Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, Band 28,Ausgabe 1P. Hanstein, 1907 |
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Seite xxi
... Fürsten zu geben ver- mochte . Jene Erkundigungen hatten überdies neben der Fürsorge für Pfarrer und Gemeinden zum Teil den ausdrücklichen Zweck , den Umfang der erzbischöflichen Jurisdiktion in den herzoglichen Landen festzustellen ...
... Fürsten zu geben ver- mochte . Jene Erkundigungen hatten überdies neben der Fürsorge für Pfarrer und Gemeinden zum Teil den ausdrücklichen Zweck , den Umfang der erzbischöflichen Jurisdiktion in den herzoglichen Landen festzustellen ...
Seite 3
... Fürsten wie Städte , darauf angewiesen , sich selbst zu helfen . Dies geschah zunächst in mehr zufälliger Weise , indem etwa im Zusammenhang mit kriegerischen Verwicklungen , an denen es besonders während des 13. Jahrhunderts nie fehlte ...
... Fürsten wie Städte , darauf angewiesen , sich selbst zu helfen . Dies geschah zunächst in mehr zufälliger Weise , indem etwa im Zusammenhang mit kriegerischen Verwicklungen , an denen es besonders während des 13. Jahrhunderts nie fehlte ...
Seite 22
... Fürsten am 30. Januar 1387 vereinbart1 ) . Aber noch vor Ablauf dieser Frist erfolgte ein neuer Einungsvertrag am 17. September 1390 , in dem nun auch das geistliche Gericht des Erzbischofs als Vertragsgegenstand wieder auftaucht2 ...
... Fürsten am 30. Januar 1387 vereinbart1 ) . Aber noch vor Ablauf dieser Frist erfolgte ein neuer Einungsvertrag am 17. September 1390 , in dem nun auch das geistliche Gericht des Erzbischofs als Vertragsgegenstand wieder auftaucht2 ...
Seite 34
... Fürsten , die sich im Anschluss an Ludwig den Baiern gebildet hatte , derartig zu verstärken , dass sie in Reichs- angelegenheiten dauernd zur ausschlaggebenden würde . Ferner musste hierdurch auch der Friede am Rhein und das Gedeihen ...
... Fürsten , die sich im Anschluss an Ludwig den Baiern gebildet hatte , derartig zu verstärken , dass sie in Reichs- angelegenheiten dauernd zur ausschlaggebenden würde . Ferner musste hierdurch auch der Friede am Rhein und das Gedeihen ...
Seite 36
... Fürsten , die für diesen Zeitraum noch in Betracht kommen , zum Kölner Erzbischof ein im wesentlichen ungetrübtes war , so ist auch ihre Stellung zur Kurie eine dementsprechend korrekte gewesen , d . h . sie schlossen sich bei dem ...
... Fürsten , die für diesen Zeitraum noch in Betracht kommen , zum Kölner Erzbischof ein im wesentlichen ungetrübtes war , so ist auch ihre Stellung zur Kurie eine dementsprechend korrekte gewesen , d . h . sie schlossen sich bei dem ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 163 - Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostre protectionis et confinnationis infringere vel ei ausu temerario contraire. Siquis autem hoc attemptare presumpserit indignationem omnipotentis Dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum eius se noverit incursurum. Datum Perugii XV kalendas junii pontificatus nosrri anno tertio.
Seite xv - No. 3, b, 3. die Entgegennahme des Berichtes, welchen der Vorstand über die Arbeiten des letzten und den Arbeitsplan des nächsten Jahres erstattet, 4. die Entlastung des Schatzmeisters wegen der Rechnung über das abgelaufene Jahr, 5. jede Änderung der Satzungen, 6. die etwaige Auflösung der Gesellschaft und die Verfügung über das bei der Auflösung vorhandene Vermögen.
Seite xiv - Der Vorstand kann seine Befugnisse für einzelne Angelegenheiten oder bestimmte Geschäfte einzelnen seiner Mitglieder oder aus seiner Mitte gewählten Kommissionen übertragen. An der Bestimmung des § 8 über die Urkunden, welche die Gesellschaft vermögensrechtlich verpflichten, wird hierdurch nichts geändert. § 8. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte auf je drei vom 1. Januar 1889 ab laufende Jahre einen Vorsitzenden, einen Schatzmeister, einen Schriftführer und für jeden derselben einen...
Seite xv - Der Schatzmeister führt und verwahrt die Kasse der Gesellschaft. Er hat dem Vorstande jährlich eine mit Belegen versehene- Übersicht des Vermögensbestandes einzureichen, welche zu den Akten genommen wird. Diese Übersicht umfasst das abgelaufene Geschäftsjahr, welches vom 1. Januar bis 31.
Seite 79 - In nomine Domini. Amen. Per hoc presens publicum instrumentum cunctis pateat evidenter et sit notum quod anno...
Seite 311 - De coena Domini docent, quod corpus et sanguis Christi veré adsint et distribuantur vescentibus in coena Domini, et improbant secus docentes.
Seite xvi - Zur Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung ist die Anwesenheit von 15 stimmberechtigten Personen, einschliesslich der Vorstandsmitglieder, erforderlich. Hat eine Hauptversammlung wegen Beschlussunfähigkeit vertagt werden müssen, so ist eine neue Hauptversammlung beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden, sofern auf diese Folge bei der Einberufung ausdrücklich hingewiesen ist. Abgesehen von dem Falle der Stimmengleichheit, bei welcher der Vorsitzende entscheidet, und von einem...
Seite 203 - Nostre concessionis statuti ordinationis decreti mandati et voluntatis infringere vel ei ausu temerario contraire si quis autem hoc attemptare presumpserit indignationem Omnipotentis Dei ac beatorum Petri et Pauli Apostolorum Eius se noverit incursurum.
Seite xvii - Rauschen. Mit einem Anhang über Urkunden Karls des Grossen und Friedrichs I. für Aachen von Hugo Loersch. Leipzig, Duncker & Humblot, 1890. Ladenpreis br.
Seite xviii - IV je br. Mk. 4.80, geb. Mk. 5.80. 6. Kirchliche Organisation und Verteilung der Konfessionen im Bereich der heutigen Rheinprovinz um das Jahr 1610, bearbeitet von Dr. W. Fabricius. 4 Blätter.