Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, Band 28,Ausgabe 1

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P. Hanstein, 1907

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 163 - Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostre protectionis et confinnationis infringere vel ei ausu temerario contraire. Siquis autem hoc attemptare presumpserit indignationem omnipotentis Dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum eius se noverit incursurum. Datum Perugii XV kalendas junii pontificatus nosrri anno tertio.
Seite xv - No. 3, b, 3. die Entgegennahme des Berichtes, welchen der Vorstand über die Arbeiten des letzten und den Arbeitsplan des nächsten Jahres erstattet, 4. die Entlastung des Schatzmeisters wegen der Rechnung über das abgelaufene Jahr, 5. jede Änderung der Satzungen, 6. die etwaige Auflösung der Gesellschaft und die Verfügung über das bei der Auflösung vorhandene Vermögen.
Seite xiv - Der Vorstand kann seine Befugnisse für einzelne Angelegenheiten oder bestimmte Geschäfte einzelnen seiner Mitglieder oder aus seiner Mitte gewählten Kommissionen übertragen. An der Bestimmung des § 8 über die Urkunden, welche die Gesellschaft vermögensrechtlich verpflichten, wird hierdurch nichts geändert. § 8. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte auf je drei vom 1. Januar 1889 ab laufende Jahre einen Vorsitzenden, einen Schatzmeister, einen Schriftführer und für jeden derselben einen...
Seite xv - Der Schatzmeister führt und verwahrt die Kasse der Gesellschaft. Er hat dem Vorstande jährlich eine mit Belegen versehene- Übersicht des Vermögensbestandes einzureichen, welche zu den Akten genommen wird. Diese Übersicht umfasst das abgelaufene Geschäftsjahr, welches vom 1. Januar bis 31.
Seite 79 - In nomine Domini. Amen. Per hoc presens publicum instrumentum cunctis pateat evidenter et sit notum quod anno...
Seite 311 - De coena Domini docent, quod corpus et sanguis Christi veré adsint et distribuantur vescentibus in coena Domini, et improbant secus docentes.
Seite xvi - Zur Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung ist die Anwesenheit von 15 stimmberechtigten Personen, einschliesslich der Vorstandsmitglieder, erforderlich. Hat eine Hauptversammlung wegen Beschlussunfähigkeit vertagt werden müssen, so ist eine neue Hauptversammlung beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden, sofern auf diese Folge bei der Einberufung ausdrücklich hingewiesen ist. Abgesehen von dem Falle der Stimmengleichheit, bei welcher der Vorsitzende entscheidet, und von einem...
Seite 203 - Nostre concessionis statuti ordinationis decreti mandati et voluntatis infringere vel ei ausu temerario contraire si quis autem hoc attemptare presumpserit indignationem Omnipotentis Dei ac beatorum Petri et Pauli Apostolorum Eius se noverit incursurum.
Seite xvii - Rauschen. Mit einem Anhang über Urkunden Karls des Grossen und Friedrichs I. für Aachen von Hugo Loersch. Leipzig, Duncker & Humblot, 1890. Ladenpreis br.
Seite xviii - IV je br. Mk. 4.80, geb. Mk. 5.80. 6. Kirchliche Organisation und Verteilung der Konfessionen im Bereich der heutigen Rheinprovinz um das Jahr 1610, bearbeitet von Dr. W. Fabricius. 4 Blätter.

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