geistlichen Gericht zu nehmen und ebenso die Klagen wegen Testamenten , Wucher und ...
Seite 5
Geistliche gerichteten Zivilklagen der geistlichen Kognition vor- behalten ... Gerichte regelte , schloss 1319 mit dem Bischof von Utrecht einen Vertrag ... geistliche Gerichtsbarkeit des Bischofs Adolf von Lüttich und des Archidiakons ...
Geistliche gerichteten Zivilklagen der geistlichen Kognition vor- behalten ... Gerichte regelte , schloss 1319 mit dem Bischof von Utrecht einen Vertrag ... geistliche Gerichtsbarkeit des Bischofs Adolf von Lüttich und des Archidiakons ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 163 - Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostre protectionis et confinnationis infringere vel ei ausu temerario contraire. Siquis autem hoc attemptare presumpserit indignationem omnipotentis Dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum eius se noverit incursurum. Datum Perugii XV kalendas junii pontificatus nosrri anno tertio.
Seite xv - No. 3, b, 3. die Entgegennahme des Berichtes, welchen der Vorstand über die Arbeiten des letzten und den Arbeitsplan des nächsten Jahres erstattet, 4. die Entlastung des Schatzmeisters wegen der Rechnung über das abgelaufene Jahr, 5. jede Änderung der Satzungen, 6. die etwaige Auflösung der Gesellschaft und die Verfügung über das bei der Auflösung vorhandene Vermögen.
Seite xiv - Der Vorstand kann seine Befugnisse für einzelne Angelegenheiten oder bestimmte Geschäfte einzelnen seiner Mitglieder oder aus seiner Mitte gewählten Kommissionen übertragen. An der Bestimmung des § 8 über die Urkunden, welche die Gesellschaft vermögensrechtlich verpflichten, wird hierdurch nichts geändert. § 8. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte auf je drei vom 1. Januar 1889 ab laufende Jahre einen Vorsitzenden, einen Schatzmeister, einen Schriftführer und für jeden derselben einen...
Seite xv - Der Schatzmeister führt und verwahrt die Kasse der Gesellschaft. Er hat dem Vorstande jährlich eine mit Belegen versehene- Übersicht des Vermögensbestandes einzureichen, welche zu den Akten genommen wird. Diese Übersicht umfasst das abgelaufene Geschäftsjahr, welches vom 1. Januar bis 31.
Seite 79 - In nomine Domini. Amen. Per hoc presens publicum instrumentum cunctis pateat evidenter et sit notum quod anno...
Seite 311 - De coena Domini docent, quod corpus et sanguis Christi veré adsint et distribuantur vescentibus in coena Domini, et improbant secus docentes.
Seite xvi - Zur Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung ist die Anwesenheit von 15 stimmberechtigten Personen, einschliesslich der Vorstandsmitglieder, erforderlich. Hat eine Hauptversammlung wegen Beschlussunfähigkeit vertagt werden müssen, so ist eine neue Hauptversammlung beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden, sofern auf diese Folge bei der Einberufung ausdrücklich hingewiesen ist. Abgesehen von dem Falle der Stimmengleichheit, bei welcher der Vorsitzende entscheidet, und von einem...
Seite 203 - Nostre concessionis statuti ordinationis decreti mandati et voluntatis infringere vel ei ausu temerario contraire si quis autem hoc attemptare presumpserit indignationem Omnipotentis Dei ac beatorum Petri et Pauli Apostolorum Eius se noverit incursurum.
Seite xvii - Rauschen. Mit einem Anhang über Urkunden Karls des Grossen und Friedrichs I. für Aachen von Hugo Loersch. Leipzig, Duncker & Humblot, 1890. Ladenpreis br.
Seite xviii - IV je br. Mk. 4.80, geb. Mk. 5.80. 6. Kirchliche Organisation und Verteilung der Konfessionen im Bereich der heutigen Rheinprovinz um das Jahr 1610, bearbeitet von Dr. W. Fabricius. 4 Blätter.